Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat den Grenzstreit zwischen Kenia und Somalia um ein potenziell ölreiches Seegebiet weitgehend zugunsten Somalias entschieden, meldet orf.at. Das Gericht in Den Haag sei in seinem Urteil gestern im Wesentlichen der von Somalia vorgeschlagenen Grenzziehung gefolgt. Damit lägen auch von Kenia beanspruchte mögliche Ölvorkommen in dem Somalia zugeschlagenen Seegebiet. „Ich danke Allah (…) für die Früchte des langen Kampfes, den die Somalier geführt haben, um Kenias Wunsch zu verhindern, einen Teil des somalischen Meeres für sich zu beanspruchen“, habe der somalische Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed auf der Facebook-Seite seines Büros mitgeteilt.
Allerdings habe Kenia vor einer Woche die Anerkennung der Zuständigkeit des Haager Gerichts widerrufen. Dementsprechend sei bei der Urteilsverkündung kein Vertreter Kenias anwesend gewesen. Der IGH habe erklärt, der Widerruf Kenias werde nicht rückwirkend wirken und hätte keinen Einfluss auf das Urteil.
Somalia habe den Fall 2014 beim höchsten Gericht der Vereinten Nationen eingereicht. Der Internationale Gerichtshof sei zuständig für Streitigkeiten zwischen Staaten. In der Sache war es um ein über 100.000 Quadratkilometer umfassendes Seegebiet gegangen, das beide Länder für sich beanspruchten.