Gerd Buurmann / 11.10.2020 / 14:00 / Foto: Tim Maxeiner / 63 / Seite ausdrucken

Selbstmord aus Angst vorm Tod – eine Anleitung

Tapfer im Nirgendwo fasst das Amtsblatt der Stadt Köln mit der Sondernummer 76 vom 9. Oktober 2020 zusammen. Folgende Verhaltensregeln gelten in Köln:

Nr. 1: In der Öffentlichkeit darf sich maximal eine Gruppe von 5 Personen treffen.

Nr. 2: In allen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen der Stadt Köln, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, ebenso in der Altstadt, auf den Kölner Ringen sowie auf dem linksrheinischen Rheinufer zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke und auf dem rechtsrheinischen Rheinboulevard.

Nr. 3: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls auf Märkten, in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Kulturveranstaltungen, bei Sportveranstaltungen, sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume getragen werden. Dies gilt auch am Sitzplatz und zwar unabhängig davon, in welchen Verhältnis die Personen zueinander stehen, selbst wenn die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind oder die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Nr. 4: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls in Zoos, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks sowie auf Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen getragen werden.

Nr. 5: Die Mund-Nase-Bedeckung ist ebenfalls bei religiösen Zusammenkünften zu tragen. Das gemeinsame Singen ist verboten. Das Vorsingen ist erlaubt.

Nr. 6: Von 22 Uhr ist 6 Uhr ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Ausgenommen hiervon ist der Konsum von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten, einschließlich Außengastronomie, während der jeweiligen Öffnungszeiten. 

An Wochenenden ist das Trinken von Alkohol an folgenden Orten 58 Stunden lang verboten und zwar von freitags, 20 Uhr bis montags, 6 Uhr: Kölner Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Nr. 7: In der Gastronomie ist stets die besondere Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherzustellen. Das heißt, die Gastronomin bzw. der Gastronom hat selbst oder durch Personal Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die Dauer der Anwesenheit und zusätzlich durch einen Sitzplan zu erfassen, welche anwesende Person
wo gesessen hat. Die Daten sind nach dem Besuch für vier Wochen aufzubewahren.

Nr. 8: Für die Erfassung der Daten verantwortliche Person hat die gemachten Angaben unverzüglich auf Vollständigkeit und insbesondere auf offensichtlich missbräuchliche Angaben zu kontrollieren.

Nr. 9: Für Kulturveranstaltungen, Messen und Märkte wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Drittel der Regelauslastung beschränkt. Für Sportveranstaltungen wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Fünftel der Regelauslastung. Bei allen Veranstaltungen dürfen es jedoch höchstens 1.000 Teilnehmende sein. Bei standesamtlichen Trauungen sind maximal 25 Gäste zugelassen.

Nr. 10: Bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist die besondere Rückverfolgbarkeit und im Freien die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 

Nr. 11: Für Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Teilnehmende an
sonstigen Versammlungen gilt, dass auch bei Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen einzuhalten ist, es sei denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen.

Nr. 12: Der Betrieb von Zoologischen Gärten und Botanischen Gärten ist nur
gestattet, wenn unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Nr. 13: Die Anzahl von gleichzeitig in einem Geschäftslokal anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. 

Nr. 14: Kontaktsport darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.

Nr. 15: Die Größe von Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche wird auf zehn Personen beschränkt.

 

Foto: Tim Maxeiner

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Leserpost

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Gereon Stupp / 11.10.2020

Dem Fernverkehr wird geraten, Köln weiträumig zu umfahren. Die Absage des Karnevals ist da nur konsequent. Wer schon das ganze Jahr jeck is’, kann sich dann wenigstens zwischen Wiewerfasteleer un’ Äschermittwoch erholen. Und nicht vergessen, man kann auch Saufen ohne Spaß zu haben. :-)

M.-A. Schneider / 11.10.2020

Das ist eine Art Lockdown durch die Hintertür, und nichts anderes, und zwar mit Sicherheit mit weiteren desaströsen Folgen, reicht den Verantwortlichen aus Politik und Medien die Bilanz noch nicht, oder wollen sie sie einfach nicht wahrhaben und ducken sich weg und machen alles noch schlimmer. Trotz der rigiden Maßnahmen steigt die Zahl der positiv Getesteten weiter, weil mehr getestet, aber konsequent die Unterscheidung von positiv Getesteten und Erkrankten bzw. schwer Erkrankten vermieden wird. Ist es Dummheit oder Absicht? Jeder hat die Möglichkeit, selbst in den Statistiken auch des RKI nachzusehen und oder auch die Äußerungen namhafter unabhängiger Wissenschaftler über u.a. das Testverfahren und die Wirksamkeit der ganzen rigiden Maßnahmen und der Einschränkung unseres Lebens nachzulesen oder zu hören und dabei zu einer eigenen Meinung zu kommen. Stattdessen folgt die gläubige Mehrheit brav den Anordnungen, und die anderen müssen es, weil sonst Sanktionen drohen. Welch eine ungeheuer “beruhigende” Situation! Offensichtlich soll unsere Lebensfreude durch die ständigen Verbote weiter unterminiert werden, man finde bald keine andere Erklärung mehr.

S. Marek / 11.10.2020

@ Gerd Buurmann, lieber Herr Buurmann, haben Sie von dieser “Demo” in Frankfurt gehört: Frankfurt: Demo für Aufnahme von Moria-Flüchtlingen eskaliert mit antisemitischen Hassrufen (Update: Enissa Amani)  Von David Berger - 5. Okt. 2020 ? Zu finden auf philosophia-perennis.com.  >>> (David Berger) Die Demonstrationen für die unbegrenzte und sofortige Aufnahme aller Immigranten aus Griechenland zeigen sich zunehmend unterwandert von linken (Migrantifa) und antisemitischen Extremisten. Am vergangenen Wochenende wurde dies bei einer Demonstration in Frankfurt sehr deutlich.  Bei dem Refugee welcome-Aufmarsch anlässlich von Moria/Lesbos waren nicht nur nationalistische Flaggen zu sehen, sondern auch antisemitische Parolen zu hören: „Free Palestine—From the River to the Sea“ heißt, dass das ganze Israel „judenfrei“ gemacht werden soll.  Andere Teilnehmer berichten gar von „Israel Judenrein“-Rufen auf dem „Moria-Aufmarsch“ in Frankfurt.

Markus Schmitz / 11.10.2020

Die Frage ist, ob der Tod, unabhängig ob durch Selbstmord oder gerne auch durch Corona, dem Weiterleben in diesem Land, in dieser EU, nicht vorzuziehen wäre. Ich will nur noch weg, weg, weg, die Frage ist nur wohin? Wurden nicht kürzlich Freiwillige für einen Flug zum Mars ohne Aussicht auf Rückkehr gesucht?

Thomas Brox / 11.10.2020

Ab heute ist logisches Denken bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Eventuelle Widersprüche zwischen neuen Verordnungen und älteren Gesetzen oder Regelungen des GG sind ab sofort nicht mehr existent. Man kann in diesen schweren Zeiten nicht verlangen, dass sich die überlasteten Behörden mit solchem Unsinn wie “Logik” herum schlagen. Daher gilt ein einfaches Prinzip: Schuld ist immer der Untertan.

Fritz kolb / 11.10.2020

Ungezügelt galoppiert nur noch der Amtsschimmel, ansonsten werden jetzt die Zügel angezogen. Jetzt steht Rittmeister Luschilaschet dem bayerischen Imperator Zügelsöder ins nichts mehr nach. Der roten Zarin dürfte das gefallen…

F. Dietrich / 11.10.2020

Wenn Wahnsinn epidemisch wird, heiß es Vernunft….

Ulla Schneider / 11.10.2020

Treffende Überschrift Herr Buurmann. Die Anzahl der Suizide hat sich in diesem Jahr bis September verfünffacht und man hört nichts darüber, ausser im Zusammenhang Kolateralschaden Corvid 19. Die sogenannten Trauermonate kommen noch. - Wenn ich mir diese Aufzählung betrachte, stelle ich fest, dass die Zwangsneurotiker ihr Coming- out haben, gepaart mit einer Portion Sadismus. Es interessiert dieses Virus einen Dreck wie es wandern will. Da müssen wir durch, alles andere ist mehr als menschenverachtend. Diese albernen Lappen bringen nichts. Unser Immunsystem muss sich physisch und psychisch auf Widerstand einstellen. Ein nettes Gefängnis haben Sie da, in Köln. Dann doch lieber an die Ems in die Weite gucken.

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