Georg Etscheit / 14.08.2020 / 06:15 / Foto: Pixabay / 130 / Seite ausdrucken

Schottergärten: Wann kommt der Garten-Blockwart?

Von Georg Etscheit. 

Schon mal von Schottergärten gehört? Nein, es handelt sich bei diesem Phänomen nicht um aufgelassene Grundstücke der Deutschen Bahn, obwohl die Schotterbetten von Bahnstrecken durchaus so etwas wie Gärten sind, ein Refugium für Eidechsen, Schlangen und Wärme liebende Insektenarten, die von der Deutschen Bahn liebevoll umhegt und gepflegt werden. Bei allfälligen Bauarbeiten scheut der im Zuge der Klimadebatte dunkel ergrünte Konzern keine Mühe und Kosten, um die scheuen Tierchen umzusetzen und ihnen ein Überleben zu sichern.

Was Schottergärten sind und wie man mit ihnen umgeht, wird derzeit im grün-schwarz regierten deutschen Südwesten intensiv und strittig diskutiert. Zur Erklärung: Bei Schottergärten handelt es sich um eine besondere Form privater Vorgärten, also kleinerer Flächen, die meist mit einer grauen Schicht geschroteten Granits bedeckt und mit kleinwüchsigen Gehölzen, zuweilen auch Blumen und, je nach Geschmack, diversem Zierrat aus dem Baumarkt, gelegentlich sogar künstlichen Kleingewässern locker durchsetzt sind. 

Schottergärten sind gewissermaßen die horizontale Variante jener mit Kies oder Steinen gefüllten Drahtkörbe, im Fachjargon der Gartengestalter Gabionenwände genannt. Sie stammen eigentlich aus dem öffentlichen Straßenbau, wo sie zur Stabilisierung von Böschungen dienen, kommen aber immer häufiger auch im privaten Bereich – als Ersatz von aus der Mode gekommenen Jägerzäunen und Ligusterhecken zum Einsatz, um unliebsame Blicke von Nachbarn abzuwehren. 

Seit der Botaniker und Biologe Ulf Soltau diese „Gärten des Grauens“ regelmäßig in seinem Internetblog dokumentiert und sogar ein Buch dazu veröffentlicht hat, sind Schottergärten der Aufreger schlechthin. Gartenästheten sehen darin eine beispielslose Geschmacksverirrung, die den bei sich aufgeklärt dünkenden Großstädtern verhassten Gartenzwerg-Idyllen in nichts nachsteht, für Ökologen sind Schottergärten von Menschenhand geschaffene Wüsten, bar jeden Lebens, vor allem, wenn sie zur Abwehr von Unkraut regelmäßig mit Pflanzenvernichtern traktiert werden.

Gemüsebeete und Obstplantagen wichen reinen Schmuckgärten

Ein kurzer Blick in die Geschichte. Bis etwa zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren die meisten privaten Gärten in erster Linie Nutzgärten, aus denen man sich selbst versorgte. Ziergärten waren jenen begüterten und privilegierten Ständen vorbehalten, die nicht auf Selbstversorgung angewiesen waren. Im französischen Barock erlebte die Gartenkunst ihre wohl größte Blüte, wobei auch hier oft ein nach den gleichen rigiden Regeln wie Blumenparterre und Kunsthecken-Boskette gestalteter Gemüsegarten, der potager, an die ursprüngliche Bedeutung eines Gartens erinnerte. 

Der Selbstversorgungsaspekt verlor in der aufblühenden Überflussgesellschaft rapide an Bedeutung. Die sorgsam gehegten und gegen Ungeziefer aller Art robust verteidigten Gemüsebeete und Obstplantagen wichen reinen Schmuckgärten und wurden damit zum ästhetischen Schlachtfeld wechselnder Modererscheinungen. Galt in den Aufbauzeiten der englische Rasen samt pflegeleichter Blaufichte und anderen, vorzugsweise laubfreien Gehölzen als Ideal zeitgemäßer Gartengestaltung, ist es heute die bienenfreundliche Blühwiese plus Insektenhotel, wahlweise in der Behindertenwerkstatt fertig montiert oder selbst gebaut. 

Die Saatgutindustrie bietet dafür längst auf Nektarertrag und Insektenvielfalt optimierte Saatgutmischungen an wie die bei Rasendoktor.de angepriesene „Blumenwiese für Bienen und Schmetterlinge“, laut Werbung „in Zusammenarbeit mit Entomologen und Imkern ausgearbeitet“. Die „ca. 30 mehrjährigen Arten wie Duftsteinrich, Boretsch, Gartenkornblume, Goldlack, Lavendel und Ziertabak bringen in jeden Garten eine Vielzahl von Naturerlebnissen“. Oft bekommt man sogar ein Beutelchen politisch korrekter Samenstreusel mit der Post frei Haus zugesandt, als Werbegeschenk ökologisch orientierter Unternehmen wie der GLS-Bank. Damit auch auf dem heimischen Balkon die Bienen nicht darben müssen.

In Zeiten eines angeblich beispiellosen Insektensterbens, das Grüne und Umweltschützer im Zuge ihrer Kampagne für das extrem erfolgreiche bayerische Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahre 2019 auf eine Stufe mit dem Aussterben der Dinosaurier vor 66 Millionen Jahren mutmaßlich infolge Meteoriteneinschlags stellten, soll nun eine vorderhand „natürliche“ Gartenvariante zur verbindlichen Norm erhoben werden.

Antiautoritäre Erziehung auf dem unschuldigen Felde der Gärtnerei

Im Grunde soll die ordnende und pflegende Hand des Gärtners einem als ökologisches Nonplusultra gepriesenen Wildwuchs weichen. Gemäht werden darf nur noch, wenn überhaupt, einmal im Jahr, jegliche Spritz- und Düngemittel sind ebenso tabu wie willkürliche Pflanzungen, und Betreten ist nur erlaubt, wenn nicht gerade irgendeine Tierart mit Reproduktionstätigkeiten beschäftigt ist. Leider sehen die schönen Blumenwiesen nach dem Abblühen immer etwas zerrupft aus. Doch das gilt es hinzunehmen, solange sich „die Natur freut“, sogar im öffentlichen Raum, wo das Durcheinander vergilbter Stengel und verrottender Kräuter mittlerweile auf vielen Straßeninseln zu sehen ist, einmal sogar vor der Münchner Residenz. Rousseaus Verklärung des edlen Urzustandes als zivilisatorisches Ideal findet nun nach antiautoritärer Erziehung, No-tie-Bewegung und herrschaftsfreiem Diskurs ihre Fortsetzung auf dem bislang so unschuldigen Felde der Gärtnerei.

Jede ideologisch motivierte Kampagne benötigt ein prägnantes Feindbild. Das meinen die Grünen in Baden-Württemberg offenbar in den Schottergärten, vulgo „Gärten des Grauens“, gefunden zu haben. Das neue baden-württembergische Naturschutzgesetz sieht jedenfalls vor, diese Form der Gartengestaltung zu verbieten beziehungsweise ein bereits bestehendes Verbot gewissermaßen aufzufrischen.  

Das private Grundstück rein aus Gründen des eigenen Schönheitsempfindens oder dem Wunsch nach Pflegeleichtigkeit von Flora freizuhalten, ist laut Landesbauordnung schon seit mehr als zwanzig Jahren untersagt. In § 9 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.“

Jetzt will die Regierung Ernst machen mit dieser Regelung und endlich für angemessenen Vollzug sorgen. Wird es jetzt einen Art Garten-Gestapo geben, die nach Schottergärten fahndet, Besitzer abmahnt und nötigenfalls eine Zwangsbegrünung unter Polizeischutz veranlasst? Oder verlässt man sich auf das in Corona-Zeiten wieder mächtig aufgeblühte deutsche Denunziantentum? Sollten die Wogen in diesem Kulturkampf noch höher schlagen, dürfte es nicht lange dauern, bis Schottergärten als protofaschistisch, jedenfalls als „rechts“  gebrandmarkt werden, und irgendwo wird ein Spiegel-Redakteur sicher auch einen Reichsbürger finden, der seinen Vorgarten verbotswidrig geschottert hat.

Das markige „Verbot“ der Schottergärten als Ablenkungsmanöver?

Die Grünen zerstören mit ihrem Vorstoß wohl endgültig die Illusion, dass es sich bei privaten Gärten um eine Zone handeln könnte, in der sich der von Ver- und Geboten allseits bedrängte Bürger noch nach Herzenslust austoben darf – unter Verwendung aller käuflich zu erwerbender Mittel, die der Bau- und Gartenmarkt zu bieten hat. Das mutet paradox an: Waren sie es nicht, die immer lautstark über die „spießige“ Regelungswut organisierter Schrebergärtner zu Felde zogen?

Begründet wird das endgültige Aus für die Schottergärten mit ökologischen Erfordernissen. Doch was genau Schottergärten sind, bleibt ebenso unklar wie ihre absolute Zahl, ihre Gesamtfläche und der damit verbundene möglicherweise schädliche Effekt für das Ökosystem. Es gebe keine rechtsgültige Definition von Schottergärten und mithin einen „Graubereich“, teilt das baden-württembergische Umweltministerium in entwaffnender Offenheit mit. „In der Praxis ist klar, dass eine Schotterfläche dort unzulässig ist, wo sie eine Grünfläche ersetzt bzw. statt einer Grünfläche angelegt wurde – im Gartenbereich also. Ab wieviel Grünanteilen (vereinzelte Anpflanzungen) aus dem Schottergarten eine Grünfläche wird, ist, wie gesagt, nicht definiert und liegt im Ermessen der Baurechtsbehörden für den Einzelfall.“

Bei dem Medien wirksamen Verbot der vor allem bei städtischen (linksgrünen) Eliten wohl überwiegend aus ästhetischen Gründen verpönten Schottergärten dürfte politische Taktik eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Vergangenes Jahr gelang es Grün-Schwarz in Stuttgart nur mit Mühe, ein „Bienen“-Volksbegehren wie in Bayern abzuwehren, das noch viel rigidere Forderungen nach Naturschutz und Ökologisierung der Landwirtschaft vorsah als im benachbarten Bundesland. Die Bauern waren dagegen Sturm gelaufen und hatten überall im Land mahnende Kreuze aufgestellt. Das neue Naturschutzgesetz soll nun einen Kompromiss darstellen, doch werden die Hardliner aus den eigenen grünen Reihen damit kaum zufriedenzustellen sein. Ist das markige „Verbot“ der Schottergärten nur ein Ablenkungsmanöver?

Wenn man nicht einmal weiß, wie sich die immer noch sehr geringe Zahl reiner Schottergärten auf das Ökosystem auswirkt, könnte man mit gleichem Recht oder Unrecht auch Gartenzwergen (Plastik!) zu Leibe rücken oder der exzessiven Möblierung von Privatgärten mit Mobiliar zur Kinderbelustigung, das in den seltensten Fällen aus nachhaltiger Produktion stammen dürfte. Dabei verlieren die Schottergärten bei näherem Hinsehen sehr viel von ihrem Schrecken. Über Geschmack lässt sich bekanntermaßen trefflich streiten. Doch ähneln sie nicht japanischen Zengärten? Sind sie nicht eine populäre, manchmal zugegebenermaßen auch vulgäre Version dieser kleinen Refugien der Kontemplation mit ihren sorgsam geharkten, das fließende Wasser symbolisierenden Kiesflächen, ihren Bonsai-Bäumchen, Steinsolitären und miniaturisierten Tempelchen?

Manchmal wünschte man vor allem den Grünen etwas mehr fernöstliche Gelassenheit mit den Ausdrucksweisen menschlicher Vielfalt, deren Schutz und Förderung man sich doch auf die Fahnen geschrieben hat. 

Die Homepage von Georg Etscheit finden Sie hier.

Foto: Pixabay

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Rainer Hanisch / 14.08.2020

Ok, das “Getalten” privater Flächen, wie sie eben die Vorgärten so sind, sollte schon jedem selbst überlassen bleiben. Allerdings sehe ich dies mit gemischten Gefühlen. In unserer Gemeind wurde im vorigen Jahr ein kleines Waldgebiet gerodet, zum “Wohnen im Grünen”, wie der Kauf der Eigenheime bzw. Grundstücke beworben wurde. Nun stehen die ersten Häuser. Vom früher mal üppigen Grün (100% der Fläche) sind maximal 5 % “Grünes” übriggeblieben! Der Rest: Kies, Schotter, Beton (für die Autos, müssen ja irgendwo hin), einer hat sogar braunen Rindenmulch auf der gesamten freien Fläche verstreut. Nun mögen sich ja noch einige Würmchen und Krabbeltiere zwischen den Steinen heimisch fühlen - im “Grünen” wohnt dort niemand mehr. Aber die Dörfer sind eh keine mehr, die wenigen verbliebenen sterben aus. Der Rest ist nur Schlafplatz für die Pendler, die in der nächsten Stadt ihre Brötchen verdienen. Zeit für das Grundstück bleibt wegen aller möglicher “Freizeitaktivitäten”  nicht, so wird nur das notwendigste und zeitsparendste aufgewendet. Ich kann mich an meine Jugendzeit erinnern, als Wohnungen mit Garten heiß begehrt waren, auch Schrebergärten waren gefragt! Und um die auch in der DDR vorhandenen Eigenheime gab es fast nie “Schottergärten”. Die waren mehr oder weniger üppig bepflanzt, aber nie so langweilig, wie die Gärten heute! Ich sehe mir gar keine “Vorgärten” mehr an: Habe ich einen gesehen, kenne ich sie alle! Und genau so langweilig sind anscheinend auch die Bewohner der Häuser. Bloß, “staatliche” Vorschriften sind nicht unbedingt das, was groß etwas ändern wird.

Klaus Konrad / 14.08.2020

Wir haben für unser Haus hart gearbeitet, Grunderwerbssteuer bezahlt (in NRW 6,5 % !!!!), zahlen pünktlich unsere Grundsteuer, Abwasser- und Regenwassergebühr, etc. und haben uns bei dem Bau des Gebäudes an manch fragwürdige Vorschrift des Planungsamtes gehalten. Ich denke: das reicht, was wir mit unserem Eigentum anstellen geht andere schlichtweg absolut nichts an. In Zeiten von Corona und Wirtschaftskrise halte ich diese linke kommunistische Diskussion für pervers. Vielleicht löst ja die Wirtschaftskrise das Problem: Kleingärten vor, hinter und neben dem Haus werden mit Essbarem bepflanzt (Kartoffeln, Mohrrüben, Radieschen, ...). Und nachts legen sich die Kleinstgärtner dann mittel- und schwerbewaffnet auf die Lauer, um verarmte hungrige Diebe aus den Ballungsräumen abzuwehren. So oder so ähnlich hatten wir das doch schon mal in der Geschichte unseres Landes.

toni Keller / 14.08.2020

Und auch hier auf der Achse ist der Trend zu beobachten, man schimpft auf die Schottergärten weil man sie hässlich findet, weil man den Besitzern unterstellt einfach faul zu sein lobt sich selber ob seines Fleißes, seines Tuns. Alle Diktaturen in der Geschichte haben damit angefangen dass sie ein reales Problem überbewertet haben und die Leute dabei mitgemacht haben. Mich erschreckt dass auch hier auf der Achse der offiziellen Argumentation gefolgt wird!  

Thomas Brox / 14.08.2020

“Doch was genau Schottergärten sind, bleibt ebenso unklar wie ihre absolute Zahl, ... . Es gebe keine rechtsgültige Definition von Schottergärten und mithin einen „Graubereich“, teilt das baden-württembergische Umweltministerium in entwaffnender Offenheit mit. ... “.  Fortschreitender Sozialismus im Blödland: Hunderttausende indefiniter, verschwurbelter Vorschriften, die sich gegenseitig widersprechen und sich gegenseitig auf den Füssen rumstehen - und es werden täglich mehr (nein, wir haben keine anderen Probleme). Dafür braucht man jetzt wieder ganz viele neue Beamtenstellen: Bauamt, Ordnungsamt, Justiz, Ministerialbürokratie, Denunzianten-Betreuung. Beamtenstellen für verdiente Parteigenossen oder deren Nachwuchs. Die lebenslängliche fette Alimentierung kostet ja nichts, das zahlt der “Staat”. Und es ist ganz toll für die Produktivität der Volkswirtschaft. Haben wir eigentlich schon eine Schotter-Steuer? ++ Es gibt noch viel Regulierungsbedarf. Zum Beispiel kann der Untertan noch unreguliert auf die Toilette gehen oder sich immer noch unreguliert ernähren. Auch im Sexualleben ist noch jede Menge Regulierungsbedarf. ++ Notgedrungen muss ich meinen Garten in Stand halten (meine Naturliebe hält sich in Grenzen). Für den kleinen Schottergarten vor dem Haus und für den Gehweg (die Stadt tut nichts!) benutze ich Herbizid. Meine rot-grünen Nachbarn gegenüber dürfen mir gerne im Garten helfen, anstatt auf dem Balkon die Süddeutsche zu lesen. O-Ton anderer Nachbar: Am besten alles zubetonieren und grün anstreichen.

Ilona Grimm / 14.08.2020

Nachtrag: Ich habe versäumt klarzustellen, dass ich gegen fast alle Gebote und Verbote bin, die die GRÜNEN seit Jahrzehnten zu verantworten haben: •Gebot der Wärmedämmung für Gebäude, die Schimmelbildung im Inneren stark begünstigt, wenn nicht intelligent gelüftet wird. Das Dämmaterial macht nach einigen Jahren die Fassade schmutzig-hässlich. •Vorschrift, ab wieviel Grad ich frieren darf •Ernährungsdiktatur—-angestrebte und durchgesetzte Verbote von: •Heizöl •Dieselautos •Plastiktüten, Wattestäbchen etc. •Deutschlandfahnen und -hymne •Kurzstreckenflüge (außer für Greta, Claudi, Annalena und andere wichtige GRÜNE) •Verbot von mehr als drei Flügen im Jahr (Ausnahmen wie erwähnt) •KSK •freie Meinungsäußerung •Pflanzenschutzmittel • Kohlekraft etc. p.p. Die Reihenfolge ist keine Prioritätsfolge. Dass ich Gabionen und Schotter- oder Pflastergärten nicht mag und sie für mich nie infrage kämen, bedeutet nicht, dass ich ihr Verbot begrüßen würde. (Übrigens habe ich noch nie eine begrünte Gabionenwand gesehen.) -//-P.S. zur Wärmedämmung: Isolierglasscheiben habe ich mir im Februar d.J. auf der Ostseite einbauen lassen, weil ... ja ich bin drauf reingefallen. Seither bereue ich diese Entscheidung. Ich muss die Scheiben viel öfter putzen als die herkömmlichen, weil sie nach vier Wochen von außen anlaufen wie Gläser, die zu lange unbenutzt im Schrank stehen. Nach zwei bis drei weiteren Wochen entstehen in der angelaufenen Fläche seltsame Muster. Das Putzen ist außerdem mühsamer (weiß nicht, warum) als bei normalem Fensterglas. Wegen des weiten Dachvorstands bekommen die Fenster keinen Regen ab. -//- Grüne Politik ist für mich, seit Joseph (Stalin) Fischer in den hessischen Landtag eingezogen ist, ZERSTÖRUNG unseres Staatswesens, unserer Finanz- und Wirtschaftskraft und unserer abendländisch-christlichen Art zu leben. Laut Habeck sind Verbote nötig, um Freiheit zu garantieren. Wer bringt ihn zum Arzt?

Anton Weigl / 14.08.2020

Wer in der” Stoapfalz”” aufgewachsen ist, für den sind Steine ganz was natürliches. Die kommen in Natur sogar im Garten und auf dem Feld vor. Werden jetzt die Steine auf den Feldern auch noch verboten. Meinetwegen, dann dürfen aber gleich unsere Grünen Freunde zum Steineklauben antreten.

Gabriele Klein / 14.08.2020

Diese Gesetze dienen im Grunde auch der Enteignung. Denn häufig sind es ältere Menschen die zum “Schottergarten” greifen. Mit dem Gesetz enteignet man sie im Grund und zwingt sie in die COVID Altenentsorgungsanstalt die sich nicht nur ihnen sondern auch ihres Vermögens annimmt für einen Teller Brotsuppe im Gegenzug. Er wird hergestellt von den wohl teuersten und ärmsten Köchen der Welt, da sie ja nicht nur mit ihrer Hände Arbeit die Alten sondern vor allem die Regierenden speisen müssen. Die einen mit Brotsuppe und die anderen mit Hilfe von Diäten die Sekt und Kaviar vorsehen. Es besteht jedoch Grund zur Hoffnung. Das Gesetz verschwindet vermutlich dann wenn so ein Schottergarten einem Regierenden selbst ganz gelegen kommt und darauf müssen wir jetzt halt einfach noch warten.

Lars Bäcker / 14.08.2020

Ich bin mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis uns die Art unserer Wohnungseinrichtung (wenn Holz, dann nur aus nachhaltiger, ökologisch-dynamischer Forstwirtschaft, fair gehandelt und CO2-neutral verarbeitet), die Farbe unserer Autos (weiß reflektiert Sonnenlicht und sorgt für eine kühlere Umgebung, schwarz heizt die Innenstädte unnötig auf - wobei der Widerspruch zwischen der Entscheidung gegen ein schwarzes KFZ und dem Kampf gegen den Rassismus politisch noch einem Klärungsprozess zu unterwerfen sein wird), die ethnische Herkunft unserer Lebenspartner (black lives matters, white lives nicht mehr so), die Wahl unserer Religion (Islam hui, Christentum pfui), die Wahl unseres Sports (Fußball gut, weil bunt, Handball rassistisch, weil in Deutschland fast nur von weißen gespielt) oder die Art unseres Haustiers (natürlich Hund, weil passend zur „Köterrasse“) vorgeschrieben werden wird. Überhaupt sollte man alles verbieten, was nicht explizit erlaubt ist. Sonst verliert man noch den Überblick…

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