Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

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Leserpost

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Sirius Bellt / 17.06.2022

Gesundes Pflegepersonal “muss” sich “freiwillig impfen” lassen, um vulnerable Menschen zu schützen. So lautete das Urteil der Richter. Dass diese Impfungen mit den herkömmlichen Impfstoffen nicht vergleichbar sind, dass immer mehr schwere Impfschäden (bis hin zum Tod) bekannt werden, dass Omikron als weitgehend harmlos eingestuft wurde, all das fand keine Berücksichtigung in dem Urteil, welches nicht nur Freude innerhalb der Bevölkerung auslöste. Das dürfte auch den Richtern nicht entgangen sein. Insofern wirkt die viel zu späte Rüge für Frau Merkel auf mich rein symbolisch. Soll so zerbrochenes Vertrauen wieder gekittet werden?

Katharina Fuchs / 17.06.2022

Gab es schon eine Hausdurchsuchung bei dem verantwortlichen Richter?

Dieter Ehrlich / 17.06.2022

Wenn ich das “Urteil” richtig verstehe, dann ist die Tat - also die Forderung und deren Umsetzung rechtens! Allein   aus der falschen Position heraus erfolgt: Es ist also dem “Regierungsesel” nicht erlaubt, aber der “ParteiCäsar” darf das. Altrömische Dekadenz ...

armin_ulrich / 17.06.2022

Ich bin auch überzeugt davon, daß Wahlen in den 3 anderen Städten besser laufen als hier in Berlin.

armin_ulrich / 17.06.2022

Ein Witz, gehört in einem serbischen Restaurant: “Bei uns sind die Leute arm. Bei 0° rücken wir zusammen in der Küche. Bei -10° rücken wir enger zusammen und stellen eine Kerze auf den Tisch. Bei -20° wird die Kerze auch angezündet” ... Deutschlandrealität im Winter 2022/23

Ludwig Luhmann / 17.06.2022

Man wird nicht “demütig in dieser Zeit”, man gewöhnt sich an all die verschiedenen Erniedrigungen auf allen Ebenen. Wir werden abgrichtet und ausgebeutet und zersetzt! - Apropos WK2: Welche Bedeutung(en) für den Kriegsanfang hat eigentlich der Hitler-Stalin-Pakt?

Siegfried Schwarzl / 17.06.2022

Und wieder zeigt sich das BVerfG als willfähiger Gehilfe der Machthaber: man wartet mit dem Urteil fein säuberlich bis nach den Wahlen in SH und NRW, auf daß niemand auf die Idee komme, falsch zu wählen. Obwohl der Sachverhalt glasklar ist, braucht man über 1 Jahr zur Urteilsfindung.  Aber man war halt zu sehr mit kompetenzüberschreitenden und/oder kompetenzlosen Urteilen zu Klima und Zwangsimpfung beschäftigt.

Rainer Hanisch / 17.06.2022

“Rügen” der Richter? Ist wie so ziemlich alles in Doofland alles Schmierentheater! Es hätte keine “Rüge” sein dürfen und vor allem nicht 2 Jahre zu spät. Sch…egal, wie die “Kanzlerin” den Spruch gemeint hat - entscheidend ist, wie er aufgefasst wird. Aber so tut man keinem weh: der Kanzlerette nicht mehr und die “Richter” sich auch nicht. Sie haben ja das Verhalten “gerügt”, also den Anschein einer gewissen Rechtlichkeit gewahrt. Darüber sollten auch mal diejenigen nachdenken, die auch auf der Achse immer von der DDR als “Unrechtsstaat” herumbrüllen. Was ist rechtlich korrekt, wenn ein Pseudo-Diktator einen demokratisch gewählten Politiker abschiebt, bloß weil der dieser Person nicht in den Kram passt? Das zeigt wieder einmal deutlich, was mit “Wahlen” verändert werden kann:  n i c h t s !  Sonst gäbe es keine mehr.

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