Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Wilfried Cremer / 17.06.2022

@ Frau Toledo Gruber, die Jecken sind auf Kölsch die Narren. Es gibt viele Homonyme. Alaaf!

R. Bunkus / 17.06.2022

“Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?” Wenn wir alle tot sind. Es wird eine Aufgabe für Historiker, nicht mehr für Richter sein.

Anton Weigl / 17.06.2022

Das war ein glatter Verfassungsbruch ,was in Thüringen angestoßen von der damaligen Regierungschefin der Brd geschehen ist. Für mich ist die Merkel eine glatte Verfassungsbrecherin. Ein Fall ca 25 Jahre früher wurde in Sachsen Anhalt ein Ministerpräsident mit Hilfe der Stimmen von der SED - umbenannten PDS gewählt.  Der damalige Bundeskanzler Kohl konnte machen was er wollte, er konnte die Wahl aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht wiederholen lassen.

Rolf Mainz / 17.06.2022

Da gäbe es noch ganze andere Entscheidungen jener Dame, welche zu rügen wären. Und nicht nur zu rügen, sondern zu bestrafen. Dass dies nicht geschieht, spricht Bände über die Unabhängigkeit aktueller Rechtsprechung im Lande.

Volker Kleinophorst / 17.06.2022

Simulierte Demokratie!

Herbert Priess / 17.06.2022

Der Verfassungsschutz hat entschieden und es hat keine Folgen, puh! Im nächsten Winter werden viele zittern aber nicht vor Kälte sondern vor Wut! Ich hoffe diese Wut hat dann auch reale Folgen.

Hartmut Laun / 17.06.2022

17. Juni heute. 17. Juni 1953, war da was?

Yehudit de Toledo Gruber / 17.06.2022

@Wilfried Cremer: Was haben denn nun schon wieder die “Jecken” mit dem Versagen der Karlsruher Richter zu schaffen? Man sollte hier besser einmal darüber nachdenken, weshalb man nach diesem schändlichen Ministerpräsidentensturz relativ schnell zur Tagesordnung überging. Al l e , nicht nur die AfD, hätten Klage einreichen können und müssen. Die AfD hatte nicht nur bezüglich der Ministerwahl-Sabotage das Verfassungs-gericht bemüht sondern darüber hinaus schon 2018 einen signifikanen Rechtsverstoß gesehen aufgrund Merkels eigenmächtiger und der nachfolgenden, unkontrollierten Einwanderung nach Deutschland. Die Bundesfraktion der AfD hatte, von den Medien nahezu unbeachtet, im April 2018 eine Organklage zum Verfassungsgericht eingereicht. Die gesamte große deutsche Mehrheit beließ es beim “schimpfen” hinter den Kulissen. Frank Walter Steinmeier sagte übrigens in seiner erneuten Antrittsrede am 13.02. 2022 u.a. “Demokratie braucht Kontroversen, sie ist eine Zumutung ...” Na bitte!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com