Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

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Leserpost

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Thorsten Gutmann / 17.06.2022

Auf der Verpackung lese ich die Empfehlung, daß er so lange mit geschlossenem Deckel köcheln soll, bis die gesamte Wassermenge aufgenommen worden ist. Danach nicht sofort servieren, sondern noch eine kurze Weile im geschlossenen Topf blähen lassen. Ist dies auch Reis, so hat es doch Methode. Quellreis-Methode, quasi Reis, der an der Quelle saß. Ein Rezept, wie aus der Teufelsküche.

Frank Holdergrün / 17.06.2022

Die Wampe im Hosenanzug hat so unförmig wie sie ist gesprochen, drangsaliert und fertig gemacht. Die Journalisten-Darsteller und Moralapostel haben ihr beigepflichtet und sind wie eine Hundemeute auf das Opfer losgestürmt. Die Blumenwerferin durfte sogar kurzzeitig Parteivorsitzende mimen. Meine tiefste Verachtung gilt einer Mehrheit des woken Tasten-Proletariats. Wenigstens jetzt, Herr Broder, hätten Sie fordern können, dass man dieser Unseligen das üppige Büro & Mitarbeiter kürzt. Politiker dürfen sich alles erlauben, nichts folgt aus nichts. Der einzige, der dem unseligen Kesseltreiben gegen die AfD entgegentritt, ist Roger Köppel. Herr Broder hat, nachdem er zu Beginn mal bei der AfD einen Vortrag hielt, einen gehörigen Schreck bekommen und sagt dazu….......nichts mehr. Einseitige Journalisten erhalten ohne Ausnahme alle irgendwann Schlagseite, sie haben nie begriffen, was wirklich die Aufgabe eines Informationsvermittlers ist. “Als zum erstenmal das Wort »Friede« ausgesprochen wurde, entstand auf der Börse (auch der Journalistik) eine Panik. Sie schrien auf im Schmerz: Wir haben verdient! Laßt uns den Krieg! Wir haben den Krieg verdient!” (Kraus) Ja, ich bin zutiefst davon überzeugt, die meisten Journalisten führen in Ermangelung sonstiger Fähigkeiten lieber Kriege. Wer sich angewidert abwenden will, betrachte den Kinofilm “France”. Genauso san’s, Dabei wäre es so einfach: ich brauche keine Meinungen, sondern schlichte Informationen.

Yehudit de Toledo Gruber / 17.06.2022

@Ludwig Luhmann: “man gewöhnt sich an all die verschiedenen Erniedrigungen auf allen Ebenen. Wir werden abgerichtet ...” Also wirklich, wer ist hier “man” ?  I c h gewöhne mich an keinerlei Erniedrigen und lasse mich im Übrigen auch nicht abrichten! Und die Leser hier hoffentlich ebenfalls nicht. Larmoyanz hilft nicht weiter . Und Danke an Herrn Cremer für seine “Jecke”-Aufklärung” . Was man als Zugereiste hier so alles lernt, Tsts ...

Dietmar Richard Wagner / 17.06.2022

“Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel ... die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.”. Das ist höchstamtlich festgestellt. Wie geht es nun weiter für die Antragstellerin, ist eine weitere Klage möglich (vor welchem Gericht auch immer) wegen Verletzung ihrer Chancengleichheit? Oder ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sozusagen die finale Instanz, und es war nett, nach zwei Jahren mal darüber geredet zu haben? Hat sich Frau Merkel schon dazu geäußert, oder sogar um Entschuldigung gebeten?

Fritz kolb / 17.06.2022

Klasse, Herr Broder. Es fehlte lediglich noch der Hinweis, daß die Klage von derAfD angestrengt wurde. Danke dafür, liebe AfD, daß wenigstens ihr noch Eier habt.

Rainer Schmalzried / 17.06.2022

Kommt nach Demokratie die Anarchie? Kommt nach Demokratie die Oligarchie? Kommt nach Demokratie die Pandemie? Oder wählen wir einfach weiter?

Ulla Schneider / 17.06.2022

Na ja, lieber Herr Broder, um das Gerücht eines wohltemperierten Abendessens zu umgehen, wirft man dem Volk einen Brotkrumen hin, wenn auch verspätet…..allerdings ohne Butter ...

Gerald Weinbehr / 17.06.2022

Merkel hat die Verfassung gebrochen. Das BVerfG hat mit dem Urteil so lange gewartet, bis es keinerlei Folgen mehr hat. Beides keine Überraschung in einem Deutschland, das seit Jahren transformiert wird. Es ist m. M. n. aber zu kurz gesprungen, die Kritik nur an Merkel zu richten. In der Verfassung des Freistaats Thüringen lesen wir unter §53 (1): “Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.” Am 5. Februar hatten Lindner und Kubicki ihrem Partei-“Freund” kurz nach der Wahl noch gratuliert. Dann wendete sich das Blatt sehr schnell. Die Gesinnungsmedien entfachten eine beispiellose Kampagne, die Empörungswelle schwappte haushoch über das Land. CDU und FDP knickten innerhalb weniger Stunden komplett ein und setzten ihre eigenen Leute panisch, massiv und verfassungswidrig unter Druck. Der Befehl von oben: Wahl rückgängig machen, Ramelow zur Macht verhelfen! Frau Kemmerich wurde derweil auf offener Straße angespuckt, die gesamte Familie musste unter scharfen Polizeischutz gestellt werden, weil die Morddrohungen nur so schwirrten. Nach erfolgreicher Kemmerich-Beseitigung jubelten die Medien und kosteten ihre Macht aus (Nazis gestoppt!). Merkel wurde als “erfahrene Krisenmanagerin” gefeiert, Kritik am offensichtlichen Verfassungsbruch gab es NULL. Unvergessen auch der folgende, peinliche Kotau Lindners im dt. Bundestag. Das hündische Betteln um Vergebung hat sich gelohnt, heute darf er mit seiner FDP bei den “Guten” mitregieren.  Der Fall Kemmerich markiert den Moment, in dem Deutschland endgültig aufgehört hat, eine funktionierende Demokratie zu sein. Merkel, den “demokratischen” Parteien, den “Qualitätsmedien - allen war die Verfassung völlig egal!

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