Heißt das dann, daß “Aktivisten” im Dannenröder Wäldchen sich mit beliebig vielen anderen “Aktivisten” aus demselben Baumhaus treffen dürfen, aber nur noch mit einem Polizisten?
@Wolf-Dieter Czap: Soeben (17.08h) habe ich per E-Mail eine entsprechende Anfrage an das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung geschickt: »Betr.: Verschärfung der Maskenpflicht – FFP2-statt „Alltags“-Masken – laut Beschluss vom 12. Januar 2021—Sehr geehrte Damen und Herren Minister, durch welche rechtliche Grundlage ist der Bayerische Ministerrat befugt, eine solche Verschärfung zu verordnen? Für eine umgehende Beantwortung der Anfrage wäre ich Ihnen außerordentlich verbunden, da ich von dem Beschluss besonders betroffen bzw. zusätzlich beeinträchtigt bin, weil es keine FFP2-Maske gibt, die ich tragen kann, ohne dass die sehr empfindliche Haut hinter meinen Ohren eingeschnitten und aufgescheuert wird und meine Wangen wegen meiner hohen Wangenknochen um die Augen herum eingequetscht werden, wodurch mir Tränen in die Augen steigen. Zudem beschlägt meine Brille stärker als mit der „Alltagsmaske“, was mein Sehen behindert und schon einmal zu einem Sturz geführt hat, weil ich eine Stufe nicht erkennen konnte. Was nützt mir ein willkürlich verschärfter „Schutz vor Corona“ wenn ich mich dadurch mit nie vorher gekannten Gefährdungen herumschlagen muss.—Was macht übrigens jemand, der Hörgeräte plus Brille plus FFP2-Maske tragen muss? So jemand kann beim Einkaufen oder im ÖPNV weder hören noch sehen. Das nenne ich echte Fürsorge des Bayerischen Ministerrates.—In gespannter Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich [...]«—- Sollte ich eine Antwort erhalten, würde ich sie der Achse-Redaktion mitteilen.
@Wolf-Dieter Czap Auffällig ist auch, dass im Dezember die Firma Zettl, in der eine Frau Söder arbeitet, die Zertifizierung für Masken erhalten hat, die nun Pflicht werden sollen. Obwohl das Rki noch heute in den FAQ mit Begründung vom Tragen der Masken für Private abrät. Die Seite sollte man sich sichern.
Vieles wird von mehreren ” klugen Leuten” für Verfassungswidrig etc. gehalten, was aber den Betroffenen wo auch immer wenig nützt. Werden sie doch in Praxis von mehreren Seiten bearbeitet (aufgeklärt) den geforderten Ansinnen Folge zu leisten! Am Ende steht jeder für sich alleine und keiner der” klugen Leute und Ratgeber” rührt einen Finger.
In NRW gibt es zur Frage Treffen in Wohnungen gar keine Aussage in der Coronaschutzverordnung vom 07.01.2021. § 2 “Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Alkoholverbot” sagt in Absatz 1 lediglich: “(1) Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt. “ Was eine Party oder vergleichbare Feier ist, wird nicht definiert. Alle anderen Aussagen in diesem Paragraph beziehen sich auf den öffentlichen Raum. “(1b) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist. (2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden 1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes, 1a. beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, ...” Öffentlicher Raum im Sinne der Coronaschutzverordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs (Wohnung). Kontaktverbote in der eigenen Wohnung gibt es daher nicht. Das Gebot des Mindestabstands bezieht sich eindeutig auf den öffentlichen Raum.
In der aktuellen niedersächsischen Verordnung ist der komplette § 6 verfassungswidrig und rechtswidrig. Punkt. Das ist offensichtlich. Nicht nur, weil der Staat oder das Land Niedersachsen derartiges gar nicht bestimmen kann, sondern auch deshalb, weil die in § 2 Absatz 3 gemachten Ausnahmen vom Kontaktverbot hier keine Verhältnismäßigkeit und keine erkennbare Logik erkennen lassen. Wenn es bei den einen in § 2 eine Abwägung Interessen und Sicherheit gibt, dann müsste die auch im § 6 begründet bzw. ausgeschlossen sein. Das ist logisch nicht möglich.
Ich schlage den Begriff “Zentralkomitee” als Ersatz für “Runde der Ministerpräsidenten und Angela Merkel” vor - ist kürzer und trifft den Kern.
Ja, die Hessen CDU inspiriert von den Grünen sind ein ganz besonderer Fall und der bräsige ” Puffier” merkt ohnehin nix mehr - ein hoffnungsloser Pflegefall ! Unglaublich von welchen Leuten dieses Land / Länder regiert werden.
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