Hätten die in dieser Sache entscheidenden Richter mal nach dem islam-religiösen Grund für das so beharrlich verfolgte vermeintliche Recht des Kopftuchtragens geforscht, wären sie im “Buch der Bücher” auf den Passus gekommen, daß die islamgläubige Frau sich durch das zu tragende Kopftuch von den rechtlich als Sklavinnen gesehenen übrigen Frauen abhebt, sich also selbst erhöht und von den männlichen Bewohnern entsprechend zu respektieren ist, was die übrigen weiblichen Bewohner für diese analog zum Freiwild frei gibt. Es ist schon erstaunlich, wenn in dieser unserer Republik Recht sprechende jemandem zuspricht, der mit seiner Argumentation die Gleichheit der Menschen so mißachtet, Personenkreise ausgrenzt, die nicht seinem Weltbild entsprechen, das unter den Augen der Dame Justizia, die doch angeblich neutral zu sein hat.
Soweit sind wir also schon in Deutschland. Ich habe vor einiger Zeit einen Satz gelesen, der die Wahrheit auf den Punkt bringt: “Wir müssen endlich auf die Straße gehen, bevor es zu spät ist und wir keine Straße mehr haben, wo wir gehen können.” Der Verfasser drückt damit alle seine Sorgen um die Zukunft Deutschlands aus. Durch das Gerichtsurteil werden die Sorgen vieler Menschen in Deutschland noch verstärkt.
Soweit sind wir also schon in Deutschland. Ich habe vor einiger Zeit einen Satz gelesen, der die Wahrheit auf den Punkt bringt: “Wir müssen endlich auf die Straße gehen, bevor es zu spät ist und wir keine Straße mehr haben, wo wir gehen können.” Der Verfasser drückt damit alle seine Sorgen um die Zukunft Deutschlands aus. Durch das Gerichtsurteil werden die Sorgen vieler Menschen in Deutschland noch verstärkt.
Achja, wenn juristisch nicht bewanderte Menschen über ein Urteil schreiben… kennen wir das nicht irgendwoher? Egal… Zum wichtigsten: “Es gehe ja schließlich, so titelt die SZ, „ums Prinzip“. Aha. Die Prinzipien des Gastlandes sind hierbei allerdings zweitrangig.” 1. nein, es geht nicht ums Prinzip, jedenfalls nicht das Prinzip, das der Herr im Kopf hat, nämlich ob Richter Kopftuch tragen dürfen oder nicht. Das hat das Verwaltungsgericht, soweit die Begründung bisher veröffentlich ist, gerade nicht entschieden. Es hat nur gesagt, dass wenn man es verbieten will man doch ein Gesetz dafür bitte machen soll, schließlich geht es um Grundrechte (Parlamentsvorbehalt). Das führt zu Punkt 2: Auch nein, die Prinzipien des Gastlandes sind nicht zweitrangig, derer sind hier gleich zwei relevant: 1. Religionsfreiheit, 2. keine strikte Trennung von Staat und Kirche (jedweder Art). Dies sind die Prinzipien des “Gastlandes” (witzig, sie hat bestimmt ein deutschen Pass, warum also Gast? kein weiterer Kommentar), welche Prinzipien der Herr im Kopf ist nicht ersichtlich. “Die Befindlichkeiten des Deutschen Bürgers spielen dabei keine Rolle; die spricht Frau Sandhu nicht einmal an.” Brauch sie auch nicht, sie hat gesagt, dass sie die Gesetze achten will (wie auch selber zitiert), mehr muss sie auch nicht. Befindlichkeiten haben sowieso kein Platz bei einem Richter. “Ihrer Abwägung nach stellt sie diese höher als die Befindlichkeiten der Mehrheitsgesellschaft.” Wohl gemeint: Kopftuchtragen ist ihr wichtiger, als dass andere sich im Gerichtszahl davon gestört fühlen könnten. Richtig, das nennt man Abwägung zwischen Grundrechten und wenn diese Abwägung zu dem Schluss kommt, dass ihre Beeinträchtigung (beim nichttragen) schlimmer wäre, als die derjenigen die sie mit Kopftuch sehen müssen, dann ist das halt so. Kann man sehen wie man will, steht am so im GG und gehört damit zu den von dem Autor angesprochenen Prinzipien des “Gastlandes”. Der Vergleich zwischen Krawatte und Kopftuch hinkt so sehr, dass es einem blinden mit Krückstock auffallen müsste, außer der Autor trägt die Krawatte als Symbol seiner Religiösität, dann würde mich brennend interessieren welche Religion das sein soll. Es scheint zur Zeit allgemein in Mode zu sein den Grünen irgendwas in den Mund zu legen. Das dass lächerlich ist und nur der Sensationsgeilheit von Lesern die sowieso keine Argumente brauchen dient brauch nicht weiter vertieft zu werden.
Religiöse Symbole an der Wand (Kruzifix) müssen im Gerichtssaal entfernt werden, religiöse Symbole auf dem Kopf einer Richterin müssen toleriert werden. Das verstehe wer will.
Das Kopftuch wird selbst in muslimischen Ländern als Glaubenssymbol gesehen. Dereinst in Tunesien im Urlaub, der schwarze Reiseleiter, ein sehr gebildeter Mann (Arabisch, Französisch, Italienisch, Deutsch, Latein und auch mit Russisch konnte ich ihn nicht verblüffen), sagte zu diesem Thema: Bei uns ist es Frauen und Mädchen nicht erlaubt, in die Schule mit einem Kopftuch zu gehen oder gar im Amt eines zu tragen. Eine Burka ist Folklore. Er sagte wörtlich: “In Bayern geht doch auch keiner in Lederhosen in´s Büro.” In der Wüste allerdings sei die Burka angebracht wegen des Sandes und schmunzelnd fügte er hinzu: Es ist praktisch, wenn eine Frau breit ist und eine Burka trägt, dann wirft sie einen guten Schatten. Ich gebe zu, der Vergleich mit der Lederhose hinkt, schließlich ist diese kein Glaubensbekenntnis. Oder doch?
Eine Islamisierung findet nachweislich nicht statt. Originalton Bettina Schausten in einer kürzlich gesendeten 19 Uhr heute Sendung.
Nur ein Satz: Dieses Land wird langsam unerträglich!
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