Auf Antrag dürfen Moschee-Gemeinden in Köln in den nächsten zwei Jahren mit dem Ruf des Muezzins zum Freitagsgebet rufen, meldet welt.de. Dies sei ein Projekt, dem eine rechtliche Prüfung vorausgegangen wäre, heiße es in einer Mitteilung der Stadt. Die Verwaltung habe den Schritt auch damit begründet, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet riefen. Analog sei dies der Muezzin-Ruf bei Muslimen. „Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslim*innen (sic!) in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen“, habe Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) gesagt.
Das Projekt wäre auch ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit. Viele Muslime seien in Köln geboren und Teil der Stadtgesellschaft. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage“, habe Reker gesagt. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“
Für den Ruf gebe es Auflagen: So müsse die Gemeinde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit individuellen Auflagen mit der Verwaltung abschließen. Der Ruf sei nur freitags zwischen 12 und 15 Uhr zulässig und auf fünf Minuten begrenzt. Auch die Lautstärke des Rufes solle je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt werden. Fraglich ist, ob diese Regeln dann auch durchgesetzt werden.
Nachbarn sollen zudem mit Flyern informiert werden. Zudem müssten die Gemeinden einen Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden benennen. Nach zwei Jahren solle das Modellprojekt bewertet werden.