Der Grundgesetzartikel 8 sagt: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Meiner Meinung nach kann das Treffen mit beliebig vielen unbewaffneten Personen deutscher Staatsbürgerschaft in der eigenen Wohnung, also nicht unter freiem Himmel, durch ein nachgeordnetes Gesetz oder gar nur eine Verordnung gar nicht eingeschränkt werden, weil das Grundgesetz eine solche gesetzliche Einschränkung allenfalls für Versammlungen unter freiem Himmel vorsieht. Oder habe ich da etwas übersehen?
Ich finde diese ganzen Verordnungen und “Pseudogesetzlichkeiten” sind Makulatur, solange der Bürger sie nicht akzeptiert. Essentiell für Akzeptanz ist, dass das, was von den Bürgern verlangt wird überzeugend ist und von den Verordnenden selbst gelebt wird. Aktuelles Beispiel ist die Infektion von Macron, no comment. Viele Bürger scheren sich keinen Deut und die Unternehmen nutzen jedes noch so kleine Schlupfloch. Da ich schon zwei Krebserkrankungen überstanden habe, gehöre ich nicht zu denen, die persönlich Angst vor Covid-19 haben. Trotzdem übe ich eine gewisse Vorsicht, es macht keinen Sinn die Dinge unnütz zu provozieren. Wenn ich allerdings in meinem sozialen Umfeld erlebe, was aktuell allein so an großen und kleineren “Weihnachtsfeiern” mit reichlich “Wein, Weib und Gesang” vor sich geht, hallelujah. Theoretisieren kann man über Covid-19 noch so viel, wenn es nicht gelingt die Bürger auf Vertrauensbasis bei den “Maßnahmen” mitzunehmen ist alles, sind selbst die schönsten universitären Rechenspielchen für die Katz und SARS-Cov-2 wird eben einfach durchlaufen. Das Virus tut nicht das, was es soll, es tut das, was es muss.
Trotzdem eine prima Ausrede, den unliebsamen Zeitgenossen aus dem Weg zu gehen. Um das Weihnachts-BBQ mit Freunden und dem erträglichen Teil der Familie zu stoppen, braucht es schon Ebola oder eine Invasion der Marsianer.
@H. Krautner Das ist ja so kleinkariert und die Masche den “Kontrollorganen"vor Ort einen Letztlich gültigen Entscheid zu überlassen,welche je nach Laune,bestem Wissen und Gewissen urteilen ist bereits ein Beweis für den Zustand dieser Republik. Jedenfalls solch eine Auskunft. Eine Einreise in die DDR einschließlich Zwangsumtausch und allem drum und dran war einfacher als heute ein Besuch beim Nachbarn.
@ M. Hoffmann bitte auch § 6 der ab dem 23.12. geltenden Corona-VO beachten.
Grundgesetz Artikel 8: “(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.” Da der Gesetzesvorbehalt sich ausdrücklich auf Versammlungen unter freiem Himmel bezieht, wäre ein Verbot von Versammlungen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden (wie z. B. private Zusammenkünfte zu Weihnachten), ein eindeutiger Verfassungsbruch.
Das sollte nicht weiter wundern. Der Einflussbereich des Staates beschränkt sich auf den öffentlichen Raum und die Arbeitsstätten. Allenfalls noch Reisetätigkeit in einer epidemischen Lage. Was Privatwohnungen betrifft, hat der Staat praktisch kein Weisungsrecht, der Staat muss auch im Einzelfall die konkreten Kenntnisse nachweisen, dass dort Straftaten geschehen oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit vorhanden ist, um dort per Richterbeschluss einzugreifen. Dafür müsste er wissen, dass dort jemand infiziert ist und in Quarantäne gehört. Pauschal geht gar nichts. “Gefahr im Verzug” kann hier auch nicht gelten, wenn sich Personen bereits getroffen haben. Eine generelle Beeinträchtigung der Nachbarn, wie Lärm, ist genauso nicht automatisch vorhanden, kann auch nicht vorgeschoben werden. Dass Versammlungen, Religionsfreiheit usw. ein Grundrecht sind, nur nebenbei. Der Staat hat in der Wohnung prinzipiell nichts zu melden und kann nur um Rücksichtnahme bitten. Das Schlimme ist, dass das bisher offensichtlich niemand gemerkt hat. Da weise ich seit Wochen bei jeder Gelegenheit drauf hin. Aber die Leute glauben tatsächlich, dass der Staat bestimmen darf, mit wem und wie vielen man sich privat trifft. Einen Sche… darf er.
@Chris Kunz: Wenn Sie trotz Ausgangsperre sich im öffentlichen Bereich bewegen und ein Uniformierter spricht Sie deswegen an und droht mit einem Bußgeldverfahren, dann sollten sie kein Wort mit ihm sprechen. Reichen Sie ihm stillschweigend ihren Personalausweis, damit er sie identifizieren kann - und das war‘s dann. Die Behörde kann erst dann ein Bußgeld abkassieren, wenn Sie Ihnen nachweist, dass Sie unberechtigt draußen waren. Das kann sie gar nicht, da es ja Ausnahmen gibt, die es erlauben, sich draußen zu bewegen. Die Behörde muss nachweisen, dass keine dieser Gründe beim Ihnen zutrifft. Die Behörde hat die Pflicht nachzuweisen, dass Sie etwas Verbotenes getan haben und Sie haben nicht die Pflicht, Ihre Unschuld zu beweisen. Den Nachweis kann die Behörde jedoch nicht erbringen, sofern Sie ihren Mund halten. Sie müssen keine Aussage dazu machen.
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