Wie übertreffen sich die Politiker nach schweren Straftaten von Asylbewerbern in ihren Forderungen nach sofortiger Abschiebung der schutzsuchenden Übeltäter? (hier und hier und hier). Wie immer haben sie – wohl wissend – die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und bezahlen müssen ja sowieso nicht die politischen Worthülsenakrobaten mit Personenschutz, sondern die Opfer der Straftaten.
Der Beispiele sind Legion, natürlich alles Einzelfälle. Aber wehe, wenn ein Opfer an einen dieser Einzelfälle gerät. Hier ein besonders krasses Beispiel: Ein afghanischer Asylbewerber wird wegen Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Entlassung muss er eine Fußfessel tragen und steht unter Aufsicht, wird aber nicht abgeschoben. Im Juni 2017 nimmt er in der Flüchtlingsunterkunft eine Russin mit ihren zwei kleinen Kindern als Geisel. Er verletzt die Mutter mit einem Messer schwer und bringt dem Fünfjährigen derart schwere Schnittwunden bei, dass dieser verstirbt. Sein sechsjähriger Bruder muss alles mit ansehen. Die Polizei stürmt die Unterkunft und erschießt den Geiselnehmer.
Es erhebt sich immer die gleiche Frage: Wie konnte es so weit kommen? Warum wurde der Brandstifter nach Absitzen seiner Strafe nicht abgeschoben, sondern geduldet und weiter alimentiert? Pro Asyl Anwalt Victor Pfaff meint dazu:
„Der Mann ist – so heißt es in Berichten – zum Christentum konvertiert. Ein Gericht hat deshalb seine Abschiebung untersagt. Der Hintergrund ist in solchen Fällen: Wenn jemandem bei Rückkehr in seinem Herkunftsland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter droht, dann darf er nicht abgeschoben werden. Auch Mörder haben Menschenrechte“.
Victor Pfaff meint dann weiter:
„Das ist ein absoluter Extremfall – ein abgelehnter Asylbewerber, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, die er auch komplett abgesessen hat und dann hierbleiben darf. Der dann eine Fußfessel trägt und trotzdem eine so schreckliche Tat begeht. Das ist genauso ein Extremfall wie Franco A“.
Aha, so erschafft Pro-Asyl-Anwalt Pfaff die Mutter aller Relativierungen. Was wurde eigentlich aus dem „Genausoextremfall Franco A“? Gegen Franco A. läuft das strafrechtliche Verfahren noch vor dem Landgericht Darmstadt. Dass er wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt wird, ist derzeit unwahrscheinlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dafür keinen hinreichenden Tatverdacht. „Nicht mal Tatverdacht“ ist also genauso extrem, wie Kindermord?
Ein Mord als Asylgrund, weil zuhause Todesstrafe droht
Nun ist es höchstrichterlich amtlich: Auch Mörder haben das Menschenrecht auf Asyl. Das gilt laut EU genauso für gewalttätige Räuber wie für Kindervergewaltiger und Mörder. Das höchste EU-Gericht hat in letzter und höchster Instanz entschieden. Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. So kann Mord im Heimatland zum Asylgrund werden, wenn im Heimatland auf Mord die Todesstrafe droht.
Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde. Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurde ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren verurteilt. Ein Mann aus dem Kongo wurde wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen.
Sie dürfen nunmehr nicht abgeschoben werden. Die Politik kann sich zurücklehnen und auf die EU verweisen. Bleibt noch die Frage: Wer hat eigentlich die Klagen finanziert?
In keinem Teil der Welt herrscht mehr Milde mit Straftätern als in Europa. Folgerichtig wird alles andere als „unmenschlich“ eingeordnet, und es kann eigentlich niemand mehr wegen Straftaten irgendwohin abgeschoben werden, nicht mal in Länder der Europäischen Union. Und seit Jahren weigert sich der grün dominierte Bundesrat, die Urlaubsländer Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zu definieren.
Manchmal ist der Rechtsstaat fast unverdaulich: Ein Asylant, der in dem Lande, das ihm Schutz gewährt, einen Mord begeht, kann sein Recht auf körperliche Unversehrtheit einklagen. Mir kommt es dabei so vor, als stufe der EuGH im Gleichklang mit der deutschen Politik das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen höher ein als das seiner eigenen Bürger.
Es ist richtig: Auch Mörder haben Menschenrechte. Was nicht richtig ist, dass Opfer keine Menschenrechte haben.