Manfred Haferburg / 16.05.2019 / 17:30 / 19 / Seite ausdrucken

Haben Opfer keine Menschenrechte?

Wie übertreffen sich die Politiker nach schweren Straftaten von Asylbewerbern in ihren Forderungen nach sofortiger Abschiebung der schutzsuchenden Übeltäter? (hier und hier und hier). Wie immer haben sie – wohl wissend – die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und bezahlen müssen ja sowieso nicht die politischen Worthülsenakrobaten mit Personenschutz, sondern die Opfer der Straftaten.

Der Beispiele sind Legion, natürlich alles Einzelfälle. Aber wehe, wenn ein Opfer an einen dieser Einzelfälle gerät. Hier ein besonders krasses Beispiel: Ein afghanischer Asylbewerber wird wegen Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Entlassung muss er eine Fußfessel tragen und steht unter Aufsicht, wird aber nicht abgeschoben. Im Juni 2017 nimmt er in der Flüchtlingsunterkunft eine Russin mit ihren zwei kleinen Kindern als Geisel. Er verletzt die Mutter mit einem Messer schwer und bringt dem Fünfjährigen derart schwere Schnittwunden bei, dass dieser verstirbt. Sein sechsjähriger Bruder muss alles mit ansehen. Die Polizei stürmt die Unterkunft und erschießt den Geiselnehmer.

Es erhebt sich immer die gleiche Frage: Wie konnte es so weit kommen? Warum wurde der Brandstifter nach Absitzen seiner Strafe nicht abgeschoben, sondern geduldet und weiter alimentiert? Pro Asyl Anwalt Victor Pfaff meint dazu:

Der Mann ist – so heißt es in Berichten – zum Christentum konvertiert. Ein Gericht hat deshalb seine Abschiebung untersagt. Der Hintergrund ist in solchen Fällen: Wenn jemandem bei Rückkehr in seinem Herkunftsland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter droht, dann darf er nicht abgeschoben werden. Auch Mörder haben Menschenrechte“.

Victor Pfaff meint dann weiter:

Das ist ein absoluter Extremfall – ein abgelehnter Asylbewerber, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, die er auch komplett abgesessen hat und dann hierbleiben darf. Der dann eine Fußfessel trägt und trotzdem eine so schreckliche Tat begeht. Das ist genauso ein Extremfall wie Franco A“. 

Aha, so erschafft Pro-Asyl-Anwalt Pfaff die Mutter aller Relativierungen. Was wurde eigentlich aus dem „Genausoextremfall Franco A“? Gegen Franco A. läuft das strafrechtliche Verfahren noch vor dem Landgericht Darmstadt. Dass er wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt wird, ist derzeit unwahrscheinlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dafür keinen hinreichenden Tatverdacht. „Nicht mal Tatverdacht“ ist also genauso extrem, wie Kindermord?

Ein Mord als Asylgrund, weil zuhause Todesstrafe droht

Nun ist es höchstrichterlich amtlich: Auch Mörder haben das Menschenrecht auf Asyl. Das gilt laut EU genauso für gewalttätige Räuber wie für Kindervergewaltiger und Mörder. Das höchste EU-Gericht hat in letzter und höchster Instanz entschieden. Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. So kann Mord im Heimatland zum Asylgrund werden, wenn im Heimatland auf Mord die Todesstrafe droht.

Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde. Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurde ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren verurteilt. Ein Mann aus dem Kongo wurde wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen. 

Sie dürfen nunmehr nicht abgeschoben werden. Die Politik kann sich zurücklehnen und auf die EU verweisen. Bleibt noch die Frage: Wer hat eigentlich die Klagen finanziert?

In keinem Teil der Welt herrscht mehr Milde mit Straftätern als in Europa. Folgerichtig wird alles andere als „unmenschlich“ eingeordnet, und es kann eigentlich niemand mehr wegen Straftaten irgendwohin abgeschoben werden, nicht mal in Länder der Europäischen Union. Und seit Jahren weigert sich der grün dominierte Bundesrat, die Urlaubsländer Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zu definieren. 

Manchmal ist der Rechtsstaat fast unverdaulich: Ein Asylant, der in dem Lande, das ihm Schutz gewährt, einen Mord begeht, kann sein Recht auf körperliche Unversehrtheit einklagen. Mir kommt es dabei so vor, als stufe der EuGH im Gleichklang mit der deutschen Politik das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen höher ein als das seiner eigenen Bürger. 

Es ist richtig: Auch Mörder haben Menschenrechte. Was nicht richtig ist, dass Opfer keine Menschenrechte haben.

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Leserpost

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Marcel Seiler / 16.05.2019

Natürlich ist es so, dass der EU-Gerichtshof nur das Recht des Asylbewerbers sieht und dies dem Asylbewerber großzügig zugesteht. Es ist damit im Einklang mit vielen aus der politischen und medial herrschenden Klasse, denen die Unversehrtheit und das Wohlergehen der eigenen Bevölkerung zweitrangig ist, solange sie in ihrer Stellung ihre “hohen Ideale” der Fremdenliebe austoben können. – Es steht die Europawahl bevor. Jede Stimme für eine der herrschenden Parteien in Deutschland stärkt diese Art der Rechtsprechung.

Alex Fischer / 16.05.2019

Von welchem Rechtsstaat spricht der Autor? Ich sehe weit und breit keinen. Der grüne Bodensatz führt nur die sogenannte Fischer-Doktrin aus (ich meine von diesem abgesondert in den 80ern), welcher inhaltlich lautet: “Die Deutschen müssen von außen eingehegt und von innen ausgedünnt werden”. Noch Fragen?

A. Horn / 16.05.2019

Sehr geehrter Herr Haferburg, das haben Sie alles korrekt beschrieben. Und weil das genau so ist, wird ein Land, welches es mit seinen Bürgern und dem Schutz dergleichen wirklich ernst meint, ganz genau und so penibel wie möglich hinschauen, wen es sich da (massensweise) ins Land holt, und zwar präventiv. Ein wunderbares Beispiel dessen ist meines Wissens nach Kanada, das umjubelte und hochgelobte, achso menschenfreundliche Paradies. Ein Land, in welchem die eigenen Bürger und der Schutz dergleichen so eher lästige Nebensachen sind, ist in der ganzen Welt bekannt unter dem Namen (P)BRD - (Postfaktische) Bundesrepublik Deutschland. Und wenn man es ganz genau nimmt, ist diesem Land und seinen Offiziellen ja nicht einmal der Schutz von echten Schutzbedürftigen irgendwie so richtig wichtig. Die Kriminalitätsstatistiken z.B. weisen aus, dass mitunter die meisten Opfer selbst Schutzsuchende sind. Aber wir wissen natülich nicht, was wir hätten anders machen können…woher denn auch, mit den ganzen “Alternativlosen” am Ruder? Und jetzt noch eine zynische Frage zum Schluss: Wozu braucht ein Opfer schon Menschenrechte, wenn es vielleicht gar nicht mehr lebendig ist? Fall erledigt und kann zu den Akten, würde ich sagen. Einverstanden? Gut, dann können wir uns nämlich wieder frohen Mutes dem Tagesgeschäft widmen…“wo war jetzt noch gleich mein Glückwunschtelegramm an meine guten Freunde da unten in Vorderasien auch im Namen meiner Landsleute?” MfG

Sepp Kneip / 16.05.2019

Die Entschlüsselung dieses Phänomens ist ganz einfach. Einen deutschen Rechtsstaat gibt es nicht mehr. Das Grundgesetz wurde vom UN-Migrationspakt abgelöst und das Bundesverfassungsgericht vom EurGH. Beide Institutionen wollen die Massenimmigration. Also will es der Mainstream in Deutschland auch. Die Migranten genießen Narrenfreiheit. Die Deutschen haben nämlich nichts mehr zu sagen. Deutschland wird von außen regiert - und der Bürger lässt es sich gefallen.

Fanny Brömmer / 16.05.2019

“Art. 33 GFK – Verbot der Ausweisung und Zurückweisung   1.   Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.   2.   Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.” DAS ist die internationale Rechtslage. Die ganzen eingedrungenen Verbrecher, Mörder, Vergewaltiger, Gruppenvergewaltiger, Messerstecher, Kopftreter, Räuber, Betrüger, Hassprediger,...  können definitiv rausgeschmissen werden. Dass der EUSSR - Volksgerichtshof jetzt Gegenteiliges als “Recht” für die zu unterwerfenden und islamisierenden bevorzugten Siedlungsgebiete der moslemisch - afrikanischen Invasoren festsetzt, zeigt einmal mehr die Verräter - Rolle, die diese Unrecht-Richter beim Krieg gegen die indigenen europäischen Völker einnehmen.

Karl-Heinz Vonderstein / 16.05.2019

War es nicht einer von der Linken, der mal gesagt hat, dass es nichts bringe, wenn man Gefährder abschiebe, weil sie ja dann Anschläge auch woanders begehen könnten.  

Rubert Meinheiser / 16.05.2019

“Mir kommt es dabei so vor, als stufe der EuGH im Gleichklang mit der deutschen Politik das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen höher ein als das seiner eigenen Bürger.” - Dies ist, seitens des EuGH, doch vollkommen korrektes Verhalten. Angenommen ein in Deutschland wegen Zigfachmordes aus schuldmindernden Gründen verurteilter Flüchtling würde in ein Land abgeschoben werden, wo man ihn hinrichtet, hätte man seine Rechte verletzt. Ob er nach seinem schuldgeminderten Zigfachmord eine weitere Straftat begeht, steht in den Sternen. Es gibt also kein konkretes Opfer. Er könnte nach seiner Entlassung ja auch ein vollkommen einwandfreies Leben führen. Und das Recht auf Aufenthalt aus Schutzgründen ist ein Recht, und nicht nur so ein lausiges Privileg, wie zum Beispiel das Privileg Waffen zur Selbstverteidigung besitzen zu durfen, mit denen man sich möglicherweise verrückte Gewalttäter vom Leib halten könnte. Privilegien kann man entziehen, aber doch keine Rechte. Weiter so, BRD und EU, Ihr machts richtig.

Robert Jankowski / 16.05.2019

Wenn hier schon IS Terroristen wieder “nach Hause” kommen dürfen, ohne dass ihre Massenmorde und Gräueltaten irgendwen kratzen, wie soll man “normale” Mörder dann abschieben? Europawahl AFD 13%, das ist zu wenig!

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