Gastautor / 08.01.2020 / 06:13 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Die 30 toten Affen von Krefeld: Was vertuscht werden soll

Von Alexander Dellwo.

„Ein bedeutender Teil meiner ansonsten nicht ganz so sorgenfreien Kindheitserinnerungen, starb mit den mehr als 30 Affen, welche in der Silvesternacht Opfer einer kumulierenden Kaskade behördlicher Unfähig- und Untätigkeiten wurden.“ 

Dem Leser sei hier erklärt, dass es sich bei dem 1975 eröffneten Affen- und Tropenhaus um ein Gebäude handelt, welches einen Stahlskelettbau darstellt, dessen Flächen zwischen den Stahlträgern mit Glas, ähnlich der Bauweise eines Gewächshauses gefüllt wurde. Als Fundament dieses Korpus wurde eine aus Stahlbeton bestehende Bodenplatte gesetzt. Durch die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen wie Stahl, Glas und Beton gelten die so errichteten Gebäude als schwerst entflammbar. 

Die auf den ersten beiden Pressekonferenzen von Reportern gestellte Frage, womit das innerhalb von 5 Minuten vollständig in Flammen stehende Gebäude erklärt werden könne, entgegnen die Fachleute der Berufsfeuerwehr Krefeld mit Unwissen. Diese scheinbare Unwissenheit darf für den Einsatzleiter des Löschzuges auf der ersten Pressekonferenz, welche wenige Stunden nach dem Brand im Krefelder Zoo abgehalten wurde, mangels Wissen um die vorhandenen Baustoffe in Ordnung gehen.

Die gleichlautende (ab Min. 16:42) Antwort des Leiters der Krefelder Berufsfeuerwehr, Andreas Klos, auf die erneut hierzu gestellte Frage während der 2. Pressekonferenz, lässt bereits erste Vorahnungen auf vertuschende Absprachen aufkommen. Kommissar Hoppmann liefert nämlich mit seiner kurz zuvor erfolgten (ab Min. 4:50) Aussage, dass die Glasfüllungen des Dachgerüstes wenige Jahre zuvor gegen Acrylglas (Plexiglas) wegen eines Hagelschadens ausgetauscht wurden. Klos ist studierter Ingenieur, dem fundierte Kenntnisse zu nahezu allen Baustoffen bezüglich ihrer Feuerwiderstandsklassen unterstellt werden müssen. Mit der Kenntnisnahme über eine komplett aus Acrylglas bestehenden Dachhaut ausgestattet, wird sein angebliches Nichtwissen hier zum Vertuschen. Denn Acrylglas gehört zur Baustoffklasse B2, den normal entflammbaren Baustoffen, zu denen auch Holz gehört, und darf somit keinesfalls zur Bedachung zum Einsatz kommen. Ausnahmen dieses Verbotes sind beispielsweise Teilüberdachungen im privaten Bereich, wie sie Carportbedachungen sowie Vordächer darstellen. 

Die beim Dach des Affenhauses verwendeten Acrylglasplatten sind somit der erste Verstoß des bereits zum Zeitpunkt des Einbringens geltenden Baurechts. Die Verwendung von Acrylglasplatten im Dachbereich war genehmigungspflichtig. Durch eine dem Zoodirektor zu unterstellende mangelnde Fachkenntnis bedingt, sieht die Gesetzgebung den ausführenden Betrieb hierfür zuständig. Dessen Pflicht kann stets nur durch ausdrückliche Billigung des für den Betrieb des Gebäudes zuständigen Verantwortlichen, unter Hinweis auf bestehende Vorschriften auf den Gebäudeverantwortlichen, übergehen. 

Die merkwürdige Bezeichnung „Tieranlage“ 

Sämtliche Aussagen von Feuerwehr (vom 01.01.20 bei Min. 17:12 in diesem Beitrag)(am 02.01.20 und ab Min. 16:59) und Zoodirektor Dreßen zum Fehlen von Feuermeldesystemen und Sprinkleranlagen wurden wider besseren Wissens durch die Bezeichnung als Tieranlage in eine falsche feuerschutzrelevante Gebäudeklasse versetzt. Gleichfalls Aussagen, welche zu gesetzlich geforderten Brandmeldern des durch Feuer zerstörten Affenhauses Bezug nehmen, entsprechen nicht den tatsächlichen Vorschriften. Diese bundesweit allerorts bekannte Haltung ist gängige Praxis und wird, wenn auch nicht hier, darüber hinausgehend mit einem nicht existenten Bezug zum Bestandsschutz verknüpft.   

Es ist festzustellen, dass es sich bei dem ehemaligen Affenhaus um ein öffentliches Gebäude handelte, für welche brandschutzrechtlich wesentlich höhere Auflagen als die vorhandenen Schutzmaßnahmen bestanden. Über diese für alle öffentlichen Gebäude geltenden Auflagen hinausgehend, zählte das Affen- und Tropenhaus mit seiner Besucherkapazität von wesentlich mehr als 200 Personen bereits 1975 zu einer baurechtlich definierten Versammlungsstätte (Seite 3), für die die höchsten Schutzvorschriften galten/gelten. Der oftmals juristisch unbekannte Terminus begehbarer Tieranlagen ist ein Neologismus der Zoologen. Es wird somit ferner festgestellt, dass hunderte von zoologischen Gebäuden in Deutschland ohne die zu deren Betrieb gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.

Die durch die damaligen Krefelder Baubehörden erfolgte Gebäudezuordnung war fehlerhaft. Durch den nicht gesetzeskonformen Einbau von Acrylglasplatten erlischt ein etwaig bestehender Versicherungsschutz.

Verschwinden des Corpus delicti

Die sich freiwillig bei den Krefelder Polizeibehörden meldenden drei Frauen, welche sich in selten beobachteter Verantwortlichkeit als Verursacher bereits einen Tag nach der Tat zu erkennen gaben, werden Opfer ihrer eigenen Courage. Die drei Frauen gaben an, dass sie fünf der als Himmelslaternen bezeichneten Flugkörper verwendet haben. Die in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik durch Ausschlussverfahren, beziehungsweise durch Verschwinden des Corpus delicti den Täter zweifelsfreie der Tat überführende Verfahren, stellt ein durchaus interessantes Novum dar. Interessant daran ist jedoch lediglich dessen Verfallszeit und nachfolgende richterliche Bewertung.

Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Jens Frobel, sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsleiter Hoppmann führen folgende täterüberführende Ermittlungserkenntnisse an. Von den fünf nach Angaben der Frauen gestarteten Himmelsballons wurden vier in der Nähe des niedergebrannten Affenhauses gefunden, somit ist der fünfte und nicht aufgefundene Himmelsballon der für den Brand (ab Min. 24:34) verantwortliche. Hoppmann erklärt die beweisführenden Ermittlungen somit für nahezu abgeschlossen. Die Tat somit weithin als aufgeklärt. Lesen Sie die letzten beiden Sätze ruhig noch ein zweites Mal, nun mit maximaler Aufmerksamkeit, den Kontext betreffend. Auf ein solch öffentlich gemachtes Vorgehen würde ich als zuständiger Polizeipräsident den entsprechenden Beamten zum Abwenden weiterer Schäden beurlauben, um nicht selbst Opfer solcher Umbesetzungsmaßnahmen des Landesjustizministeriums zu werden. 

Feuerphysikalischer Hintergrund: Die verwendeten Himmelsballons wurden mit handelsüblichen Teelichtern betrieben, welche eine Heizleistung von max. 42 Watt leisten und aus einem Stearin/Paraffin-Gemisch bestehen. Laut Aussage der Kriminalpolizei war die nordöstliche Ecke des Daches der Startpunkt des Feuers. Bei einer zum Brandzeitpunkt bestehenden Windgeschwindigkeit von 8 km/h aus Ost liegt der Startort durch die dem Gebäude angrenzenden Bäume vollkommen windgeschützt. Eventuell vorhandenes Laub ist aller Wahrscheinlichkeit nach durch die zuvor erfolgten Niederschläge nicht brennbar und fällt als Brandmittler somit aus. In einem solchen Milieu soll nun ein brennendes Teelicht, trotz des Vorhandenseins von nassfeuchtem Laub, das erst bei oberhalb 250 °C entflammbare Acrylglas in Brand gesetzt haben.

Unter gewissen Umständen wäre dieser Vorgang durchaus möglich, erscheint aber, naturwissenschaftlich betrachtet, realitätsfern. Direkt hinter der östlichen Seite des Gebäudes befindet sich noch ein etwa eineinhalb Meter breiter Pfad, welcher traditionell von Jugendlichen als gut wettergeschützte Möglichkeit zum Durchqueren des Geländes, zum heimlichen Rauchen, pubertären Sexualpraktiken sowie allen sonstigen Taten, die der Erwachsenenwelt verborgen bleiben sollen, genutzt wird. Da Feuerwerkskörper den um ein vielfach höheren Energiebetrag eines Teelichts besitzen und dazu beim Abbrennen eine wesentlich höhere Temperatur entwickeln, scheint mir diese Alternative als wesentlich wahrscheinlicher, jedoch in gleichem Maße unbewiesen.

Die Abwesenheit von Zoomitarbeitern in der Silvesternacht

Aus den Pressekonferenzen folgt die Annahme, dass der gesamte Zoo zum Zeitpunkt des Feuers ohne Tierpfleger war und lediglich ein nicht permanent anwesender Wachdienst Kontrollen durchführte. Die Abwesenheit von Zoopersonal erscheint umso unverständlicher, als auch Laien bewusst ist, dass Tiere durch die ungewöhnliche Lärm- und Lichtbelastung zu teils aggressiven Handlungen neigen.

Betrachtet man die nach dem Brand vom Innenraum gemachten Aufnahmen, erkennt man fast kaum vom Feuer geschädigte Pflanzen und Einbauten (Bild 1, Bild 2, Bild 3Bild 4 (Startbild des Videos. bitte nach unten scrollen), Bild 5. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass de facto lediglich die aus Acrylglas bestehende Dacheindeckung, sowie einige Seiteneindeckungen gebrannt haben und die unten Schutz suchenden Affen eher erstickt als verbrannt sind. Diese Schlussfolgerung wird zumindest teilweise von der Aussage des Kriminalbeamten Hoppmann (ab 5:28) bestätigt und bedeutet nicht weniger, als dass während der Vollbrandphase, eine mit Körper- und Atemschutz mögliche Betretbarkeit vorausgesetzt, etliche Tiere hätten gerettet werden können. Die für solch eine Rettungsaktion nötigen, detaillierten Gebäude- und Tierkenntnisse hatten jedoch nur die abwesenden Tierpfleger, jedoch nicht die Rettungskräfte der Feuerwehr.  

Die bei der Begehung des abgebrannten Gebäudes festgestellte Ausgangsposition des Feuers an der nordöstlichen Ecke sollte einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Denn während sämtliche Flächen der Gebäudehülle bereits ausgebrannt waren, brannte die zum Ausgangspunkt erklärte nordöstliche Seitenflanke unter abtropfenden, in Brand geratenen Kunststoffen nach. Diese Tatsache mag einerseits darin ihre Ursache haben, dass es sich hierbei um die vom Löschwasser entfernteste Position handelte, birgt jedoch andererseits eine weitere Auffälligkeit. Denn Acrylglas gilt durch seine Einordnung in die Baustoffklasse B2 als nicht brennend abtropfend, wobei ein solches Brandverhalten exakt durch die vorliegenden Aufnahmen an der zuletzt noch brennenden Nordost-Flanke dokumentiert wird. (ab Min. 00:13 oberes Video und ab Min. 00:29 untere Aufnahme)

Ein Glückpilz und drei Damen

Der in 2017 vom damaligen sozialdemokratischen NRW-Landesjustizminister zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannte Jens Frobel scheint unter den bisherigen Umständen ein wahrer Glückspilz zu sein, denn der bisherige Ablauf dieses Falls lässt keinen Widerstand der sich für die Tat zur Verfügung stellenden drei Damen erwarten. So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.

Entgegen der von den Verantwortlichen geäußerten Wirkungslosigkeit von Rauchwarnern, existieren COx-Messgeräte sowie auf Temperaturerfassung basierende Brandmeldeanlagen, welche den staubempfindlichen, optischen Warnmeldern unterliegenden Funktionseinschränkungen nicht unterliegen.

Unabhängig aller hier erwähnten Auffälligkeiten sieht sich die Zooleitung mit folgenden Argumenten konfrontiert: 

Erstens: Die zu unrecht herangezogene Nichtverpflichtung zum Gebrauch von Brandmeldesystemen schließt den Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen keinesfalls aus.

Zweitens: Die gesamte Zooanlage gerade zu Silvester ohne tierpflegerische Aufsicht zu lassen, zeugt keinesfalls von tierfreundlichen Vorsichtsmaßnahmen der Betreiber.

 

Alexander Dellwo ist Diplom-Ingenieur Chemie und hat an der TH in Aachen studiert. Er war unter anderem als Bauüberwacher eines großen Unternehmens tätig.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Eugen Karl / 08.01.2020

Wenn eine weggeworfene Zigarettenkippe 800 Jahre alte Eichenstämme von Notre Dame wegbrennen kann, dann kann sicher auch ein Teelicht das Dach des Krefelder Affenhauses abfackeln. Kleine Ursachen - große Wirkungen ist ganz offenbar der Wahlspruch unserer Zeit.

Ralf Pöhling / 08.01.2020

Hochinteressante Ausführungen. Erklärt, wie die meist übliche (und wohl auch in diesem Fall vorliegemde) Konstruktion aus Stahl und Glas bei Zoogehegen rasend schnell bei feucht-nebligem Wetter abbrennen kann. Nämlich gar nicht. Wenn die veröffentlichte Information zu solch bedauerlichen Unfällen (gilt natürlich auch für Terroranschläge o.Ä.) bereits unlogisch und löchrig daherkommt und Nachfragen dazu schnell mit einer fragwürdigen Story abgebügelt werden, liegt der Verdacht der Vertuschung nah. Schließlich will niemand für so etwas die Verantwortung übernehmen. Insbesondere dann nicht, wenn er wirklich dafür verantwortlich ist. Und das sind in diesem Falle vermutlich nicht die drei Damen. Auch dann nicht, wenn sie selbst das Gesetz gebrochen haben.

Ulrich Jäger / 08.01.2020

Rudolf Bahro, ein Kritiker des DDR-Systems, sprach vom dortigen Sozialismus als einem “System der organisierten Verantwortungslosigkeit”. Insofern ist Krefeld ein Beispiel für die Vollendung des Sozialismus auf deutschem Boden. Gottseidank hat man mit den Frauen 3 nützliche Idiotinnen, mit denen man herrlich von der eigenen Schlamperei ablenken kann. Krefeld liegt ja nicht sehr weit weg von Duisburg. Auch dort wurde nach der Love Parade 2010 das Versagen aus der Unfähigkeit der eigentlich Verantwortlichen auf untere Chargen abgewälzt. Gibt es irgendwann einmal offizielle Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst für “Sündenböcke”. Das würde die Suche nach Schuldigen in Zukunft wesentlich vereinfachen.

August Klose / 08.01.2020

Das an einem Tag wie Silvester in diesem Zoo kein einziger Tierpfleger seinen Dienst tat, ist eine Tatsache, die darüber nachdenken lässt, ab das Personal im Ganzen zumindest aber das Management ausgetauscht werden sollte.

Claudia Maack / 08.01.2020

Die Damen, die sich mit ihrem lobenswerten,  völlig antiquiert anmutenden Anstand gemeldet haben, gehören der aussterbenden Rasse ehrlicher weißer Kartoffeln an. Deshalb kriegen sie auch die ganze Schuld ab. Wäre eine Migrantengroßfamilie auch nur in den Verdacht gekommen, den Brand mit einem Feuerwerkskörper ausgelöst zu haben, hätten wir eine peinliche Orgie vehementester Schuldabwehr inklusive Bedrohung erlebt. Dieses brave Eingeständnis der eigenen Schuld wird mir bei diesem schrecklichen Vorfall ebenfalls in Erinnerung bleiben.  Denn Anstand funktioniert nur in einer höflichen, ehrlichen und solidarischen Gesellschaft. Die steht gerade zur Disposition. Im neuen Buntland wäre man künftig schön blöd, irgendetwas zuzugeben.

Sabine Schönfelder / 08.01.2020

Hajo@ Wolf, ganz meine Meinung. Immer wenn der Linke „Verschwörungstheorie“ brüllt, dann bedeutet das TREFFER VERSENKT! Was, bitte schön, brennt wie der Teufel in einem 2000 m2 großen Affenhaus mit ein paar Kletterbäumchen und Hängeschaukeln so effizient, daß sich ein Feuer so schell ausbreiten kann? Frage an Karsten@Dörre. Und was befindet sich denn mittlerweile in einer Himmelslaterne, statt eines Windlichts? Dynamit? Ich denke, es handelt sich bei diesem Attentat um eine gemeingefährliche Co-Produktion multikulturellen Ausmaßes, mit starker deutscher Beteiligung, und ich bin mir gewiß, daß die wirklichen Abläufe im Verborgenen bleiben werden. Das ist mittlerweile Usus in Deutschland, Staatslenkung sozusagen. Mit Sicherheit läßt sich nur Eines garantieren:  A. Alle, die diese kindgerechte Märchenerzählung nicht glauben wollen, sind Rechtsradikale und B. alle, die dieses Unglück verursachten sind linke Beschwichtiger und Kriminelle. Wobei Teil A. ein Wunsch und Teil B. (des Satzes) Realität ist.

E Ekat / 08.01.2020

Wenn ein durch ein Teelicht betriebene Himmelslaterne aufgrund geringer Heizleistung nicht als Entzünder von Acryl-Glas in Betracht kommt, wäre es dann in diesem konkreten Fall nicht egal, welcher Brandklasse Acrylglas zugeordnet wird ?

Martin Stumpp / 08.01.2020

Spricht wohl vieles dafür, dass die Himmelslaternen nicht ursächlich für das Feuer waren bzw. wenn überhaupt nur eine von vielen anderen Möglichkeiten. Aber man hat ja jetzt Täter und wirklich beweisen muss man in Deutschland nichts. Habe gerade das Buch von Thorsten Schleif gelesen. Halleluja, das wird ein richtiges Lotteriespiel für die Damen. Ein Strafbefehl wäre noch das harmloseste. Unangenehm wird es wenn sie für den Schaden haftbar gemacht werden, den sie vielleicht gar nicht verschuldet haben oder bei dem sie vielleicht nur eine geringes Mitverschulden trifft. Hauptursache: Staatsversagen!

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