@Sabine Schönfelder: Vielleicht passen ja die Verbrecher ihr “Lastenausgleichsgesetz” so an, dass lediglich die Ungeimpften enteignet werden. Ob dann allerdings genug Sachwerte vorhanden sind, die eingezogen werden können, ist bei der Impfquote zu bezweifeln? Um bunte Papierscheine wird es ja nicht gehen, die kann man viel bequemer, unbürokratischer und ohne Widerstand befürchten zu müssen, in beliebiger Zahl drucken.
@Carsten Schmidt@Lutz Gütter: Es kommt eigentlich gar nicht primär auf den Zeitpunkt der Einführung solcher Klauseln an, sondern um den Begriff “angeordnet”. Die Versicherer wissen genau, dass jede freiwillige Impfung, wobei unter FREIWILLIG natürlich zu verstehen ist, dass es keinerlei indirekten Zwang durch Diskriminierung gibt, wie im betreffenden Fall, niemals zu Massenimpfungen führen würde. Das schafft ausschließlich staatlicher Zwang, egal, wie der auch umschrieben, verklausuliert oder beschönigt wird. Wo würde die “Massenimpfung” heute dahindümpeln, wenn es den Terror gegen Verweigerer nicht gäbe? Und den Impflingen wird bald klar werden, dass Ihnen auch nach einem Impfzwang und einer Quote in Richtung 100 % NICHTS an alter Freiheit zurückgegeben wird. Die Verbrecher haben dann keinerlei Anlass mehr, “Privilegien” zu gewähren.
In Frankreich, nach dem Tod eines geimpften Großvaters, mit einer Lebensversicherung von mehreren Millionen Euro zu Gunsten seiner Kinder und Enkel, muss die Versicherung nicht zahlen. Vom Gericht damit begründet, daß die Todesfolge im Nachgang einer Impfung mit einem nur bedingt zugelassenen, experimentellen Medikament, rechtlich als Selbstmord zu werten sei. Das Gericht verneinte auch den Anspruch auf die Rückerstattung gezahlter Prämien, von Versicherten, deren Versicherung im Zuge der Impfung nun hinfällig ist. - - - Diese Entscheidung dürfte unter den Versicherern global in Planck-Zeit angekommen sein. Adresszeile: En France, décès après la vaccination d’un grand-père très fortuné, ancien chef d’entreprise parisien de Versailles, avec assurance vie de plusieurs millions d’euro pour le bénéfice de ses enfants et petits-enfants, l’assurance ne rembourse pas et ne paye pas la prime de plusieurs millions d’euro.
Ich fasse diesen Artikel ein bisschen anders auf. Ich gehe davon aus, dass der ADAC Kenntnis hat über die Nebenwirkungen der Genscheisse. Somit kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, wenn ein Unfall aufgrund eines Herzinfarktes passiert, der als Nebenwirkung der Massenimpfung während der Autofahrt auftreten kann. Und da es bis anno keine Massenimpfungen gab, ist auch diese kostensenkende Klausel den Pandemisten zuzuschreiben. Bitte beachten, weder für den Unfall, noch für den Herzinfarkt ist ein Coronavirus nötig.
Man könnte allen Gottlosen etwas anderes versichern, wenn sie frügen…......;-)
Das Gefahrenpotenzial ist schon mal erkannt…....
Das ist für die Versicherungen ein Freibrief. Bei Unfällen wird also zuerst von den gelben Engeln das gelbe Heftchen konsultiert. Die überwältigende Mehrheit der Unfälle wird dann als Impfschaden deklariert und die Versicherung macht sich aus dem Staub. Dass sich Totenschein (darf je kein Impfschaden sein!) und Versicherung widersprechen, wird vom Bundesverfassungsgericht als von den Versicherten hinzunehmende Diskrepanz des normalen Lebens deklariert.
@Lutz Gütter “Natürlich waren Massenimpfungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ausschlusses (noch) nicht angeordnet,” Doch. Die Klausel stammt von 7/21.
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