Gerd Buurmann / 18.06.2020 / 13:00 / 33 / Seite ausdrucken

Denkmalschutz für die “Judensau”?

Calbe (Saale) ist eine kleine Stadt mit etwas mehr als 8.600 Einwohnern in Sachsen-Anhalt. Das Wahrzeichen dieser Stadt ist die St.-Stephani-Kirche mit ihren beiden 57 Meter hohen Zwillingstürmen. Vor einigen Monaten wurden an dieser Kirche Restaurationsarbeiten vorgenommen, bei der an der Nordseite der Kirche die Chimären abgenommen wurden. Chimären sind unechte Wasserspeier. Bei einer Chimäre handelt es sich um eine sogenannte „Judensau“.

„Judensäue“ sind eindeutige und obszöne Beleidigungen, die in deutlicher Bildsprache zeigen, für wie dreckig und widerwärtig Juden erachtet werden. Der „Judensau“ von Calbe mangelt es nicht an Deutlichkeit. Sie zeigt einen Juden, der das Arschloch eines Schweins leckt.

Nachdem diese brutale Beleidigung von der Kirche entfernt worden war, beschloss die Gemeinde einstimmig, die Beleidigung nicht wieder an der Kirche anzubringen. Die Denkmalschutz-Behörde verlangt jedoch, dass der mittelalterliche Originalzustand der Kirche wieder hergestellt wird und die „Judensau“ wieder an der Außenfassade angebracht wird. Da stellt sich die Frage:

Judenhass in Deutschland unter amtlichem Schutz?

Die Gemeinde in Calbe erklärt, die „Judensau“ sei „nicht mehr die Botschaft, die wir als Christen in die Welt geben wollen“, aber eine deutsche Behörde zwingt sie dazu, den Hass weiterhin in die Welt zu tragen.

Die St.-Stephani-Kirche ist zwar auch ein Wahrzeichen und ein Denkmal, aber in aller erster Linie ist sie eine lebendige Kirche. Dass dieser lebendige Körper von einem deutschen Amt gezwungen wird, die alten Zeichen des Hasses weiterhin zu tragen, ist ein Skandal.

Die St.-Stephani-Kirche ist keine Leiche, die man so beerdigt, wie man sie vorgefunden hat, sondern lebendig und daher berechtigt, sich von dem Hass zu lösen, den sie einst verbreitet hat. Das Dokument des Hasses kann problemlos an einem separaten Ort ausgestellt werden, wo sich jede Person, die sich dafür interessiert, über die Geschichte des Christentums informieren kann.

Die Gemeinde in Calbe hat ein Recht auf Reue, Buße und Umkehr. Die Einsicht, einen falschen Weg eingeschlagen zu haben und die stets vorhandene Hoffnung auf Vergebung ist Kern des christlichen Glaubens. Kein deutsches Amt darf einem Christen dieses Recht nehmen und darauf bestehen, dass der Christ weiterhin Judenhass verbreitet.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Gerd Buurmanns „Tapfer im Nirgendwo“.

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Alex Georg / 18.06.2020

Das ist unsere Geschichte, ob’s passt oder nicht. Geschichte umschreiben führt in Verhältnisse a la “1984”!

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