Ich habe schon in meiner Schulzeit das GG auf Konsistenz geprüft und mit vielen in der Zwischenzeit diskutiert. GG-Verstöße kann man nur beim Bundesverfassungsgericht einklagen. Da das Urteil aber keine Sanktionierung nach sich zieht, kann man es so machen wie die Regierung Merkel schon einmal, man übergeht das Urteil und ignoriert es. Es gibt keine Möglichkeit ein Urteil des BVerfG zu vollstrecken. Beamte, die mehr das tun, was die Regierung (Merkel) will und gegen das GG verstoßen, gegen die können Sie nichts machen. Umgekehrt aber ist es ein leichtes, für die Regierung jemand auch im Beamtenapparat kalt zu stellen (Versetzung in ein nutzloses Fachgebiet/Referat/Abteilung).———Ich bin der Meinung, dass das GG nicht konsequent gedacht war und ist. Man hat zwar immer behauptet, sowas wie die Machtergreifung 1933 ist nicht möglich, das stimmt aber so nicht.—- Außerdem sitzen in BVerfG auch Menschen, die anderen etwas schulden oder meinen sie sind anderen etwas schuldig. Also gibt man der Person seines Vertrauens nach. Gesprochenes Recht ist nie neutral. Auch Richter sind Menschen (mit Familie), damit beeinflussbar, steuerbar oder schlimmeres.
@Volker Kleinophorst: Mir stellt sich bei den Ausführungen von Herrn B. Müller auch die Frage, wieso eigentlich Anwälte nicht selbst als Bürger klagen können? Der Beruf kann doch nicht darüber entscheiden, ob ich klagen darf.
Ehemaliger KGB-Agent ist Präsident eines Landes. Ehemalige Stasi-Mitarbeiterin als Verteidigerin der Regierung. Ehemaliger IM rettet das SED-Vermögen und ist/war Anwalt und Politiker. Ehemalige Agitprop-Studentin ist Kanzlerin. Wieviel Stasi, HVA usw. gibt es noch unter uns und wie lange wollen wir uns noch von denen was sagen lassen? Tina Krone: “Sie haben so lange das Sagen, wie wir es dulden.”
Der Matador siegt, weil er eine Strategie hat, die den Stier schwächt. Der hat nur seine konfuse Wut auf die ” Muleta “. Dann kommen die ” Picadores” , die ihm den Rest geben. - Es ist eine widerliche Vorstellung der Waffenungleichheit , wie auf einer Protestversammlung kindlicher Menschen, die kopflos ist und - wahrscheinlich auch bleibt. ( Was will man zum Beispiel im Dunkeln im Dickicht? Zeichen setzen ? Sich prügeln ? Und was sollen die bescheuerten Symbole und die Flaggen ? Es sind alles Geschenke an den Gegner. Man wird mehr Anheizer und Gewalt reintragen von außen und fertig ist der neue Rechtsradikalismus, das Verbot ist dann nur eine Fingerübung . Alles tausendmal geübt, erprobt von ” Berufsdemonstranten “)
@ T. Schneegaß Es wird/wurde doch geklagt. Über 1000 mal, aber die Klagen wurden alle abgewiesen, unbegründet, Majestätsbeleidigung… Merkel steht über dem Gesetz.
@Bernd Müller vs. HaJo Wolf: Falls richtig ist, was Sie gegenüber HaJo Wolf ausführen und es keine Möglichkeit gibt, verfassungswidrige Regierungsarbeit vor Gericht zu bringen, frage ich mich, wozu wir ein Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte in den Bundesländern haben. Wie war das nochmal mit den Verfassungsklagen, die in der Vergangenheit von mutigen Personen der Zeitgeschichte angestrengt worden sind? EpochTimes vom 29. Oktober 2020 dazu: »Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) prophezeit Verfassungsklagen gegen die neuen Lockdown-Regeln, weil das Parlament nicht beteiligt wird. „Wird nicht gehandelt, sind das laufende Verfassungsverstöße“, schreibt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum in einem Gastbeitrag für die „Welt“. Das Umgehen der Parlamente sei eine Angriffsfläche für diejenigen, die gegen diese Politik sind. „Sie werden nach Karlsruhe gehen“, so Baum. Grünen und FDP warf er vor, nicht entschieden genug für eine stärkere Parlamentsbeteiligung in Bund und Ländern zu streiten. „Corona gehört nicht nur in den Bundestag, sondern in die Landtage – wo bleiben die Initiativen derjenigen, die in Berlin opponieren, aber in den Ländern mitregieren“, so Baum.«——Also muss doch entgegen Ihren Ausführungen Klagemöglichkeit bestehen, Herr Müller. Oder sehe ich das falsch?
@Dr. Rene Brunsch: Sie sagen es, auch ich finde inwischen die DDR-Restriktionen als völlig harmlos gegenüber den heutigen alltäglichen Terror gegen Alle. Man wusste: was heute nicht geht, geht auch morgen nicht und umgedreht. Man konnte sich darauf einstellen. Das wissen wir heute, was z.B. Weihnachten betrifft, noch nicht, Herr Brunsch. Das avisierte großzügig gewährte Verlassen der Zelle ist ein Hinhaltemanöver, wie wir es vom “November-Lockdown” kennen, der ja nächste Woche endet, um verschärft zu werden. Und Zusammenkünfte von Menschen zum Feiern wurden nie beschränkt, höchstens “unauffällig” beobachtet. Maskenball auf allen Wegen wurde nie verordnet, trotz Grippewellen. Und innerhalb der DDR und den sozialistischen Bruderländern durfte man bis auf wenige Ausnahmen reisen und sogar Urlaub machen, aus touristischen Zwecken übernachten und Restaurants besuchen, auch wenn man “platziert” wurde. Zum Glück lässt man die Werktätigen aus der Zelle, um sich mit einer unbegrenzter Anzahl von Hausständen zu treffen. Dadurch kann ich jetzt wenigstens mein Feierabendbier vor der Glotze trinken.
“...ein neues Thema aufbauen” - diese Formulierung ist irgendwie mehr als suspekt. Oder sollte man am Ende fragen - Szenario oder Züchtung? Und Frau Kahane hat gerade noch gefehlt - das ist in etwa so, wie wenn man einem Schmutzige Bomben-Bauer vorgibt, in welche Richtung bei der Detonation die Nägel fliegen sollen.
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