Die Ausgangssperre im März 2020 war rechtswidrig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe die von Bayerns Staatsregierung verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt, meldet bayreuther-tagblatt.de. Wie am Mittwoch mitgeteilt wurde, habe ein Kläger aus Bayern in einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag recht bekommen. Der Kläger hatte gegen die Ausgangssperre im März 2020 geklagt. Nach Angaben der Welt hätten die Richter die Ausgangsbeschränkung für rechtswidrig erklärt.
Söder hatte den Bürgern im Freistaat bekanntlich unter Androhung hoher Bußgelder untersagen lassen, außer Haus zu gehen. Nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein beziehungsweise mit Familienmitgliedern seien erlaubt gewesen. Wie die Welt zu dem Urteil schreibe, habe diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzverordnung nach Ansicht des Gerichtes „gegen das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und wäre deshalb „unwirksam“ gewesen. Die Welt zitiere weiter, dass es versäumt worden sei „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“.
Zuletzt hätten die Richter der Regierung ein vernichtendes Urteil gegeben: „Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.“ Die Richter bescheinigten der Bayerischen Regierung damit ein fragwürdiges Menschenbild, welches sie von den Bürgern habe.