Die Gemeinnützigkeit bringt Vereinen große Steuervorteile. Diese soll die globalisierungskritische Organisation Attac nun verlieren. Wie welt.de berichtet, ist der Bundesfinanzhof in einem am heutigen Dienstag in München veröffentlichten Urteil zu dem Schluss gekommen, dass die von Attac geführten Kampagnen, etwa gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die Ebene der politischen Bildungsarbeit verlassen hätten. Die deutsche Abgabenordnung führt insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche auf. Dazu zählen unter anderem der Sport, der Umweltschutz, die Wohlfahrt und die Volksbildung, nicht aber der tagespolitische Aktivismus. Auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.
2014 hatte das zuständige Finanzamt in Frankfurt dem Attac-Trägerverein für die Jahre 2010 bis 2012 die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Rechtsstreit hatte zur Folge, dass Attac keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellte und Spenden an den Verein nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden konnten. Das hessische Finanzgericht hatte dem Trägerverein 2016 in der ersten Instanz noch rechtgegeben. Diese Entscheidung ist nun durch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs kassiert worden, der das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen hat. Laut welt.de hatte das Finanzgericht nicht festgestellt, ob die für die Gemeinnützigkeit unzulässigen Betätigungen dem Attac-Trägerverein selbst oder anderen Mitgliedern der Attac-Bewegung zuzurechnen sind. Dies muss nun nachgeholt werden.