Selbst in eigener Sache agiert das Berliner ZfA mit dezenter Zurückhaltung. Vor kurzem hat es vor dem Berliner Kammergericht einen Prozess gegen einen „renommierten Verschwörungstheoretiker“ verloren, der nicht als Antisemit bezeichnet werden wollte, obwohl er sich einschlägig geäußert hatte, unter anderem mit den Worten: „Die Verbrechen an den Juden haben ein Recht auf einen angemessenen Platz in der Geschichte. Sie haben ein Recht darauf, dass man an sie denkt und sich ihrer als Warnung erinnert – auch als Warnung vor Verbrechen der Juden. Denn sonst wäre das Opfer Millionen jüdischer Menschen völlig umsonst gewesen.“ Einen Antisemitismusprozess gegen den Urheber solcher Sätze zu vergeigen, ist eine Meisterleistung – so, als würde der Verfassungsschutz einen Prozess gegen Horst Mahler verlieren, der nicht als Rechtsradikaler tituliert werden möchte. Das ZfA hat die Niederlage wie ein Knöllchen fürs Parken im Halteverbot eingesteckt. Die 5.000 Euro Schmerzensgeld, die es zahlen muss, werden als Kollateralschaden abgebucht. Dabei wäre gerade ein solcher Fall eine kleine wissenschaftliche Anstrengung wert: Was ist Antisemitismus heute? Wie äußert er sich? Und wo kommt das unheilbar gesunde Gewissen bei Antisemiten her? http://www.lizaswelt.net/2009/05/lampenputzers-bettlekture.html