Rainer Bonhorst / 12.12.2014 / 17:00 / 18 / Seite ausdrucken

Einbrecher atmen auf

In Amerika, vor allem im Westen, muss ein Einbrecher damit rechnen, dass er vom Hausbesitzer erschossen wird. Und der Selbstverteidiger hat gute Chancen, ungestraft davon zu kommen. Dass diese Sitte die Entwicklung des amerikanischen Einbrecherwesens stark beeinträchtigt, liegt auf der Hand. Ganz anders Europa. Hier herrscht ein deutlich einbrecherfreundlicheres Klima.

Bestätigt wurde dies jetzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, das vom ehrbaren Einbrecherhandwerk als eine längst überfällige Ermutigung verstanden werden dürfte. Der Fall: Ein Einbrecher war bei der Ausübung seiner Tätigkeit vom Hausbesitzer gefilmt worden, ohne um Erlaubnis gefragt worden zu sein. Der Einbrecher verklagte den Hausbesitzer, bei dem er einbrechen wollte, wegen der Verletzung seiner Privatsphäre und bekam vom obersten europäischen Gericht letztinstanzlich Recht. Der Hausbesitzer muss dem Einbrecher ein Bußgeld zahlen.

Nach diesem Urteil haben Einbrecher in Europa endlich Rechtssicherheit. Sie müssen nicht mehr damit rechnen, von den Leuten, bei denen sie einbrechen, gefilmt und damit bei der Ausübung ihres Handwerks identifiziert, gestört und möglicherweise geschnappt zu werden. Wir haben es hier also mit einem wesentlichen Beitrag zum Gedeihen des europäischen Einbrecherwesens zu tun.

Allerdings fragt sich, ob es mit der Sicherung der einbrecherischen Privatsphäre getan sein kann. Schließlich kann es passieren, dass der Einbrecher wegen der unerlaubten Filmaufnahme seine Arbeit vorzeitig abbrechen muss und damit einen empfindlichen Verdienstausfall erleidet. Es wird Zeit, dass die internationale Bruderschaft der Einbrecher und Panzerknacker (IBEP) auch dieses Problem höchstrichterlich klären lässt.

Wie hoch der Verdienstausfall zu bewerten ist, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Bei einem Haus mit luxuriöser Einrichtung und einer Vielzahl von Wertgegenständen kann der Verdienstausfall durch einen unrechtmäßig erzwungenen Abbruch des Einbruchs in die Millionen gehen und sollte vom Hauseigentümer entsprechend kompensiert werden. Bei einer Wohnung, in der wenig zu holen ist, kann der Bewohner, bei dem der Einbruchversuch stattfand, mit einer vergleichsweise geringen Ausgleichszahlung davonkommen.

Eine andere Frage ist natürlich der seelische Schmerz, der dem Einbrecher durch das Filmen und den vorzeitigen Abbruch zugefügt wird. Hier sollte man nicht zu kleinlich sein, und den widerrechtlich filmenden Hausbesitzer zur Zahlung eines empfindlichen Schmerzensgeldes verurteilen. Denn es geht ja auch um die vorbeugende Wirkung. Je empfindlicher die Strafe, desto geringer die Gefahr, dass der Hausbesitzer künftige Einbrecher durch widerrechtliches Filmen an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindert.

Für den unwahrscheinliche Fall, dass ein Einbrecher trotz dieser Vorkehrungen von der Polizei gestellt und festgenommen wird, stellt sich außerdem die Frage, ob es sich dabei nicht um eine Freiheitsberaubung handelt, die nach europäischem Urteil strafbewehrt sein sollte. Der Karikaturist Haitzinger hat diese Frage in einer seiner Zeichnungen bereits aufgeworfen. Sie sollte ernsthaft geprüft werden.

Bleibt noch zu hoffen, dass auch Amerika vom europäischen Vorbild lernt, damit auch dort das Einbrecherhandwerk einen goldenen Boden bekommt.

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Leserpost

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Wolfgang Janßen / 12.12.2014

Es ist noch absurder. In der “Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“” werden bei sinngemäßer Auslegung bereits Serienbildaufnahmen für unzulässig erklärt, wenn Personen darauf zu erkennen und daher zu identifizieren sind. Hier ist die Findigkeit der Kamerahersteller gefragt. Heute ist es ja bereits möglich, dass die Kamera erst auslöst, wenn die zu fotografierende Person lächelt. Es dürfte doch kein Problem sein, alle Personen (z.B. Familienmitglieder), die mit ihrer fotografischen Ablichtung einverstanden sind, bereits im voraus bildlich festzuhalten und der Kamera mitzuteilen, dass diese Personen abgelichtet werden dürfen. Bei allen anderen Personen wird das Gesicht automatisch z.B. durch Mickymausköpfe überschrieben. Das sollte noch mit einem Wärmesensor gekoppelt werden, denn sonst sehen z.B. Goethedenkmäler ziemlich doof aus.

Werner Reichel / 12.12.2014

Da stimmt doch was nicht! - Ente? oder Aprilscherz im Dezember? oder Schildbürgerstreich? oder besoffene Richter…?

Hjalmar Kreutzer / 12.12.2014

Geht noch besser: Es soll mal ein Hausbesitzer wegen Körperverletzung bestraft worden sein. Ein Einbrecher wollte über ein Glasdach von Treibhaus oder Wintergarten ins Obergeschoß des Hauses einsteigen, das Glas hielt dem Gewicht des Einbrechers nicht stand, dieser brach durch und erlitt mehrfache Schnittverletzungen und bekam letztlich vom Gericht ein Schmerzensgeld zugesprochen. Offenbar besteht für deutsche Hausbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht auch für uneingeladene Besucher auf ungewöhnlichen Zugangswegen! Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Selbst Atheisten sind auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand.

Max Wedell / 12.12.2014

Ich finde dieses Urteil wunderbar. Um dem Bürger klarzumachen, wie überflüssig und/oder schädlich die europäischen Institutionen sind, muß man ihm nur die bekloppten bis gemeingefährlichen Entscheidungen dieser Institutionen vor Augen führen… je reichlicher die kommen, desto besser also.

Engelbert Gartner / 12.12.2014

Das Ganze geht noch viel einfacher! Hier mein Verbesserungsvorschlag: Der Einbrecher ruft beim Hausbesitzer an und informiert vorab über den geplanten Einbruch. Der Hauseigentümer schaut nach was alle hätte geklaut werden könnte und ermittelt daraufhin die Schadenshöhe. Diese Summe meldet er seiner Versicherung, da danach den Geldbetrag direkt an den Einbrecher überweist. Das hätte für alle Beteiligten folgende Vorteile: Die Versicherung spart die Kosten für ein zerstörtes Fenster. Der Hausbesitzer die Kosten für einen Psychiater. Der Einbrecher die Anfahrtkosten. ( weniger CO2 / Umweltschutz ) Der Staat kann Polizisten und Richter einspaare. Es gibt nur ein ganz großes Problem. Wie kann der Vorgang steuerlich abgerechnet werden. Dazu fällt mir leider nix mehr ein! Engelbert Gartner    

Henryk R. Chrusciel / 12.12.2014

Niemand wird als Einbrecher geboren! Man wird dazu gemacht! Unsere Gesellschaft, die bekanntlich die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden lässt, hat etwas wiedergutzumachen: Es wird Zeit,  den althergebrachten Beruf EinbrecherIn umfassend zu rehabilitieren und angemessen zu würdigen. Als leuchtendes Beispiel wurde das Gewerbe der Prostitution bereits aus dem Zwielicht der Anrüchigkeit befreit und gilt inzwischen als Beruf wie jeder andere auch. Es gab auch bereits Aufforderungen der Jobagentur an attraktive arbeitslose Frauen, sich in diesem neuen Berufsfeld zu engagieren. Viele Einbrecher, vor allem wenn sie eine strapaziöse Anreise aus dem Ausland auf sich nehmen müssen, leben unter menschenunwürdigen Verhältnissen, ohne feste Bleibe und ohne geregeltes Einkommen. Es fehlt hier völlig an Verständnis, Unterstützung und Willkommenskultur für diese Ausgegrenzten. Auch darf nicht verschwiegen werden, dass Einbrecher einen nicht unerheblichen Beitrag zu unserem wirtschaftlichen Aufschwung leisten, denn die entwendeten Wertsachen müssen von ihren ehemaligen Besitzern erneut käuflich erworben werden. Leider entstehen bei Einbrüchen oft beträchtliche Beschädigungen, da einerseits die Einbrecher ihr Handwerk mangels Ausbildung und Anleitung nicht verstehen und andererseits die Sicherungseinrichtungen immer raffinierter werden.  Die Arbeitsagentur könnte auch hier einspringen und mit der Industrie- und Handelskammer entsprechende Kurse anbieten, während die EU ein Gesetz erlassen könnte, das die Wirksamkeit von Sicherheitsvorkehrungen stark begrenzt. Immerhin sind wir bereits auf einem guten Weg, was die Verkehrssicherheit betrifft: In manchen Ländern ist bereits der Gebrauch von Dash-Cams, auch Russenkameras genannt, in Fahrzeugen verboten. Damit können nämlich Verkehrsverstöße und Unfälle dokumentiert und langwierige Verfahren vermieden werden. Aber natürlich verletzt dies ebenfalls Persönlichkeitsrechte und widerspricht dem Datenschutz.

Bernd Ufen / 12.12.2014

Tja Herr Bonhorst, ich habe der Achse des Guten in einem Artikel schon einmal kundgetan, dass man sich in Deutschland oft des Eindrucks nicht erwehren kann, in einem riesigen Irrenhaus zu leben. Allerdings war man dort nicht dieser Meinung und der Artikel wurde nicht veröffentlicht. Jetzt kann ich meine Ansicht hierüber ja erweitern auf ganz Europa. Aber speziell zum Thema: Da hat jetzt doch das ZDF mit seiner Sendung “XY ungelöst” ein Problem, dort werden ständig die übelsten Verbrecher mit ungenehmigten Video Aufnahmen öffentlich vorgeführt und überführt. Muss jetzt an alle diese Täter ein Bußgeld gezahlt werden plus Schadensersatz? Und wer zahlt diese Bußgelder? Das ZDF, die Polizei oder die Kamerabetreiber, die dem Staat und der Polizei die Arbeit abgenommen haben? Wie war das jetzt noch mit dem Irrenhaus?

Franz Roth / 12.12.2014

Na ja, ganz launig, aber es ging um die Videoüberwachung auch von öffentlichem Raum: “... eine Kamera angebracht, die den Eingang des Hauses, den öffentlichen Straßenraum sowie den Eingang des Hauses gegenüber überwachte.”

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