Gastautor / 23.01.2016 / 18:42 / 2 / Seite ausdrucken

Die Mehrheit bin ich!

Rainer Grell

Der Rechtsstaat heißt nicht etwa so, weil er sich hauptsächlich oder gar ausschließlich „gegen rechts“ richtet, auch wenn man in der öffentlichen Debatte manchmal diesen Eindruck gewinnen kann. Vielleicht deshalb lässt der Karikaturist Erik Liebermann eine seiner glupschäugigen Figuren fragen: „Apropos Rechtsschutz-Versicherung: Haben Sie schon mal daran gedacht, dass die Gefahr auch von links kommen kann?“ Hierzu passt die Erkenntnis des ersten SPD-Vorsitzenden der Nachkriegszeit, Kurt Schumacher, dass Kommunisten nichts anderes seien als rotlackierte Faschisten.

Der Rechtsstaat fragt weder nach „rechts“ noch nach „links“. Sein einziger Maßstab sind die von einem demokratischen Gesetzgeber beschlossenen Gesetze, die einschließlich der Verfassung die Grundlage aller Handlungen der drei staatlichen Gewalten Legislative (Parlament, Bundestag/Bundesrat, Landtage), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichte) bilden.

Der Begriff selbst kommt im Grundgesetz nur einmal vor, in Artikel 28 Absatz 1 Satz 1. In Artikel 20 Absatz 3 ist geregelt, was den Rechtsstaat ausmacht: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Der europäische Weg zum Rechtsstaat war lang und steinig. Rudolf Gneist spricht in seinem Buch „Der Rechtsstaat und die Verwaltungsgerichte in Deutschland“ von 1879 von seinem 1000jährigen Bildungsgang. Dieser führte vom Gottesgnadentum der fränkischen Könige über die arrogante Formel „L’État, c’est moi“ und das demütig klingende „Ich bin der erste Diener meines Staates“ sowie die grundlegenden Werke eines John Locke („Two Treatises of Government“, 1669 anonym veröffentlicht) und eines Montesquieu („De L’esprit des Loix“, 1748)  und natürlich eines François-Marie Arouet, bekannt als Voltaire, nach dem die Franzosen ein ganzes Jahrhundert benannt haben, und eines Kant („Was ist Aufklärung?“) bis zu der bahnbrechenden Parole „Liberté, Égalité, Fraternité“.

1864 konnte dann der Jurist Otto Bähr in seiner „publicistischen Skizze“ „Der Rechtsstaat“ über diesen Begriff schreiben: Wir verstehen darunter, „daß der Staat das Recht zur Grundbedingung seines Daseins erhebe; daß alles in ihm rege Leben, das individuelle sowohl, als das der Gesamtheit im Verhältniß zu ihren Gliedern, unbeschadet der für dasselbe nothwendigen Freiheit, dennoch in den Grundangeln des Rechts sich bewege“.

Dass es danach noch einen Rückfall in die Barbarei gab, in der „der Staat“ das Recht mit Füßen trat und selbst zum größten Verbrecher wurde, ist bekannt. Aber dass die Bundesrepublik Deutschland unter der Geltung des Grundgesetzes ein Rechtsstaat ist, das sollte keinem Zweifel unterliegen.

Ich gestehe deshalb ganz offen, dass ich ziemlich sauer war, als ich zum ersten Mal die Langfassung für das SED-Kürzel BRD las: Bananen Republik Deutschland. Eine Frechheit! Eine Frechheit? Nicht unbedingt, denke ich heute, wobei „Köln“ dabei lediglich der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte.

Was in den letzten sechs Monaten bei uns passiert ist, hätte ich mir niemals träumen lassen, geschweige denn ernsthaft vorstellen können. Sollte Angela Merkel das Etikett „mächtigste Frau der Welt“ tatsächlich zu Kopf gestiegen sein? Glaubt sie wirklich, nicht nur an der eigenen Partei, sondern auch am Deutschen Bundestag, ja sogar am Souverän, dem eigenen Volk, unter Missachtung von Gesetz und Recht vorbei regieren zu können? Man kann es kaum fassen, aber alles spricht dafür.

Merkel wurde in einem Staat sozialisiert, den einige Leute, die es sich mit der SED-Nachfolgepartei nicht verderben wollten, zwar partout nicht als „Unrechtsstaat“ bezeichnen möchten, von dem die Bundeskanzlerin aber bei einer Feier zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung am 1. Oktober 2010 in Berlin – ganz entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit – klar gesagt hat, das SED-Regime in der DDR habe nur auf Unterdrückung der Freiheit gebaut: „Ich nenne deshalb die DDR ohne Wenn und Aber einen Unrechtsstaat.“ Merkel weiß also nicht nur, was ein Rechtsstaat ist, sondern kann dessen Wert auch aus eigener Erfahrung besser schätzen, als all jene, die nie etwas anderes erlebt haben.

Und trotzdem hat sie mit ihrer Flüchtlingspolitik, an der sie mit einer erstaunlichen Hartnäckigkeit festhält, das Grundgesetz verletzt (Artikel 16 a Absatz 2), die Genfer Flüchtlingskonvention missachtet sowie die Dublin-III-Verordnung der EU ignoriert, von ihrem Amtseid ganz zu schweigen. Es kann durchaus bewundernswert sein, wenn sich ein Politiker nicht von seinem Kurs abbringen lässt und, wie Churchill es formuliert hat, niemals aufgibt („Never, never, never give up“).

Wenn dies aber unter Verletzung geltenden Rechts und zudem noch wider alle Vernunft geschieht, ist dies keine Tugend mehr, sondern sträfliche Sturheit.

Ein Amtsenthebungsverfahren (Impeachment), wie in der Verfassung der USA (und die Weimarer Reichsverfassung) geregelt, kennt das Grundgesetz nur gegen den Bundespräsidenten „wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ (Artikel 61), nicht aber gegen den Bundeskanzler. Dieser kann nur durch ein so genanntes konstruktives Misstrauensvotum (Artikel 67) aus dem Amt entfernt werden. Dazu ist die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich.

Zwar rumort es mittlerweile in der Regierungskoalition gewaltig. Doch die SPD wird wohl Merkel bis zur Bundestagswahl im Herbst 2017 lieber vor sich hertreiben, als ihre Abwahl anzustreben. Und der CDU fehlen fünf Stimmen, um es alleine zu schaffen. Bleibt nur der (mehr oder weniger) freiwillige Rücktritt Angela Merkels vom Amt der Bundeskanzlerin, wie ihn beispielsweise der CSU-Landrat von Augsburg, Martin Sailer, gefordert hat, sollte sie ihren Kurs in der Flüchtlingspolitik nicht schleunigst ändern.

Doch der Wahlspruch der Kanzlerin lautet, wie Jürgen Leinemann in seinem Buch „Höhenrausch“ kolportiert: „Eigentlich gewinnt immer der, der sich nicht an die Spielregeln hält.“ Mit geradezu gespenstischer Seherkraft hat Rudolf Gneist diesen Sachverhalt so beschrieben (1879. wohlgemerkt):

„So achtungsvoll die Gesellschaft von den ‚Gesetzen‘ spricht, so dauert diese Anrufung der Gesetze doch nur so lange, wie sie einer selbständigen Staatsregierung gegenübersteht. Sobald sich aber die Majorität als wirkliche Herrin der Staatsgewalt fühlt, verliert sie alsbald die Neigung, sich durch selbstgesetzte Schranken zu binden.“

La Majorité, c’est moi, gewissermaßen. Schlechte Karten also für den Rechtsstaat. 

 

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Dr. Ralph Buitoni / 25.01.2016

Hallo Herr Neumann, auch wenn Sie hier den Rechtsexperten heraushängen lassen wollen - nichts was Sie behaupten trifft zu. Die Genfer Flüchtlingskonvention gibt es eben nicht zufällig eben deswegen, damit auch Fluchtgründe berücksichtigt und völkerrechtlich behandelt werden können, die eigentlich nicht von einem besonderen Asylrecht abgedeckt werden. Und im übrigen gelten selbstverständlich in einem Rechtsstaat auch die Folgeparagraphen und Ausführungsbestimmungen, wie sie z.B. das Grundrecht auf Asyl in der Praxis umzusetzen suchen. Die aus rein ideologischen Gründen beliebte Verquirlung von Asylgesetzen und Flüchtlingsstatuten ist ein Taschenspielertrick, auf den die Öffentlichkeit nicht länger hereinfallen sollte. Auch die von ihnen so vollmundig ins Feld geführten “Mindeststandards” waren und sind ja z.B. bei den syrischen Kriegsflüchtlingen spätestens in dem Moment erfüllt gewesen, als sie Aufnahme in die Türkei fanden. Und Menschen aus Nichtkriegsstaaten haben eh keinen Anspruch auf den Status “Flüchtling”. “Wirtschaftsflüchtling” oder “Sozialflüchtling” ist noch keine durch Völker- oder UN- oder sonstiges internationales Recht definierte oder legitimierte Kategorie. Und übrigens noch: wer durch schweres kriminelles Verhalten und Verbrechen auffällt, verwirkt auch nach Völkerrecht sowieso Asyl- wie auch Flüchtlingsrechte. Auch wenn es ihnen nicht passt…. Vielleicht sollten sie weniger in Antifa-Cafes abhängen und mehr ihre Seminare besuchen…. sofern sie etwas anderes als “Medien und Gender” studieren sollten….

Kai Naumann / 23.01.2016

Der Artikel beruht auf einer profunden Unkenntnis des Rechts. Z.B. sind Grundrechte Mindestrechte gegenüber dem Staat, die nicht unterschritten werden dürfen und nicht Höchstrechte, die nicht Überschritten werden dürfen. Art. 16 GG kann also nicht dadurch verletzt werden, dass man jemanden aufnimmt, sondern höchstens dadurch, dass man ihn nicht aufnimmt. Auch letzteres ist aber eher unwahrscheinlich, da das Absatzungetüm, welches seit 1992 so im Grundgesetz steht für den Laien übersetzt wie folgt lautet: “Politisch Verfolgte genießen Asyl - aber nicht hier.” Darauf, dass es sich bei den meisten Flüchtlingen, nicht um politisch Verfolgte handelt, kommt es also kaum noch an. Deren eventueller Schutzstatus richtet sich vielmehr nach der Genfer Konvention, bei der es dann auch nicht ganz so einfach ist, wie der Autor es sich macht.  Selbstverständlich verlangt auch die Genfer Konvention von den Vertragsstaaten im Gegensatz zur Annahme des Autors von den Staaten nicht die Einhaltung von Höchststandards, sondern von Mindeststandards. Wie man durch Überschreiten von Mindeststandards eine Rechtsnorm verletzen kann, bleibt das Geheimnis des Autors. Im Auge hat der Autor wohl die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, den er wahrscheinlich aber nicht gelesen hat, denn sonst wäre ihm vielleicht auch § 18 Abs. 4 Nr.2 Alt.2 AsylG aufgefallen, da steht nämlich die Rechtsgrundlage für das Handeln der Bundesregierung. Der Autor hat alles recht die Politik der Bundesregierung politisch zu kritisieren, aber wenn er vollmundig Rechtsbrüche anprangert, sollte er auch mal rechtlich recherchieren.

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Gastautor / 07.05.2024 / 13:00 / 8

Israels Geisel-Lobby besiegt die Sieger-Lobby

Von Daniel Pipes.  Die Befreiung der letzten noch lebenden Geiseln im Gazastreifen steht Israels Ziel im Wege, die Hamas entscheidend zu schlagen. Zu diesem Dilemma…/ mehr

Gastautor / 30.04.2024 / 06:15 / 30

Warum belohnt Biden Feinde und ignoriert Verbündete?

Von Michael Rubin. Demnächst wird der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, ein Feind Amerikas und Israels, in Washington empfangen. Joe Biden sollte besser einen Problemlöser…/ mehr

Gastautor / 17.04.2024 / 13:00 / 15

Islamismus: Täter und Wohltäter

Von Sam Westrop. Die globale islamistische Wohltätigkeitsorganisation Islamic Relief arbeitet mit hochrangigen Hamas-Beamten zusammen, darunter der Sohn des Terroristenführers Ismail Haniyeh. Während Mitglieder des Europäischen Parlaments im Januar…/ mehr

Gastautor / 16.04.2024 / 06:00 / 203

Doch, es war alles falsch!

Von Andreas Zimmermann. Wir brauchen eine Aufarbeitung der Corona-Jahre, bei der eben nicht diejenigen das Sagen haben, die die Verantwortung für die Verheerungen dieser Zeit…/ mehr

Gastautor / 13.04.2024 / 15:00 / 6

Aufbau eines menschenwürdigen Gazastreifens (2)

Von Daniel Pipes. In Live-Interviews auf Al Jazeera und in anderen arabischen Medien machen immer mehr Bewohner des Gazastreifens ihrer Abneigung gegen die Hamas Luft.…/ mehr

Gastautor / 06.04.2024 / 14:00 / 13

Der Westen muss Geiselnehmer ächten – nicht belohnen

Von Michael Rubin. US-Präsident Joe Biden erlaubt es der Hamas, Geiseln als Druckmittel für Zugeständnisse Israels einzusetzen. Diese Haltung ist inzwischen eher die Regel als die Ausnahme,…/ mehr

Gastautor / 30.03.2024 / 14:00 / 6

Islamische Expansion: Israels Wehrhaftigkeit als Vorbild

Von Eric Angerer. Angesichts arabisch-muslimischer Expansion verordnen die westlichen Eliten ihren Völkern Selbstverleugnung und Appeasement. Dabei sollten wir von Israel lernen, wie man sich mit…/ mehr

Gastautor / 30.03.2024 / 06:15 / 44

Wer rettet uns vor den Rettern?

Von Okko tom Brok. Seit der deutschen Einheit ist Deutschland von einem eigenartigen „Rettungsfieber” befallen. Jeder Rettung korrespondierte dabei eine „Wende”. Beide Begriffe wurden dabei…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com