Die Bundesregierung hat sich kürzlich geweigert, eine Garantie der Rückgabe der berühmten Qumran-Rollen an den Ausleiher, die israelische Antikenbehörde, abzugeben [die Rollen wurden in Höhlen am Toten Meer im Westjordanland entdeckt, also auf umstrittenem Gebiet] und damit die Ausstellung der wertvollen Bibelschriften im Frankfurter Bibelhaus Erlebnismuseum (im Jahr 2019) verhindert. Dies entnehme ich einer E-Mail der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. (DIG), deren Mitteilungen ich regelmäßig erhalte. Österreich und die Niederlande hätten zuvor die erforderliche „Immunitätserklärung“ problemlos ausgestellt. Im Jahr 2005 war ein Teil der Tempelrolle im Gropiusbau in Berlin noch zu sehen. Dies veranlasste Claudia Korenke, Vizepräsidentin der DIG, zu der Bemerkung: „Offensichtlich betrachten einzelne Akteure der deutschen Politik mittlerweile jedoch die Interessen der Palästinenser als so wichtig, dass die Staaträson, die uns gegenüber Israel verpflichtet, in Vergessenheit gerät.“
Frau Korenke spielte damit offensichtlich auf eine Rede an, in der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 18. März 2008 vor der Knesset, dem israelischen Parlament in Jerusalem, erklärt hatte:
„Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar.“
Ich habe das Grundgesetz mehrfach durchsucht: Den Begriff Staatsräson habe ich darin nicht gefunden. Staatsraison auch nicht. Während meines Jurastudiums ist mir der Begriff nie begegnet, aber vielleicht habe ich in den Staatsrechts-Vorlesungen von Konrad Hesse und Horst Ehmke nur nicht genau zugehört.
Ein Gegensatz zum Grundgesetz?
Georg Jellinek behandelt zwar in seiner „Allgemeinen Staatslehre“ (3. Aufl. 1914, siebenter Neudruck 1960) Niccolò Machiavelli und dessen „Machttheorie“ als Grundlage des neuen Staates, „der sich als schlechthin erhabene Macht über alle seine Glieder erweisen und behaupten will“ (Seite 323). Aber von Staatsräson ist weit und breit nicht die Rede. Anschließend griff ich zu dem zweibändigen (solide gebundenen) „Handbuch des Deutschen Staatsrechts“ von Anschütz/Thoma von 1930/32 (zu Beginn meines Jurastudiums in einem Berliner Antiquariat für 45 DM erworben, heute als Taschenbuch-Nachdruck von 1998 ebenfalls nur noch antiquarisch erhältlich), wurde aber auch dort nicht fündig. Und auch Ralf Dahrendorf äußert sich in seinem 1965 erschienenen Buch „Gesellschaft und Demokratie in Deutschland“ mit keinem Wort zu diesem Thema.
Auf Wikipedia findet sich dagegen unter dem Stichwort „Staatsräson“ folgende erstaunliche Passage:
„Die Idee der Staatsräson ist nicht direkt entgegengesetzt zur Philosophie des deutschen Grundgesetzes, welches Menschen und nur ihnen einen primären und unantastbaren Rechtsstatus zugesteht und nur dort Notwendigkeit zur Regulierung sieht, wo es Interessenkonflikte zwischen Menschen gibt. Dem Staat selbst wird sehr wohl ein Rechtsstatus zugestanden, der einem Menschen ebenbürtig oder sogar überlegen sei. Die Idee der Staatsräson aber sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen.“
Dass das ehrwürdige Grundgesetz (GG) eine eigene „Philosophie“ hat – das ist ja bekanntlich die „Liebe zur Weisheit“ – ist mir neu. Aber wichtiger als dieser modische Schnickschnack-Ausdruck ist die Erkenntnis, dass die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ganz offiziell einer absoluten Idee („niemals verhandelbar“) anhängt, die eventuell „indirekt“ im Gegensatz zum Grundgedanken des GG steht, der den Menschen in den Mittelpunkt allen staatlichen Handelns stellt, getreu dem Gedanken von Friedrich von Bodelschwingh (der Ältere): „Der Staat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Staat“.
Der Zweck, der die Mittel heiligt?
Dies war auch das Motto des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee, der vom 10. bis 23. August 1948 die Beratungen des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat vorbereitete. Sehenswert die filmische Darstellung „frei nach Originalprotokollen“, in denen der Begriff ebenfalls nicht auftaucht. Das Bundesverfassungsgericht hat „die Philosophie“ des GG wie folgt beschrieben:
„Dem Grundgesetz liegen Prinzipien der Staatsgestaltung zugrunde, die sich nur aus der geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorausgegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen. Gegenüber der Allmacht des totalitären Staates, der schrankenlose Herrschaft über alle Bereiche des sozialen Lebens für sich beanspruchte und dem bei der Verfolgung seiner Staatsziele die Rücksicht auch auf das Leben des einzelnen nichts bedeutete, hat das Grundgesetz eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet, die den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller seiner Regelungen stellt.“ (BVerfGE 39, 1, 67 – Randnr. 203)
Wenn man dann noch bedenkt, dass der Gedanke der Staatsräson auf Machiavelli zurückgeht, sollte man hellhörig werden, insbesondere wenn er aus dem Munde einer Kanzlerin kommt, die wie kaum ein anderer Politiker der Gegenwart die Lehren des italienischen Staatsphilosophen verinnerlicht hat. Als eigentlicher Vater des Begriffs gilt Giovanni Botero („ragione di stato“), der bei prinzipieller Gegnerschaft zu Machiavellis Lehren mit diesem die „Staatsraison“ für einen Zweck hielt, der die Mittel heiligt. Es ist sicher kein Zufall, dass Botero von Jesuiten erzogen wurde, denen dieser Grundsatz bekanntlich zugeschrieben wird (wenn auch eventuell zu Unrecht).
Ein Scheinriese für Redetexte?
Was also hat es auf sich mit diesem zeitlos zeitgemäßen Begriff? Es ist kaum anzunehmen, dass die Physikerin Angela Merkel selbst auf die Idee gekommen ist, den Begriff der „Staatsräson“ in ihrer Knesset-Rede zu verwenden: „Wie auch ihre Vorgänger im Amt, schreibt Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Reden für die zahlreichen öffentlichen Auftritte im In- und Ausland natürlich nicht selbst. Sie beschäftigt dazu ein ganzes Team begabter und gut informierter Redenschreiber.“
Zwar war die „Merkel-Flüsterin“ Eva Christiansen seit knapp einem Jahr aus ihrer Babypause zurück, als die Kanzlerin ihre Rede hielt. Doch als Volkswirtin traut man ihr die entsprechende Passage schwerlich zu, zumal ihr Arbeitsschwerpunkt seinerzeit laut dem zitierten „Welt“-Artikel auf der Medienberatung lag. Und im „Verband der Redenschreiber deutscher Sprache (VRdS)“ dürfte der Ghostwriter der Merkel-Rede natürlich auch nicht zu finden sein.
Aber irgendein Merkel-Vertrauter muss es natürlich gewesen sein, der den Begriff bewusst in diesen Zusammenhang gestellt hat. Oder sollte sich der oder die Betreffende einfach nichts dabei gedacht haben? Unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die es ja wissen muss, hat zu der betreffenden Passage der Merkel-Rede die Frage gestellt: „Israels Sicherheit als deutsche Staatsräson: Was bedeutet das konkret?“ und diese wie folgt beantwortet:
„Mit dieser Ansprache verhält es sich ... wie mit dem Scheinriesen im Kinderbuch: Je weiter die Rede zurückliegt, umso gewichtiger und paradigmatischer erscheint sie dem politischen Beobachter. Je näher man ihr tritt, umso relativer scheint ihr Gewicht. Denn die Kanzlerin hatte mit dem zentralen Verweis auf die Sicherheit Israels als Teil deutscher Staatsräson lediglich das wiederholt, was bereits zuvor Rudolf Dreßler, von 2000 bis 2005 deutscher Botschafter in Israel, in einem Aufsatz ausgeführt hatte: ‚Die gesicherte Existenz Israels liegt im nationalen Interesse Deutschlands, ist somit Teil unserer Staatsräson.‘“
Ein Wort mit „enormen Schwierigkeiten"?
Es verwundert schon, dass die bpb der Bekräftigung der Äußerung eines SPD-Mitgliedes, das unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder Botschafter in Israel war, durch die CDU-Kanzlerin eine derart geringe Bedeutung beimisst.
Der erste, der von Merkels Staatsräson-Formel abrückte, war laut „Welt“ (am 29. Mai 2012) der damalige Bundespräsident Joachim Gauck: „Das ‚Staatsräson‘-Wort könne die Bundeskanzlerin noch in ‚enorme Schwierigkeiten‘ bringen“.
Vielleicht hatte die bpb diese Warnung vor Augen, als sie, ohne Gauck zu erwähnen, folgendes ausführte:
„Im engeren Sinn hatte die Bundeskanzlerin mit ihrer Rede auf eine Frage geantwortet, die sich für die deutsche Außenpolitik nicht wirklich stellt. Niemand wird primär Deutschland konsultieren, wenn Israels Sicherheit unmittelbar durch einen Aggressor bedroht sein sollte – nicht die israelische Regierung, der solch militärische Fähigkeiten zur Verfügung stehen, dass die territoriale Integrität oder politische Souveränität des Landes nicht ernsthaft gefährdet sind, und erst recht nicht ein möglicher Aggressor. Daher geht auch die Erwartung sicherlich fehl, dass die Aussage der Bundeskanzlerin als eine informelle militärische Beistandsverpflichtung zu interpretieren sei, die möglicherweise durch die Entsendung deutscher Truppenkontingente zur Verteidigung Israels untermauert werden müsste.“
Verfasser dieser Äußerung der bpb ist übrigens keine Geringerer als Prof. Dr. Markus Kaim, Leiter der Forschungsgruppe „Sicherheitspolitik“ der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).
Zwischenfrage, liebe Achse-Leserinnen und -Leser: Wissen Sie mittlerweile, was „Staatsräson“ bedeutet, insbesondere in der Knesset-Rede der Kanzlerin? Gut! Also ich weiß es nicht und muss deshalb noch etwas nachforschen. Aber eines dürfte schon jetzt klar sein: Frau Korenke von der DIG muss da etwas gründlich missverstanden haben, denn egal wie man zu der verweigerten Erklärung der Bundesregierung zur Rückgabe der Qumran-Rollen steht: Mit der Sicherheit Israels hat das nichts zu tun und mit der Staatsräson deshalb auch nicht. Doch soll uns das nicht von der weiteren Beschäftigung mit dem Thema abhalten.
Der Mann für die Staatsräson
Als erstes fiel mir auf, dass die „Welt“ in diesen Tagen den Gauck-Nachfolger Frank-Walter Steinmeier als „Mann für die Staatsräson“ bezeichnete. „Steinmeier kommt zugute“, liest man in dem Artikel, „dass er – anders als sein Vorgänger Joachim Gauck – Jurist ist, der während seines Studiums mit einer Karriere als Wissenschaftler liebäugelte und in juristischen Fachzeitschriften publizierte. Er kennt das Grundgesetz, das nun den Rahmen seines Handelns bestimmt, aus dem Effeff. Er promovierte zwar, entschied sich dann aber für einen Wechsel in die politisch geprägte Verwaltung, genauer gesagt, in die niedersächsische Staatskanzlei.“ Und weiter: „Er konsumierte Vermerke und juristische Analysen wie andere Menschen Erdnüsse. Wie nur wenig andere kennt er die detaillierten Mechanismen im verschränkten Regierungssystem der Bundesrepublik.“ Jetzt wartet man gespannt auf das Stichwort „Staatsräson“. Vergeblich. Am Ende heißt es lediglich: „Gut möglich, dass Steinmeier mit einem Staatsraison-Ethos nun den SPD-Vorsitzenden wegen seiner Verweigerung, in eine große Koalition einzutreten, ziemlich unter Druck setzen könnte.“
„Welch' räthselhaften Sinn verbirgt die dunkle Rede?“ fragt man sich da mit dem Grafen Dampierre in Anton Pannaschs „Der Findling“ (1826, Zehnte Scene, Seite 35). Also weiter.
Der frühere ARD-Journalist Werner Sonne hat ein ganzes Buch über die Frage geschrieben „Wie Deutschland für Israels Sicherheit haftet“. So der Untertitel. Wie der Titel lautet? „Staaträson?“ (Propyläen 2013) Mit Fragezeichen wohlgemerkt. Dieses Fragezeichen ist vollauf berechtigt, denn auch am Ende der Lektüre der 238 Seiten des Buches stellt man fest: Nichts Genaues weiß man nicht. Dabei hat Sonne nichts unversucht gelassen. Er hat den damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière gefragt. Dessen Antwort: Jede Bundesregierung seit Adenauer sei bereit, für die Sicherheit Israels zu haften. „Und der Begriff Staatsräson ist eine weitgehende fundamentale und überwölbende Bezeichnung dieses Sachverhalts.“ Fragt man Guido Westerwelle, was Staatsräson nun konkret bedeute, schreibt Sonne weiter, erhält man keine präzise Antwort: „Ich meine, das lässt man am besten so stehen und interpretiert es gar nicht. Weil dieses Wort Staatsräson wie ein Leuchtturm für jeden sichtbar ist und weil es nicht erforderlich ist, es für Eventualitäten durchzudeklinieren.“
Sonne schlussfolgert daraus: „Die Profis der deutschen Außenpolitik finden immer neue Formulierungen, meinen aber stets dasselbe: nur keine Festlegung, wenn es um Angela Merkels Bekenntnis zur Staatsräson gegenüber Israel geht.“ Auch Frank-Walter Steinmeier äußert sich in Sonnes Buch zu unserem Thema, wann genau und in welcher Funktion, bleibt offen, auf jeden Fall bevor ihn die „Welt“ als „Mann für die Staatsräson“ ernannt hat (s.o.): „Der Satz: ‚Die Sicherheit Israels ist Teil unserer Staatsräson‘ ist ein sehr weitreichender Satz, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob die Autorin dieses Satzes sich der Tragweite dieses Satzes in jeder Hinsicht bewusst war. Im Zweifel war ihr der auch nicht wichtig, weil sie nicht diejenige sein wird, die für das gern gehörte Angebot in Anspruch genommen wird.“ Uff. Einmal tief durchatmen.
Nützlich, dass niemand den Begriff wirklich versteht
Mein Fazit lautet: Der Begriff Staatsräson war in Merkels Rede so überflüssig wie ein Kropf. Es hätte völlig gereicht, Deutschlands Verantwortung für die Sicherheit Israels zu betonen. Der Rückgriff auf den vorkonstitutionellen Begriff der Staatsräson war dazu nicht erforderlich. Aber offensichtlich wollte der außenpolitische Berater und „Welt-Erklärer“ Merkels, Christoph Heusgen, der die Rede vermutlich geschrieben hat, der Passage einen intellektuell anspruchsvollen Anstrich verpassen, und da macht sich der Begriff natürlich ganz gut, eben weil ihn niemand so richtig versteht.
Doch wo wir jetzt schon mal dabei sind, sollten wir unabhängig von Merkel oder Heusgen weiterforschen, was Staatsraison uns heute noch zu sagen hat. Dazu bin ich auf ein dickes Buch aus dem Jahr 1975 gestoßen, das den schlichten Titel „Staatsräson“ trägt, aber diesmal ohne Fragezeichen, und im Untertitel schon einen Teil der Lösung präsentiert: „Studien zur Geschichte eines politischen Begriffs“. Aha, deshalb ist er mir nicht in den juristischen Vorlesungen und Handbüchern begegnet. Bei Dahrendorf hätte man ihn zwar vermuten können, aber da fehlte es an politischen Akteuren wie Merkel, die damit jonglierten.
Roman Schnur, damals Professor für Öffentliches Recht in Tübingen, der Herausgeber des Sammelbandes, lässt uns im Vorwort wissen: „Vom 2. bis 5. April 1974 fand in Tübingen ein internationales Kolloquium über die geschichtliche Rolle des Begriffs der Staatsräson statt.“ Er teilt uns bei der Gelegenheit mit, dass es „ein willkommener Zufall“ sei, dass vor nunmehr fünfzig Jahren Friedrich Meineckes berühmtes Buch „Die Idee der Staatsräson in der neueren Geschichte“ erschienen sei, nämlich 1924.
In seiner Einleitung umreißt Schnur die geschichtliche Entwicklung unseres Schlüsselbegriffs. Dabei bin ich an drei Aussagen hängen geblieben:
- „Nun gehört der Begriff der Staatsräson zu jenen tragenden Begriffen der Neuzeit, die ihre konkrete Bedeutung infolge der weiteren geschichtlichen Entwicklung verloren und anderen tragenden Begriffen Platz gemacht haben.“
- „Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß ‚Staaträson‘ mit der Zeit zu einem ‚Allerweltswort‘ wurde, zur kleinen Münze der politischen Rhetorik.“
- „Mit dem Aufkommen des ‚Verfassungsstaates‘ aber fand die historische Rolle des Begriffs Staatsräson ihr Ende.“
Ob nun Staatsräson oder Staatsraison, „ragione di stato“, „raison d’état“, „reason of state“ oder was auch immer: In dem Begriff steckt zwar „raison“, also Vernunft, doch kommt diese heute ausschließlich in dem Rahmen zur Geltung, den das Grundgesetz absteckt. Staatsräson ist daher nur noch von historischem Interesse und sollte keinen Platz haben in Reden von Politikern, die diesen Eid abgelegt haben:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
In der Tat ein „Scheinriese“ wie aus dem Kinderbuch, mit nichts weiter an als des Kaisers neuen Kleidern, wie wir es ja von Merkel kennen.