Die einzige Rettung für den Professor, er leugnet seine “Twitterei” oder schiebt ihn auf die Trolle vom Putins Gnaden.
Allein schon die Unwissenheit (oder Chuzpe) des Prof. Lauterbach ist beschämend: Die Nazis enteigneten zwischen 1933 und 1942; das Grundgesetz, auf das sie sich laut Lauterbach beriefen, wurde im Mai 1949 beschlossen. Ob der Lautere als Arzt noch ordiniert? Oder als wohlbestallter Pfründner nur noch Sprechblasen von sich gibt? Egal, bräuchte ich einen Arzt, würde ich mich lieber einem zugereisten, sehr kundigen ägyptischen Doktor anvertrauen, den ich bislang nur aus der Kneipe kenne.
Herr Lauterbach ist ein lebendes Beispiel dafür, dass auch Akademiker und Professoren an einer genbedingten Mangelerkrankung “fehlender gesunder Menschenverstand” leiden können.
Wenn Herr Lauterbach meint, dass die Verfassung sinn- und bedenkenlose Enteignungen zulässt, dann meint er wohl die Verfassung der DDR, nach der es ihn verlangt. Da ist er in bester linksgrüner Gesellschaft.
Schlage folgende Namensänderungen vor: Lauterblödsinn, Lauterdenbachrunter, Lauterbullshit. Ohne Zucker funktioniert das Gehirn nicht. Ohne Kochsalz sinkt die Herzfrequenz und das Gehirn wird weniger durchblutet. Außerdem platzen die Nervenzellen, weil sie sich voll Wasser saugen. Vielleicht leidet der Herr Lauterbach an seiner Zucker- und Kochsalzabstinenz.
Hoffentlich hat sich diese Partei bald endgültig zerlegt. Man kann ja nicht mehr hinschauen. Das unterbietet ja selbst die Grünen noch spielend. Willkommen in Gagaland, wo manche Politiker täglich Dinger raushauen dürfen, von denen eins früher für Rücktritt, Amtsverzicht und Ächtung gereicht hätten.
Dieser unsägliche Typ ist ein Quartalsirrer. Zusammen mit Ralf Stegner ein infernalisches Duo. Leider gibt es in der SPD keinen durchsetzunggsfähigen Vorsitzendenmehr, der solchen Herren mal gründlich den Mund bzw. die Handytastatur verbietet. Demnächst wird meine Leber noch zum EU-Volkswohl enteignet und Schonklood implantiert?
Schauen wir doch einmal ins Grundgesetz: Zitat: “Art. 20 GG (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.” Also: Von irgend einem Rechtsstaat lese ich dort nichts! (Steht auch sonst nirgendwo!) Weiterhin: “Art. 14 GG (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.” Also: Eigentum wird nur gewährleistet, - mehr nicht! Klingt irgendwie nach einem Gnadenakt ohne Rechtsanspruch! Und vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand! Und was dem Wohle der Allgemeinheit dient, darüber bestimmen bestimmt nicht die Betroffenen. Damit steht unsere Verfassung dem Sozialismus bestimmt nicht im Weg. Also: Bringt Euer Eigentum endlich in Sicherheit!
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.