Rainer Grell / 07.07.2019 / 15:23 / Foto: pixabay.de / 11 / Seite ausdrucken

Was ist Europa?

In diesen Tagen ist viel von „Europa“ die Rede. Meist ist damit die „Europäische Union“ (EU) gemeint. Aber damit erschöpft sich der Begriff keineswegs. Schauen wir mal etwas genauer hin.

Seit meiner Schulzeit bin ich gewöhnt, Europa als „Kontinent“ zu sehen. Man spricht auch gerne – aus eurozentrischer Sicht – von der „Alten Welt“, „eine historische Bezeichnung für die Kontinente der Erde, die den Europäern vor der Entdeckung Amerikas 1492 bekannt waren: Europa, Afrika und Asien.“ (Wikipedia)

„Obwohl es [Europa] geographisch gesehen ein Subkontinent ist, der mit Asien zusammen den Kontinent Eurasien bildet, wird es historisch und kulturell begründet meist als eigenständiger Kontinent betrachtet. Dies verweist darauf, dass sich der Begriff „Europa“ nicht in der geographischen Definition erschöpft, sondern sich auch auf historische, kulturelle, politische, wirtschaftliche, rechtliche, ideelle Aspekte bezieht.“ (Wikipedia)

Zwar können wir im Zeitalter des Feminismus mit Stolz darauf verweisen, das unser Kontinent der einzige ist, der nach einer Frau benannt wurde. Dass es sich dabei um eine phönizische Königstochter gehandelt haben soll, also die Angehörige eines Volkes aus dem Vorderen Orient (der Gegend um Syrien und den Libanon), beweist nur, dass die Grenzen Europas offenbar zu eng gezogen werden, wenn man nicht noch weitergehende Schlüsse daraus ziehen will.

Die Zahl der Länder, die zum geographischen Europa gehören, schwankt zwischen 43 (UNCTAD: United Nations Conference on Trade and Development und OSZE), 46, 47, 49 und 50 (EU) was darauf beruht, dass sich hier Geographie und Politik (s. Zypern, Vatikanstadt, Grönland u.a.) treffen. Umstritten ist zum Beispiel die Zuordnung von Armenien, Aserbaidschan, Georgien und der Türkei.

Doch brauchen uns diese Feinheiten nicht weiter zu interessieren; denn heutzutage geht es natürlich in erster Linie um politische Abgrenzungen.

Europarat (Conseil de l’Europe)

Diese 1949 gegründete Organisation (mit dem Sitz in Straßburg, feiert also zusammen mit unserem Grundgesetz dieses Jahr ihren 70. Geburtstag) umfasst 47 Staaten, also nahezu das gesamte geographische Europa. Der Europarat – nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union oder gar dem Europäischen Parlament – hat zwei Organe: das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung. Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarates. Es setzt sich aus den Außenministern der einzelnen Mitgliedstaaten oder deren Ständigen diplomatischen Vertretern in Straßburg zusammen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates war die erste ihrer Art in der Geschichte unseres Kontinents. Mit Delegationen aus 46 nationalen Parlamenten ist sie heute die größte europäische Versammlung. Die 315 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung und ihre 315 Stellvertreter werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus gewählt oder benannt. Die Zahl der Vertreter der Mitgliedsländer (zwischen 2 und 18) hängt von der jeweiligen Bevölkerungszahl ab.

OSZE

Hinter dem Kürzel verbirgt sich die „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“. Die OSZE ist aus der 1975 mit der Schlussakte von Helsinki zu Ende gegangenen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hervorgegangen. Die offizielle Umbenennung der KSZE zur OSZE wurde am 1. Januar 1995 wirksam. Zu den insgesamt 57 Mitgliedstaaten der OSZE zählen alle Staaten in Europa (43), die Nachfolgestaaten der Sowjetunion (12) sowie die USA und Kanada. Beschlussfassende Gremien der OSZE sind das Treffen der Staats- und Regierungschefs (zuletzt 1999), der Ministerrat (jährliche Treffen), der aus den Ständigen Vertretern der Teilnehmerstaaten bei der OSZE in Wien bestehende Ständige Rat, der mindestens einmal pro Woche tagt, sowie das wöchentlich tagende Forum für Sicherheitskooperation mit eigener Beschlusskompetenz in politisch-militärischen Fragen.

EU

Wenn Politiker und Journalisten heute von „Europa“ sprechen, meinen sie damit meistens die Europäische Union, einem Zusammenschluss von derzeit 28 Staaten, nach Vollzug des „Brexit“, also dem Ausscheiden von Großbritannien, (offiziell United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) noch 27. Wahlspruch: „In Vielfalt geeint“ (United in diversity, Unie dans la diversité, Unida en la diversidad, Unita nella diversità; weitere siehe hier).

Die EU verfügt über folgende Organe (Artikel 13 EU-Vertrag):

  • Das Europäische Parlament (mit dem Sitz in Straßburg): Direkt gewähltes EU-Organ mit (eingeschränkter) Zuständigkeit für Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt; Präsident: Antonio Tajani (Italien). Gewählt werden 751 Abgeordnete, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, wobei auf Deutschland mit 96 Mandaten die meisten entfallen. Innerhalb der Mitgliedstaaten werden die Sitze an die Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil vergeben. In Deutschland ist die Sperrklausel vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt worden, so dass auch kleine Parteien mit Stimmenanteilen von unter einem Prozent zum Zuge kommen können.
  • Den Europäischen Rat: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident der Europäischen Kommission, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Ratspräsident
  • Den Rat der Europäischen Union (Ministerrat oder einfach „der Rat“): Minister aus jedem EU-Land, je nach behandeltem Politikbereich; Vorsitz: wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten (sog. Ratspräsidentschaft)
  • Die Europäische Kommission (EU-Kommission mit dem Sitz in Brüssel): Das Exekutivorgan; jeder Mitgliedstaat stellt einen „Kommissar“; Präsident: Jean-Claude Juncker (Luxemburg). Der Präsident wird nach der jeweiligen Europawahl vom Europäischen Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rats gewählt. Dabei besteht kein zwingender Zusammenhang mit dem Ergebnis der Europawahl: Nach § 17 Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 2 des EU-Vertrages „berücksichtigt“ er lediglich das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.
  • Ein weiteres Organ der EU ist der Gerichtshof der Europäischen Union, der drei Ebenen umfasst (Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 EU-Vertrag): den Europäischen Gerichtshof (EuGH mit dem Sitz in Luxemburg), das Gericht der Europäischen (EuG, seine Verfahrensordnung enthält 227 Artikel und schreibt 24 Verfahrenssprachen vor, Artikel 44; Sitz ebenfalls in Luxemburg) und die Fachgerichte (das bisher einzige Fachgericht wurde am 1. September 2016 aufgelöst.).
  • Die Europäische Zentralbank (mit dem Sitz in Frankfurt am Main)
  • Der Europäische Rechnungshof (mit dem Sitz in Luxemburg)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (mit dem Sitz in Straßburg) ist kein Organ der EU. Er wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ihm sind alle 47 Staaten des Europarates beigetreten.

Der Internationale Strafgerichtshof (mit dem Sitz in Den Haag) wird von 124 Staaten anerkannt, darunter alle Mitgliedstaaten der EU, nicht aber von China, Indien, den USA, Russland, der Türkei und Israel.   

Eurozone

Scheitert der Euro, dann scheitert Europa“, warnte die Kanzlerin am 19. Mai 2010 im Deutschen Bundestag. Mit „Europa“ meinte sie offensichtlich die Europäische Union. Innerhalb derselben gibt es aber gewissermaßen noch ein kleines Europa, die Eurozone, die jene 19 EU-Staaten umfasst, die den Euro anstelle ihrer nationalen Währung als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben.

Außerdem haben einige europäische Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, den Euro gleichwohl eingeführt (Monaco, San Marino und Vatikanstadt, Andorra sowie Montenegro), wobei noch weitere Differenzierungen bestehen.

„Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.“ (Wikipedia)

Um Teil der Eurozone zu werden, müssen EU-Mitgliedstaaten verschiedene Kriterien erfüllen. Diese wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt (deshalb auch häufig als ‚Maastricht-Kriterien‘ bezeichnet) und mit dem Vertrag von Lissabon in den ‚Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)‘ integriert. Die Kriterien verdeutlichen, welchen Grad an finanzieller und wirtschaftlicher Konvergenz die Mitgliedstaaten erreichen müssen, um den Euro einführen und Mitglied der Eurozone werden zu können.“

Schengenraum

Und last but not least ist da noch der Schengenraum, benannt nach dem kleinen Ort Schengen (noch keine 5.000 Einwohner) im Großherzogtum Luxemburg, wo die entsprechenden internationalen Abkommen über den Wegfall der europäischen Binnengrenzen unterzeichnet wurden, das erste am 14. Juni 1985, „Schengen II“ am 19. Juni 1990. Ich arbeitete damals gerade im Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg (so der Name der Polizeiabteilung im Innenministerium in Stuttgart), wo das Thema alles beherrschte. Später wurde das Schengen-Abkommen in das EU-Recht integriert (Vertrag von Amsterdam mit beigefügtem „Schengen-Protokoll“), so dass neue EU-Mitglieder automatisch einbezogen werden, sofern keine Ausnahmeregelungen vereinbart wurden. Insgesamt sind die Bestimmungen ziemlich kompliziert.

Die Frage „Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?“ beantwortet das Auswärtige Amt wie folgt:

„Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als ‚Schengener Staaten‘.

Es handelt sich folglich um alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Zypern; die EU-Mitgliedsländer Bulgarien Rumänien und Kroatien wenden den Schengen Acquis [Schengen-Besitzstand nach dem Vertrag von Amsterdam] bislang nur teilweise an. Bis zu der von diesen drei Ländern angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen. Zuzüglich zu den genannten EU-Mitgliedsländern gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten.“

UEFA

Doch damit ist das Thema „Europa“ keineswegs beendet. „Panem et circenses“ (Brot und Spiele) lautete schon im römischen Imperium das Motto. Und das hat sich bis heute eher noch verfestigt. Für das Brot ist der Staat zuständig, für die Spiele die viel zitierte „Zivilgesellschaft“. Die Königin der Spiele ist heutzutage zweifellos der Fußball. Weshalb ich mich hier auf die UEFA beschränke. Dass es daneben aber noch zahlreiche weitere europäische Sportorganisationen gibt, soll aber nicht untergehen. Ich nenne summarisch nur

Die Europäischen Olympischen Komitees (EOK/EOC) mit dem Sitz in Rom und 50 Mitgliedern (darunter Armenien, Aserbaidschan, Israel, Russland, Türkei).

Den Europäischen Leichtathletikverband (European Athletic Association, EAA) mit 50 Leichtathletikverbänden und dem Sitz in Lausanne.

The European Non-Governmental Sports Organisation (ENGSO), der 33 europäische Staaten angehören, darunter die Türkei.

Manche Abkürzungen haben sich so verfestigt, dass man kaum noch die Langfassung kennt. Für die UEFA lautet sie „Union of European Football Associations“ („Union des Associations Européennes de Football“, „Union Europäischer Fußballverbände“). Der UEFA gehören derzeit 55 Mitgliedsverbände an, also mehr, als „Europa“ Länder hat (darunter der zentralasiatische Staat Kasachstan). Lediglich Monaco und der Vatikan fehlen (im Vatikan werden andere Spiele gespielt, und der AS Monaco ist nicht etwa die Nationalmannschaft dieses Kleinstaates, sondern spielt im französischen Ligabetrieb mit und ist Mitglied im Französischen Fußballverband), dafür sind Färöer und Gibraltar dabei. Und das Vereinigte Königreich ist gleich vierfach vertreten, nämlich durch England, Nordirland, Schottland und Wales. Grönland, das geografisch zu Nordamerika, politisch aber zu Dänemark gehört, ist bestrebt, eigenständiges Mitglied zu werden. Vielleicht haben sie die Faröer-Inseln motiviert, die nur rund 49.000 Einwohner haben, während Grönland 7.000 mehr aufweisen kann. Die Entfernung von Nuuk, der Hauptstadt Grönlands, bis London beträgt übrigens 3.243 Kilometer, bis Paris 3.579 km. Aber was besagt das heute schon.  

Gegründet wurde die UEFA 1954 in Basel. Sie ist damit älter als die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, 1957 in Rom gegründet, das „Europa der Sechs“) als Vorgängerorganisation der EU. Ihr Sitz ist im schweizerischen Nyon. Präsident ist seit 2016 der slowenische Rechtsanwalt und Fußballfunktionär Aleksander Čeferin. In einem Punkt ist die UEFA wesentlich fortschrittlicher und damit auch kostengünstiger als die EU: Sie arbeitet nur mit den drei offiziellen Sprachen: Englisch, Französisch und Deutsch. Ihr Budget betrug 2016/17 laut Financial Report 2.835.900.000 Euro, wobei der Löwenanteil von 82,3 Prozent aus den Einnahmen für Senderechte (Broadcasting rights) stammte.

Zum guten Schluss: Europäische Identität

Gibt es die überhaupt? Und ob, sogar hochoffiziell: Am 14. Dezember 1973 beschlossen die damals neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in Kopenhagen (Dänemark war seit 1. Januar 1973 EU-Mitglied) das „Dokument über die europäische Identität“. Das Bekenntnis der Neun lautete:

„In dem Wunsch, die Geltung der rechtlichen, politischen und geistigen Werte zu sichern, zu denen sie sich bekennen, in dem Bemühen, die reiche Vielfalt ihrer nationalen Kulturen zu erhalten, im Bewußtsein einer gemeinsamen Lebensauffassung, die eine Gesellschaftsordnung anstrebt, die dem Menschen dient, wollen sie die Grundsätze der repräsentativen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Gerechtigkeit, die das Ziel des wirtschaftlichen Fortschritts ist, sowie der Achtung der Menschenrechte als die Grundelemente der europäischen Identität wahren.“

Und

„Diese Vielfalt der Kulturen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Zivilisation, dieses Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Prinzipien, diese Annäherung der Lebensauffassungen, dieses Bewußtsein ihnen eigener gemeinsamer Interessen sowie diese Entschlossenheit, am europäischen Einigungswerk mitzuwirken, verleihen der europäischen Identität ihren unverwechselbaren Charakter und ihre eigene Dynamik.“

Leider werden die rechtlichen, politischen und geistigen Werte, zu denen sich die Neun bekennen, nicht weiter konkretisiert. Zwar werden die Grundsätze der repräsentativen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Gerechtigkeit als Ziel des wirtschaftlichen Fortschritts sowie die Achtung der Menschenrechte ausdrücklich erwähnt – doch auch hier gilt: Der Teufel steckt im Detail. Man braucht sich nur ein paar beinahe willkürlich herausgegriffene Themen wie Migration, Dublin III, Brexit, Schengen oder Schutz der Außengrenzen näher anzuschauen, um Zweifel an einer europäischen Identität zu gewinnen.

Denn nach wie vor gilt der Satz des hochverehrten Bertrand Russell: “The trouble with the world is that the stupid are cocksure and the intelligent are full of doubt.” (Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.) Und André Gide fügt bekräftigend hinzu: „Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben.“ Bleibt also nur das Bloch’sche „Prinzip Hoffnung“.

OECD vergessen?

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development,) habe ich bewusst nicht erwähnt, da es sich nicht um eine europäische, sondern eine internationale Einrichtung handelt. Ihre Vorgängerorganisation OEEC (Organisation for European Economic Co-operation, Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit) war zwar auf Europa konzentriert, wurde aber nach Abwicklung des US-amerikanischen Marshallplans internationalisiert.

Foto: pixabay.de

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Frank Holdergrün / 07.07.2019

“Europa - eine wunderbare Idee. Aber das war der Kommunismus auch.” (Loriot) Was man bewahren sollte, sind die unterschiedlichen Kulturen und ein vernünftiges Aushandeln der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Hier immer wieder skeptisch zu hinterfragen und dem Moloch einer EU-Bürokratie zu misstrauen, ist oberstes Gebot, bis alle regierenden Despoten (siehe Verachtung der Wähler/von der Leyen) die EU endgültig an die Wand gefahren haben. Wenn einige der EU-Bürokraten mehr verdienen als der deutsche Kanzler, dann zeigt dies nur eins: diese Macht verselbstständigt sich zu einem unkontrollierbaren Wust an absurden Regelungen.

Rudi Knoth / 07.07.2019

Wie ist das eigentlich mit der Gemeinschaft, die den ESC (European Song Contest) beinhaltet? Diese hat eher was mit “Spielen” zu tun, scheint aber etwas mehr als “Europa” zu umfassen.

Hubert Bauer / 07.07.2019

Zwei Fragen an die Achse-Gemeinde: 1. Welche Werte verbinden einen Landwirt aus dem Bayrischen Wald mit einem Kaufmann aus Hamburg außer der Schriftsprache? 2. Gibt es einen Wert, den der Landwirt aus dem Bayrischen Wald mit dem Kaufmann aus Hamburg teilt, den nicht auch ein Fischer aus Island, ein Pizzabäcker aus Rom, ein Maurer aus Polen oder ein Arzt aus Russland teilen? So könnte man die berühmte Deutsche Leitkultur ermitteln. Ich persönlich bin bis jetzt der Meinung, dass es die nicht gibt, sondern eben nur eine europäische Leitkultur.

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