Manfred Haferburg / 21.01.2019 / 16:00 / Foto: Pixabay / 69 / Seite ausdrucken

Was ist eine Bananenrepublik?

In einer Bananenrepublik sind vor dem Gesetz einige gleicher als alle anderen. Bananenrepublik ist die Bezeichnung für Staaten, deren Rechtssystem nicht funktioniert, wirtschaftliche oder politisch-moralische Verhältnisse von Ineffizienz und Instabilität geprägt sind oder in denen staatliche Willkür herrscht. Soweit zur Definition mit Hilfe von Wikipedia.

Welt-Online informiert: „Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes“.

Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist. Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. 

Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Gründe dafür können der Verlust der Papiere sein – oder aber auch der Versuch, sich unter falscher Identität registrieren zu lassen, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet. Werden keine Ausweisdokumente vorgelegt, orientieren sich die Beamten vor allem an den Angaben des jeweiligen Bewerbers. Das Täuschen über die Identität führt dabei nicht automatisch dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.

Liebe Regierung, nur mal so zur Erinnerung:

§ 95 Aufenthaltsgesetz:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält, 

2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn 

a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist, 
b) ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und c) dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist, 

3. entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist, 

4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 47 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 zuwiderhandelt, 

5. entgegen § 49 Abs. 2 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, sofern die Tat nicht in Absatz 2 Nr. 2 mit Strafe bedroht ist, 

6. entgegen § 49 Abs. 10 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet, 
6a. entgegen § 56 wiederholt einer Meldepflicht nicht nachkommt, wiederholt gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts oder sonstige Auflagen verstößt oder trotz wiederholten Hinweises auf die rechtlichen Folgen einer Weigerung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme nicht nachkommt oder entgegen § 56 Abs. 4 bestimmte Kommunikationsmittel nutzt oder bestimmte Kontaktverbote nicht beachtet, 

7. wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 oder Absatz 1c zuwiderhandelt oder 

8. im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheim gehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden. 

(1a) Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich eine in § 404 Abs. 2 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 98 Abs. 3 Nr. 1 bezeichnete Handlung begeht, für den Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 4

Gilt eigentlich der Artikel 20 des Grundgesetzes noch?

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 

Nun, bin ich kein Jurist. Aber selbst ich merke, das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland funktioniert irgendwie nur noch bedingt. Die Frage stellt sich: Wer kann die deutsche Regierung eigentlich dafür belangen, wenn sie sich nicht mehr an ihr eigenes Recht und Gesetz hält? 

Ich vermute, dass alle Zimmer in den Gefängnissen gerade ausgebucht sind und Abschiebeflüge für 165.000 Euro im Privatjet irgendwie nicht abgebildet werden können, da es Millionären und Politikern vorbehalten ist, im Privatjet zu jetsetten. Soviel Abstand muss schon sein, selbst zu denen, die erst kürzlich zu uns gekommen sind. Der geneigte Leser mag gerne weitere Gründe für die Nichteinhaltung bestehender Gestze durch dIe Regierung als Leserzuschrift anführen. 

Oder ist es viel simpler? Heißt die Abkürzung BRD womöglich neuerdings „Bananen Republik Deutschland“?

Foto: Pixabay

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E.W.U. Putzer / 21.01.2019

Hoppla, in den USA hätte man in den 1970er Jahren dafür ‘Lebenslänglich’ bekommen können, aber schon damals haben die Chefredakteure beim Mittagessen im Weißen Haus sowas geregelt. Ich meine nicht die illegale Einreise, sondern die WELT-Online, die den Justizminister des Rechtsverstoßes bezichtigt. Aber In Deutschland gibt es ja auch regelmäßig Kartoffelsuppe für die Chefredakteure im Kanzleramt, ich hoffe, dass der WELT-Chef auch dabei ist? Und falls jemand Verfassungsklage einreicht, die ehem. Vorsitzende des Sachverständigenrats für Migration und Integration Langenfeld(CDU-Mitglied) und CDU-BT-Abgeordneter Harbarth werden das dann als Verfassungsrichter regeln.

Michael Lorenz / 21.01.2019

“Wer kann die deutsche Regierung eigentlich dafür belangen, wenn sie sich nicht mehr an ihr eigenes Recht und Gesetz hält?” Es gibt eine einfache Antwort darauf. Sie ist zweiteilig und nur schwer zu fassen. Antwort, Teil 1: Die Wähler. Teil 2: Aber sie verzichten darauf.

Ralf Ehrhardt / 21.01.2019

Frage: “Was ist eine Bananenrepublik?” Antwort: “DEUTSCHLAND”

Wolfgang Kaufmann / 21.01.2019

Solche Regelungen aus den 1940ern sind natürlich „voll Nazi“, daher gibt es ein Gentlewomen’s Agreement, dass anständige Demokraten nicht pingelig auf dem Grundgesetz insistieren sollten. Statt dessen versichert sich die schnatternde Klasse gegenseitig: „Ich bin OK, du bist OK“; Kontaktlaute wie bei Gänsekind Martina: „Wiwiwi, hier bin ich, wo bist du?“ – Wir wollen schließlich pfleglich miteinander untergehen.

Gert Köppe / 21.01.2019

Möglicherweise sind diese Gesetze nur “Ansichtssache”, oder “Empfehlungen”? Kann auch sein, das die so nach"Bedarf” geändert, bzw. “angepasst” werden. Nach der Devise, wir machen erst mal und dann werden die entsprechenden Gesetze zurecht “gebogen”. Was will man schon von der ganzen “SPD-Minister-Mischpoke” erwarten? Die sind doch längst selbst ein Fall für den Verfassungsschutz. Auch Totengräber haben einen Namen, wie Maas, Barley, Nahles, Scholz, Heil, Giffey, Schwesig, Schulz, Dreyer und wie sie noch alle heißen. Leisten wir “normaldenkenden Bürger” doch, bei den nächsten Wahlen, “aktive Sterbehilfe”, auch wenn “Sterbehilfe” gesetzlich nicht erlaubt ist. Wen kümmerts? Ist doch nur “Ansichtssache”!

Kristina Laudan / 21.01.2019

Danke für das Zitieren der verschiedenen Gesetze. Leider haben diese Gesetze schon länger keine Gültigkeit mehr in Deutschland. Wenn ich hingegen meine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgebe, gibt es dafür garantiert gültige Gesetze, die dann auch greifen…..

M. Haumann / 21.01.2019

Kann das Bundesjustizministerium sich denn einfach nach gusto “nicht dazu äussern”, wenn eine konkrete Anfrage kommt, warum hier geltendes Recht nicht beachtet wird? “Mit “mir doch egal und lass mich mit Gesetzen in Ruhe” kann doch ein Bundesjustizministerium wirklich nur in einer absoluten Bananenrepublik durchkommen?

Dietmar Blum / 21.01.2019

Dieses Land hier ist keine “Bananenrepublik” mehr, es ist bedenklich nahe einer Diktatur.

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