Am Mittwoch wurde Stephan Kohn, ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums und Verfasser des 2020 skandalisierten Corona-Papiers, vom Verwaltungsgericht in Berlin der Beamtenstatus entzogen. Die heutige Situation gibt Kohns Lagebericht recht, aber darum ging es in der Verhandlung gar nicht.
Anfang Mai 2020 verschickte Stephan Kohn als Oberregierungsrat im Referat für kritische Infrastrukturen ein regierungskritisches Corona-Papier (hier einsehbar) innerhalb des Bundesinnenministeriums an höhere Beamte sowie an die Innenministerien der anderen Bundesländer. Durch ein Leak, das einer der Adressaten zu verantworten hat (übrigens illegal), gelangte das Dokument an die Öffentlichkeit und wurde infolgedessen als bundesweiter Skandal gehandhabt, für den Kohn verantwortlich sei. Für dessen Vorgehen wurde ihm vorgestern vom Verwaltungsgericht Berlin im Prozess „Bundesrepublik Deutschland gegen Stephan Kohn“ der Beamtenstatus entzogen.
Im Kern ging es in der Verhandlung um die Frage, ob Kohn seine Kompetenzen überschritten und gegen explizite Anweisung seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Er und sein Anwalt Gregor Gysi bestreiten dies und betonten sowohl die Zuständigkeit seines Referats als auch die Billigung des Projekts durch Vorgesetzte.
Zwei Mythen, die die Diskussion um Kohn entscheidend prägten, wurden als solche entlarvt: Für das Gericht stand außer Frage, dass Kohn weder einen Briefkopf des Ministeriums verwendete noch selbst an die Öffentlichkeit ging. Das Dokument war eine rein interne Kommunikation. Das BMI stellte jedoch am Montag, dem 10. Mai 2020, drei Tage nach Versendung der E-Mail, die Sachverhalte in einer Pressemitteilung ganz anders dar:
Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, z.B.: dem offizielle [sic!] Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder.
Das BMI setzte also gleich zu Beginn der Affäre Fehlinformationen in die Welt, die Kohn in ein schlechtes Licht rücken sollten. Er habe, so die seinerzeitige Sugesstion, das Bundesinnenministerium dazu missbraucht, seine persönliche Meinung einer breiten Öffentlichkeit als staatliche Position weiszumachen – eine nicht nur verzerrte, sondern an den Tatsachen vollkommen vorbeigehende Sichtweise, die fortan medial kolportiert wurde. Entsprechend ging es nicht um den Inhhalt des Dokuments, sondern das moralische Verhalten Kohns. Es ist erstaunlich, wie skrupellos hier der Staat mit Fakten umgeht, um Mitarbeitern, die der Regierungslinie irgend gefährlich werden könnten, Schaden zuzufügen.
Ob die richterliche Entscheidung nun formaljuristisch richtig war, sei dahingestellt. Kann in dieser Sache aber fair geurteilt werden, ohne den Inhalt seiner diesbezüglichen Arbeit zu berücksichtigen? Das achtzigseitige von Kohn seinerzeit formulierte Papier mit anfänglicher Zusammenfassung der wesentlichen Thesen legt klar und deutlich dar, dass die Regierung unverhältnismäßig harte Maßnahmen ergriffen hat, ohne das Bedrohungspotenzial evidenzbasiert nachzuweisen und den Schaden, den die Maßnahmen hervorrufen, im Auge zu behalten. Das spielte für die Richter in der Verhandlung aber keine Rolle.
Künftig könnte der Fall Kohn noch von sehr viel größerer Bedeutung sein, als er es jetzt schon ist. Anfang Mai befand sich die Corona-Welle ihrer saisonalen Verlaufsform gemäß auch den offiziellen Zahlen zufolge im Abflauen. Nichtsdestotrotz wurde damals gerade eine Maskenpflicht erlassen, auch eine kritische Aufarbeitung der bisherigen Einschränkungen blieb aus – die Medien blieben größtenteils stumm. Statt Rechtfertigungsdruck aufzubauen, bedienten sie der Regierung in die Hände spielende Feindbilder.
Stephan Kohns Analyse – obwohl für jedermann zugänglich – wurde nicht Teil einer öffentlichen Debatte über Sinn und Zweck der Maßnahmen. Stattdessen hat man Nebensächlichkeiten skandalisiert und letztlich auch zum Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung gemacht. Historisch bedeutsam könnte das Dokument insofern noch werden, als seine Existenz und der Umgang mit ihm keinerlei Ausreden seitens der Politik und Medien erlauben. Mit den entscheidenden Argumenten und Tatsachen setzte man sich bewusst zunächst staatsintern dann öffentlich nicht auseinander und folgte lieber dem Prinzip Shooting The Messenger.