Georg Etscheit / 14.08.2020 / 06:15 / Foto: Pixabay / 130 / Seite ausdrucken

Schottergärten: Wann kommt der Garten-Blockwart?

Von Georg Etscheit. 

Schon mal von Schottergärten gehört? Nein, es handelt sich bei diesem Phänomen nicht um aufgelassene Grundstücke der Deutschen Bahn, obwohl die Schotterbetten von Bahnstrecken durchaus so etwas wie Gärten sind, ein Refugium für Eidechsen, Schlangen und Wärme liebende Insektenarten, die von der Deutschen Bahn liebevoll umhegt und gepflegt werden. Bei allfälligen Bauarbeiten scheut der im Zuge der Klimadebatte dunkel ergrünte Konzern keine Mühe und Kosten, um die scheuen Tierchen umzusetzen und ihnen ein Überleben zu sichern.

Was Schottergärten sind und wie man mit ihnen umgeht, wird derzeit im grün-schwarz regierten deutschen Südwesten intensiv und strittig diskutiert. Zur Erklärung: Bei Schottergärten handelt es sich um eine besondere Form privater Vorgärten, also kleinerer Flächen, die meist mit einer grauen Schicht geschroteten Granits bedeckt und mit kleinwüchsigen Gehölzen, zuweilen auch Blumen und, je nach Geschmack, diversem Zierrat aus dem Baumarkt, gelegentlich sogar künstlichen Kleingewässern locker durchsetzt sind. 

Schottergärten sind gewissermaßen die horizontale Variante jener mit Kies oder Steinen gefüllten Drahtkörbe, im Fachjargon der Gartengestalter Gabionenwände genannt. Sie stammen eigentlich aus dem öffentlichen Straßenbau, wo sie zur Stabilisierung von Böschungen dienen, kommen aber immer häufiger auch im privaten Bereich – als Ersatz von aus der Mode gekommenen Jägerzäunen und Ligusterhecken zum Einsatz, um unliebsame Blicke von Nachbarn abzuwehren. 

Seit der Botaniker und Biologe Ulf Soltau diese „Gärten des Grauens“ regelmäßig in seinem Internetblog dokumentiert und sogar ein Buch dazu veröffentlicht hat, sind Schottergärten der Aufreger schlechthin. Gartenästheten sehen darin eine beispielslose Geschmacksverirrung, die den bei sich aufgeklärt dünkenden Großstädtern verhassten Gartenzwerg-Idyllen in nichts nachsteht, für Ökologen sind Schottergärten von Menschenhand geschaffene Wüsten, bar jeden Lebens, vor allem, wenn sie zur Abwehr von Unkraut regelmäßig mit Pflanzenvernichtern traktiert werden.

Gemüsebeete und Obstplantagen wichen reinen Schmuckgärten

Ein kurzer Blick in die Geschichte. Bis etwa zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren die meisten privaten Gärten in erster Linie Nutzgärten, aus denen man sich selbst versorgte. Ziergärten waren jenen begüterten und privilegierten Ständen vorbehalten, die nicht auf Selbstversorgung angewiesen waren. Im französischen Barock erlebte die Gartenkunst ihre wohl größte Blüte, wobei auch hier oft ein nach den gleichen rigiden Regeln wie Blumenparterre und Kunsthecken-Boskette gestalteter Gemüsegarten, der potager, an die ursprüngliche Bedeutung eines Gartens erinnerte. 

Der Selbstversorgungsaspekt verlor in der aufblühenden Überflussgesellschaft rapide an Bedeutung. Die sorgsam gehegten und gegen Ungeziefer aller Art robust verteidigten Gemüsebeete und Obstplantagen wichen reinen Schmuckgärten und wurden damit zum ästhetischen Schlachtfeld wechselnder Modererscheinungen. Galt in den Aufbauzeiten der englische Rasen samt pflegeleichter Blaufichte und anderen, vorzugsweise laubfreien Gehölzen als Ideal zeitgemäßer Gartengestaltung, ist es heute die bienenfreundliche Blühwiese plus Insektenhotel, wahlweise in der Behindertenwerkstatt fertig montiert oder selbst gebaut. 

Die Saatgutindustrie bietet dafür längst auf Nektarertrag und Insektenvielfalt optimierte Saatgutmischungen an wie die bei Rasendoktor.de angepriesene „Blumenwiese für Bienen und Schmetterlinge“, laut Werbung „in Zusammenarbeit mit Entomologen und Imkern ausgearbeitet“. Die „ca. 30 mehrjährigen Arten wie Duftsteinrich, Boretsch, Gartenkornblume, Goldlack, Lavendel und Ziertabak bringen in jeden Garten eine Vielzahl von Naturerlebnissen“. Oft bekommt man sogar ein Beutelchen politisch korrekter Samenstreusel mit der Post frei Haus zugesandt, als Werbegeschenk ökologisch orientierter Unternehmen wie der GLS-Bank. Damit auch auf dem heimischen Balkon die Bienen nicht darben müssen.

In Zeiten eines angeblich beispiellosen Insektensterbens, das Grüne und Umweltschützer im Zuge ihrer Kampagne für das extrem erfolgreiche bayerische Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahre 2019 auf eine Stufe mit dem Aussterben der Dinosaurier vor 66 Millionen Jahren mutmaßlich infolge Meteoriteneinschlags stellten, soll nun eine vorderhand „natürliche“ Gartenvariante zur verbindlichen Norm erhoben werden.

Antiautoritäre Erziehung auf dem unschuldigen Felde der Gärtnerei

Im Grunde soll die ordnende und pflegende Hand des Gärtners einem als ökologisches Nonplusultra gepriesenen Wildwuchs weichen. Gemäht werden darf nur noch, wenn überhaupt, einmal im Jahr, jegliche Spritz- und Düngemittel sind ebenso tabu wie willkürliche Pflanzungen, und Betreten ist nur erlaubt, wenn nicht gerade irgendeine Tierart mit Reproduktionstätigkeiten beschäftigt ist. Leider sehen die schönen Blumenwiesen nach dem Abblühen immer etwas zerrupft aus. Doch das gilt es hinzunehmen, solange sich „die Natur freut“, sogar im öffentlichen Raum, wo das Durcheinander vergilbter Stengel und verrottender Kräuter mittlerweile auf vielen Straßeninseln zu sehen ist, einmal sogar vor der Münchner Residenz. Rousseaus Verklärung des edlen Urzustandes als zivilisatorisches Ideal findet nun nach antiautoritärer Erziehung, No-tie-Bewegung und herrschaftsfreiem Diskurs ihre Fortsetzung auf dem bislang so unschuldigen Felde der Gärtnerei.

Jede ideologisch motivierte Kampagne benötigt ein prägnantes Feindbild. Das meinen die Grünen in Baden-Württemberg offenbar in den Schottergärten, vulgo „Gärten des Grauens“, gefunden zu haben. Das neue baden-württembergische Naturschutzgesetz sieht jedenfalls vor, diese Form der Gartengestaltung zu verbieten beziehungsweise ein bereits bestehendes Verbot gewissermaßen aufzufrischen.  

Das private Grundstück rein aus Gründen des eigenen Schönheitsempfindens oder dem Wunsch nach Pflegeleichtigkeit von Flora freizuhalten, ist laut Landesbauordnung schon seit mehr als zwanzig Jahren untersagt. In § 9 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.“

Jetzt will die Regierung Ernst machen mit dieser Regelung und endlich für angemessenen Vollzug sorgen. Wird es jetzt einen Art Garten-Gestapo geben, die nach Schottergärten fahndet, Besitzer abmahnt und nötigenfalls eine Zwangsbegrünung unter Polizeischutz veranlasst? Oder verlässt man sich auf das in Corona-Zeiten wieder mächtig aufgeblühte deutsche Denunziantentum? Sollten die Wogen in diesem Kulturkampf noch höher schlagen, dürfte es nicht lange dauern, bis Schottergärten als protofaschistisch, jedenfalls als „rechts“  gebrandmarkt werden, und irgendwo wird ein Spiegel-Redakteur sicher auch einen Reichsbürger finden, der seinen Vorgarten verbotswidrig geschottert hat.

Das markige „Verbot“ der Schottergärten als Ablenkungsmanöver?

Die Grünen zerstören mit ihrem Vorstoß wohl endgültig die Illusion, dass es sich bei privaten Gärten um eine Zone handeln könnte, in der sich der von Ver- und Geboten allseits bedrängte Bürger noch nach Herzenslust austoben darf – unter Verwendung aller käuflich zu erwerbender Mittel, die der Bau- und Gartenmarkt zu bieten hat. Das mutet paradox an: Waren sie es nicht, die immer lautstark über die „spießige“ Regelungswut organisierter Schrebergärtner zu Felde zogen?

Begründet wird das endgültige Aus für die Schottergärten mit ökologischen Erfordernissen. Doch was genau Schottergärten sind, bleibt ebenso unklar wie ihre absolute Zahl, ihre Gesamtfläche und der damit verbundene möglicherweise schädliche Effekt für das Ökosystem. Es gebe keine rechtsgültige Definition von Schottergärten und mithin einen „Graubereich“, teilt das baden-württembergische Umweltministerium in entwaffnender Offenheit mit. „In der Praxis ist klar, dass eine Schotterfläche dort unzulässig ist, wo sie eine Grünfläche ersetzt bzw. statt einer Grünfläche angelegt wurde – im Gartenbereich also. Ab wieviel Grünanteilen (vereinzelte Anpflanzungen) aus dem Schottergarten eine Grünfläche wird, ist, wie gesagt, nicht definiert und liegt im Ermessen der Baurechtsbehörden für den Einzelfall.“

Bei dem Medien wirksamen Verbot der vor allem bei städtischen (linksgrünen) Eliten wohl überwiegend aus ästhetischen Gründen verpönten Schottergärten dürfte politische Taktik eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Vergangenes Jahr gelang es Grün-Schwarz in Stuttgart nur mit Mühe, ein „Bienen“-Volksbegehren wie in Bayern abzuwehren, das noch viel rigidere Forderungen nach Naturschutz und Ökologisierung der Landwirtschaft vorsah als im benachbarten Bundesland. Die Bauern waren dagegen Sturm gelaufen und hatten überall im Land mahnende Kreuze aufgestellt. Das neue Naturschutzgesetz soll nun einen Kompromiss darstellen, doch werden die Hardliner aus den eigenen grünen Reihen damit kaum zufriedenzustellen sein. Ist das markige „Verbot“ der Schottergärten nur ein Ablenkungsmanöver?

Wenn man nicht einmal weiß, wie sich die immer noch sehr geringe Zahl reiner Schottergärten auf das Ökosystem auswirkt, könnte man mit gleichem Recht oder Unrecht auch Gartenzwergen (Plastik!) zu Leibe rücken oder der exzessiven Möblierung von Privatgärten mit Mobiliar zur Kinderbelustigung, das in den seltensten Fällen aus nachhaltiger Produktion stammen dürfte. Dabei verlieren die Schottergärten bei näherem Hinsehen sehr viel von ihrem Schrecken. Über Geschmack lässt sich bekanntermaßen trefflich streiten. Doch ähneln sie nicht japanischen Zengärten? Sind sie nicht eine populäre, manchmal zugegebenermaßen auch vulgäre Version dieser kleinen Refugien der Kontemplation mit ihren sorgsam geharkten, das fließende Wasser symbolisierenden Kiesflächen, ihren Bonsai-Bäumchen, Steinsolitären und miniaturisierten Tempelchen?

Manchmal wünschte man vor allem den Grünen etwas mehr fernöstliche Gelassenheit mit den Ausdrucksweisen menschlicher Vielfalt, deren Schutz und Förderung man sich doch auf die Fahnen geschrieben hat. 

Die Homepage von Georg Etscheit finden Sie hier.

Foto: Pixabay

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Dr. med. Jesko Matthes / 14.08.2020

Die Ausdrucksweisen menschlicher Vielfalt, die sich die Grünen auf die Fahnen geschrieben haben, gelten nur für die gepflasterten Zonen deutscher Innenstädte wie Köln, Frankfurt am Main oder Stuttgart, denn unter dem Pflaster liegt bekanntlich der Strand. Im deutschen Vorgarten hat dagegen pflanzliche Vielfalt zu herrschen. Zusammengefasst nennt man das… Blut und Boden.

Volker Dreis / 14.08.2020

Der Bürger liebt Verbote und wählt deshalb die Parteien, die ihm die meisten Verbote versprechen. Es lebe das kleinste Karo.

Wolfgang Richter / 14.08.2020

@ Mike Loewe - Und wenn eine Kommune Interesse daran hat, Baugrundstücke auf einer bestimmten Fläche auszuweisen, die über zu viel Wasser im Boden verfügt, wird Regenwasser bewußt in den neu geschaffenen Mischwasserkanal abgeleitet, eine vormals sogar genutzte Quelle vernichtet und zu einem anliegenden Grünland eine Drainage zur Entwässerung behördlich vorgesehen. Ressourcen- schutz zählt nur, wenn man ihn vom Bürger und auf seine Kosten verlangen kann. Und verantwortlich sind die selben Fatzkes, die jetzt gerade in NRW zur anstehenden Kommunalwahl “Öko” und Naturschutz unter ihre Fotos schreiben, um nach der Wahl ihre Bürgen bei Einwänden wieder zu beschimpfen, was natürlich nur möglich ist, weil sie ihren festen Wählerstamm aus Vereinen, Karneval und sonstigen Interessengruppen haben. Und die wollen natürlich für ihre Zustimmung sodann auch entlohnt werden.

Claudius Pappe / 14.08.2020

@Mike Loewe, bitte informieren sie sich: Schottergärten legt man an, indem auf einer…................. wasserdurchlässigen Folie…....................... das Steinzeugs aufgebracht wird. Der Grundwasserspiegel dankt es….........PS durch die Wassersparwut verstopfen die Abwasser-Leitungen schneller-regelmäßiges Spülen der Leitungen ist in einigen Städten die Regel

Wolfgang Richter / 14.08.2020

Daß sich die Schotterflächen am Haus bei Sonneneinstrahlung im Verhältnis stark aufheizen, während Grünzeug = Pflanzenbewuchs, vor allem Schatten werfender,  kühlt, sollte schon einleuchten. Grundsätzlich hat die Kommune die Möglichkeit, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechende Auflagen zu machen. Kauft dort jemand ein Grundstück, weiß er woran er ist, ob er “Schottern” darf oder eben pflanzen muß. Nur wenn z.B. eine Öko-Auflage von Seiten der Kommune während der Bebauung aufgehoben wird, weil besagte Kommune die Grundstücke über ihre eigene Vertriebsgesellschaft verkauft und sodann monetär besser dasteht, weil die Kaufinteressenten weiterer “Acker” eher zu locken sind, bekommt die Sache “Geschmäckle”. Hat es keine Auflagen gegeben, kann halt jeder auf seiner Scholle insoweit gestalten wie es ihm beliebt. Und da haben dann auch Bevormunder oder Blockwarte nichts zu suchen, genauso wie spätere Änderungen des Rechts. Wenn sie vorher gepennt haben, können sie nur für die Zukunft draus lernen, sofern sie dazu fähig sind, was bei vielen Behördenbediensteten offenbar eher weniger verbreitet ist, ausgeglichen durch versuchte Arroganz.

Roland Stolla-Besta / 14.08.2020

Nach dem Lesen dieses Artikels konnte ich erleichtert aufatmen, gehöre ich doch zu den Faulpelzen, die sich um die Gartenarbeit drücken, entsprechend sieht der meinige Garten auch aus. Ich habe mich immer fadenscheinig mit ökologischen Motiven herausgeredet, vonwegen naturbelassen etc. Und nun fühle ich mich von berufenen Herrschaften voll und ganz bestätigt! Kann man nicht ähnlich auch in Sachen Haushalt argumentieren? Also Putz- und Spülmittel sind sowas von umweltschädlich, also auch die Wohnungen „naturbelassen“? Dann werde ich am Ende vielleicht doch noch die Grünlichen wählen…

Guido Wekemann / 14.08.2020

Mit Zipfelmützenkeramik In der gegenwärtig heftigen Diskussion um „Klimaschutz“ und Artenvielfalt greifen Gemeindeparlamente immer häufiger in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürger ein, bis hin zur individuellen Gartengestaltung in den Wohnsiedlungen. Das Anlegen von bestimmten Gartenabteilen, soll verboten oder stark eingeschränkt werden, weil behauptet wird, dort sei Insekten die Lebensgrundlage entzogen. Neuerdings redet man von „Schottergärten“.  In botanischen Gärten gibt es nicht ohne Grund eine Vielzahl landschaftsgestaltender Bereiche: darunter Alpine Felsformationen und Flussschotterbereiche, beides mit wenig Möglichkeiten reichhaltiger Blütenpracht.  Die Anlagen dieser Steingärten bieten einer Vielzahl von Insekten Lebensraum, insbesondere denen, die sich auf trockene, steinige Biotope mit wenig und niederem Bewuchs spezialisiert haben. Für die Hausbewohner ist der Garten ein Teil des Wohnbereichs. Die einen bevorzugen den grünen, dichten englischen Rasen, frei von Wildkräutern, der häufig gemäht und gelegentlich gedüngt wird. Andere freuen sich an den Beeten mit gezüchteten Zierpflanzen in farbenprächtigen Blumenbeeten, als Kontrast und Farbtupfer zum Einheitsgrün. Es gibt nicht wenige, die den süß-säuerlichen Duft des Rindenmulchs mögen, mit dem Gartenflächen zugedeckt werden. Und wieder andere freuen sich an der Blumenwiese, voll der unterschiedlichsten und landschaftstypischen Kräuter, die im Laufe der Jahrzehnte sich zu einem Trockenrasen mit würzigem Thymian entwickelt hat, auf dem sich ohne Zutun heimische Orchideen eingefunden haben. Und nicht zu vergessen: Die Gartengestaltung mit Gestein unterschiedlichster Art, zum Teil mit künstlerisch anmutendem Schwung angelegt und mit Kunstwerken garniert, aus rostigem Stahl bis hin zur bunten Zipfelmützenkeramik. Nein, liebe Gartenbesitzer: Lasst Euch von der Politik Eurer Räte nicht bis in Eure Wohnungen und Privatsphäre hinein maßregeln und bevormunden. Dies schreibt Euch ein Naturliebha

Inge Herrmann / 14.08.2020

Schottergärten sind die beste Vorbereitung auf die Klimaerwärmung, äh sorry, Klimaerhitzung muss es ökologisch korrekt heißen.

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