Peter Grimm / 30.11.2023 / 10:00 / Foto: Pixabay / 35 / Seite ausdrucken

Scholz und Genossen im Verfassungs-Notstand

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte mit seiner Regierung einen verfassungswidrigen Haushalt aufgestellt, der bekanntlich vom Verfassungsgericht kassiert wurde. Und wie reagiert er? Ohne Reue. Im Bundestag erklärten Scholz und Genossen kürzlich, dass sie im Notstands-Modus weiterwursteln und mehr Schulden machen wollen, als die Verfassung eigentlich zulässt.

Die Durchsicht dazu können Sie hier sehen. Der folgende Text ist die Transkription des Beitrags.

„Wir sind mitten im Aufbruch in eine neue Ära, vergleichbar in seiner Dimension nur mit dem Aufbruch in das Industriezeitalter“

Woher stammt wohl dieser Textbaustein? Aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Olaf Scholz zur Haushaltspolitik, anderthalb Wochen nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen verfassungswidrigen Haushalt attestiert hatte. Da wäre eigentlich ein Auftritt im Büßergewand angemessen gewesen, doch Scholz tat lieber so, als wäre gar nichts Ernstes passiert:

Olaf Scholz: „Dieses Urteil schafft eine neue Realität für die Bundesregierung und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Regierungen im Bund und in den Ländern. Eine Realität, die es allerdings schwieriger macht, wichtige und weithin geteilte Ziele für unser Land zu erreichen.“

Also der, der des Verstoßes gegen die Verfassung überführt wurde, beschwert sich, dass das Regieren nach seinen teuren ideologischen Prämissen jetzt schwieriger wird. Von Reue keine Spur. Stattdessen stürzt er sich aufs nächste Schlupfloch, um Schulden über die Grenzen der verfassungsmäßigen Schuldenbremse hinaus machen zu können: Der Bundestag muss eine Haushaltsnotlage feststellen, heißt es auch vom Bundesverfassungsgericht. 

Olaf Scholz: „Es hat bestätigt, dass dem Gesetzgeber in einer Notsituation, wie Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 sie vorsieht, ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zukommt. Eine neue Realität schafft das Urteil allerdings insofern, als Hilfen in solchen Notsituation nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden müssen, aber auch neu beschlossen werden können."

Man kann den Genossen Scholz jetzt so verstehen, dass er jedes Jahr die Haushaltsnotlage feststellen will, um dann für die ausufernden Kosten der Energiewende und Klimapolitik weitere Schulden machen zu können. 

„Das ist kein Haushaltsnotstand"

Also muss die Haushaltsnotlage festgestellt werden, obwohl die Genossen den Bürgern gleichzeitig erklären wollen, dass es keine Notlage gibt. SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich und sein Kanzler geben eine Kostprobe solch neuer sozialdemokratischer Dialektik.

Rolf Mützenich: „Das ist kein Staatsbankrott, das ist kein Haushaltsnotstand, bei uns werden keine Behörden geschlossen, bei uns werden die Gehälter weiter ausgezahlt und wir sollten uns nicht mit den bösen Zeitgeistern, mit den sprunghaften Zeitgeistern einen Konkurrenzwettkampf leisten. Die Zeiten sind schlimm genug und deswegen will ich durchaus sagen, der Populismus an dieser Stelle geht fehl, meine Damen und Herren.“

Olaf Scholz: „Ich sage das auch an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die aufgrund mancher wilder Vorschläge und manch gezielter Falschmeldung in den sozialen Medien verunsichert sind: In ihrem Alltag hier und heute ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts, völlig unabhängig davon, ob sie Kindergeld oder Bafög bekommen, eine Rente oder Wohngeld.“

Also, wir lernen: Es gibt keine Haushaltsnotlage, wie Genosse Mützenich eben sagte, aber für die neuen Schulden muss dennoch eine Haushaltsnotlage festgestellt werden. Am besten eine, für die man nicht verantwortlich gemacht werden kann, wie eine Naturkatastrophe zum Beispiel. Die letzte, die sich anbietet, gab es im Sommer 2021 im Ahrtal, also nimmt man die zur Begründung. Dass die Hochwasseropfer dort immer noch auf Hilfen warten, ist zwar ein reines Politik-Versagen, aber davon muss man ja nicht reden. Es geht um das moralische Erpressungspotenzial. 

Rolf Mützenich: „Überlegen Sie sich gut, ob Sie den Menschen im Ahrtal – und wir müssen den Artikel 115 für diese Hilfen ziehen – überlegen Sie gut, ob Sie die Hilfen für die Menschen im Ahrtal in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen ablehnen, hier im Deutschen Bundestag.“

Olaf Scholz: „Wir wollen die Hilfen für das Ahrtal und die Energiepreishilfen daher noch einmal im Haushalt für dieses Jahr verankern und von der Ausnahmeregel in Artikel 115 des Grundgesetzes Gebrauch machen, so schlagen wir es Ihnen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2023 vor.“

„Genau die richtigen Antworten"

Im Unterschied zum Kanzler deutet der Genosse Mützenich immerhin unmissverständlich an, worum es seiner Partei geht und was von ihr bei weiterer Regierungszeit wohl zu erwarten ist.

Rolf Mützenich: „Es geht nicht um verfassungstechnische Fragen, sondern es geht darum, Verteilungsfragen auch in diesem Land immer wieder zu adressieren. Deswegen sage ich auch klar, ja wir müssen über einen verfassungsgemäßen Haushalt reden, aber auf der anderen Seite auch über unverdienten Reichtum in diesem Land und wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden in einer Woche auf dem Bundesparteitag genau die richtigen Antworten auf diese Herausforderung geben meine Damen und Herren.

Während Genosse Mützenich seinen Zuhörern erklärt, dass er die finanzielle Zukunft des Landes lieber erst einmal auf einem Parteitag planen und nicht jetzt im Parlament verhandeln will, spielt Olaf Scholz zur Beruhigung mit ein paar vertrauten Textbausteinen. 

Olaf Scholz: „Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass der Staat seine Zusagen ihnen gegenüber einhält. Wir lassen niemanden allein mit den Herausforderungen, mit denen wir es aktuell so geballt zu tun haben. 'You never walk alone', das habe ich im vergangenen Jahr versprochen und dabei bleibt es. Es geht um die Frage: Steht jeder für sich allein, wenn es schwierig wird oder haken wir uns unter.“

Das Unterhaken mit Olaf Scholz dürfte allerdings auf kaum einen Bürger mehr beruhigend wirken. Über die Glaubwürdigkeit seines Haupt-Gegenredners im Bundestag, den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, soll hier höflicherweise nichts gesagt werden. Dennoch muss man festhalten, dass er diesmal ein paar Tatsachen zutreffend zusammenfasste.

Friedrich Merz: „Der Urheber dieser verfassungswidrigen Konstruktion war kein Geringerer als Sie, Herr Bundeskanzler. Sie haben nämlich in der Übergangszeit der früheren Regierung auf die neue Regierung noch in ihrer Funktion als Bundesfinanzminister genau diese, wie wir heute nun dezidiert wissen, verfassungswidrige Konstruktion erdacht. Dazu hätte ich von ihnen erwartet, nachdem Sie nun eine solche Niederlage vor dem Verfassungsgericht haben einstecken müssen – übrigens schon die zweite in wenigen Wochen – dazu hätten wir erwartet, dass es wenigstens mal ein Wort des Bedauerns von Ihnen gegeben hätte, wenn nicht auch ein Wort der Entschuldigung hier angebracht gewesen wäre. Das ist jetzt heute die Regierung der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt. Es ist einfach nur noch peinlich, was wir von Ihnen hier sehen und hören.“

Nur umgesetzt, was politisch gewollt ist

Wenn es um die Verantwortung für das Desaster geht, dann lohnt es sich allerdings, noch einmal kurz Rolf Mützenich zuzuhören. Bekanntlich ist die bislang einzige personelle Konsequenz die Versetzung des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, in den einstweiligen Ruhestand. Und das kommentierte der SPD-Fraktionsvorsitzende durchaus bemerkenswert. 

Rolf Mützenich: „Andere zum Sündenbock zu machen, werde ich nicht akzeptieren. Der Staatssekretär Werner Gatzer hat nicht mehr, aber auch nicht weniger gemacht als das, was politisch gewollt ist, meine Damen und Herren, technisch umzusetzen. Ich finde das gehört zur Wahrheit mit dazu.“

Und Friedrich Merz bietet für diese kurze Durchsicht durch die aktuelle Regierungserklärung das passende Schlusswort an: Einen Ausblick auf die noch ausstehenden Verfassungsgerichtsurteile.

Friedrich Merz: „Damit sie nicht wieder überrascht sind, was dann möglicherweise das Bundesverfassungsgericht später entscheidet, will ich Sie daran erinnern, dass noch fünf Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre Regierung anhängig sind: zur Wahlprüfung hier in Berlin, zum Heizungsgesetz, zur Verkürzung der Informations- und Auskunftspflichten des Parlaments, zur Verweigerung eines Untersuchungsausschusses in Sachen Scholz-Warburg, ein einmaliger Vorgang in der Parlamentsgeschichte, das Minderheitenrechte des Parlamentes so missachtet werden, wie von Ihnen und schließlich gegen die Manipulation des Wahlrechts. Darauf können Sie sich einstellen für die nächsten Wochen und Monate, weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Legen Sie sich diese Liste ganz oben auf ihren Schreibtisch, damit Sie nicht vergessen, was das Bundesverfassungsgericht noch zu entscheiden hat in den nächsten Wochen.“

Foto: Pixabay

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Hans-Peter Dollhopf / 30.11.2023

Thomin Weller, niemand in Deutschland hat Nutzen durch ihre Trollarbeit. Aber wie schon Merkel sagte, nun sind sie halt mal da!

Hans Bendix / 30.11.2023

Nun, auch die Hoffnung auf die Union zu setzen, ist “verlorene Liebesmüh´”, denn Friedrich Merz ist kein Herakles, der den Augiasstall ausmistet, sondern einer, der sich darin einzurichten gedenkt. Sie werden die Tricksereien mit der Schuldenbremse als “konstruktive Opposition” einfach durchwinken, weil Folgendes sicher feststeht: 1) Spätestens 2025 ist für die Regierung “finis Poloniae”, auf eine Wiederwahl würde wohl niemand auch nur einen roten Heller verwetten. 2) Die künftige Regierung wird von der Union gestellt und dafür erbt sie mindestens einen der Ampel-Koalitionäre, wahrscheinlich die Spezialdemokraten. 3) Wenn die Ampel nicht daran scheitert, wenn sie das Grundgesetz umgeht oder austrickst, wird es auch eine Unions-Regierung nicht. 4) Würde die Union jetzt tatsächlich die Tricksereien verhindern, würde sie sich in der künftigen Regierung ihren finanziellen Gestaltungsspielraum massiv einschränken. 5) Wenn das jetzt durchgeht, hat die Union inskünftig einen Präzedenzfall, daß man das BVerfG umgehen oder austricksen kann. 6) Wenn die Union die Regierung (bei allem Merz´schen Theaterdonner) jetzt weiterwursteln läßt, bis es so oder so nicht mehr weitergeht, kann sie nur gewinnen. 7) Auch mit der Union wird es keinen grundlegenden Politikwechsel geben; hie und da werden wohl ein paar Stellschrauben verändert werden - aber die Generallinie heißt: Weiter wie bisher. (8) Mit steigender Wahrscheinlichkeit wird dies die letzte unionsgeführte Regierung dieser Republik sein.)

Wolfgang Richter / 30.11.2023

@ Robert Schleif - “Grundgesetzlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und parlamentarische Demokratie sind uns nur bei Sonnenschein, Friede-Freude-Eierkuchen und guten Zeiten garantiert.”—Ist doch schon länger so - Erinnert sei an den merkelschen Kassenwart Steinbrück, der erst die “Kavallerie” in die Schweiz schicken wollte, dann staatsbereichernd an der KM-Pauschale herum frickelte. Auf Hinweise zur erkennbaren Verfassungswidrigkeit seiner Maßnahmen äußerte er in etwa, “Interessiert mich nicht, trifft ggf. Nachfolge-Regierende. Er brauche das Geld JETZT in der Kasse.” Bei zB einem Bankräuber, der derart offen und unbelehrbar seinen Rechtsbruch begründet, gibt dies einen Straf-Aufschlag wg. Uneinsichtigkeit in das Unrechte seines Treibens (natürlich nur bei biodeutschen Straftätern).

Wolfgang Richter / 30.11.2023

Wie die WDR-Nachrichten-Ableser heute gebetsmühlenartig verkündeten ist das Verfassungsgericht schuld an den bestehenden Haushalts"lücken”. So wird die Verantwortung der Regierungsdarsteller für ihre rechtswidrige Haushalts-Kreativität medial unter den großen Teppich gekehrt und das volk bewußt verblödet, finanziert zwangsweise auch noch von den derart systemisch Verdummten.

Xaver Huber / 30.11.2023

“Verfassungswidrig” stellt im ‘schland des 21. Jahrhundert eher eine Auszeichnung als politisches Malus dar.

Hans-Peter Dollhopf / 30.11.2023

Herr Grimm, die vornehmste Aufgabe eines Parlamentes ist die Verabschiedung und Kontrolle des Staatshaushaltes. Eine achtsame Volksversammlung aus kompetenten Respektspersonen hätte es überhaupt nicht so weit kommen lassen, dass das Verfassungsgericht zu diesem vernichtenden Urteil gelangen musste. Betrachten wir nun einmal, worum es in der Sache ging: um Geld zur “Gestaltung” einer aberwitzigen Coronapolitik, das plötzlich zur “Gestaltung” einer Weltklimarettung umgewidmet wurde. Wie konnte durch die herrschende Politik über das Parlament aus diesen beiden abwegigen Apparatevorhaben eine Debatte über Sozialneid werden, während draußen deutsche Rentner im Müll nach Dosenpfand suchen müssen? Brauchen wir das deutsche Volk Ausgaben in Höhe von einer Milliarde pro Jahr für diese mal 700 mal 600 Fehlbesetzungen, während das GG sagt, es sollen doch 598 sein? Und wenn wir diese Frage mit Nein beantworten, hat sich auch die Notwendigkeit eines Bundeskanzlers erledigt, der ja nur dort gewählt wird? Was brauchen wir sonst auch nicht? Brauchen wir Richter eines Hamburger Richterverein, der bei Gott nicht auf die Idee kommt, eine Hamburger Richterin wegen ihres Urteilsvermögens zu kritisieren und nach deren Skandalurteil über eine Massenvergewaltigung nun das Blut Empörter fordert? Brauchen wir Polizisten, die bei einer Hamasdemo fünf deutsche Gegendemonstranten mit Ordnungsgeldern belegt ganz wie zu den besten Zeiten der Coronapolitik? Brauchen wir überhaupt ein durchverbiestertes Innenministerium, ein eigenes Gesundheitsministerium für “unsere” Pharmalobby. Wenn wir auch hier bescheiden, das brauchen wir alles nicht, was bräuchten wir dann denn? Diese Frage, die sich aus allem ergibt, was wir unter diesem Herrschaftssystem erleben, ist: Bräuchte das deutsche Volk nicht einfach nur Waffen?

Thomin Weller / 30.11.2023

Ehrlicher wäre, Kriegsnotstand. Diese Unregierung ist ein großer Kriegstreiber und benötigt dafür noch mehr Geld das sie aus der Bevölökerung herauspressen wollen. Seit Jahren wird der Militäretat auf aktuell über 50.4 Mrd. Euro erhöht. Die Noske SPD Pistolette fordert mehr und Deutschland interessiert sich nicht dafür Zitat Sacharowa “...seit Beginn der Militäroperation bereits rund 180.000 an Kiew gelieferte Waffen verloren gegangen oder gestohlen worden seien….Deutschland strebe hingegen die Führungsrolle bei der Militarisierung der Ukraine an.” Die SPD, FDP und grüne Pest streben einen Krieg an.

Sepp Kneip / 30.11.2023

Eines lehrt uns dieser ganze Hokuspokus um die grundgesetzwidrige Staatsverschuldung: Nicht die AfD muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sondern unsere Regierenden. Nicht die AfD richtet dieses Land mit einer verfassungsfeindlichen Politik zugrunde, sondern die Regierenden, Wenn jemand das Grundgesetz, also unsere Verfassung. mit Füßen tritt, ist das die Exekutive, die alle Macht an sich gerissen und so die Gewaltenteilung beseitigt hat,  die Gewaltenteilung, ein Grundstein unserer Verfassung und Demokratie. Wo bleibt bei diesem realen Verfassungsverstoß der Verfassungsschutz? Ja wo bleibt er, wenn unsere Regierenden einen Feldzug gegen die von der Verfassung geschützten Meinungsfreiheit führen? Hoffen wir, dass das jüngste Urteil des BVerfG ein Anzeichen dafür war, dass das Gericht die Judikative aus der Gewalt der Exekutive reißt und in Zukunft immer objektive Urteile fällt.

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