Sehr geehrter Herr Broder, es kann einen schon die Zuversicht verlassen und das Vertrauen in unsere „Volksvertreter“. (Indem ich dieses Wort gebrauche, laufe ich schon Gefahr, „einsortiert“ zu werden – egal – unsere Abgeordneten sind genau das : die Vertreter des Volkes) Sie sind dabei einen neuen Stasi-Staat zu schaffen, und das ganz unverhüllt. Das ehemalige informative Stasi-Mitglied (I.M Viktoria), Anetta Kahane, wurde von Regierungsseite über die / mit der Amadeo-Antonio-Stiftung mit der vertrauensvollen Aufgabe versehen, den „Markt“ zu beobachten und gegen Verdächtige vorzugehen, finanzielle Ausstattung inklusive. Damit wurde wahrscheinlich schon gegen das Grundgesetz verstoßen. Und ein ganzer Bundestag verhindert es nicht. Und die Meinungsbildner (Medien aller Art) erschaffen / benützen permanent Vokabeln - z.B. “Hass und rechtsextrem” für KRITIK oder ähnliches - die dem unkritischen Bürger vorgaukeln, da passt jemand auf die Einhaltung unserer Grundrechte auf. Ne, Herr Broder, ich glaube an diesen Staat nicht mehr. Sehr fragwürdig werden sie (unsere Staatsverantwortlichen) nur noch eine und noch eine Aufsichtsbehörde schaffen, um ihren Unwillen zu verbergen, einen eigenen Standpunkt einzunehmen. Da wird keine Umkehr kommen. Beste Grüße L.H.
Mit Ideolgen eine Diskussion auf Basis von Fakten führen zu wollen ist ungefähr genau so sinnvoll wie mit einer Hauskatze oder mit der GEZ. Die Antworten, sofern überhaupt welche kommen, werden daher (analog zu den GEZ Briefen) nur aus einem sinnentleerten Sammelsurium vorgefertigter Textbausteine bestehen. Da gehe ich jede Wette ein.
Ich wage eine Prognose. Das Gesetz wird den Bundestag passieren. Die Abgeordneten haben sch längst als reine Abnicker disqualifiziert. Nach Inkrafttreten wird es vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Das BVerG wird das Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar erklären. Das war es dann mit den Resten der Meinungsfreiheit. Um eine Implementierung dieses Gesetzes zu verhindern, bedarf es einer breiten Widerstandsbewegung aus der Gesellschaft heraus. Die sehe ich nicht, und sie wird auch nicht kommen. Trotzdem - der Kampf für die Bewahrung unserer Freiheiten muss weitergehen, auch wenn wir nur eine Minderheit sind. Von den Medien erwarte ich da eben so wenig Unterstützung. wie vom BVerG.
Herr Broder, Ihre Verweise auf bestehende Gesetze und Artikel des GG sind heroisch. Es handelt sich dem Grunde nach nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um Tatbestände der Beleidigung, der Unterstellung, der üblen Nschrede. Das sind (leider) Antragsdelikte. Nicht jeder Beleidigte hat die Kraft, die Ausdauer und das Kleingeld, diese Prozesse durchzuhalten. Sie gehören zu den “Glücklichen”, die diese Voraussetzungen einbringen. Gestatten Sie mir auch auf Moral, Sitte und Anstand, der viel besungenen abendländischen Kultur einzugehen, die es zu behüten und zu bewahren gilt und die rechtens auch von Migranten eingefordert wird. Pathetisch schließe ich mit olle Jöte: Am Anfang steht das Wort. Ergänzend würde er sagen, dann die Verwahrlosung der Sprache, bis hin zur Beleidigung gefolgt von der (Un)Tat.
Masscher Totalitarismus ist der Vorbote für weitere Verbote kritischer Meinungen und die Zustimmung jedes einzelnen Abgeordneten muss sich daran messen lassen wie es um sein Demokratieverständnis bestellt ist.
Das ist nun mal eine Ansage. Warum sind die Verfasser keine regulären Volksvertreter?
Super Sache. Ich habe heute meine Bundestagsabgeordnete Frau Flachsbarth auch schon telefonisch und schriftlich kontaktiert. Also hat Sie zumindestens schonmal zwei Anfragen zu diesem Thema bekommen. Jetzt wird es interessant und wir können alle abwarten und beobachten, ob noch etwas Rückrat bei den gewählten Vertretern des Volkes vorhanden ist. Viele Grüße Cathrin Frank
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