Peter Grimm / 20.09.2017 / 18:26 / Foto: D. Sharon Pruitt / 9 / Seite ausdrucken

Majed war auch willkommen

Er war 22 Jahre alt als er im Sommer 2015 nach Deutschland kam. Registriert wurde er als syrischer Staatsangehöriger, aber man erfährt nicht, ob das allein auf seinen eigenen Angaben beruhte oder ob er einen Pass bei sich hatte.

Man kann sicher annehmen, dass Majed mit etlichen freundlichen Gaben, Einladungen und Hilfsangeboten gezeigt wurde, wie willkommen er ist. Von Kost, Logis, medizinischer Versorgung und Geld wollen wir nicht reden, das bekommt schließlich jeder, der Deutschland illegal betritt und seine Absicht kundtut, einen Asylantrag zu stellen.

Majed war sicher zu einigen Willkommensfeiern geladen, allerdings hatte er bestimmt nicht die Chance, ein Selfie mit der Kanzlerin zu bekommen. Wer weiß, wozu er sie genutzt hätte? Sicher ist, dass Majed von gefühlten 99 Prozent der Deutschen als „Flüchtling“ bezeichnet wurde. Das tut die Bundesanwaltschaft nun nicht mehr, denn sie geht davon aus, dass Majed in einer mörderischen Mission nach Deutschland kam.

Natürlich ist Majed ein Einzelfall, allerdings zeigen sich immer mehr solcher Einzelfälle. Und Majed zeigt uns, dass es zwar für seinen Auftrag, aber nicht für unsere Sicherheit das Beste war, alle Zuwanderer, die sich aus dem Süden auf den Weg nach Deutschland machen, pauschal zu „Flüchtlingen“ zu deklarieren, um so zu legitimieren, dass jeder ohne Papiere kommen und sich eine neue Identität – bei Bedarf auch mehrere – erfinden kann. Die folgenden Pressemitteilungen der Bundesanwaltschaft kann man auch als wiederholten Aufruf lesen, endlich wieder zu differenzieren, zu kontrollieren, genau zu prüfen und nur noch wirkliche Flüchtlinge und asylberechtigte Verfolgte als solche zu bezeichnen und zu behandeln.

Drei Einzelfälle für den Generalbundesanwalt

Eigentlich hätte das ein Thema für einen Bundestagswahlkampf sein müssen, aber Thema war es nur für eine Partei. Alle anderen mochten sich nicht zu Einsicht und öffentlicher Reue durchringen, weil die hochmoralisch willkommenstrunkene „Flüchtlingspolitik“, die sie alle begrüßten, vielleicht ein Fehler war. Lieber schweigen sie weitgehend über dieses Thema. Die Justiz teilt hingegen immer mal wieder ein paar Einzelfälle mit, wie diesen:

Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. September 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2017 den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Majed A. in Schleswig-Holstein festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied in verschiedenen ausländischen terroristischen Vereinigungen beteiligt (§§ 129b, 129a StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. b KrWaffG).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Spätestens seit Anfang 2013 beteiligte sich der Beschuldigte an Kampfhandlungen gegen die Regierung des syrischen Machthabers Assad. Zunächst schloss er sich einer zur „Jabhat al-Nusra“ gehörenden lokalen Miliz an und beteiligte sich an Gefechten mit Truppen des syrischen Machthabers Assad. Dazu wurde er mit einem AK-47 Sturmgewehr ausgestattet. Später wechselte Majed A. zu den „Ahrar al-Sham“. Auch hier erhielt er ein AK-47 Sturmgewehr. Schließlich schloss sich Majed A. dem sogenannten Islamischen Staat an, nachdem die Terrororganisation 2014 die Kontrolle über die Region Raqqa übernommen hatte. Zum Jahreswechsel 2014/2015 kämpfte er für den „IS“ im Nordwesten Syriens gegen kurdische Milizen. Im Sommer 2015 soll er von der Terrororganisation den Auftrag erhalten haben, nach Europa zu reisen. Am 10. August 2015 reiste Majed A. in das Bundesgebiet ein.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.

Es gibt auch noch diesen Einzelfall:

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. September 2017) einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 15. September 2017 gegen den 31-jährigen irakischen Staatsangehörigen Raad Riyadh A. A. durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin vollstrecken lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB) Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) begangen zu haben.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Der Beschuldigte schloss sich spätestens im Juni 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an und tötete gemeinsam mit weiteren Mitgliedern in seiner Nachbarschaft zwei Schiitinnen. Vier Monate später, im Oktober 2014, beteiligte sich Raad Riyadh A. A. an der  Hinrichtung eines vom „IS“ gefangen genommenen irakischen Offiziers. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Terrororganisation führte er den Gefangenen zu dessen Hinrichtungsort und bewachte ihn während der Hinrichtung. Daneben brachte der Beschuldigte Waffen der irakischen Polizei und der Armee in seinen Besitz und gab sie anschließend an den „IS“ weiter. Zudem erpresste er für die Terrororganisation Gelder unter anderem von Ladenbesitzern. Am 31. Juli 2015 reiste Raad Riyadh A. A. nach Deutschland ein. Hier angekommen versuchte er zwei Landsleute für den „IS“ anzuwerben. Einen weiteren versuchte er zu einem Selbstmordattentat zu überreden. Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft angeordnet hat.

Oder diesen:

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. September 2017) einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 15. September 2017 gegen den mindestens 19-jährigen irakischen Staatsangehörigen Abbas R. durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin vollstrecken lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) (§§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB) ein Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB) begangen zu haben.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Der Beschuldigte schloss sich spätestens im Juni 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an. Er war unter anderem beim Abtransport zweier vom „IS“ ermordeter Schiitinnen zugegen. Im Oktober 2014 war er bei der Hinrichtung eines vom „IS“ gefangen genommenen irakischen Offiziers dabei. Unmittelbar vor dessen Ermordung demütigte er den Gefangenen, indem er ihn unter anderem beschimpfte und bespuckte.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft angeordnet hat.

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Leserpost

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Isabelle Nolte / 21.09.2017

Ich sehe nach reichlicher Überlegung nur eine Möglichkeit dagegen zu protestieren: Am 24. Die böse Partei mit dem A wählen! ( Ich komme ursprünglich aus einem tiefroten Elternhaus (

Gertraude Wenz / 21.09.2017

Von welcher absurden Einfältigkeit Journalisten sein können, offenbart sich bei dieser auf einer Nachrichtenseite gedruckten (moralischen) Überlegung, ob man die Flüchtlingsfrage als Wahlkampfthema benutzen und damit instrumentalisieren dürfe…

Axel Heinz / 21.09.2017

Moment mal ! Immerhin hat Majed gegen den größten Verbrecher im nahen Osten seit Saddam Hussein und den Alleinschuldigen der Flüchtlingsmisere Assad gekämpft ! Also - zumindest ist das Assad wenn man der Lückenpresse vollkommen unreflektiert Glauben schenkt ... Der KANN also gar kein Terrorist sein, schließlich hat er gegen das Böse schlechthin gekämpft. Seine diversen Mitgliedschaften in den verschiedenen Oppositionsgruppen gegen den Terrorist Assad sind alleine seine Vaterlandsliebe geschuldet ... oder seinen schweren Kindheit. In jedem Fall sind diese politisch korrekt und damit zu entschuldigen. Die Bundesanwaltschaft muss sich irren !

P.Gossner / 21.09.2017

Wichtiger Beitrag. Nur die, die es lesen sollten, lesen es NICHT. Erst wenn sie PERSÖNLICH angegriffen werden, begreifen sie es, vielleicht auch dann noch nicht.  Der Staatsschutz ermittelt, weil Fr. Merkel mit Tomaten angegriffen wurde - Bei einer Wahlkampf-Werbeveranstaltung. Ein Verbrechen gegenüber unserer Kaiserin.

Stefan Lanz / 21.09.2017

Ja und? Ein paar Jahre Haft mit anschliessender lebenslanger Alimentierung durch jene, die er bekämpfen wollte. Abschiebung selbstverständlich nicht möglich, ebenso wie Sicherungsverwahrung. Aus humanitären Gründen, versteht sich…

S. Krüger / 21.09.2017

Was für ein Albtraum…

Hubert Bauer / 20.09.2017

Majed war auch Arzt, Ingenieur oder ein sonstiger, dringend benötigter Facharbeiter. Majed war auch ein Goldstück, bzw. hat uns was gebracht, das wertvoller ist als Gold. Majed war auch Einer, der unser Land derart bereichern sollte, dass es KGE eine Freude sein sollte. Und hätte Majed einen Anschlag bei uns verübt, wäre er (für Jakob Augstein) für einen Tag der Gewinner gewesen, während seine Opfer sonst alle Tage ihres Lebens Gewinner gegenüber Majed gewesen sind. Und am Antisemiten (kann man bei einem IS-Mitglied wohl unterstellen) Majed hätten wir auch unsere Schuld gegenüber den Millionen von uns Deutschen ermordeten Juden abbüßen können. Aber leider war Majed kein Flüchtling, sondern ein Terrorist, der einfach nichts ins linksgrüne Weltbild passen mag.

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