Uwe Steinhoff, Gastautor / 24.01.2023 / 14:00 / Foto: Pixabay / 26 / Seite ausdrucken

Blutspender: Diskriminierung oder Risiko-Vorsorge?

Von Uwe Steinhoff. 

Karl Lauterbachs Vorstoß, homosexuelle Männer bei der Blutspende nicht zurückzustellen, gefährdet die Gesundheit. Das sieht auch die Bundesärztekammer so. 

Die SPD feiert sich auf Twitter gerade für die Abschaffung des „Blutspendeverbots“ für homosexuelle Männer. Auch die Welt hat diese Formulierung übernommen und Zeit Online und FAZ sprechen in diesem Zusammenhang immerhin noch von der Beendigung der „Diskriminierung Homosexueller“ bei der Blutspende.

Die Bundesärztekammer jedoch teilt dies Begeisterung nicht, wie das Ärzteblatt berichtete. Sie warnt vielmehr „vor Bestrebungen der Politik, die Richtlinienkompetenz von der Bundesärztekammer auf weisungsgebundene Bundesoberbehörden zu verlagern“ und erklärt: „Wenn die politischen Entscheidungsträger bei den Auswahlkriterien für die Blutspende von diesem wissenschaftlichen Stand abweichen wollen, dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen.“ Aus Gründen der Sicherheit der Patienten sei evident, dass nur wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten Grundlage von Richtlinien in der Medizin sein dürften.

Kurz: Die Zurückstellung Homosexueller bei der Blutspende ist keine Diskriminierung, sondern sachlich begründet.

Kein Spendeverbot, sondern Einschränkungen 

Was besagen die bisherigen Richtlinien aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse? Tatsache ist zunächst einmal, dass es kein Blutspendeverbot für homosexuelle Männer gibt. Vielmehr gibt es Einschränkungen. Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, Blut nur dann spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner hatten. Diese viermonatige Sperre besteht bei allen anderen Personen nur bei häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern.

Hier wird also in der Tat ein Unterschied zwischen Männern, die mit Männern Sex haben, und anderen Menschen gemacht. Darin liegt jedoch keine Diskriminierung. Wie das allgemeine Gleichstellungsgesetz ausdrücklich erklärt, ist eine Ungleichbehandlung zulässig und mithin nicht diskriminierend, wenn sie „der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient.“

Das Infektionsrisiko von Männern, die mit Männer schlafen, ist um ein Hundertfaches höher. Dies ist hier der Fall. Dem den aktuellen Wissensstand darstellenden gemeinsamen Papier „Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit lassen sich unter anderem vier Punkte entnehmen:

1. Tests reichen zur Sicherung des Blutes für Transfusionen nicht aus, da diese nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters hinreichend aussagekräftig sind. 2. Daher ist es notwendig, Menschen mit sexuellem Risikoverhalten für eine bestimmte Zeit vom Blutspenden zurückzustellen. 3. Männer, die mit Männern Sex haben, haben ein 100 (hundert!) mal höheres Risiko, sich mit HIV anzustecken als heterosexuelle Männer (der Unterschied ist noch höher zu heterosexuellen Frauen, und mit anderen Geschlechtskrankheiten verhält es sich ähnlich). 4. Homosexuelle Männer füllen die Formulare, in denen das Risikoverhalten abgefragt wird, häufiger unwahrhaftig aus als Vergleichsgruppen.

Durschnittlich höhere Promiskuität erhöht Risiko

Die ersten drei Punkte sind explizite Aussagen des Dokuments, der vierte Punkt lässt sich aus den angegebenen Daten (im Abschnitt 7.2 und 7.3 des Papiers) erschließen. Aus diesen Aussagen kann man nun Folgendes ableiten: Für das Vorliegen eines monogamen oder relativ nicht-promiskuitiven Verhaltens hat man nur das Wort dessen, der das Formular ausfüllt. Punkt 4 zeigt, dass dies nicht unbedingt verlässlich ist. Aber selbst wenn der Befragte nicht bewusst lügt, so kann er sich über die Exklusivität seiner Partnerschaft doch irren, da sein Partner ihn anlügen mag.

Angesichts der im Durchschnitt um Größenordnungen höheren Promiskuität homosexueller Männer (welche ja ein wesentlicher Teil der Erklärung für das 100-fach größere Ansteckungsrisiko unter Punkt 3 ist), ist in der Tat davon auszugehen, dass solche Irrtümer unter homosexuellen Blutspendewilligen um ein Vielfaches höher ist als bei Vergleichsgruppen. Wenn also erklärt wird, die Zurückstellung homosexueller Männer sei „diskriminierend“ oder „verletze ihre Menschenwürde“, so ist dies angesichts des Sachgrundes zurückzuweisen.

Befremdlich ist auch Lauterbachs Aussage: „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.” Für jemanden, der wie Lauterbach doch sonst immer der Wissenschaft folgen will und zumindest bei Corona gar nicht genug zur Vorsicht mahnen kann, ist dies ein befremdlicher Kommentar. Offenbar haben die Autoren des oben genannten gemeinsamen Papiers zu Recht gewarnt. „Die medizinisch-wissenschaftliche Diskussion um die Zulassungskriterien zur Blutspende wird teilweise mit gesellschaftspolitischen Fragen vermischt.“ Genau das tut Lauterbach.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es in der Gesellschaft in der Tat weitgehend Konsens ist, Homosexuelle nicht zu diskriminieren. Einen Konsens darüber aber, die Befindlichkeiten einer Minderheit über die Gesundheit der Allgemeinheit zu stellen, mag es in der Ampelkoalition geben, aber nicht in der Gesamtgesellschaft.

Uwe Steinhoff ist Professor und Head am Department of Politics and Public Administration der Universität Hongkong. Seine gegenwärtige Forschung konzentriert sich auf die Ethik der Gewalt, die Natur von Rechtfertigungen, globale Gerechtigkeit, Einwanderung und das Recht auf Ausschluss. Ein weiteres Thema ist die Redefreiheit, für die er entschieden eintritt.

Foto: Pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Silvia Orlandi / 24.01.2023

Zur Erinnerung: Mitte der 80 er Jahre wurden sog. „Bluter“ mit HIV kontaminierten Blutkonserven infiziert. Auch damals wurde behauptet, es bestehe keine Gefahr. Die Betroffen klagten jahrelang um Anerkennung ihres Schadens und einer Entschädigung. Es gibt einen Film über diesen Skandal. Bei Hepatitis C besteht eine ähnliche Problematik. Bei anstehenden Operationen sollte man Eigenblut vorziehen.

Ralf.Michael / 24.01.2023

Karlchen Lauterbach wird zu einem echten medizinischem Sicherheitsrisiko, und dies als Gesundheitsminister ! Unfassbar. Es reichtJetzt !

Thomas Szabó / 24.01.2023

Die Diskriminierung erfolgt NICHT weil sie homosexuell sind, sondern weil sie “Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ sind, mit einem 100 mal höheren Risiko, sich mit HIV anzustecken. Somit erfolgt die Zurücksetzung (Diskriminierung) zu recht. Wer unter diesen Umständen noch “spenden” will, der handelt nicht nur verantwortungslos, sondern verbrecherisch. Der Sinn einer Blutspende besteht nicht darin, die Gesundheit der Gesellschaft zu gefährden. (Oder schnell etwas Geld abzukassieren.) Lauterbachs Vorstoß homosexuelle Männer bei der Blutspende gleich wie heterosexuelle zu behandeln, ist keine nachzuholende Gleichbehandlung, sondern eine Gefährdung der Gesundheit der gesellschaftlichen Mehrheit, somit eine unzulässige Diskriminierung der Mehrheit, im Namen einer (politisch missbrauchten) Minderheit. Genauso wenig wie Minderheiten (unzulässig) diskriminiert werden dürfen, darf auch die Mehrheit nicht (unzulässig) diskriminiert werden. Lauterbachs Vorstoß würde im Namen der gesellschaftspolitischen Ideologie der totalitär interpretierten Gleichheit den Schutz der Gesundheit vieler aushebeln. Lauterbachs Gedanken konsequent zu Ende gedacht könnte man auch ein Verbot von Kondomen fordern, damit sich HIV-Infizierte nicht diskriminiert fühlen. Homosexuelle sollten sich des Risikos bewusst machen und aus freier Überzeugung auf Risiken / auf Blutspenden verzichten.

Donatus Kamps / 24.01.2023

Im Moment ist das das falsche Thema zum falschen Zeitpunkt: Solange mRNA-Manipulierte ab dem ersten Tag unkontrolliert Blut spenden dürfen, braucht man sich um andere Zulassungskriterien zur Spende nicht mehr zu kümmern.——- Grundsätzlich zeigt sich hier aber das gleich Phänomen wie bei anderen gesellschaftlichen Themen: Ideologie verdrängt Wissenschaft.

Thomas Szabó / 24.01.2023

Diskriminieren = Unterscheiden. Diskriminierungen erfolgen zu recht oder zu unrecht. (Verbrecher werden diskriminiert, von der Gesellschaft ausgegrenzt, im Gefängnis eingegrenzt.) Ich stimme dem Artikel zu. Die Zurückstellung (Diskriminierung) von “Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ bei der Blutspende erfolgt zu recht.

Thomas Szabó / 24.01.2023

Herrn Lauterbach gelingt immer wieder das Kunststück die Wissenschaft im Namen der Wissenschaft zu umgehen.

Hjalmar Kreutzer / 24.01.2023

Tut mir leid, das ganze verstehe ich gar nicht. Das einzig Nachprüfbare ist doch, ob ich laut Standesamt als Mann mit einer Frau oder einem anderen Mann verheiratet bin. Wie oft ich ansonsten mit wem promiskuitäte, kann keiner kontrollieren. Wenn ich hinschreibe, dass ich brav monogam oder asexuell lebe, es aber in Wirklichkeit jede Woche wild im Darkroom treibe, steht dann die Ärztekammer dabei und hält die Lampe? Man kann hier nur an die Vernunft der Blutspender appellieren. Schließlich kann jeder auf eine Bluttransfusion angewiesen sein und möchte sich dann nicht an einer Blutkonserve mit HIV, Lues, Hepatitis usw. infizieren.

jan blank / 24.01.2023

Seit dem Zweiten Weltkrieg ist Deutschland eben ganz wild auf virtue signaling. Und der Inklusionsgedanke ist nach der “Juden raus” Haltung da natürlich umso strahlender. Dass die gute Absicht schnell ins Groteske und Gefährliche umkippt, zeigt nicht nur der o.g. Artikel. In München haben Eltern jüngst die Aufnahme ihres mongoloiden Kindes in eine Gymnasiumsklasse erfolgreich eingeklagt. Das Kind kann weder lesen noch schreiben. Vielleicht schafft dieses Kind es dank administrativ verfügtem “Nachteilsausgleich” - die große Mode z.Zt. bei Leistungsschwachen - ja bis zum Abitur. Wie sehr die deutsche Politik immer noch unter dem moralischen Diktat des Dritten Reiches steht- wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen- ist gleichsam unfassbar, weil allgegenwärtig. Mit wenigen Ausnahmen. Da Hitler bekanntlich Vegetarier war, müsste man heute hierzulande - gemäß moralischer Umkehrung- eigentlich beständig fensterledergroße Fleischlappen vertilgen. Tat man ja auch! In den Fünfziger und Sechziger Jahren. Und dann krochen so langsam die Grünen wieder aus den Löchern… back to the roots, veggie days ?  Man hat gelernt. Die äussere Erscheinung mag in Wort und Bild antipodisch wirken, der Kern ist totalitär. Was damals der “Jude”, ist heute eben “Rechts”. Wenn selbst ein Bundesgesundheitsminister daran geht und, kaum verblümt, rein medizinisch- naturwissenschaftliche Einwände als “gestrig oder rechts” zu diffamieren, dann zeigt das, welche immense Macht diese moralische Flachlogik auch bei intellektuell wahrscheinlich untadeligen Menschen entfalten kann. Wer glaubt, ich überzöge? Heute abend gibt es auf drei verschiedenen Fernsehsendern, na was wohl? Richtig! Hitler, Hitler und nochmals Hitler! Kann denn niemand mal das Braunauer Würstchen mit all seinen moralischen Implikationen endlich mal beerdigen? Gibt es denn sonst gar nix? Ächz….

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Uwe Steinhoff, Gastautor / 02.11.2023 / 12:00 / 35

Kriegsrecht: Welchen Spielraum hat Israel?

Israel wird ständig ermahnt und gescholten, dabei geht es vor allem um Zivilisten. Doch wie sieht die kriegsrechtliche Lage eigentlich aus? Nun, Israel hat sehr…/ mehr

Uwe Steinhoff, Gastautor / 23.08.2022 / 12:00 / 53

Zweigeschlechtlichkeit als „Letztwahrheit“

Von Uwe Steinhoff. Ein Artikel im Spiegel behauptet, dass es keine Zweigeschlechtlichkeit gebe und derartige Aussagen eine „Letztwahrheit“ darstellten. Darf man eigentlich noch äußern, dass…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com