Redaktion / 22.10.2020 / 06:00 / 72 / Seite ausdrucken

In Hamburg sind Islamisten gemeinnützig

Ein vom Verfassungsschutz explizit als extremistisch bezeichneter Verein genießt Steuervorteile? In Deutschlands zweitgrößter Stadt ist das möglich – nicht nur ein juristischer Skandal, sondern auch einer mit politischer Sprengkraft.

Seit in der Hansestadt eine Gruppe von radikal-islamistischen Muslimen um Mohammed Atta die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA plante und durchführte, hat man in Hamburg ein Auge auf islamistische Hassprediger und Gefährder. In den vergangenen Jahren erhielten etwa die Furkan-Gemeinschaft und die Hizb ut-Tahrir, zwei gewaltorientierte, islamistische Organisationen, erheblichen Zulauf; sie zählen bereits hunderte Anhänger, was bei den Sicherheitsbehörden die Alarmglocken schrillen ließ. Und auch die Taqwa-Moschee sowie die El-Iman-Moschee des Vereins El Iman (früher El Tauid) in Hamburg-Harburg wurden vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt; sie waren als Anlaufstellen für Radikale aufgefallen, auch der Salafisten-Prediger Pierre Vogel trat dort schon auf.

Eine undurchsichtigere Rolle spielt das Islamische Zentrum Hamburg, die wohl berüchtigtste Islamisten-Vereinigung Deutschlands, die u.a. die türkisgekachelte Imam-Ali-Moschee an der Außenalster betreibt und sich nach außen offen und tolerant gibt, etwa jährlich zum „Tag der offenen Moschee“ einlädt. Obwohl der Verein bestrebt ist, seine engen Beziehungen zum iranischen Mullahregime zu leugnen oder herunterzuspielen, gilt das IZH als Propagandazentrale des islamischen Extremismus schiitischer Prägung. 

Als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung verfolgt das IZH das Ziel, islamistisches Gedankengut in Deutschland und Europa zu verbreiten. Seit jeher ernennt Teheran die Leiter des IZH, zuletzt wurde Dr. Mohammad Hadi Moffateh von Ayatollah Ali Chamenei nach Hamburg entsandt. Moffateh ließ im Januar 2020 eine Trauerfeier für den bei einem US-Militäreinsatz im Irak getöteten Führer der iranischen Al-Quds-Brigaden, Qasem Soleimani, ausrichten und begründete dies recht abenteuerlich damit, dass der General „ein Mann (gewesen sei), der sich für Frieden im Nahen Osten einsetzte“, eine „respektvolle Persönlichkeit“, und – die Wortwahl entlarvte ihn – ein „Märtyrer“.

Freund der Hisbollah und Partner der Stadt

In diesem Sinne organisierte das IZH in den vergangenen Jahren auch den antiisraelischen und antisemitischen „Al-Quds-Tag“ in Berlin regelmäßig in erster Reihe mit, charterte zu diesem Zweck u.a. Busfahrten in die Hauptstadt. Funktionäre des Vereins nahmen an diesen judenfeindlichen Hasskundgebungen aktiv teil. Noch beunruhigender: Anhänger der terroristischen schiitisch-libanesischen Hisbollah verkehrten auch schon im IZH, ihnen wurden vom Verein Versammlungsräume zur Verfügung gestellt.

Da nimmt es nicht wunder, dass der Verfassungsschutz schon vor Jahrzehnten auf das IZH aufmerksam wurde. Seit 2009 wird die Organisation in den Berichten des Bundesverfassungsschutzes als „extremistische Gruppierung“ benannt, ebenso in den Berichten des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) der Jahre 2013, 2015, 2016, 2018 und 2019.

In vollem Wissen um die, sagen wir: besorgniserregende Ausrichtung des Vereins mit der pittoresken „Blauen Moschee“, schloss der Hamburger Senat, damals noch unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, im Jahre 2012 einen Staatsvertrag mit der SCHURA (ein Projekt, das noch von Scholz’ Vorvorgänger Ole von Beust initiiert worden war), dem Dachverband verschiedener Moscheevereine und weiterer muslimischer Einrichtungen und Bildungsträger, dem u.a. das IZH als Gründungsmitglied angehört und in deren Vorstand es sogar seit Jahren in führender Position vertreten ist – vom Senat hofiert, etwa beim Ramadan-Bankett, an dem jedes Jahr der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion teilnimmt, was zuletzt Ekkehard Wysocki Kritik einbrachte. Der Staatsvertrag ist in Hamburg weiterhin umstritten; Rot-Grün will daran festhalten, CDU und FDP haben Bauchschmerzen, und die AfD würde das IZH am liebsten schließen lassen. Diese drei Parteien fordern die Kündigung, mindestens aber eine Aussetzung des Vertrags, der den in der SCHURA organisierten Gruppen gewissermaßen einen Halal-Stempel gewährt und implizit eben auch das IZH als honorigen Partner des Senats und der Stadt Hamburg erscheinen lässt.

Gemeinnützige Extremisten

Ist schon der Staatsvertrag problematisch, der in zwei Jahren auch im Lichte der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse einer Überprüfung unterzogen werden soll, rollt nun neues Ungemach auf den Senat zu: Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft hat eine Große Anfrage vorbereitet, die einen brisanten Umstand thematisiert: Gemäß § 51 (3) der Abgabenordnung ist extremistischen Vereinen (und als solcher wird das IZH, wie gesehen, vom Landesamt für Verfassungsschutz gelistet) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Und der AfD-Bürgerschaftsfraktion liegt eine schriftliche Auskunft des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ vor, als gemeinnütziger Verein anerkannt zu sein. Das zuständige Finanzamt habe den bereits zuvor gültigen Freistellungsbescheid zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert. (Nachtrag: Die 49-seitige Große Anfrage wurde heute komplett hier auf dem Server der Bürgerschaft veröffentlicht)

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:

 „Dass vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch und islamistisch eingestufte Organisationen bis heute als gemeinnützig anerkannt sind und Steuervorteile genießen, ist nicht nur ein Beleg für akutes Staatsversagen, sondern ein massiver Rechtsbruch. Dass das IZH trotz seiner verfassungsfeindlichen Ausrichtung Steuervergünstigungen erhält, setzt dem ganzen die Krone auf. Die hier zutage tretende Unterminierung des Rechtsstaates hat einzig und allein der rot-grüne Senat zu verantworten und muss weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.“

Tatsächlich hat der Bundesfinanzhof 2018 in einem wegweisenden Urteil zur Streitfrage über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-extremistischen Vereins und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die zuständige Finanzbehörde entschieden, dass „die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO [voraussetzt], dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.“ Das zuständige Finanzamt hat also im vorliegenden Fall jahrelang geltendes Recht gebrochen, weshalb man entweder von Inkompetenz oder Vorsatz ausgehen muss.

Nun verhält es sich so: Neben neun linksextremistischen Gruppen, die einer breiteren Öffentlichkeit im Juli 2017 anlässlich der Plünderungen, Zerstörungsorgien und massiven Angriffe auf Polizeibeamte während des G20-Gipfels in der Hansestadt bekannt wurden, vier kurdischen beziehungsweise türkischen Vereinen und dem bereits erwähnten El Iman ist auch das IZH beim Registeramt Hamburg registriert und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich eines Hamburger Finanzamtes oder der Finanzbehörde.

Skandalöse Passivität des Senats

In der Großen Anfrage der AfD-Fraktion heißt es:

„Nach § 51 (1) Abgabenordnung (AO) werden einer Körperschaft, „die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt“, Steuervergünstigungen gewährt – ihr die sogenannte „Gemeinnützigkeit“ zuerkannt. Eine Steuervergünstigung setzt gemäß § 51 (3) jedoch zwingend voraus, „dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind“.

Die Fraktion möchte unter anderem wissen, wie es um die Erwägung der Zu- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Lichte der LvF-Berichte steht; ob Steuerbescheide geändert wurden; wie sorgfältig nachrichtendienstliche Berichte über das IZH und andere extremistische Vereine gelesen wurden; warum die Finanzbehörde keine Konsequenzen gezogen hat; ob rückwirkend Körperschafts- oder Gewerbesteuerveranlagung angeordnet wurden; ob das IZH jemals gegen seine Einstufung als „extremistisch“ durch den Verfassungsschutz protestiert hat; ob Fördermittel bewilligt, Geldbußen verhängt oder Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister erhoben wurden; was der Senat zur Korrespondenz zwischen Finanzamt und IZH zu sagen hat; und: Namen und Tätigkeitsbereiche der involvierten Beamten. 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Angelegenheit keineswegs ein „Einzelfall“ ist, sondern an die kategorische Weigerung des Senats anknüpft, das IZH für seine regelmäßigen Verfehlungen beizeiten zu sanktionieren, was seit 2012 tatsächlich kein einziges Mal geschah. Nun bringt die Verleihung der Gemeinnützigkeit zusätzlich zur ohnehin schon skandalösen Passivität des Senats das Fass zum Überlaufen.

Welche politischen Wellen das Bekanntwerden einer steuerlichen Begünstigung von Vereinen, die extremistische Ziele verfolgen und mit der im Grundgesetz festgelegten freiheitlich-demokratischen Werteordnung nichts am Hut haben, schlagen wird, wird sich demnächst zeigen. Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass Politiker, die anlässlich judenfeindlicher Attacken die immer gleichen Betroffenheitsstatements abgeben und gebetsmühlenartig ihre nur behauptete Entschlossenheit im „Kampf gegen jede Form des Antisemitismus“ betonen, in der Praxis weiterhin auf dem linken Auge blind sind - und ebenso, wenn es um das wachsende islamistische Gefährdungspotenzial in Deutschland geht.

So wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der kürzlich nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Synagoge seine Bestürzung kundtat („Hamburg steht fest an der Seite jüdischer Mitbürger“) und gleichzeitig zulässt, dass ein islamistischer Verein, der unter der Fuchtel der nach der Vernichtung Israels strebenden iranischen Ayatollahs steht und antisemitische Hisbollah-Anhänger bei sich ein- und ausgehen lässt, als „gemeinnützig“ gilt und steuerliche Vorteile genießt.

Spätestens nach diesem zum Himmel stinkenden Skandal lässt sich konstatieren, dass die Islampolitik des Hamburger Senats fulminant gescheitert ist. Der Wind des Wandels durch Anbiederung weht jetzt von vorn.

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Leserpost

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Klaus Schmid Dr. / 22.10.2020

Und unsere Polit-Elite lädt Migranten zur Niederlassung in Deutschland ein in der Erwartung, diese Neu-Bürger würden eines Tages die Renten der schwindenden einheimischen Bevölkerung zahlen. Diese Zuwanderer, die aus religiösen Gründen die Einheimischen zutiefst verachten und denen jede Vermischung mit diesen Einheimischen streng verboten ist werden aber dann, wenn sie eines Tages in der Mehrheit sind kaum für diese verachteten Ungläubigen sorgen wollen. Warum auch.

Klaus Schmid Dr. / 22.10.2020

Da gibt es mörderische Islamisten, und wegen denen gibt es großes Sicherheits-Theater. *** Dann gibt es aber auch die normalen islamischen Migranten die sicherlich größtenteils friedlich sind, aber die das Land in großer Zahl besiedeln und der Lehre entsprechen gestalten, verwalten und dominieren(!) sollen und werden. Und diese Menschen sagen sich: “Wir sind hier, werden nie mehr gehen und per Kinderreichtum irgend-wann das Land per Demografie und Demokratie übernehmen und unsere Werte durchsetzen.” Gegen diese Strategie ist leider nur Hilflosigkeit zu erkennen.

Arthur Sonnenschein / 22.10.2020

Der Islam ist ein Proxy der Linken im Kampf gegen das von Ihnen gehasste bürgerliche Lager und deren politische Vertreter. Zusätzlich sind seine Organisationen eine Schnittstelle für den Zugang zu Waffen-, Drogen-, Menschenhandel und Geldwäsche. In einer Welt, in der es noch genug zu verteilen gibt, zerstört der Staat derlei Strukturen nicht einfach, sondern unterwandert sie um sie selbst zu nutzen. Darum werden diese Strukturen gefüttert. Die Mittel dafür stellt ohnehin derjenige, gegen den diese Strukturen ausgerichtet werden. Für die Linken, öffentliche Institutionen, ihre Schatten und die Gläubigen ist das ist das winwinwinwin.

Dov Nesher / 22.10.2020

Wen wunderts? Gleich und gleich gesellt sich gerne und unsere 68er unterwanderten Gerichte sind auch keine Hilfe. Inzwischen gibt es doch so viele skandalöse Zustände, dass sich (leider) kaum noch jemand aufregt. Der neuste Clou ist die Revision des Strafrechts zur sexualisieren Gewalt gegen Kinder. Der späte Zeitpunkt der Revision? Skandal! Bewährung? Skandal! Strafprozessordnung nicht so ändern, dass die Kinder immer noch x Mal befragt und retraumatisiert werden müssen? Skandal! Doch wer regt sich noch wirklich auf?

Johannes Schuster / 22.10.2020

@Sabine Schönfelder: Die Grundlage ist Carl Gustav Jung. Der Typos ist verborgen im Unbewußten und unterhalb jeder Schwelle kognitiver Nachweisbarkeit apriori. 80 Jahre nach dem antiken Schlachten und dem letzten Pogrom auf dem Stand zivilisatorischer Primitivität ist eine nicht all zu lange Zeit. Woher soll man den Deutschen denn abnehmen, daß sie in 80 Jahren ihren Charakter änderten, wie es für andere Völker für tausende von Jahren gelten muß ? Die Affinität zu Kriegervölkern ist ja ein Fakt, eine Evidenz. Die Duldung religiös angetriebener Gewalt ist auch ein Fakt,  In der Schweiz oder Polen gibt es den aggressiven Islam in der Form nicht, komischerweise nur in Nationen, die selber durch ihr Kriegshandwerk bekannt sind, wozu auch Belgien und Frankreich zählen (bellum gallicum und Napoleon lassen grüßen). Den Deutschen ist die Psychologie seit je her zu jüdisch, deshalb lassen sie meistens die Betrachtung dieser Anteile fallen und meinen alles sei, wie es zu sehen ist, das Schauspiel am Tage und die verdrängten Triebe in der Nacht.

Robert Jankowski / 22.10.2020

Die bestätigt mich in meinem Entschluss vor 3 Jahren aus dieser SPD ausgetreten zu sein. Diese Partei sollte sich in I-SPD umbenennen, sie unterstützt, meiner Ansicht nach, aktiv und durch Wegsehen die Islamisierung Deutschlands. Der hier vorliegende Fall ist ein deutliches Zeichen dafür.

HaJo Wolf / 22.10.2020

Keine, KEINE Toleranz gegenüber dem Islam. Wer die NS-Ideologie verbietet, der muss zwingend auch den Islam verbieten, denn der ist noch menschenverachtende und mörderischer als die Nazis. Der Islam gehört NICHT zu Deutschland! Der Islam gehört verboten und alle, die ihm angehören ausgewiesen. SOFORT

Martin Schmitt / 22.10.2020

Diese Land ist einfach verloren - wir (Achse-Leser) müssen das akzeptieren, leider. Der Karren wurde schon vor Jahrzehnten in den Sumpf gefahren und ist mittlerweile so tief gesunken, den zieht keiner mehr raus. Rot-Grüne Ideologie ist schon so tief in den Köpfen der Menschen verankert, wie soll eine Umkehr stattfinden? Die AfD versucht dagegen anzukämpfen, das ist ehrenhaft, aber letztendlich ist es ein “Kampf gegen Windmühlen”. Ich selbst wähle die AfD und stehe dazu,  denke aber sogar bei den Achse-Lesern rümpft die Mehrheit die Nase über die AfD und würde sie niemals wählen.

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