Redaktion / 22.10.2020 / 06:00 / 72 / Seite ausdrucken

In Hamburg sind Islamisten gemeinnützig

Ein vom Verfassungsschutz explizit als extremistisch bezeichneter Verein genießt Steuervorteile? In Deutschlands zweitgrößter Stadt ist das möglich – nicht nur ein juristischer Skandal, sondern auch einer mit politischer Sprengkraft.

Seit in der Hansestadt eine Gruppe von radikal-islamistischen Muslimen um Mohammed Atta die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA plante und durchführte, hat man in Hamburg ein Auge auf islamistische Hassprediger und Gefährder. In den vergangenen Jahren erhielten etwa die Furkan-Gemeinschaft und die Hizb ut-Tahrir, zwei gewaltorientierte, islamistische Organisationen, erheblichen Zulauf; sie zählen bereits hunderte Anhänger, was bei den Sicherheitsbehörden die Alarmglocken schrillen ließ. Und auch die Taqwa-Moschee sowie die El-Iman-Moschee des Vereins El Iman (früher El Tauid) in Hamburg-Harburg wurden vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt; sie waren als Anlaufstellen für Radikale aufgefallen, auch der Salafisten-Prediger Pierre Vogel trat dort schon auf.

Eine undurchsichtigere Rolle spielt das Islamische Zentrum Hamburg, die wohl berüchtigtste Islamisten-Vereinigung Deutschlands, die u.a. die türkisgekachelte Imam-Ali-Moschee an der Außenalster betreibt und sich nach außen offen und tolerant gibt, etwa jährlich zum „Tag der offenen Moschee“ einlädt. Obwohl der Verein bestrebt ist, seine engen Beziehungen zum iranischen Mullahregime zu leugnen oder herunterzuspielen, gilt das IZH als Propagandazentrale des islamischen Extremismus schiitischer Prägung. 

Als verlängerter Arm der Teheraner Revolutionsführung verfolgt das IZH das Ziel, islamistisches Gedankengut in Deutschland und Europa zu verbreiten. Seit jeher ernennt Teheran die Leiter des IZH, zuletzt wurde Dr. Mohammad Hadi Moffateh von Ayatollah Ali Chamenei nach Hamburg entsandt. Moffateh ließ im Januar 2020 eine Trauerfeier für den bei einem US-Militäreinsatz im Irak getöteten Führer der iranischen Al-Quds-Brigaden, Qasem Soleimani, ausrichten und begründete dies recht abenteuerlich damit, dass der General „ein Mann (gewesen sei), der sich für Frieden im Nahen Osten einsetzte“, eine „respektvolle Persönlichkeit“, und – die Wortwahl entlarvte ihn – ein „Märtyrer“.

Freund der Hisbollah und Partner der Stadt

In diesem Sinne organisierte das IZH in den vergangenen Jahren auch den antiisraelischen und antisemitischen „Al-Quds-Tag“ in Berlin regelmäßig in erster Reihe mit, charterte zu diesem Zweck u.a. Busfahrten in die Hauptstadt. Funktionäre des Vereins nahmen an diesen judenfeindlichen Hasskundgebungen aktiv teil. Noch beunruhigender: Anhänger der terroristischen schiitisch-libanesischen Hisbollah verkehrten auch schon im IZH, ihnen wurden vom Verein Versammlungsräume zur Verfügung gestellt.

Da nimmt es nicht wunder, dass der Verfassungsschutz schon vor Jahrzehnten auf das IZH aufmerksam wurde. Seit 2009 wird die Organisation in den Berichten des Bundesverfassungsschutzes als „extremistische Gruppierung“ benannt, ebenso in den Berichten des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) der Jahre 2013, 2015, 2016, 2018 und 2019.

In vollem Wissen um die, sagen wir: besorgniserregende Ausrichtung des Vereins mit der pittoresken „Blauen Moschee“, schloss der Hamburger Senat, damals noch unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, im Jahre 2012 einen Staatsvertrag mit der SCHURA (ein Projekt, das noch von Scholz’ Vorvorgänger Ole von Beust initiiert worden war), dem Dachverband verschiedener Moscheevereine und weiterer muslimischer Einrichtungen und Bildungsträger, dem u.a. das IZH als Gründungsmitglied angehört und in deren Vorstand es sogar seit Jahren in führender Position vertreten ist – vom Senat hofiert, etwa beim Ramadan-Bankett, an dem jedes Jahr der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion teilnimmt, was zuletzt Ekkehard Wysocki Kritik einbrachte. Der Staatsvertrag ist in Hamburg weiterhin umstritten; Rot-Grün will daran festhalten, CDU und FDP haben Bauchschmerzen, und die AfD würde das IZH am liebsten schließen lassen. Diese drei Parteien fordern die Kündigung, mindestens aber eine Aussetzung des Vertrags, der den in der SCHURA organisierten Gruppen gewissermaßen einen Halal-Stempel gewährt und implizit eben auch das IZH als honorigen Partner des Senats und der Stadt Hamburg erscheinen lässt.

Gemeinnützige Extremisten

Ist schon der Staatsvertrag problematisch, der in zwei Jahren auch im Lichte der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse einer Überprüfung unterzogen werden soll, rollt nun neues Ungemach auf den Senat zu: Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft hat eine Große Anfrage vorbereitet, die einen brisanten Umstand thematisiert: Gemäß § 51 (3) der Abgabenordnung ist extremistischen Vereinen (und als solcher wird das IZH, wie gesehen, vom Landesamt für Verfassungsschutz gelistet) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Und der AfD-Bürgerschaftsfraktion liegt eine schriftliche Auskunft des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ vor, als gemeinnütziger Verein anerkannt zu sein. Das zuständige Finanzamt habe den bereits zuvor gültigen Freistellungsbescheid zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert. (Nachtrag: Die 49-seitige Große Anfrage wurde heute komplett hier auf dem Server der Bürgerschaft veröffentlicht)

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:

 „Dass vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch und islamistisch eingestufte Organisationen bis heute als gemeinnützig anerkannt sind und Steuervorteile genießen, ist nicht nur ein Beleg für akutes Staatsversagen, sondern ein massiver Rechtsbruch. Dass das IZH trotz seiner verfassungsfeindlichen Ausrichtung Steuervergünstigungen erhält, setzt dem ganzen die Krone auf. Die hier zutage tretende Unterminierung des Rechtsstaates hat einzig und allein der rot-grüne Senat zu verantworten und muss weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.“

Tatsächlich hat der Bundesfinanzhof 2018 in einem wegweisenden Urteil zur Streitfrage über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-extremistischen Vereins und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die zuständige Finanzbehörde entschieden, dass „die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO [voraussetzt], dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.“ Das zuständige Finanzamt hat also im vorliegenden Fall jahrelang geltendes Recht gebrochen, weshalb man entweder von Inkompetenz oder Vorsatz ausgehen muss.

Nun verhält es sich so: Neben neun linksextremistischen Gruppen, die einer breiteren Öffentlichkeit im Juli 2017 anlässlich der Plünderungen, Zerstörungsorgien und massiven Angriffe auf Polizeibeamte während des G20-Gipfels in der Hansestadt bekannt wurden, vier kurdischen beziehungsweise türkischen Vereinen und dem bereits erwähnten El Iman ist auch das IZH beim Registeramt Hamburg registriert und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich eines Hamburger Finanzamtes oder der Finanzbehörde.

Skandalöse Passivität des Senats

In der Großen Anfrage der AfD-Fraktion heißt es:

„Nach § 51 (1) Abgabenordnung (AO) werden einer Körperschaft, „die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt“, Steuervergünstigungen gewährt – ihr die sogenannte „Gemeinnützigkeit“ zuerkannt. Eine Steuervergünstigung setzt gemäß § 51 (3) jedoch zwingend voraus, „dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind“.

Die Fraktion möchte unter anderem wissen, wie es um die Erwägung der Zu- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Lichte der LvF-Berichte steht; ob Steuerbescheide geändert wurden; wie sorgfältig nachrichtendienstliche Berichte über das IZH und andere extremistische Vereine gelesen wurden; warum die Finanzbehörde keine Konsequenzen gezogen hat; ob rückwirkend Körperschafts- oder Gewerbesteuerveranlagung angeordnet wurden; ob das IZH jemals gegen seine Einstufung als „extremistisch“ durch den Verfassungsschutz protestiert hat; ob Fördermittel bewilligt, Geldbußen verhängt oder Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister erhoben wurden; was der Senat zur Korrespondenz zwischen Finanzamt und IZH zu sagen hat; und: Namen und Tätigkeitsbereiche der involvierten Beamten. 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Angelegenheit keineswegs ein „Einzelfall“ ist, sondern an die kategorische Weigerung des Senats anknüpft, das IZH für seine regelmäßigen Verfehlungen beizeiten zu sanktionieren, was seit 2012 tatsächlich kein einziges Mal geschah. Nun bringt die Verleihung der Gemeinnützigkeit zusätzlich zur ohnehin schon skandalösen Passivität des Senats das Fass zum Überlaufen.

Welche politischen Wellen das Bekanntwerden einer steuerlichen Begünstigung von Vereinen, die extremistische Ziele verfolgen und mit der im Grundgesetz festgelegten freiheitlich-demokratischen Werteordnung nichts am Hut haben, schlagen wird, wird sich demnächst zeigen. Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass Politiker, die anlässlich judenfeindlicher Attacken die immer gleichen Betroffenheitsstatements abgeben und gebetsmühlenartig ihre nur behauptete Entschlossenheit im „Kampf gegen jede Form des Antisemitismus“ betonen, in der Praxis weiterhin auf dem linken Auge blind sind - und ebenso, wenn es um das wachsende islamistische Gefährdungspotenzial in Deutschland geht.

So wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der kürzlich nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Synagoge seine Bestürzung kundtat („Hamburg steht fest an der Seite jüdischer Mitbürger“) und gleichzeitig zulässt, dass ein islamistischer Verein, der unter der Fuchtel der nach der Vernichtung Israels strebenden iranischen Ayatollahs steht und antisemitische Hisbollah-Anhänger bei sich ein- und ausgehen lässt, als „gemeinnützig“ gilt und steuerliche Vorteile genießt.

Spätestens nach diesem zum Himmel stinkenden Skandal lässt sich konstatieren, dass die Islampolitik des Hamburger Senats fulminant gescheitert ist. Der Wind des Wandels durch Anbiederung weht jetzt von vorn.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Sabine Schönfelder / 22.10.2020

Ilona@Grimm, Ihre Hoffnung ist trügerische. Selbst Alte mit Vorerkrankungen sterben selten. Bedenken Sie 9000- 10 000 von 83 Millionen in 10 Monaten. Selbst meine wirklich höchst betagte Mutter steckte im März ihre „Grippe“ kalt lächelnd und schwer hustend weg. Genau genommen kennt niemand die realen Zahlen jener, die wirklich an Corona verstarben. Es besteht kein Interesse. - Zum Islam. Es gibt nur einen Islam, Frau Grimm, aber viele verschiedene Ausprägungen. Sie ärgern sich, daß Islamisten den Islam benutzen, um ihrer Expansionspolitik einen religiösen Anstrich zu geben. Auch die Bibel beinhaltet atavistische Gewohnheiten. Das alte Testament ist voll davon. In einer laizistischen Gesellschaft ist das aber nicht ausschlaggebend, hat keinerlei Bedeutung. Anders im Islam. In islamischen Staaten ist der Koran die Rechtfertigung für Machtgelüste und Expansion. Der Islam ist gewissermaßen Merkels Corona. Es gibt Millionen friedlicher Muslime, die glücklich in ihren eigenen Ländern sowie unter uns leben und selbst unter den „Hardlinern“ leiden, schikaniert werden. Diese haben aber keine „offizielle“ Stimme. LG.

giesemann gerhard / 22.10.2020

Wir stammen nicht “vom” Affen ab, haben aber gemeinsame Vorfahren mit Schimpansen und Bonobos. Genetisch sind wir den Bonobos etwas näher als den Schimpansen, @Sabine Schönfelder. Berechtigt ist die Frage: Stumpft der Mensch vom Gaffen ab?

A.Lisboa / 22.10.2020

Berichtigung: Die 68er haben die Institutionen nicht “unterwandert”, das klingt ja so als hätten die das geplant. Für einen Plan muss man aber denken und damit haben Linke bekanntermaßen ein Problem. Die Mehrheit der Deutschen ist schlicht links, daher wurden die 68er in ihre Positionen durch den Lauf der Zeit automatisch hineingespühlt, sonst nichts.

E. Grüning / 22.10.2020

Was das soll? Warum man scheinbar eine ganz andere Sichtweise auf diese Vereine und deren Ziele in Hamburg hat? Warum sich Hamburg wirklich noch einen Verfassungsschutz “leistet”? Was dessen Erkenntnisse für einen Einfluss auf die Handlung des regierenden Senats haben sollte, oder vielleicht überhaupt keine Rolle spielt, wenn es einen nicht interessiert? Fragt doch Herrn Scholz, der möchte ja auch Kanzler von Deutschland werden! Also Hamburger Verhältnisse in der BRD und eine “Rote Flora” in jeder Stadt als Regierungsprogramm! Meinungsunfreie Universitäten, mit einer Kampftruppe gegen unliebsame Professoren und Studenten!  Wo ist das Problem? Der Wähler findet es in Hamburg prima, und “mit Corona” denkt doch keiner mehr nach. Man könnte sich auch darauf einigen, deswegen die Wahlen ausfallen zu lassen und die nächste Zusammensetzung des Bundestages nach Meinungsumfragen der MSM zu bilden. Proteste? Vergessen Sie’s! Da wäre doch eine Wiederwahl von Herrn Steinmeier nur konsequent, und Frau Roth würde Herrn Schäuble nachfolgen und schon würden alle “Me Too movement”-Kämpferinnen im Bundestag den Kopf bedecken um Gastsprecher aus dem Iran nicht zu verprellen! Man soll sich doch wie zu Hause fühlen! Keine Angst, überall Freunde, das wird man sicher tun.

K.Bucher / 22.10.2020

NUR in Hamburg ? Nun ja wenn man es so sehen will ? ich will es aber nicht so sehen und gebe mal Locker 201 sogenannte sichere Hafen Städte dazu die es sich zur auf die Eigene Schulter klopfenden Pflicht gemacht haben Jeden der auch nur ein bisschen Asyl plärrt auch gleich mal aufzunehmen und Voll zu versorgen .(Viele Wohl ein Leben lang) hier diese Städte im Detail +++ seebruecke org/sichere-haefen+++ich brauche es auch gar nicht weiter erwähnen das es Mindestens 90 5 Muslime sind die dort ohne wenn und aber besonders gerne angesiedelt werden . Weil eines der Besten Geschäfte in der Zukunft ist nicht mehr die Auto oder andere Industrien sondern die Mafia ähnliche Schlepper Industrie die Teilweise schon mehr einbringt als der Drogenhandel . Und genau solche Städte gibt es bei den Kommunisten in den USA auch und genau das ist für mich gesehen ein weiterer Grund warum die Immens Bammel haben das Trump die Wahl gewinnt weil dann ist Deren Milliarden Schweres Schlepper Geschäft vielleicht ganz schnell im Eimer . Allahu Akbar ! was für eine Erfolgsgeschichte von einem Islam Staat auf inzwischen 57 und es werden NOCH mehr werden Garantiert . Weil Geld regiert die Welt, Moral und Nachdenken ist da eher Zweitrangig wenn nicht sogar störend

Charles Brûler / 22.10.2020

Vielleicht meint man bei Rot-Grün, dass es bedeutet “gemein (für alle/ah) und nützlich”

giesemann gerhard / 22.10.2020

Zu finden unter “das islamische Grundgesetz”, von Waqar Tariq, deutscher Jurist in F. am Main. Das ist der Mann, der mich angezeigt hat, weil ich Kinderehen* beim Moslem kritisiert habe, “Das Islamische Grundgesetz” 23. Oktober 2015 — Dr. Georg Neureither. “Von Waqar Tariq, Frankfurt a.M. im ww.net. Vor dem Hintergrund der Frage nach der Vereinbarkeit von islamischen Werten und Werten des Grundgesetzes parallelisiert der folgende Beitrag Artikel des Grundgesetzes mit Versen des Korans und Stellen aus dem Hadith, den beiden wichtigsten Rechtsquellen des Islams. Dabei geht es weniger um die Darbietung einer bestimmten juristischen oder theologischen Interpretation der Normen, sondern um das Angebot, die Originalquellen – wenn auch in Übersetzung – einzusehen und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen”. Für Artikel 4, Absatz 3 GG (“Niemand darf zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden”) hat er keine Entsprechung im Koran oder sonstwo gefunden - klar, das täte ja den Jihäd versauen. Obwohl der Artikel 4 GG der Lieblingsartikel von denen ist, von wegen “Reli.-freiheit”. * Eine schwere Menschenrechtsverletzung zumindest nach Artikel 2 GG, “freie Entfaltung der Persönlichkeit”. Gilt aber offenbar nicht für muslimische Mädchen, wie auch. Bildung für die? So’n Quatsch, geht eh nicht mit zwei, drei Kinderchen an der Backe im zarten Alter von 18. Stört aber auch unsere Frauenrechtlerinnen und Feministinnen hierzulande nicht die Bohne. 650 Millionen betroffene Frauen und Mädchen weltweit, lächerlich, papperlapapp. Die haben eben keine Lobby, gucksdu immer wieder gerne unter “unicef prangert Kinderehen an” im ww.net. Unsäglich, das.

giesemann gerhard / 22.10.2020

Irrtum, @A. Lisboa, dass GG leitet sich aus dem Koran ab, Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG (Menschenwürde) „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Nun haben Wir fürwahr den Kindern Adams Würde verliehen … und sie weit über das meiste Unserer Schöpfung begünstigt.“ (Koran, 17:70; vgl. auch: 2:34; 7:11; 38:72) Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ „Haben Wir ihm nicht zwei Augen gegeben, und eine Zunge und ein Paar Lippen, und ihm die beiden Höhenwege (von Gut und Übel) gezeigt?“ (Koran, 90:8 ff.) „Betrachte das menschliche Selbst und wie es in Übereinstimmung mit dem geformt ist, was es sein soll, und wie es erfüllt ist von moralischen Schwächen wie auch Bewußtsein von Gott! Einen glückseligen Zustand wird fürwahr erlangen, wer dieses (Selbst) an Reinheit wachsen läßt, und wahrhaft verloren ist, wer es (in Finsternis) vergräbt.“ (Koran, 91:7 ff.) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ „Der Gesandte Gottes sagte bei der Abschiedspilgerfahrt: Fürwahr, ich gebe euch Kunde bezüglich des Gläubigen (muʾmin) – das ist derjenige, bei dem sich die Menschen hinsichtlich ihres Besitzes und ihres Lebens sicher fühlen, und der Muslim (muslim) ist derjenige, vor dessen Zunge und Hand die Menschen heil [unversehrt] sind, und der Kämpfer (muǧāhid) ist derjenige, der mit sich selbst kämpft (ǧāhada) um den Gehorsam gegenüber Gott, und der Auswanderer (muhāǧir) ist derjenige, der die Sünden und Fehltritte verlässt [meidet] (haǧara).“1 Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeine Gleichheit) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ „O Menschheit! Seid euch eures Erhalters bewußt, der euch aus einer einzigen lebenden Wesenheit erschaffen hat und aus ihr Partnerwesen erschuf und aus den beiden eine Vielzahl von Männern und Frauen verbreitete. Und bleibt euch Gottes bewußt, in dessen Namen ihr (eure Rechte) voneinander ve

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com