Paul Nellen / 25.02.2020 / 16:00 / 9 / Seite ausdrucken

Grüne im Ausstiegsdilemma

Was haben Tschernobyl und Fukushima auf der einen Seite und das schiitische "Islamische Zentrum Hamburg" (IZH) sowie die sunnitische Centrum-Moschee in der Hansestadt miteinander gemeinsam? 

Eine gewiss mehr als frivole, ja skurrile Frage. Allerdings: Auf beiden Seiten des Vergleichs fanden und finden bis heute schwerwiegende Vorkommnisse oder, wenn man so will, Betriebsunfälle statt, die im jeweiligen Betrachtungsbereich ein routinemäßiges „Weiter so“ nicht mehr gestatten – eigentlich, so sollte man meinen. 

Der Unterschied freilich: Während die beiden havarierten Atom-Meiler die gesamte Energiepolitik vor allem in Deutschland, unbeschadet bestehender Verträge und langfristiger, verbindlicher Planungen, in völlig neue Richtung lenkten („Atomausstieg“, „Energiewende“), bleiben auch skandalträchtige Tatsachen in den beiden Moscheen, die beide – durch ihre Mitgliedschaft im islamischen Interessenverband „Schura“ – mittelbar Teil des 2012 geschlossenen Hamburger Staatsvertrages mit wichtigen islamischen Dachverbänden sind, darunter der Schura Hamburg, ohne nennenswerte Auswirkungen für die Moscheen, geschweige denn für den Vertrag mit der Stadt. Hier laufen die Geschäfte weitgehend unbehelligt weiter. Den Vertrag hatten die Islamverbände mit Hamburg auf unbestimmte Dauer (vorbehaltlich ihrer Überprüfung nach zehn Jahren) abgeschlossen. Eine Vereinbarung, die gewisse vertragswidrige Vorkommnisse eigentlich ausschließen sollte, wie sie in Hamburg aktuell diskutiert werden.

Gemeint sind hier insbesondere rund um das IZH Skandale, die schon seit Jahren für öffentliche Empörung sorgen und für Erwähnungen der wichtigsten politisch-ideologischen Einflusszentrale des Iran in Europa in den offiziellen Jahresberichten des Hamburgischen Landesamtes für Verfassungsschutz. So etwa wegen der jährlichen Aufrufe und aktiven Beteiligung führender IZH-Geistlicher an den antisemitischen und antiisraelischen sog. Al-Quds-Märschen in Berlin, bei denen das IZH erst im letzten Jahr auf Druck von Politik und Öffentlichkeit nicht mehr offen in Erscheinung getreten ist. Im VS-Bericht 2018 heißt es über die am Staatsvertrag beteiligte Einrichtung: "Unter anderem durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit propagiert das IZH den Islam iranischer Prägung und strebt damit an, den 'Export der islamischen Revolution' zu verwirklichen… Das IZH (sorgt) unter anderem mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen 'Revolutionsidee'…".

Im Januar machten zwei offizielle Trauerfeiern in der zum IZH gehörenden "Blauen Moschee" an der Außen-Alster für den bei einem gezielten US-amerikanischen Drohnenangriff getöteten einflussreichen iranischen General Soleimani wieder Schlagzeilen – gemäß offizieller EU-Feststellung ein Top-Terrorismus-Pate im Dienste des nicht minder schreckensverbreitenden Mullahregimes. Dagegen protestierten vor der Moschee jedes Mal viele aus dem Iran geflüchtete Regimegegner. Gerade auch sie stellen zunehmend den Sinn der Staatsverträge mit den orthodox-islamischen Verbänden infrage.

Mittelbar mit dem Hamburger Staat verpartnert

So wie das IZH ist auch die sunnitische Centrum-Moschee in Hamburg-Sankt-Georg Mitglied in der Schura, mit der, als einem zentralen Dachverband unterschiedlicher, Schiiten und Sunniten vereinigender Moscheevereine, Hamburg seinen Vertrag vor acht Jahren abgeschlossen hatte. Beide islamischen Institutionen sind über die Schura mittelbar mit dem Hamburger Staat verpartnert.

Der Vertrag sollte eigentlich dazu dienen, dass die islamischen Verbände – explizit auf dem Boden des Grundgesetzes und der hier geltenden Weltordnung – sich mitbeteiligen an der Integration der Muslime in Gesellschaft und Demokratie, wofür die Verbände wiederum bestimmte Rechte eingeräumt bekommen, etwa das Recht zu schulischem Religionsunterricht und auf eigene Feiertage.

In der Buchhandlung der "Centrum-Moschee" wurde trotz Teilnahme der Moschee am Staatsvertrag Maududis Buch "Als Muslim leben" verkauft, in dem es etwa im Kapitel "Dschihad im Islam" (Cordoba-Verlag, 2001) auf S. 268 heißt: "Wenn ihr an die Richtigkeit des Islam glaubt, bleibt euch nichts anders übrig, als eure ganze Kraft einzusetzen, um sie [gemeint ist: die Richtigkeit des Islam; PN] auf Erden vorherrschen zu lassen. Entweder schafft ihr dies, oder ihr opfert euer Leben in diesem Kampf". Und schon auf S. 74 heißt es, selbstredend unter dem Schutz des Art. 4 Grundgesetz (sog. "Religionsfreiheit") und im wohlwollenden Schutz des Staatsvertrags mit Hamburg: "Der Gott, für den der Islam die Opferung des Lebens verlangt, hat ein Recht auf uns. Alles muss auf Seinem Weg gegeben werden, denn alles im Himmel und auf Erden gehört Ihm."

Unbeschadet der Selbstverpflichtung zur Beachtung der hiesigen Rechtsordnung bot die Centrum-Moschee seit Jahren, noch zuletzt beim Tag der offenen Moschee am 3.10. 2019 – nachweislich qua Fotos – islamistische, die Scharia und den Dschihad kaum verschleiernde Literatur einschlägiger Autoren und in der Wikipedia einzeln aufgeführter Ideologen wie Yussuf Al-Qaradawi, Achmed von Denffer oder Sayyid Abu Aula Maududi.

Der schwerwiegende Verdacht liegt damit nahe, dass im täglichen Alltagsbetrieb der Moschee die Wertegrundlagen unserer Gesellschaft und der Demokratie nicht immer so sorgfältig beachtet werden, wie dies der Staatsvertrag eigentlich voraussetzt. Oder konkret: dass in jenen Moscheen, die zu den Verbandspartnern des Vertrages gehören (dies sind, neben der Schura, noch die DITIB und die Vereinigung der islamischen Kulturzentren, VIKZ), nach wie vor, im Einzelnen aber in unklarem Umfang den Regeln und Verpflichtungen der Scharia in Lehre und religiösen Empfehlungen gefolgt wird. Und dies, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass die Scharia „inkompatibel ist mit den fundamentalen Grundsätzen der Demokratie“ (Wikipedia).

Doch schon der Verkauf islamistischer, „mit den fundamentalen Grundsätzen der Demokratie“ gewiss nicht zu vereinbarender Literatur, aber auch die Teilnahme und Organisierung der Berliner Demonstrationen gegen Israel sowie die Abhaltung von Trauerfeiern für einen geächteten, international tätigen Terror-General lassen jetzt die Frage immer dringlicher erscheinen: Wie soll Hamburg es weiter mit dem Staatsvertrag halten? CDU und FDP – und natürlich auch die AfD – plädieren dafür, den Staatsvertrag spätestens in zwei Jahren zu kündigen, wenn er ohnehin, wie vorgesehen, überprüft werden soll. 

Rein taktische Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz

Der Chef der Kurdischen Gemeinde Deutschland und CDU-Kandidat für die Bürgerschaft, Ali Ertan Toprak, hat seinerseits im Januar eine Strafanzeige gegen das IZH als Träger der schiitischen "Blauen Moschee" gestellt, u.a. wegen der "Unterstützung von … terroristischen Vereinigungen". Die Hamburger Regierungsparteien SPD und Grüne halten den Vertrag dagegen für alternativlos und wollen ihn über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus fortsetzen. Die grüne Spitzenkandidatin Katharina Fegebank, die sich am 23. Februar erfolglos für das Amt der Ersten Bürgermeisterin in Hamburg bewarb, ließ in der WELT vom 19.1.20 gar verlauten:

„Eine Kündigung des Vertrags mit den Islamverbänden wäre ein fatales Signal. Das würde den Gesprächsfaden in die Communities abtrennen, die Situation verhärten und progressive Kräfte sogar schwächen.“

Nun hat die Hamburger Landesregierung nicht zu allem und jedem einen vertraglich ausgelegten „Gesprächsfaden“, gerade auch dort nicht, wo es vielleicht am nützlichsten wäre, sagen wir zur Mafia.

Aber auch nicht zu den vielen anderen Religionen und Weltanschauungen, die in Hamburg neben den Muslimen ebenfalls vertreten sind: Hindus etwa, Taoisten, aber auch Atheisten. Von ihnen allen wird erwartet, dass sie sich grundsätzlich an die Rechtsordnung halten. Es bleibt ihnen unbenommen, dass sie sich im Rahmen des üblichen Lobbyismus für ihre jeweiligen Belange einsetzen. Sie dürfen dabei staatliche Beachtung, freilich nicht automatisch staatliche Berücksichtigung ihrer jeweiligen Interessen erwarten. Ob sich in allerlei Verbänden, Interessen- oder speziellen religiösen Gruppierungen Progressive oder Rückschrittliche durchsetzen, braucht den Staat zunächst nicht weiter zu interessieren. Interessieren muss ihn nur, ob von den erwähnten Gruppierungen womöglich Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für das Zusammenleben in der Gesellschaft ausgehen. Dafür reichen die staatlichen Hilfsmittel in Gestalt von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz aus, aber auch die normalen unterschiedlichen politischen Kommunikationsformate, in denen sich Staat, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit permanent miteinander austauschen. Das ist ein Grund, warum Staatsverträge so selten sind.

Wenn man solche aber abschließt, dann sollte zumindest eines von vornherein ausgeschlossen werden: dass ein Vertragspartner rein taktische Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz und zur Geltung der Rechtsordnung abgibt, in Wahrheit aber im Alltag, so weit es ihm nützlich erscheint, nach Regeln operiert, die ihm die Religion oder Weltanschauung zwingend auferlegt und die, wie bereits festgestellt, mit Verfassung und Rechtsordnung "nicht kompatibel" sind. Die Vertragsverhandelnden der Stadt haben die islamischen Verbände anscheinend seinerzeit niemals danach gefragt, ob sie expressis verbis das Säkularstaatsprinzip anzuerkennen und damit zugleich alle Regeln der Scharia für nichtig zu betrachten bereit sind, die im Widerspruch zu den hier geltenden Grund-, Freiheits- und Menschenrechten und zu den demokratisch erlassenen Gesetzen stehen.

Vertragswerk mit Ausblendung der Scharia-Frage

Ob die Frage aus taktischem Kalkül unterblieb, um den Vertrag und mit ihm seine erhoffte magische Wirkung im Integrationsprozess der Muslime nicht zu gefährden, oder ob pure Ahnungslosigkeit bei den staatlichen Verhandlungsführern über den Bedeutungsumfang der Scharia im Spiel war, lässt sich von außen nur schwer beurteilen. Dass nicht einmal die beiden von Hamburg in Auftrag gegebenen Gutachten aus rechts- und religionswissenschaftlicher Sicht den Scharia-Aspekt behandelten – das Wort selbst kommt nur einmal in einem Nebensatz einer Fußnote vor –, legt freilich den Verdacht nahe, dass hier bewusst von vornherein eine Hürde aus dem Weg geräumt werden sollte, die das ganze Vertragsvorhaben womöglich schon im Verhandlungsstadium hätte scheitern lassen können.

Denn eine explizite und öffentlich festgestellte Zurückweisung der Scharia für alle Zeiten wäre in den Augen orthodoxer Muslime gleichbedeutend mit einem Glaubensverrat – ein riskantes, weil todeswürdiges Unternehmen im Islam und daher schlicht nicht zu leisten. Aber, so ist hier grundsätzlich zu fragen: Darf der Staat eigentlich einen Vertrag mit Partnern schließen, die im Zweifelsfall sich nicht an die geltende Rechtsordnung zu halten gewillt sind? 

Doch ist der Vertrag nun mal da, und niemand auf Seiten der Stadt Hamburg dürfte gerne freiwillig zugeben, dass das Vertragswerk mit seiner Ausblendung der Scharia-Frage einen entscheidenden Konstruktionsfehler aufweist. Im Gegenteil: Je offensichtlicher sich dieser Fehler im Alltag als Integrationshindernis erweist – weil ein von den islamischen Verbänden und Moscheen propagiertes, jedenfalls nicht ausdrücklich geächtetes gesellschaftliches Leben nach den Vorschriften der Scharia grundsätzlich in die Parallel- und schließlich in die Gegengesellschaft führt –, um so mehr wird jetzt an der Sprachregelung festgehalten, dass der Vertrag ominösen "progressiven Kräften" bei den Muslimen und damit der Integration diene. Auffällig nur, dass es für derlei Behauptungen keinerlei nach außen kommunizierte empirische Nachweise gibt.

In der kommenden Hamburger Legislaturperiode wird die Diskussion um den Staatsvertrag wieder Fahrt aufnehmen. 2022 steht nach Art. 13 des Vertrages die Frage an, ob er "im Lichte der gewonnenen Erfahrungen" notwendiger "Änderungen und Ergänzungen" bedarf. Bis dahin sollten hoffentlich Nachweise aus wissenschaftlicher Hand bereitgestellt worden sein, die eine Ertragsbilanz des Vertrages möglich machen. Spätestens dann sollte aber auch die damals umgangene Scharia-Frage auf die Tagesordnung gesetzt werden. Und zugleich das ebenfalls unerträgliche Ärgernis, dass das schiitische IZH noch immer als wichtigste politisch-ideologische Außenstelle und in Abhängigkeit der iranischen Terror-Mullahs in Europa fungiert, anstatt eine politisch unabhängige religiöse Institution der in Hamburg lebenden Schiiten zu sein, die von hier lebenden und ausgebildeten Mullahs geleitet wird.

Verträgen nicht ohne Not zwanghaft lange die Treue halten

Wer so lange nicht warten und lieber heute als morgen den Staatsvertrag einseitig gekündigt sehen will, sollte seine Hemmungen ablegen und sich noch einmal jener Katastrophen in Tschernobyl und Fukushima erinnern – das kann insbesondere gegenüber den zögerlichen und auch künftig wohl wieder mitregierenden Grünen argumentativ von Vorteil sein.

Nach den beiden Nuklear-Havarien war energiepolitisch auch nichts mehr so wie bisher, Verträge hin oder her. Es waren gerade die Grünen, die sich hier vorfristig für Vertragskündigungen einsetzten, etwa beim EURATOM-Vertrag. In einer Veröffentlichung der Bundestagsfraktion lesen wir: "Wir fordern schon lange, den Vertrag zu reformieren und in eine zeitgemäße Form zu bringen. Sollte eine Reform mit unseren Nachbarstaaten nicht möglich sein, muss die Bundesrepublik den Vertrag einseitig kündigen. …" („Acht Jahre Fukushima – Atomausstieg in Europa voranbringen").

Auch die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl zeigt, dass Grüne imstande sind, einmal geschlossenen Verträgen nicht ohne Not zwanghaft lange die Treue zu halten, sondern, wenn schon nicht vorfristig, so doch wenigstens vertragsgerecht aus ihnen auszusteigen, sollte dies sich als unumgänglich erweisen. Die Parlamentarierin veröffentlichte auf ihrer Website am 6. Nov. 2019 einen "Antrag an die Bundesregierung, das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen Deutschland und Brasilien fristgerecht zu kündigen, um somit eine automatische Verlängerung um fünf Jahre auszuschließen…".

Tschernobyl und Fukushima waren atomare Super-GAUe. Da ist die grüne Reaktion und die Forderung nur allzu nachvollziehbar, aus allen geschlossenen Atomverträgen möglichst schnell und noch vor der Zeit auszusteigen. Aber darf das mit den Mißachtungen des Hamburger Staatsvertrags durch die orthodoxen Moscheegemeinden wirklich verglichen werden?

Es kommt immer darauf an, welche Wünsche, Ziele und Perspektiven mit einem Vertrag verbunden sind. Je höher die Erwartungen gesteckt sind, und werden sie gefährdet durch unglaubwürdige Vertragspartner, egal welcher Art diese sein mögen, dann darf auch der rasche, vorfristige Ausstieg aus offenkundigen Vertrags-Illusionen kein Tabu sein. Ein neuer Realismus ist in diesem Fall gefragt, auf neuer Grundlage und, falls erforderlich, in neuem vertraglichen Gewand. In der Atomfrage konnten die Grünen zeigen, dass Verträge für sie nicht in jedem Fall ein unüberwindliches Hindernis darstellen.

In der Frage des Hamburger Staatsvertrages sollten sie sich dessen jetzt erinnern. Hamburgs Spitzen-Grüne Katharina Fegebank offenbarte in der WELT am 19. Januar immerhin schon ausbaufähige Nachdenklichkeit: "Wir werden bei kommenden Koalitionsverhandlungen darüber reden müssen, wie wir in Zukunft mit Verfehlungen der Vertragspartner – oder ihrer Mitgliedsorganisationen – umgehen."

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Thorsten Pallmauer / 25.02.2020

... und Macron kündigte gerade erst in Mulhouse an, dass er türkische Imame aus dem Land werfen will…

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