Die Kosten für den Steuerzahler bei „erneuerbaren Energien“ steigen u.a. weil die Preise im Stromgroßhandel fallen.
Die Betreiber der deutschen Stromübertragungsnetze fordern vom Bundeswirtschaftsministerium zusätzliche Milliardenzahlungen, meldet handelsblatt.com. Damit solle die Finanzierung der „erneuerbaren Energien“ abgesichert und Risiken für den Netzausbau reduziert werden. In einem gemeinsamen Schreiben der vier Unternehmen an Wirtschaftsstaatssekretär Philipp Nimmermann heiße es, dass der Finanzierungsbedarf nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in diesem Jahr in Summe um 7,8 Milliarden Euro steige. Es bestehe „die sehr dringende Notwendigkeit zur Anpassung der Abschlagszahlungen auf die kurze Sicht“ für die Monate Februar und März, heiße es in dem Schreiben weiter, das dem Handelsblatt vorliege. Anderenfalls würden den Unternehmen innerhalb weniger Monate Liquiditätsprobleme drohen.
Man sehe „dringenden Gesprächsbedarf, um Lösungen zu diskutieren“, schrieben die Chefs der Unternehmen 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW in ihrem Brief. Konkret gehe es um Fehlbeträge auf dem sogenannten EEG-Konto. Die Betreiber der Stromübertragungsnetze hätten die EEG-Finanzierung abzuwickeln und führten dazu ein EEG-Konto. Der Bund überweise monatliche Abschlagszahlungen auf das Konto. Die Einnahmen aus der Vermarktung des EEG-Stroms würden dann mit der EEG-Förderung verrechnet, die die Netzbetreiber an die einzelnen Anlagenbetreiber auszahlen müssten. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms seien aber geringer als die Auszahlungen der EEG-Vergütungen an die Anlagenbetreiber.
Früher konnten die Netzbetreiber die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben bekanntlich über die EEG-Umlage auf die Stromkunden umlegen. Seit Mitte 2022 sollen die Kosten aus dem Bundeshaushalt bestritten werden. Die Bürger zahlen diese Zeche seither nicht mehr in ihrer Rolle als Stromkunden, sondern als Steuerzahler.
Um die Höhe dieser Zahlungen für ein Haushaltsjahr kalkulierbar zu machen, würden die Netzbetreiber jeweils im Herbst des Vorjahres eine Prognose des EEG-Finanzierungsbedarfs abgeben, die auf einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse beruhe. Ende Oktober vergangenen Jahres hätten die Netzbetreiber den EEG-Finanzierungsbedarf für 2024 noch auf 10,6 Milliarden Euro beziffert.
Der zusätzliche Betrag von 7,8 Milliarden Euro, den die Netzbetreiber nun geltend machten, setze sich aus zwei Elementen zusammen, erklärt handelsblatt.com. Einerseits gehe es um einen Restanspruch aus den Jahren 2022 und 2023 in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Den weiteren Betrag in Höhe von 4,4 Milliarden Euro sollen die Netzbetreiber mit aktualisierten Berechnungen begründen, die aktuelle energiewirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigen und nach Überzeugung der Netzbetreiber höhere Abschlagszahlungen erforderlich machen würden. Angesichts eines sinkenden Preisniveaus im Stromgroßhandel werde die Differenz zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms und den EEG-Vergütungen größer. Damit stiegen die EEG-Kosten und der Finanzierungsbedarf erhöhe sich entsprechend.
Für den Laien hört sich das jetzt so an, als würde es für die Bürger nicht nur teurer, wenn die Strompreise steigen, sondern mit der „Energiewende“-Politik auf anderem Wege auch teurer, wenn die Strompreise eigentlich fallen.