Dirk Maxeiner / 30.08.2020 / 06:25 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 65 / Seite ausdrucken

Der Sonntagsfahrer: Die Macht-Besoffenen

Neulich, auf dem Weg von meinem Mütterchen in der Eifel nach Augsburg, zappe ich mich durch die Regionalsender und lande bei einer Radiostation in der Pfalz. Das Verwaltungsgericht in Neustadt, so hieß es in den örtlichen Nachrichten, habe in einem Urteil entschieden, dass ein Mann aus Landau kein Fahrrad mehr fahren darf. Die Stadt hatte das Fahrverbot erlassen, weil der 66-Jährige alkoholisiert auf dem Rad unterwegs war. Die Polizei hatte den Mann angehalten, als er sein Fahrrad durch Landau schob. Bei dem 66-Jährigen wurde ein Wert von 2,2 Promille Alkohol im Blut festgestellt.  

Beim raschen Überschlagen meiner Biografie kam ich zu dem Schluss: Das hätte mir im Laufe meines Lebens auch schon passieren können. Ich bin allerdings sicher, dass ich das Fahrrad nicht geschoben, sondern gefahren hätte. Ist alles eine Frage der Routine. Ich will das Urteil jetzt gar nicht bewerten, weil ich die näheren Umstände nicht kenne. Die Begründung des Gerichtes lautet: Auch wenn der Mann nur einmal alkoholisiert auf dem Rad unterwegs war und obwohl er das Rad für den Alltag braucht, habe die Allgemeinheit ein Interesse an genügend Sicherheit im Straßenverkehr, und die sei bei Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss gefährdet.

Komisch, ich musste dabei spontan an den vergangenen EU-Komissionspräsidenten Jean-Claude Junker denken, der zwar kein Fahrrad durch Landau geschoben hat, aber beim NATO-Gipfel 2018 am Umkippen gehindert wurde. Nicht nur Fahrradfahren, sondern auch Politik birgt bekanntlich ein Risiko für die Allgemeinheit. Wobei ich strikt gegen ein Alkoholverbot für Staatslenker bin, beschert der Suff dem gemeinen Volk doch ab und zu durchaus menschliche Momentaufnahmen. Etwa hier, als der französische Ex-Präsident Sarkozy gemeinsam mit Putin ins Glas geschaut hatte und anschließend vor die Presse trat.  

Das Politische hat ja durchaus Sinn für Ironie 

Ab und zu ein Gläschen scheint mir jedenfalls die deutlich bessere Option als Machtbesoffenheit. Wenn es dafür einen Promillewert gäbe, müsste derzeit einer ganzen Riege von Politikern das Fahrradfahren verboten werden. Ein sehr anschauliches Beispiel dafür liefert an diesem Wochenende die Gleichzeitigkeit von zwei Ereignissen, das Politische hat ja durchaus Sinn für Ironie. 

So ermahnte der deutsche Botschafter die herrschenden Kreise in Simbawe (!): „Covid-19 darf nicht als Ausrede benutzt werden, um die fundamentalen Freiheiten der Bürger einzuschränken.“ Ein Ratschlag vom hohen Ross derer, die gerade im eigenen Land „die Zügel anziehen“ und Grundrechte mit dem Vorwand Corona reihenweise außer Kraft setzen. In ihrer Machtbesoffenheit merken sie aber nicht einmal, wie sie mit Schlagseite durch die Fußgängerzone radeln. Ich hoffe sehr, dass die Gerichte ihnen auch das Fahrrad wegnehmen.

 

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Foto: Bildarchiv Pieterman

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B. Oelsnitz / 30.08.2020

Na ja, so obskur sich die Geschichte zunächst anhört und der GESUNDE Menschenverstand sofort sein Veto einlegen möchte, der Teufel steckt wie immer im Detail und somit reicht der Inhalt der Geschichte zum heutigen Sonntagsfahrer partout nicht aus, um sich ein Urteil zu bilden. Einerseits müßte man wissen, ob der Fußgänger evtl. Alkoholiker war, dann würden die 0,22 Prozent Blut-Alkohol-Gehalt möglicherweise erst die Verkehrstüchtigkeit ermöglichen. Andererseits hätte das Verhalten des Sonntags-Fußgänger auch ohne Verwendung einer Stützhilfe (Fahrrad) zu eben dem gleichen VG-Urteil führen können. Ein Fußgänger ist nämlich ebenso ein Verkehrsteilnehmer, dem gewisse Pflichten obliegen. Kommt er diesen nicht nach, so kann das Gericht ein angemessenes Strafmaß festlegen. Fährt ein Pkw-Nutzer unangemessen zu schnell, dann bekommt er, so er in die Fall tappt, ein paar Pünktchen, eine Geldstrafe und evtl. für einige Monate seinen Führerschein entzogen. Das im konkreten verhängte Fahrrad-Fahr-Verbot ist analog einem generellen Entzug des Führerscheins zu sehen, derartiges gibt es ja. Ob das Verwaltungsgericht vollumfänglich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen hat, wäre ggf. zu prüfen. [VG aus Oelsnitz]

A. Ostrovsky / 30.08.2020

Hallo Herr Maxeiner, mir ist es auch mal ähnlich gegangen. Ich war gerade bei Fessenheim über die Rgheinbrücke gefahren, da hörte ich im Auto einen Sender. Sie FM. Damals gab es You Tube noch nicht, deshalb wurde ich nicht misstrauisch. Jedenfalls war da eine Musiksendung, von Dick Ries, der stellte gerade ein Lied von Sarah Mäck Lachlin vor und ich dachte, ich bin im Himmel. Dabei war ich gerade nach Deutschland gekommen. So kann man getäuscht und manipuliert werden. Viel später habe ich dan nach Sie FM und Dick Ries gegickelt, habe aber nichts gefunden. Naja, das Internet weiß eben doch nicht alles. Vielleicht war es aber auch Lindau, nicht Landau? Oder Limburg?

A. Ostrovsky / 30.08.2020

Was lernt uns das? Der Ex-Radfahrer wird bestraft für seinen Hichmut. Er hat als Jugendlicher auf die “Radfahrer” geschimpft, die nach oben buckeln und nach unten treten. Nun gewährt ihm die Obrigkeit dieses Vorrecht nicht mehr. Völlig konsequent. Das Urteil war längst gesprochen, die Straftaten des Delnquenten fein säuberlich im Archiv vermerkt unter Registratur-Nummer. Es brauchte nur noch den Anlass und den hat er ja jetzt geliefert. So geht Gerechtigkeit, von oben nach unten. Überhaupt passt der 66-Jährige nicht ins Bild. Landau, wer weiß schon wo das ist, deshalb hat man ihn bisher geduldet. Aber mit der Digitalisierung wachsen die Dörfer und die Slums zusammen, und dann geht das nicht mehr. Er ist der ALTE Mensch. Wir brauchen aber den NEUEN Mensch. Und als Schöpfer des Neuen Menschen, sind wir Herrschern über Leben und Tod. Wir sind Gott, können Mais und Tomaten genetisch verbessern, haben sogar ein Schaf geklont. Gut, Klonen kann jeder Depp, das ist ja wie abschreiben in der dritten Klasse. Aber immerhin können wir aus zwei verschiedenen Viren schon einen machen, der so schlimm wie beide zusammen ist. Und wir stehen kurz vor der genetischen Vervollkommnung der ganzen Menschheit, wir müssen nur noch sieben Milliarden Impfungen machen und - voila - schon steht der neue Mensch vor uns, der seine Untergangsideologie von innen heraus selbst erzeugt. Was haben wir uns bisher für Mühe geben müssen, jedes Jahr den Weltuntergang vorherzusagen und hinterher zu erklären, wieso es gerade nochmal gut gegangen ist, weil wir rechtzeitig Maßnahmen ergriffen haben, wir die Regierung. Wir stehen jetzt vor der klassenlosen Gesellschaft. Keine Schule, keine Klassen, ganz einfach und die Alpträume produziert der Geimpfte aus sich heraus. Das macht eigentlich die Regierung überflüssig. Äh, Moment mal! Da geht doch was ganz schief. Stop!!! ERROR! ERROR! ERROR! Mayday, Mayfair, Merkel! HAAAALT! RESET! Macht doch was!

Walter Weimar / 30.08.2020

Sie vergessen, die haben sich alle gegenseitig einen Diplomatenpaß verpaßt. Da greift ihr Wunsch nach Verurteilung nicht.

Hans-Peter Dollhopf / 30.08.2020

Herr Schwale, Sie schreiben von “SA-Söldner in Polizei-Uniformen”. Hören Sie mir bitte zu! Der § 13 des StGB regelt die Garantenstellung. Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. Polizisten haben eine Pflicht PUNKT Allerdings habe ich in den Giftschrank geschaut und festgestellt, dass sich die WON gar nicht daran satt schreiben konnte, diesen Konflikt zwischen dem Staatsvolk und der Herrschaftsclique der Systemparteien als Konflikt zwischen Demonstranten und der Berliner Polizei zu framen. Da tauchen die wenigen Namen der herrschenden Linksfaschisten einfach nicht mehr auf, weil über da, wo eigentlich Namen wie Geisel oder die von Geisel zur Polizeipräsidine bestallte Slowik zu benennen wären, wird von der WELT einfach von der “Polizei” geschrieben. Das ist Framing vom Feinsten! Aber der Witz dabei ist auch noch, wenn Sie einmal dazu Wikipedia bemühen, Folgendes, Zitat: “Der Polizeipräsident in Berlin ist[!!!] die offizielle Bezeichnung der Polizei des Landes Berlin.” Es hat also rein formal alles seine Richtigkeit, wenn von der Polizei gesprochen wird, während doch die dem Innensenator verantwortliche Slowik dessen linksfaschistische Anordnungen mit dem menschlichen “Werkzeug”, das dabei in der strafrechtlich geregelten Garantenpflicht steht, umsetzt. Nein, es sind nicht die Berliner Polizisten, es sind die Berlin beherrschenden Politbonzen, die linksfaschistisch sind.

Dr. Jürgen Kunze / 30.08.2020

Ogott, was macht man denn mit den Menschen, die betrunken sind und ihr Auto schieben? Werden die strenger bestraft als diejenigen, die es noch fahren?

Ulla Schneider / 30.08.2020

@Peter Maier, Hallo und besten Dank für die Richtigstellung.  Grüße zurück

W. Kolbe / 30.08.2020

Landau in der Pfalz, liegt im pfälzischen Weinanbaugebiet. Irgendwelche Menschen müssen, den produzierten Wein ja trinken.  40 Jahre kannte ich einen Winzer, der nie nüchtern war. Sein Wahlspruch lautete :Warum Wasser trinken, wenn der Keller voll Wein ist”. Die Politikriege macht es doch genau so. Dem Bürger Wasser predigen und selbst Champagner saufen und das noch von den hohen Steuern. Wie wäre es, wenn jeder Politikkasper einen Demokratieführerschein ablegen müsste? Die Durchfallquote wäre erschreckend hoch.

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