Kolja Zydatiss / 30.10.2020 / 11:00 / Foto: Louis Feuillade / 24 / Seite ausdrucken

Ausgestoßene der Woche: Polizisten, Eric Schweitzer, Klaus Reinhardt, Rowling-Plakat

Neun Polizisten in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich erfolgreich gegen absurde Rechtsextremismusvorwurfe gewehrt. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf vergangene Woche mit sofortiger Wirkung die Suspendierung einer Beamtin aufgehoben. Auf dem privaten Handy der Polizistin hatten interne Ermittler angeblich eine Datei mit „Hitlerbildern“ gefunden, und das als „schwerwiegendes Dienstvergehen“ gewertet. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem inkriminierenden Material wohl um ein Standbild aus einem Youtube-Video handelte, in dem ein als Hitler kostümierter Mann mit Weihnachtsmütze und Rentiergeweih vor dem Foto eines deutschen Schäferhundes parodistisch abgeänderte Weihnachtslieder singt.

Das Gericht habe die Suspendierung aufgehoben, weil Hitler in dem Video „der Lächerlichkeit preisgegeben“ wird und es „äußerst fernliegend“ sei, dass die Beamtin allein durch die Kenntnisnahme des Bildes in einem WhatsApp-Chat bereits „den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben könnte.“ Obendrein sei die Bilddatei bereits vor sieben Jahren versandt worden, und es bleibe unklar, ob die Polizistin das Bild aus dem Chat je betrachtet habe.

Anfang dieser Woche wurden vom selben Verwaltungsgericht aus ähnlichen Gründen acht weitere Suspendierungen von Polizisten aufgehoben. Alle diese Beamten gehören zu einer Gruppe von 31 Polizisten aus Essen und Mülheim/Ruhr, gegen die aktuell polizeiintern wegen mutmaßlich rechtsextremistischer Inhalte in Chats ermittelt wird. Im September wurden laut SZ auf dem Handy eines Teilnehmers der sogenannten Chatgruppe „Anton“ „wenigstens 126 Bilddateien mit strafrechtlich relevanten Inhalten“ gefunden, daraufhin habe man die Dienststellen und Privatwohnungen auch der anderen an dem Chat beteiligten Beamten durchsucht und dabei 43 Handys, 20 Laptops und neun Tablets sichergestellt. Den Polizisten wurde ihre Suspendierung offenbar mittels gleichlautender Bescheide mitgeteilt. Laut SZ wurde auch dieses „formularmäßige“ Vorgehen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bemängelt, da es nicht den Erfordernissen einer Einzelfallprüfung genüge.

Aufgrund „Kontaktschuld“ berufliche und andere Konsequenzen

Es mag den Leser überraschen, aber die Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts, mit denen die betreffenden Beamten nun wieder zum Dienst zugelassen sind, sind für sie wohl nicht das Ende der Geschichte. Wie die SZ berichtet, laufen die Disziplinarverfahren in allen 31 Fällen weiter. Offenbar versucht das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP), das für die Verfahren zuständig ist, im Fall der Polizistin, die zuerst geklagt hatte, die Geschichte so zu drehen, dass ihre Ermittler das Hitler-Video zwar durchaus als Parodie erkannt hätten, es bei den laufenden Ermittlungen aber auch um die Bewertung des Chatverlaufs im Umfeld der inkriminierenden Bilddatei gehe.

Auch der Innenminister von NRW, Herbert Reul, hat sich laut SZ für die Weiterführung der Ermittlungen ausgesprochen. „In allen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem sollte niemand Zweifel an meiner grundsätzlichen Entschlossenheit haben: Ich werde meine Null-Toleranz-Linie im Kampf gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen weiter konsequent fortführen“, zitiert die Zeitung den Minister.

Nun kann es natürlich sehr gut sein, dass in dem untersuchten Chatverlauf tatsächlich straf- oder dienstrechtlich relevante Inhalte gepostet wurden. In diesem Fall müssen die betreffenden Beamten entlassen und gegebenenfalls angeklagt werden. Die Geschichte der Polizisten verdeutlicht aber auch einen sehr problematischen Aspekt des aktuellen Reinemachens „gegen Rechts“. Zunehmend müssen Menschen nicht wegen eigener problematischer Äußerungen oder Verhaltens, sondern aufgrund ihrer „Kontaktschuld“ berufliche und andere Konsequenzen fürchten.

Nochmal zum Mitschreiben: Ein „Hitler“ mit Mütze und Geweih, wurde vor sieben Jahren (!) einer Polizistin in einer WhatsApp-Gruppe zugeschickt. Reagiert hat sie darauf nicht, es ist noch nicht einmal klar, ob sie das Bild oder andere mutmaßlich problematischere Inhalte in dem Chat überhaupt gesehen hat. Wie die SZ mit Bezug auf den LAFP-Sprecher Victor Ocansey berichtet, gehörte die Beamtin nicht zu den Teilnehmern der Whats-App Gruppe, die sich besonders aktiv an dem Chat beteiligten. 

Vielleicht sah die Polizistin auch einige tatsächlich rechtsextreme oder rassistische Posts, die sie vielleicht persönlich missbilligte, blieb aber in der Gruppe, weil dort andere für sie relevante Informationen ausgetauscht wurden. In diesem Fall hätte sie sich falsch verhalten, weil es durchaus ihre Pflicht gewesen wäre, solches Verhalten ihren Vorgesetzten zu melden. In jedem Fall gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte, dass sie selbst rechtsextreme Einstellungen teilt.

Aus Berlin hörte man bis vor einigen Jahren, dass Polizisten bei Rangeleien öfters mit ihren klobigen, völlig veralteten Funkgeräten zuschlugen (zur Kommunikation nutzten die Beamten lieber ihre privaten Handys). In der Polizei-NRW wird der „Kampf gegen Rechts“ offenbar mit ebenso grobschlächtigen Mitteln geführt. Aber das sollte nicht überraschen, denn einfache Polizeibeamte sind für die meinungsbildende „progressive“ Mittelschicht eine Gruppa non grata und stehen zunehmend unter einer Art Generalverdacht (in Berlin kehrt das neue Antidiskriminierungsgesetz bei Diskriminierungsvorwürfen gegen Polizisten, Lehrer, Richter und andere Landesbedienstete sogar faktisch die Beweislast um).

Eintritt für Existenzrecht Israels als „Kompetenzverstoß“

Interessanterweise kaum vom „Kampf gegen Rechts“ betroffen ist die in Deutschland grassierende „Israelkritik“. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat letzte Woche sogar offiziell festgestellt, dass der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) nicht öffentlich für das Existenzrecht Israels eintreten darf. Der aktuelle Inhaber dieses Amtes, Eric Schweitzer, hatte im Oktober 2016 der „Ostfriesen-Zeitung“ gesagt, dass das Existenzrecht Israels „unantastbar“ sei, und die Menschenrechtslage im Iran als „nicht hinzunehmen“ bezeichnet. Daraufhin verklagte ihn der Münsteraner Windkraft-Unternehmer Thomas Siepelmeyer wegen „Kompetenzverstößen“.

Wie die BILD-Zeitung berichtet, hat das BVG nun das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen Schweitzer vom April 2019 mit Verweis auf das sogenannte „IHK-Gesetz“ bestätigt. Darin heiße es, dass sich Kammern und Dachverband nur zu wirtschaftlichen Dingen äußern dürften. „Sobald sich Schweitzer nun erneut positiv zum Existenzrecht des jüdischen Staates äußert, kann schon die einzelne Klage eines Mitgliedunternehmens zum Austritt der eigenen Industrie- und Handelskammer (IHK) aus dem DIHK führen“, erklärt BILD. Die IHK Nord Westfalen, in der auch Kläger Siepelmeyer Mitglied ist, habe sich bereits zu diesem Schritt entschieden und verlasse den DIHK.

„Provokation für alle #queer|en Menschen“

Wenn man sich schon nicht zu Israel bekennen darf, darf man sich dann zumindest zu der Harry-Potter-Schöpferin J. K. Rowling bekennen? Am Kölner Hauptbahnhof offenbar nicht. Das Internetportal Queer.de machte darauf aufmerksam, dass jemand auf einem dortigen Bahnsteig eine recht große Plakatwand gemietet und mit dem Schriftzug „I ♡ J K ROWLING“ versehen hatte. Das gefiel dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl-Heinz Brunner überhaupt nicht. Auf Twitter bezeichnete er das Plakat als „Provokation für alle #queer|en Menschen“. Es sei „hinlänglich bekannt, dass J. K. #Rowling gegen transidente Menschen hetzt“. Brunner forderte die Deutsche Bahn und das Unternehmen Ströer, das die Plakatwand betreut, auf, den anstößigen Schriftzug „umgehend“ zu entfernen. Schon am nächsten Tag konnte er auf Twitter Erfolg vermelden: „Heute Morgen hat mir die Fa. #Stroer zugesichert, dass das Plakat auf meinen Hinweis entfernt wird. Toll!“

Die britische Autorin Joanne K. Rowling hatte wiederholt auf Twitter zum Thema Transsexualität geäußert, dass sie das biologische Geschlecht als primäres identitätsstiftendes Merkmal betrachtet. Nachdem sie dafür als „Trans-feindlich“ angegriffen wurde, veröffentlichte sie im Juni dieses Jahres auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme, in der sie eigene Erfahrungen häuslicher sexueller Gewalt beschrieb und wie diese ihre Haltung zur Geschlechtsidentität prägten. Auch dieses Statement wurde von Queer-Aktivisten als diskriminierend gegenüber „Trans-Menschen“ bewertet, viele Feministinnen stellten sich allerdings hinter Rowlings Aussagen.

Laut Berichten von britischen und kanadischen Medien wurden in den letzten Monaten auch an öffentlichen Orten in Edinburghund Vancouver „I ♡ J K ROWLING“ Plakate angebracht und nach Protesten wieder entfernt.

Eine vollendete Selbstkritik 

Interessant ist auch der aktuelle Fall des Präsidenten der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt. Letzterer hatte vergangene Woche in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ gesagt, dass er das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in manchen Situationen befürworte. Allerdings sei er von den Alltagsmasken nicht überzeugt, „weil es auch keine tatsächliche wissenschaftliche Evidenz darüber gibt, dass die tatsächlich hilfreich sind – schon gar nicht im Selbstschutz und wahrscheinlich auch nur ganz wenig im Schutz, andere anzustecken“. An einer Stelle in der Sendung sprach der Ärztekammer-Chef von einem „Vermummungsgebot“.

Diese Äußerungen sorgten für heftige Kritik. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, der sich bekanntlich selbst für die höchste Instanz in Sachen Covid-19 hält, bezeichnete sie z.B. in einem Tweet als „unentschuldbar“ für den „ranghöchsten deutschen Ärztefunktionär“. „Aus meiner Sicht ein Rücktrittsgrund, wenn er das nicht sofort zurücknimmt“, schrieb er weiter. Kritik kam auch von der Vorsitzenden der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna.

Nach nur zwei Tagen ist der Mann, wie es im unvermeidlichen Journalistendeutsch heißt, „zurückgerudert“. Laut tagesschau.de teilte Reinhardt mit, dass die aktuelle Evidenz aus vielfältigen Studien für einen Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes spreche. Aus diesen Daten resultiere die „klare Empfehlung“ zum Tragen einer Maske. Die „erheblichen Irritationen“, zu denen seine Aussagen geführt hätten, bedauere er sehr. Es sei niemals seine Absicht gewesen, die Gefahren der Pandemie zu bagatellisieren. Alle Regeln, die dazu dienten, eine Überlastung unseres Gesundheitswesens abzuwenden, unterstütze er „vorbehaltlos“.

Eine vollendete Selbstkritik, mit der Reinhardt nun hoffentlich wieder in den Kreis der Guten und korrekt Denkenden aufgenommen wird.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Thomas Taterka / 30.10.2020

@Sabine Schönfelder - Wenn es die Achgut- Leserbriefredaktion freundlicherweise gestattet , würde ich Ihnen gerne antworten : Das kleine Problem , das wir beide miteinander haben, ist eine Frage des Charakters. Sie neigen zur Herrschsüchtigkeit und meine Wenigkeit war schon immer etwas bockbeinig. ” Gehorcht ” habe ich noch nie und das hat mir ‘ne Menge Ärger eingebracht. Ich bin fest entschlossen durchzuhalten,bis zum letzten Tag. Darin sind wir uns ähnlich . Und noch eine Kleinigkeit : meine Lieblingsplatte, die schon verdammt viele Kratzer hat , heißt : Wenn du dich effektiv verteidigen willst, musst du herausfinden , wie das geht. Damit habe ich sehr viel Zeit verbracht im Leben. Ich bereue keine Stunde, denn deshalb bin ich überhaupt noch da. Hier auf der Achse grundsätzlich mit Klarnamen. Das bin ich den Autoren, die hier veröffentlichten, schuldig. Ende der Zigarette. ( Übrigens halte ich die Bezeichnung ” auskotzen ” für den Beweis hundsmiserablen Lektüreverständnisses , wenn ich das mal so dreist entgegnen darf , Madame )

U. Dobberthien / 30.10.2020

Zu den Urteilen gegen die IHK (darf sich nicht mehr politisch äußern, weder zu Klima noch zu Israel): Sehr interessant ist die Beschäftigung mit dem Dauerkläger, dem “Windkraftunternehmer” Thomas Siepelmeyer. Eine höchst windige Person.  Unter seinem Namen findet man im Netz seine Selbstdarstellung (Diamantenhandel, Windparks in Südafrika und Argentinien) .  Sehr aufschlußreich ist auch das heiße-Luft-Institut eurogeologists.eu, Haupsitz Brüssel, in dem er aktiv ist, da sein phantasievolles Pseudo-Diplom kassiert hat, und dessen Hauptzweck darin besteht, EU-Fördergelder abzugreifen.  Das PDF auf deren Homepage unter /strategy/ ist in der Hinsicht sehr empfehlenswert, auch - nein gerade - weil es bis auf die Beschaffung von EU-Geldern ausschließlich aus Platitüden und einem höchst unseriösem Blender-Auftritt besteht. Ebenso die Ansprechpartner, von denen sich gleich zwei mit der Beschaffung von EU-Subventionen beschäftigen. Thomas Siepelmeyer.  Was Thomas Resch für die “Deutsche Umwelthilfe”, ist Siepelmeyer für Siepelmeyer.

Rudi Knoth / 30.10.2020

Also der DIHK darf sich nicht “allgemeinpolitisch” äussern? Aber an dem DGB-Haus in München hängt seit Monaten ein Transparent “Blach Lives Matter”. Ist das denn ich genauso “politisch”? Denn das Thema haben wir in dieser Form in Deutschland nicht und es geht ja nicht um Arbeitnehmerinteressen sondern um die Rechte von Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe. Und diese sind vom Gesetzgeber wegen Artikel 3 GG und dem Antidiskriminierungsgesetz gegeben.

Karl Eduard / 30.10.2020

Frau Rowling ist ein Musterbeispiel für Menschen, die sich krampfhaft dem Zeitgeist anzubiedern versuchen, es den Adressaten der Anbiederei dann aber immer noch nicht genug ist. Wie bei Erpressungen. Nach dem ersten Nachgeben werden die Forderungen erhöht. Anstatt ihr “Ding” durchzuziehen, bedient sie eine Minderheit lautstarker Schreier und verprellt ihre Stammleserschaft. Aus diesem Grunde sterben nicht nur die Zeitungen, sondern auch die “Volksparteien”. Sie ignorieren ihre Stammleser/Wählerschaft, um einer Minderheit zu gefallen. Tja, dumm gelaufen.

Gudrun Meyer / 30.10.2020

Der Umgang mit Joanne Rowling und Klaus Reinhardt ist maoistisch, und dabei noch nicht mal die liberaldemokratischste Leistung in letzter Zeit. Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen eine dt. Polizeibeamtin weiter läuft, obwohl ein Hitler-Bild auf ihrem privaten Handy erstens eine eindeutige Parodie und zweitens unklar ist, ob die Beamtin es je gesehen hat, ist das ein streng totalitäres Vorgehen im Dienste einer allgemeineren Unterwerfung der Polizei in D. Das nebulöse Gerede über den “sonstigen Chatverlauf” auf dem Handy klingt nicht nach tatsächlichen Hinweisen auf Dienstvergehen. In dem Fall wäre es zumindest etwas konkreter gewesen. Es kommt aber auch nicht auf die Haltbarkeit oder Unhaltbarkeit einzelner Vorwürfe an, sondern auf die alte Erfahrung, dass nach jeder Verleumdung etwas hängenbleibt. Selbst ein Anteil von nullkommanull Prozent Rechtsextremen in dieser oder jener Polizeieinheit lässt sich einige Zeit, nachdem haltlose Vorwürfe zurückgewiesen wurden, als ein früherer “Skandal um rechte Polizisten” wieder aufwärmen. Schließlich verlangt niemand, dass die journalistischen Ankläger oder gar die Antifanten dabei auf jahrelang zurückliegende Einzelheiten, bzw. deren Fehlen, eingehen. Und sollte das auffallen, kann man sehr leicht “Fälle von Rechtsextremismus in unseren Sicherheitskräften” mit Erfindungen oder harmlosen Fakten “belegen”. Das klingt dann so: “Die Polizei in Hintertupfingen-Mitte ist ein reiner Männerbund. Da gibt es nur männliche Beamten, und die haben alle so einen rechten Korpsgeist - gehen miteinander ein Bier trinken, schauen sich auf dem Kneipenfernseher Fußballspiele an, sind befreundet mit der Freiwilligen Feuerwehr in Süd-Hintertupfingen, und haben sogar nach einer Demo gegen Corona-Maßnahmen behauptet, es wären keine Neonazis dabei gewesen!” Und schon sind die drei Beamten von Hintertupfingen-Mitte ein “Verdachtsfall”.

Dr. med. Jesko Matthes / 30.10.2020

Ich würde mir jedenfalls nicht von antisemitischen Juristen den Mund verbieten lassen! Was Schweitzer über Israel sagt, äußerte die Kanzlerin vor Jahren in der Knesset. Und genießt der Privatmann Schweitzer keine Meinungsfreiheit, die Kanzlerin zu zitieren? - Aber, wenn schon IHK-Dachverbände sich deshalb auflösen müssen: Vielleicht habe ich ja das Glück und die Ehre und fliege eines Tages aus der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung, wenn ich mich öffentlich für das Existenzrecht Israels einsetze. Juhuu! Danke! Dann kann ich dort politisches Asyl beantragen, um endlich wieder in einem normalen Land zu leben. - Nächstes Jahr in Jerusalem?

Detlef Dechant / 30.10.2020

Auch eine Straftat führt nicht automatisch zu einer Entlassung eines Polizisten, schon gar nicht zu einer Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst. Entscheidend ist das verhängte Strafmaß. Und solange in den Parlamenten Vorbestrafte rumhängen und -hingen, sollte die politische Nomenklatura sich ganz still verhalten!!

Jörg Themlitz / 30.10.2020

Ich bin erstaunt, welchen Einfluss Panik Kalle ohne Fliege von der S plitter P artei D eutschland immer noch hat. Wird wohl nicht nur am SPD Medienimperium liegen. Da sind wohl noch jede Menge parteigetreue Postenjäger in steuerfinanzierten, staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen die entsprechend die Fäden ziehen. Zersetzung des Staates durch Parteien und deren kruden Ideologien. Es kann dann niemanden verwundern, dass sich diese Postenjäger nicht dem Souverän sondern ihrer Partei verpflichtet fühlen. Und selbstverständlich dementsprechend handeln. Früher wurde so ein Problem, halbwegs, durch Trennung von Staat und Kirche gelöst. Nun wäre die Trennung von Staat und Partei notwendig.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com