Seit die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gilt, müssen Arbeitgeber in Medizin und Pflege ungeimpfte Mitarbeiter melden. Das Sozialministerium forderte dazu die Nutzung eines Meldeportals und tat so, als wäre auch das verpflichtend. Ist es aber nicht, sagt die Datenschutzbeauftragte.
Seit dem 15. März 2022 gilt auch in Sachsen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Arbeitgeber von Einrichtungen der Medizin und Pflege sind gesetzlich verpflichtet, ungeimpfte Arbeitnehmer an das jeweilige Gesundheitsamt zu melden. Sie wurden aufgefordert, die Informationen über ein Meldeportal an die Gesundheitsämter weiterzugeben. Besser gesagt, es entstand der Eindruck, dass über das Portal gemeldet werden müsse. Erst durch Nachfragen von kritischen Medizinern bei der sächsischen Datenschutzbeauftragten stellte sich heraus: Die Nutzung des Meldeportals ist überhaupt nicht verpflichtend.
Sozialministerium erweckt den falschen Eindruck einer Pflicht
Auf der Webseite des Sozialministeriums zu Meldungen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht steht auf Seite 6:
„Die Meldung der nachweissäumigen Personen soll über ein elektronisches Meldeportal erfolgen. Dieses Meldeportal ist auf der Homepage des jeweiligen Gesundheitsamtes zu finden (https://www.gesunde.sachsen.de/6849.html).
Die Einrichtungen sind aufgefordert, sich dort zu registrieren und danach ihre Daten einzutragen bzw. die entsprechenden Excel-Listen (siehe Anlage) hochzuladen … zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Einrichtung gelegen ist. Entscheidend ist damit nicht der Wohnsitz der Person“.
Da steht eindeutig „aufgefordert“. Mir liegen Informationen vor, dass mindestens ein Gesundheitsamt sogar mitgeteilt hat, die Meldung über das Portal sei verpflichtend.
Wer auch immer im sächsischen Sozialministerium die o.g. Vollzugshinweise konstruiert hat, wählte die Formulierungen nicht grundlos. Der Text hat den Charakter einer Affordanz. Der Leser, in dem Fall ein Arbeitgeber, hat den Eindruck, dass er aufgrund der Art und Weise wie der Text verfasst ist, über das Portal melden muss. Doch das ist ein Trugschluss. Auf Anfrage teilt der Sprecher der sächsischen Datenschutzbeauftragten mit:
„Eine Verpflichtung für die Einrichtungen und Unternehmen, das „Meldeportal“ zur Übermittlung der personenbezogenen Daten zu nutzen, besteht nach meiner Überzeugung nicht. Für eine bestimmte obligatorische Übermittlungsform fehlt es an einer entsprechenden normenklaren gesetzlichen Grundlage. Ich beziehe mich auf den offenen Wortlaut von § 20a IfSG, auch wenn an anderer Stelle (missverständlich) formuliert worden sein sollte, dass entsprechende Zugänge zur Übermittlung an das jeweilige Gesundheitsamt zu nutzen bzw. Unternehmen und Einrichtungen „aufgefordert“ seien“.
Weiter heißt es:
„Der Gesetzgeber hat keine spezifische Form der Meldung vorgegeben, vgl. den Wortlaut zur „Benachrichtigung“ des zuständigen Gesundheitsamts in der Vorschrift des § 20a Absätze 2, 3, 4 IfSG, https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html.“
Da steht die entscheidende Formulierung: keine spezifische Form der Meldung vorgegeben.
Was heißt das in der Praxis? Arbeitgeber dürfen Meldungen an ihr zuständiges Gesundheitsamt abgeben, in welcher Form sie wollen. Hier eine kleine Auswahl der Möglichkeiten, die klappen könnten: fernmündlich, Fax, E-Mail, Flaschenpost, Brief, auf Serviette/Bierdeckel/Postkarte (alles aber im Briefumschlag wegen Datenschutz), per Brieftaube (aber nur, wenn das Amt über eine Empfangsstelle mit Tierwohllabel auf dem Dach verfügt). Es stimmt, das Thema ist ernst, aber ein bisschen Humor hilft besser damit umzugehen.
Wollte sich die Staatsregierung bequem ein Ungeimpften-Register zulegen?
Das Sozialministerium übt sich plötzlich offenbar in taktischer Rückwärtsverteidung. Das Ministerium von Petra Köpping (SPD) schreibt:
„Die Entscheidung, wie mit den Meldungen nach § 20a vorgegangen wird, liegt letztendlich in kommunaler Hoheit.“
Aber davon ist in den o.g. Vollzugshinweisen bis heute keine Rede. Nur gegenüber der Presse vielleicht? Weiter heißt es:
„Die Nutzung des Meldeportals ist weder für die Gesundheitsämter noch für die Einrichtungen verpflichtend. Aus diesem Grund wurden die Ämter von uns mehrfach darauf hingewiesen, dass sie eingehende Meldungen auf alternativem Weg (per Mail, Post etc.) ebenfalls bearbeiten müssen. Wir haben stets davon gesprochen, dass die Nutzung des Portals dringend empfohlen wird, um die Arbeitsabläufe zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Die Entwicklung und Bereitstellung des Meldeportals erfolgte seitens des Sozialministeriums in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern und dient deren Entlastung bei der Bearbeitung der eingehenden Meldungen.“
Oder anders ausgedrückt: Der Gesetzgeber erlässt ein Gesetz, möchte aber nicht so viel Stress haben bei der Umsetzung (beim Eintippen von Namen und Zahlen in die Computer) und fordert deshalb die Arbeitgeber auf, dass die das bitte über das Meldeportal machen und dann übermitteln sollen. Am anderen Ende der Leitung sitzt das Gesundheitsamt/ Sozialministerium und erhält bequem per Mausklick ein „Ungeimpften-Register“.
Wegweisendes Urteil am Arbeitsgericht Dresden?
Ein paar Arbeitgeber in Sachsen haben offenbar bereits präemptiv ungeimpfte Arbeitnehmer freigestellt. Dem hat das Arbeitsgericht Dresden jetzt in einem ersten Fall den Riegel vorgeschoben. Im einstweiligen Verfügungsverfahren, das anonymisiert u.a. durch die Anwälte für Aufklärung verbreitet wird, heißt es:
„Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die Verfügungsklägerin bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes …, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache der I. Instanz zu unveränderten Bedingungen als Pflegefachkraft und Qualitätsmanagerin in der Betriebsstätte … zu beschäftigen“.
Die Arbeitnehmerin ist gegen das Covid19-Virus nicht geimpft. Der Arbeitgeber hatte sie mehrfach zur Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises aufgefordert und sie ab dem 16. März 2022 unbezahlt freigestellt. Der Beschluss macht klar: Ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot kann nur das jeweilige Gesundheitsamt verfügen.
Interessant ist: In den CDU-geführten Landkreisen in Sachsen scheint der Staat darauf zu verzichten, die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchzusetzen… Die Landratswahlen rücken näher.

@ Steffen Huebner – „Lauterbach trommelt gerade schon wieder für die Impfpflicht ab 60 …“ War hier zwischen den Kommentaren nicht gerade irgendwo das Bundesverfassungegericht in einem Eilverfahren zitiert, bezüglich „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“, daß „Impfen“
(unabhängig davon, daß das „Spiken“ nur infolge Definitionsänderung überhaupt als „Impfen“ durchgeht, faktisch damit nichts zu tun hat) f r e i w i l l i g sei, was zum „Kippen“ der Bußgelder führte? Ist der Klaubauterbach zu blöd zum Lesen oder schlicht zu dämlich, das Gelesene zu verstehen? Oder lebt er in eine Blase, in der ihm derartige Rechtsentscheidungen nicht vorgelegt werden, um ihn und sein verschrobenes Bild der Welt und der eingebildeten eigenen Bedeutung nicht aus dem mühsam gehaltenen Gleichgewicht zu werfen? Ein Fall für den Therapeuten, nicht erst seit gestern. Und bei 3Sat und seinen Ösi-Nachrichten wurde soeben wieder über die anstehenden neuen „Wellen“ mit den Mutationen „BA“ bis 5 schwadroniert, angedeutet, daß „die Sommerferien“ gefährdet sein könnten, Südafrika geht gerade wieder voran. Wenn mich nicht alles täuscht, haben die gerade Herbst und damit typische Grippesaison. Aber nicht mehr, seit „Corona“ die Welt regiert.
Korrigierte Version:
In dem Vortrag des Hirnforschers Gerald Hüther von 2018( Prof. Dr. Gerald Hüther „Freude am Leben“ in Feldbach) auf YT wird sehr deutlich, was mit einem Menschen durch Konditionierung passiert. Er will zur Masse dazu gehören, nicht ausgeschlossen sein,er würde alles dafür tun, um nicht zum Objekt gemacht zu werden. Seit der Kindheit, spätestens in der Schule werden wir alle so geformt, dass wir nicht mehr aus Neugier unsere Umwelt entdecken und damit eine unstillbare Motivation zum Lernen und Kennenlernen neuer Dinge behalten, sondern brave Knechte, egal welcher vorgegebenen Doktrin, werden. Jeder der kritische Zwischenfragen stellt, stört nur, wird als Schwurbler verunglimpft, ausgegrenzt und im schlimmsten Fall der Existenz beraubt. Mit diesem System beherrscht man große Teile der Menschen, weil diese so konditioniert sind, dass sie nur noch zu funktionieren haben. Es finden Ausweichreaktionen statt, man redet sich unvermeidliches schön (ich will ja nur wieder Reisen,ich will nur meinen Job behalten usw.) Das das ganze hochkriminell und mit einer offenen und demokratischen Gesellschaft nichts mehr zu tun hat, ist offensichtlich. Es gibt u.a. die emotionale Stimulierung, also Mama und Papa zum Gefallen zu sein oder weil der Lehrer so nett ist. Da wird aber nicht wirklich gelernt, wie Studien bewiesen haben, langfristig geht das Wissen, das so „zwanghaft“ angeeignet wurde wieder verloren.Und seit man festgestellt hat, das man mit irrationaler Angst am besten „motivieren“ kann, ist der Teufel los. Wie schräg eine Person wie Objektverwalter-Kalle ist und sich verzweifelt an seinem Narrativ festgebissen hat, beweist doch, das die Menschen nicht als Subjekt und Individuum, sondern eiskalt zum Objekt der Begierde degradiert wurde. Zu Impfen ist Liebe müsste es heißen, frei nach dem BP der SPD: „Die Liebe hat ihre Unschuld verloren!“
Die Zahlen der letzten 2 Landtagswahlen sprechen Bände. CDU und Grüne legen zu, die Massen sind zu frieden und applaudieren. Solche Plattformen u. a. wie diese werden in Zukunft zu gefasert. Alle übernehmen ihre Meinung aus den Qualitätsmedien, keiner sagt etwas anderes.
Alles Ernie oder was?
„Schöne Neue Welt“ von Aldous Huxley
Ein Idiot, der dagegen ist. Oh Ford, WHO, Gates, Schwab…….
Ist nur so’n vorbei huschender Gedanke – vielleicht lesen wir in naher Zukunft mal in den Anzeigenrubriken der Presse oder hören es sogar im Pfeernsehn: „Dringend gesucht!
Blutspender, die !!!NICHT!!!
gegen COVID-19 geimpft sind. --- (Als Aufwandsentschädigung bekommen Sie neben einem Appel und ‚nem Ei einen Gutschein für wahlweise zwei Bratwürste ODER einem Liter Kraftstoff, einzulösen bei dem Bio-Metzger Ihrer Wahl bzw. Ihrer Tankstelle.„
Um die Laune ein wenig anzuheben, hier zwei Schlagzeilen vom heutigen Tage: 1) „Noch nicht vorbei“: Gesundheitsminister fordern Vorbereitung auf Corona-Welle ab Herbst 2) Baden-Württemberg, Hessen und Bayern fordern Corona-Impfpflicht ab 60
Das haben wir schon mal ghabt. „Euthanasie ist Liebe“ (aus dem Film „Ich klage an“, 1941)
@Volker Kleinophorst / 17.05.2022 -
„@ L. Luhmann Warum nicht moderne Bolschewisten-Methoden. Schließlich hat sich der NationalSOZIALISMUS bzw. Hitler an der Stelle von Lenin inspirieren lassen. (Steht so in “Mein Kampf„). Nazi-Methoden gab es lange vor den Nazis.“ --- Klar! Für mich sind das alles Marxismusvariationen … … und am Ende gibt’s meistens Mord und Totschlag zusammen mit garantierter Unfreiheit der Massenuntermenschen. Man muss das primitiv betrachten, weil es primitiv ist. In vielen linksintellektuellen Koprolalikern steckt immer auch ein kleiner verbrämter Ehrenburg.