Manfred Haferburg / 15.04.2016 / 07:00 / 5 / Seite ausdrucken

Richtigstellung: Der Achse-Autor Manfred Haferburg hat sich geirrt

In seinem Artikel „Robine Hood aus Chemnitz: Warum Sieglinde Baumert für Claus Kleber sitzt“ schrieb der Achse-Autor Manfred Haferburg über eine GEZ-Verweigerin, die im Gefängnis landete, weil Sie sich die GEZ-Gebühren nicht zahlte und sich weigerte, eine Vermögensauskunft zu unterzeichnen:

„Wenn Sieglinde Baumert keine hart arbeitende deutsche Steuerzahlerin wäre, könnte sie für eine vergleichbare Strafe von 6 Monaten folgende Taten begehen: Sie könnte bei einem illegalen Autorennen eine junge Frau totfahren…“

Die von Haferburg gemachte Aussage ist unrichtig und spiegelt nicht die Realität der deutschen Justiz im Jahre 2016 wieder. Der Autor möchte seine Aussage hiermit richtigstellen:

Wenn Sie bei einem illegalen Autorennen eine völlig unbeteiligte 19-jährige, auf dem Radweg Fahrrad fahrende Studentin totfahren, dann müssen Sie gar nicht ins Gefängnis. Auch nicht, wenn Sie nicht mehr unter Jugendstrafrecht fallen, weil Sie schon 22 und 23 Jahre alt sind. Auch nicht - gesetzt den Fall, Sie heißen Erkan oder Firat - wenn Sie nach dem Unfall einem Polizisten, der den Radstand des Mercedes mit Sprühkreide markiert zuraunen, er soll aufpassen, die Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet. Dann verkündet der Richter trotzdem, wie gestern in Köln geschehen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. (Achtung, folgen Sie nicht diesem Link, er führt Sie zu einer anderen Bewährungsstrafe, wo zwei Raser bei einem illegalen Rennen den Insassen eines Taxis ums Leben brachten und auf Bewährung verurteilt wurden).

Den richtigen Link finden Sie hier.

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Leserpost

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Wolfgang Rothe / 16.04.2016

Es ist in der Tat erschütternd aber auch typisch, dass Angriffe auf Leib und Leben oftmals geringer bestraft werden, als Eigentumddelikte. Herr Hoeneß muss sich nun wirklich Fragen, wofür er drei Jahre bekommen hat. Dass der Fahrer zudem lediglich für dreieinhalb Jahre seinen Führerschein abgeben muss, bestürzt zusätzlich. Ich kann bei diesen illegalen Autorennen nun wirklich nicht nur Fahrlässigkeit erkennen, wird doch das Unfallrisiko letztlich billigend in Kauf genommen. Das ist nicht mal aus Versehen über die rote Ampel gefahren.

Wolfgang Richter / 16.04.2016

Sehr geehrter Herr Hafermann, auch wenn in Ihrer Kurzografie das Wort “Karneval” vorkommt, haben Sie offenbar eher keinen mentalen Draht zum weltoffenen Rheinländer, der alles nicht so eng sieht, außer vielleicht den besagten Karneval und die Spiele des FC, so er denn Kölner ist. Man hat sich lieb, nimmt bezüglich seines Nebenmannes oder Gegenüber nicht wie schon mal notorisch in anderen Gegenden der Republik das Schlechteste an, eher anders herum und mögliche Disharmonien werden beim Kölsch geglättet. Und diese Wesensart mit den Unbilden des Lebens umzugehen, pflegt auch die kölsche Kuscheljustiz seit Jahrzehnten. Eine abzusitzende Haftstrafe wird als unzulässige Härte für Jungens angesehen, die nur mal die Folgen ihres Tuns nicht vorher gesehen haben. Deshalb haben sie es aber nicht verdient, ihre Freiheit und ggf. vorhandene berufliche Perspektiven eingeschränkt zuz bekommen. Diese Rücksichtnahme gilt im übrigen nicht nur für Raser, sondern -wie jeder Wollende im Internet recherchieren kann- auch für Wiederholungsschläger, bei denen der Vertreter der Justiz aufgrund der gerade schwangeren Freundin des Kandidaten einen Zug zur zukünftigen sozialen Stabilität erkannte auf auf jegliche Straße verzichtete, so geschehen 2015 in Köln.  Und da es in dieser Republik seit Jahrzehnten Standart ist, sich um die Befindlichkeiten und teilweise üblen Erlebnisse in der Kindheit der Täter zu kümmern, ist man damit soweit aus- und überlastet, daß für die Wahrnehmung, wie mit den Opfern dieser Täter umgegangen wird, bedauerlicherweise keine Zeit bleibt.

Peter Fehlhaber / 15.04.2016

Danke, Herr Haferburg. Zur Ergänzung, man kann es nicht oft genug wiederholen: Die Studentin befindet sich auf dem Radweg in trügerischer Sicherheit, das sollte sie wissen, denn Radwege provozieren Rechtsabbieger-Unfälle. Der Autofahrer überholt das Rad, nimmt es aber nicht wahr, da er die Augen auf der Straße hat. Dann biegt er rechts ab, das Rad nähert sich zu schnell aus dem toten Winkel. -  75 Prozent aller schweren oder tödlichen Radunfälle ereignen sich auf Radwegen. Die Autofahrer tragen tatsächlich nur eine geringe Schuld daran.

Bärbel Schneider / 15.04.2016

Solche Urteile sind nicht erstaunlich. Vermutlich wussten die Freunde der beiden Angeklagten,  wo das „Haus des Richters wohnt“ oder seine Tochter zur Schule geht. Auf einer Tagung von Justiz- und Polizeiangehörigen im Jahr 2014 wurde offen darüber gesprochen, dass auch Richter bedroht und erpresst werden. „…anders wären verschiedene Verhaltensweisen und Urteile nicht zu begreifen…“ (Buschkowsky, Gesellschaft, 248).

Klaus Ludwig / 15.04.2016

Ich bin einfach fassunglos. Was ist nur aus diesem Land geworden ? Mein Mitgefühl an die Angehörigen der getöteten Miriam S.

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