Gastautor / 16.03.2024 / 14:00 / Foto: nh/ Bearbeitung Achgut.com / 40 / Seite ausdrucken

Der fatale Irrtum über den Islam

Von Tilman Nagel.

Professor Tilman Nagel (Bild oben) gilt als einer der bedeutendsten Islamwissenschaftler Deutschlands. Hier ein Auszug aus seinem neuen Buch.

„Der Islam herrscht, er wird nicht beherrscht!“ Diese Maxime ist unter radikal gesonnenen Muslimen weit verbreitet. (1) Sie ist aber keineswegs eine Eigenheit „radikaler“ Strömungen. Sie wird von ihnen nur offen ausgesprochen. In der tagtäglichen Ausübung der islamischen Daseinsordnung, etwa im rituellen Gebet und im Gebetsruf, wird diese Forderung stets implizit erhoben, wie in den vorausgehenden Kapiteln vielfach belegt wurde.

Unausgesprochen ist sie immer im Leben des Muslims gegenwärtig, wenn auch nicht fortwährend durch das theologische Konzept der amāna und durch die schariatische Kategorie der „Parolen Allahs“ bzw. „des Islams“ auf den Begriff gebracht. Es ist daher nur folgerichtig, dass eine über einen Zeitraum von acht Monaten durchgeführte Studie über den Inhalt von Predigten in deutschen Moscheen resümiert: „Bestenfalls waren die Predigten dichte, religiöse Texte, die die Zuhörer in einer anderen Welt halten, schlimmstenfalls wurde das Leben in Deutschland, Demokratie und unsere Gesellschaft abgelehnt.

Ich würde gerne ein positives Beispiel anführen“, seufzt der Verfasser der Studie, „eine Predigt, die Weltoffenheit ausstrahlt, eine Brücke baut zum Leben in Deutschland. Leider haben meine Moscheebesuche ein solches Beispiel nicht ergeben.“ (2)  Dabei hat der Verfasser die Moscheen keineswegs incognito aufgesucht. Bitten um Gespräche mit den Imamen hatten allerdings keinen Erfolg: (3) Warum hätten sie, die Wahrheitsbesitzer, sich mit einem Ungläubigen auf eine Diskussion einlassen sollen?

Das islamische Gemeinwesen

Aus dem Besitz der Wahrheit ergeben sich Ansprüche auf deren Verwirklichung in Politik und Gesellschaft; denn kann derjenige, der sich im Besitz gottgegebener Wahrheiten wähnt, tatenlos zusehen, wie die Welt um ihn herum in „Unwahrheit“ versunken ist – in Verhältnisse, die die Scharia aufs Schärfste ablehnt? Jeder Muslim ist dazu berufen, dagegen auf Abhilfe zu sinnen, am besten jedoch dagegen tatkräftig einzuschreiten: „Wer von euch etwas Abscheuliches sieht, der soll es mit der Hand abändern. Ist er dazu nicht imstande, dann mit der Zunge. Ist er auch dazu nicht imstande, dann mit dem Herzen – das ist die schwächste [Verwirklichung des] Glaubens.“ Diese Anweisung soll Mohammed allen Muslimen erteilt haben. (4) Die Durchsetzung des „Glaubens“ ist eine in höchstem Maße politische und gesellschaftliche Pflicht. Sie kann nur in einem islamischen Gemeinwesen erfolgreich ausgeführt werden.

Das Pflichtgebet und der Gebetsruf sind, wie ausführlich gezeigt wurde, das lebenspraktische Fundament eines solchen Gemeinwesens. Die Ausübung der kultischen Pflichten in einem nichtislamischen Gemeinwesen hat das Fernziel der Aufrichtung islamischer Macht und Herrschaft.

Denn auf unbegrenzte Zeiten kann diese Ausübung nach muslimischer Überzeugung nicht in einem Gebiet erfolgen, das „ungläubiger“ Herrschaft untersteht. Der Islam braucht sein ihm eigenes Machtgefüge; von seinen frühesten Anfängen an hat er sich niemals in einem bestehenden politischen Gebilde eingerichtet, wie dies etwa dem Christentum im Römischen Reich gelang. Die Tragödie der Aufteilung des britischen Indien ist das bedrückendste Beispiel aus dem 20. Jahrhundert für die unlösbare Verquickung von Religionspraxis und politischer Machtanmaßung. Im zeitgenössischen islamischen Denken stellt sich das so dar: Der Islam bzw. der Muslim steht über allen Ideologien, seien sie freiheitlicher oder totalitärer Observanz.

Opfer der schlichten muslimischen Religionsausübung

Denn die islamische Daseinsordnung ist nun einmal die vollkommene diesseitige Ausprägung der gottgegebenen „natürlichen“ Beschaffenheit (arab.: al-fiṭra) des Menschen, der Tatsache, dass er durch Allah zu Allah hin geschaffen wird. Diese Tatsache benötigt, damit sie Wirklichkeit werden kann, ein islamisch beherrschtes Gemeinwesen. Muḥammad Iqbāl (1875–1938), einer der Ideengeber des islamischen Staates Pakistan, wies ausdrücklich hierauf hin. Abū l-Aʿlā Maudūdī (1903–1979), eine treibende Kraft der streng islamischen Prägung Pakistans, lehrte in seinen in der islamischen Welt vielgelesenen Schriften, dass die islamische Daseinsordnung mit dem islamischen Staat gleichzusetzen sei; dessen Gesetze seien die Scharia. Dieser zu gehorchen, sei der wahre Gottesdienst (arab.: al-ʿibāda), eine Aussage, die keineswegs abwegig ist, wenn man sich das Gewicht der ʿibāda im Gesamtsystem der Scharia vor Augen hält. Die Annahme, eine Daseinsordnung könne ohne die sie tragende politische Macht existieren, wertet Maudūdī als ein Luftschloss. (5) Und er hat durchaus recht. Denn allein schon das rituelle Gebet setzt eine islamisch durchherrschte Gesellschaft voraus, die ihrerseits eine muslimische Machtausübung benötigt und diese daher festigt oder, sollte eine solche nicht gegeben sein, unmittelbar anstrebt.

Es ist für die konfliktscheuen Mächtigen des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens bequem, die Lehren von Männern wie Maudūdī als „islamistisch“ zu brandmarken und dadurch den Eindruck zu erwecken, sie gehörten nicht zum eigentlichen, zum „unpolitischen“ Islam. Dass sie ein unaussonderbarer Teil der wichtigsten Ritualpflicht des Muslims, des fünfmal täglich zu vollziehenden Gebets, sind, haben die in dieser Studie beschriebenen schariatischen Grundsätze vielfach belegt. Wenn sich deutsche Konvertiten an den Schriften Maudūdīs und anderer Vordenker einer Ausdehnung des Islams über den ganzen Erdball orientieren (6), entscheiden sie sich nach ihrem eigenen Verständnis gewiss nicht für eine „extreme“ Richtung ihrer angenommenen Religion, sondern verschaffen sich die Kenntnisse, die mit der ganz alltäglichen Praktizierung zusammenhängen. Und dazu gehört, wie gezeigt wurde, eine Praxis, die zumindest auf die daʿwa, wenn nicht auf den Dschihad mit der Waffe hinausläuft. (7)

Eine sehr umfangreiche und tiefschürfende Untersuchung über den in Deutschland agierenden „politischen Islam“ nennt eine Anzahl von Konfliktfeldern, die durch ihn verursacht werden. Von der Warte des deutschen Staatsbürgers aus gesehen, dem die freiheitlich-demokratische Verfasstheit seines Landes eine Selbstverständlichkeit ist, sind die verbalen, bisweilen auch physischen Attacken muslimischer Schüler auf ihre andersgläubigen Mitschüler oder Lehrer Zeichen eines nicht hinnehmbaren Mobbings. (8) Die Betroffenen machen sich nicht klar, dass sie nicht die Opfer eines „politischen Islam“ sind, sondern die Opfer der Gesinnung, die in der schlichten täglichen muslimischen Religionsausübung genährt wird und die auch deren Grundlage ist. Selbst vielbeachtete „Islamexperten“ tragen zu solchen Missverständnissen bei. So wird angesichts der aufsehenerregenden Morde an Frauen und Mädchen, die sich dem schariatischen Sittenkodex widersetzten, behauptet: „Der enge Zusammenhang von Islam und Ehrdenken [ist] nicht haltbar.“ (9) Man braucht nur Einsicht in die fundamentalen Kategorien des islamischen Rechts zu nehmen, um zu erkennen, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.

Die Scharia kennt fünf grundsätzlich schützenwerte Rechtsgüter des Muslims: seinen Islam, seine körperliche Unversehrtheit, sein Eigentum, seine Mannesehre (arab.: al-ʿirḍ) und seinen Verstand, der ihn befähigt, den Ritualpflichten bewusst nachzukommen. (10) Die Muslime sollen einander kein Leid zufügen, forderte Mohammed: „Ein jeder Muslim ist dem [anderen] Muslim unantastbar: sein Blut, sein Eigentum, seine Mannesehre.“ (11)

Dies ist ein Auszug aus Tilman Nagels Buch: Das islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf, Basilisken-Presse, 19,60 Euro. Hier bestellbar.

 

Tilman Nagel ist Orientalist und Islamwissenschaftler. Seit 1989 ist er ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Er hat wichtige Standardwerke der Islamwissenschaft verfasst, darunter eine 2008 erschienene über 1000 Seiten umfassende Biographie Mohammeds.

Anmerkungen:

(1) Zitiert in Karl Albrecht Schachtschneider: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, Berlin 2010, 82.

(2) Constantin Schreiber: Inside Islam. Was in Deutschlands Moscheen gepredigt wird, 3. Auflage, Berlin 2021, 247.

(3) Ebd., 215. Mir selber ist solche Diskussionsverweigerung nur zu gut bekannt. Siehe Tilman Nagel: Angst vor Allah? Auseinandersetzungen mit dem Islam, Berlin 2014, 344–377 und 378–407. Gleiche Erfahrungen machte sogar der Vatikan, als 1978 eine Diskussion über das Thema credo in unum deum mit dem Rektor der al-Azhar-Hochschule ʿAbd al-Ḥalīm Maḥmūd vereinbart worden war. Die Vereinbarung wurde gebrochen, die Gesprächsanfrage des Vatikans wurde so beantwortet: „Die Einladung, die Sie an die Muslime richten, sich mit Ihnen zu vereinen, um ihre intellektuellen Fähigkeiten zur Konsolidierung dieses natürlichen Gesetzes [des Eingottglaubens] einzusetzen, ist eine Einladung, das göttliche Paradies der Einzigkeit zu verlassen, um in die Hölle des Verlangens der menschlichen Affekte einzutreten. Möge Gott jeden Muslim davor bewahren, der von der Bedeutung des Gesetzes (Scharia) überzeugt ist“ (Jean-Jacques Pérennès: Georges Anawati (1905–1994). Ein ägyptischer Christ und das Geheimnis des Islam, Freiburg 2010, 361 f.).

(4) Häufig zitiertes Ḥadīṯ, z.B. Aḥmad b. Ḥanbal: Musnad, III, 20; Muslim b. al-Ḥaǧǧāǧ: Ṣaḥīḥ, īmān Nr. 78.

(5) Zitate bei Tilman Nagel: Die erdrückende Last des ewig Gültigen, 1100–1131 (Kapitel XXVIII), hier S. 1107.

(6) Susanne Schröter: Politischer Islam. Stresstest für Deutschland, 2. Auflage Gütersloh 2019, 87–93.

(7) Ebd., 91.

(8) Ebd., 247–278.

(9) Ebd., 233. Es handelt sich um die Autoren Werner Schiffauer und Heiner Bielefeldt.

(10) Verstöße gegen diese fünf Rechtsgüter gelten als ein Angriff gegen die Souveränität Allahs und müssen durch die sogenannten ḥadd-Strafen geahndet werden. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Herrschaft Allahs über sein Gemeinwesen und richten sich nach koranischen Vorgaben. Tilman Nagel: Das islamische Recht. Eine Einführung, 30, 38, 121, 276, 313 f.

(11) Das Ḥadīṯ, dem dieser Satz entnommen ist, steht bei Muslim b.al-Ḥaǧǧāǧ:Ṣaḥīḥ, al-birr waṣ-ṣila wal-ādāb, Nr. 32.

 

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Wolfgang Richter / 16.03.2024

Zu den Predigtinhalten hat bereits vor 2018 der arabischsprachige Konstantin Schreiber genau die selben Feststellungen getroffen, nachzulesen in seinem Buch “Inside Islam”. Warum sollte sich bei der Ahnungslosigkeit / Interessenlosigkeit der hiesigen Gesellschaft, der die Islamgruppierungen hofierenden hiesigen Politik und der von dieser forcierten “kulturfremden” unkontrollierten Zuwanderung irgend etwas ändern? Und da immer so schön von “Kippunkten” die Rede ist, entsprechend gewarnt wird, warte ich auf den “Kippunkt”, wenn sich die Islamgäubigen in der ihnen eigenen Rustikalität gegen das propagierte Gutmenschentum der selbst enannten hiesigen Übermoralisten auflehnen, zB gegen Kito-Programme für “sexuelle Vielfalt”. Dagegen ist die Forderung nach Umbenennung einer “Anne-Frank-Kita” in Leipzig eher noch ein Versuchsballon.

gerhard giesemann / 16.03.2024

“Ein offenes Land und seine Feinde” - es zieht. Tür zu!

Silas Loy / 16.03.2024

Das Buch sollten naive Frohnaturen wie Christian Wulff mal lesen.

W. Renner / 16.03.2024

„ Die Muslime sollen einander kein Leid zufügen, forderte Mohammed“ Spätestens an der Stelle hat der alte Mohammed aber so richtig ins Klo gegriffen. Btw. suchen sie mal einen Islam Witz oder einen Ramadan Witz auf Google. Fehlanzeige! Zensiert! Papst Witze hingegen, sind zu hauf zu finden.

Michael Anton / 16.03.2024

Der Islam herrscht nicht allein, sondern besonders der Clan. Die Frage nach der Herkunft beschäftigt den Orient, bei uns zählt mehr der Lebenslauf. Es ist wohl so, daß der Koran das Flussbett stellt, aber die Strömungen, Turbulenzen und Differenzen, die den Unterschied zu Europa ausmachen, liegen in Stammesstrukturen und ihren Ehrbegriffen die zusammen das Skelett dessen ausmachen, was heute gemeinhin mit “Resilienz” beschrieben wird; Kräfte, die der Koran zusammenführt, die schon länger Sakrosankt und ewig waren. Das Alte Testament bezeugt eine Umformung der Stammes- und Clanmentalität, die Christen und Muslime übernahmen die Anrede von Bruder und Schwester hieraus, derartige Transformationen können kulturell gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Konstruktion einer Gefährdung des Staatswohles verbietet sich nebenbei für alle monotheistischen Religionen. Das Wohl des Staates ist, wenn überhaupt bloß ein Spießerkriterium, da der Staat an sich wert- und seelenlos ist und nur dafür Sorge trägt, daß die Menschen sich nicht einander mit Haut und Haaren auffressen. Er ist sonst ein Götze- diese Warnung ist allen drei Buchreligionen eingeschrieben. In den schweren Zeiten Coronas schenkte mir der Staat fünf wertvolle Schutzmasken, passend für ein tägliches Pflichtgebet. Leider hat mir ein Vorbeter gefehlt. Gut, daß ihr Buch eine Lücke ausfüllt. die ich bisher nicht einmal um ihrer selbst Willen wahrgenommen habe.

Roland Völlmer / 16.03.2024

Komisch, im Deutschlandfunk ist der Islam immer ganz nett und tolerant.

Andreas Finke / 16.03.2024

Wenn Du einen Gott anbetest, der Gesang und Fröhlichkeit verachtet, aber Mord gutheißt, dann betest du keinen Gott an, sondern den Teufel. Allah = Sheitan!

Arnauld de Turdupil / 16.03.2024

Für die simplen Gemüter hier im Westen: Stellen Sie sich vor, Sie sitzen neben einer Entität, die vor sich hin fault, nach Tod riecht, sich elendig bzw. bösartig verhält und die Sie aufzufressen versucht, damit Sie dieser “Wesenheit” gleichartig werden! Dann haben Sie einen Zombie neben sich. Zombies sollte man unter allen Umständen meiden und (gemäss Max Brooks “Operation Zombie/Handbuch des Überlebens”) aus der zivilisierten Welt entfernen: Jedes Mittel dazu ist - zur reinen Selbsterhaltung - rechtens. Und wer die Zombies herbei lockt, um die Menschen zu vernichten, ist noch verderbter als die Untoten selbst, auch derer sollte man sich sofort entledigen. Ich hoffe, der Leser habe verstanden.

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