Kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist gibt die Bundesregierung der Europäischen Zentralbank (EZB) auch ganz offiziell Rückendeckung für ihre umstrittenen milliardenschweren Staatsanleihenkäufe, meldet handelsblatt.com. Man sehe die Anforderungen des Urteils vom 5. Mai erfüllt, habe ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag auf Anfrage mitgeteilt. Die vom EZB-Rat vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung würde demnach die geforderte Abwägung nachvollziehbar darlegen. Dazu gebe es auch ein entsprechendes Schreiben von Minister Olaf Scholz (SPD) an das Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Verfassungsrichter hatten bekanntlich mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben, weil die Notenbank damit ihr Mandat für die Geldpolitik überspanne.
Bundesregierung und Bundestag waren verpflichtet worden, darauf hinzuwirken, dass die EZB nachträglich prüfe, ob die Käufe verhältnismäßig gewesen seien. Andernfalls hätte sich die Bundesbank nicht mehr daran beteiligen dürfen. Für diese Prüfung hatte der Zweite Senat höchstens drei Monate Zeit eingeräumt, also bis Anfang August.
Wie die Bundesregierung sehe auch der Bundestag die Vorgaben erfüllt. Die Abgeordneten hatten Anfang Juli mit breiter Mehrheit für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag gestimmt. Zwar prüfe das Bundesverfassungsgericht die Einhaltung seines Urteils nicht von sich aus, doch die Kläger können den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung beantragen. Einer der Kläger, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler habe das bereits angedroht.