Die Entscheidung zur Abschiebung kann schnell gehen, solange es nicht um eine Abschiebung aus Deutschland, sondern um eine Abschiebung nach Deutschland geht.
Am Freitag vorvergangener Woche ist ein 25-jähriger Algerier im Schweizer Ort Cortaillod unter "Allahu Akbar"-Rufen in eine Schule gestürmt und hat so Amokalarm ausgelöst. "Die Neuenburger Staatsanwaltschaft leitete eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Schreckung der Bevölkerung gegen ihn ein", meldete blick.ch und konnte eine Woche später schon berichten: "Algerier wird nach Amokalarm in Schule ausgeschafft". Der Algerier habe seinen ersten Asylantrag in Deutschland gestellt und sei danach unter verschiedenen Identitäten durch mehrere europäische Länder gereist. "Bis heute wurde keine Verbindung zum Terrorismus hergestellt, und der Betroffene ist in der Europäischen Union in diesem Zusammenhang nicht ausgeschrieben", habe es in der Mitteilung der Neuenburger Polizei und Staatsanwaltschaft weiter geheißen. Wie beruhigend.
Die Vorstrafen des Beschuldigten würden demnach in den Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität fallen. "Die Verhaltensstörungen bei dieser Person, die insbesondere vom Personal des Bundesasylzentrums in Boudry NE bei seiner Ankunft beobachtet wurden, sind durch eine medizinische Diagnose bestätigt worden", hätten die Polizei und die Staatsanwaltschaft hinzugefügt. Der Asylsuchende sei nur wenige Tage vor den Taten im Kanton Neuenburg angekommen. Nachdem er nach seiner Festnahme in einem gesicherten Umfeld medizinisch stabilisiert worden war, sei der Mann am Freitag in eine Justizvollzugsanstalt außerhalb des Kantons Neuenburg verlegt worden, um ihn anschließend aus der Schweiz abzuschieben.