Henryk M. Broder / 26.02.2007 / 16:09 / 0 / Seite ausdrucken

Programmhinweis: “Tod durch Erhängen”, West 3,  Mo. 26 Feb 22:30 Uhr

Tod durch Erhängen, so lautete das Urteil gegen die 16-jährige Atefeh R. Ihr wurde ‘unkeusches Verhalten’ vorgeworfen. Der Richter hatte dem Teenager den Strick eigenhändig umgelegt. Der Galgen stand mitten in der nordiranischen Stadt Neka, und die Bevölkerung durfte zuschauen.

‘die story’ rekonstruiert die aufwühlende Geschichte eines ungewöhnlichen Teenagers, Tochter eines Drogenabhängigen, Halbwaise und von den Großeltern mehr schlecht als recht betreut. Eine Streunerin, die sich in der Kleinstadt freier gab als andere Mädchen in ihrem Alter. Das wurde ihr zum Verhängnis. Bereits mit 13 Jahren geriet sie in die Fänge der islamischen ‘Moral-Polizei’. Im Namen Gottes wurde sie verprügelt und eingesperrt - wie es die strengen Scharia-Regeln bestimmen. Weil andere Teenager abgeschreckt werden sollten, wurde sie schließlich in einem unrechtmäßigen Verfahren zum Tode verurteilt. An einem Sommermorgen wurde die 16-Jährige dann in aller Öffentlichkeit erhängt. Ihre Geburtsurkunde, so die späteren Recherchen von Menschenrechtlern und Journalisten, war gefälscht worden. Denn auch der Gottesstaat Iran hat die UN-Kinderkonvention unterzeichnet, wonach Minderjährige nicht hingerichtet werden dürfen.

Dazu paßt auch diese Meldung: Hängen ja, baden nein:
http://www.nzherald.co.nz/section/2/story.cfm?c_id=2&objectid=10425888

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