Derzeit das Restrisiko zu verteidigen, ist zweifelsohne mutig. Der Verbrecherlobbyist Stefan König tut es auf http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774661,00.html zum Fall des rückfälligen Sexualgewaltstraftäters, der eine Siebenjährige missbrauchte: „Im Gespräch mit Freunden höre ich oft den Wunsch nach einem kompromisslosen Umgang mit Sexualstraftätern. Aber wir leben in einer Gesellschaft mit hohen Risiken, in der wir uns täglich entscheiden müssen, wie viel Kontrolle wir ertragen können. Da darf das etwas diffuse Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit nicht als Grund herhalten, dem Einzelnen seine Freiheit zu nehmen.“
Dass so jemand Freunde hat, ist es, was schiefläuft in diesem Land. Sein Umfeld müsste ihn ächten für seine Beihilfe zu Rückfalltaten, doch er wird der ehrenwerten Gesellschaft zugerechnet. Strafrechtlich ist er nicht zu belangen, deshalb hält er sich für unschuldig. Seine Verachtung gegenüber den Opfern resultiert daraus, dass er nicht von ihnen bezahlt wird, sondern für die Beratung des Bundestages und die Befreiung der Wiederholungstäter. Eigentlich müssten die Nachbarschaften gegen solche furchtbaren Juristen demonstrieren.
Kenntnisstand ist, dass eine Therapie nur in der Lage ist, die Stufe der nächsten Verschlimmerung abzuwenden, so dass also derjenige etwa, der pädophile Phantasien hat, sie nicht umsetzt, und der Gewalttäter nicht zur Tötung übergeht, aber keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewirken kann. Es wird seit Jahren vergeblich versucht, das irgendwie wegzuforschen.
Sicher, jeder Angeklagte hat das Recht auf die bestmögliche Verteidigung. Aber das ist nicht alles. Die Allgemeinheit hat das Recht auf die bestmöglichen Gesetze, das Opfer hat ein Recht auf die bestmögliche Anklage. Hätte das Wegsperren den Täter an der Wiederholungstat gehindert, wäre es in seinem Interesse gewesen.
Dem Rückfalltäter hilft eine Gesprächstherapie bei Doktor Schrotflinte. Aber was macht man mit dem Co-Perversen Stefan König?
Es ist ja nicht so, dass er die Auffassungen seiner Freunde untersucht und eine Diffusität festgestellt hätte, er agiert neurotisch und ersetzt etwas Relevantes durch etwas Belangloses. Da diese Neurose sein Geschäft ermöglicht, ist sie inkurabel.
Während der Strafhaft der Verurteilten muss doch eine medikamentöse Behandlung möglich sein, die ihnen hilft, zumindest das Objekt ihres Triebes zu verändern und es nicht mehr auf Kinder, sondern auf Anwälte abgesehen zu haben. Nachdem sich solche Fälle immer wiederholen könnten, würde sich in den Legislativgremien eine neue Sensibilität durchsetzen.