Achse-Leser W.Klempin hat freundlicherweise einen Beschlußtext herausgesucht, aus dem hervorgehet, dass der Bundestag sogar mehrfach eine Haftungsgemeinschaft ausgeschlossen hat.
Schlußfolgerung: entweder wissen die Abgeordneten, die demnächst dem ESM zustimmen wollen, nicht, was sie beschlossen haben, oder sie haben die Vorlage der Regierung nicht gelesen, bzw. verstanden, oder beides…
Drucksache 17/4880 v. 17.03.2011
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II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Verhandlungen über die Ausgestaltung des ESM nach den folgenden Maß- gaben zu führen und den Deutschen Bundestag frühestmöglich, fortlaufend und umfassend über diese Arbeiten zu unterrichten. In dieser Erwartung erklärt der Deutsche Bundestag sein Einvernehmen, dass die Bundesregierung der Ergän- zung von Artikel 136 AEUV auf Grundlage des vorgeschlagenen Textentwurfes beim Europäischen Rat im März 2011 zustimmt.
1. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 und 2. Dezember 2010, insbesondere im Hinblick auf
– die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
– die Wahrung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank,
– die Notwendigkeit, dass in etwaigen künftigen Krisenfällen die betroffe- nen Staaten zunächst selbst alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und die Gläubiger auf der Grundlage der Beschlüsse der Eurogruppe vom 28. November 2010 in allen Phasen beteiligt werden,
– die Entwicklung von Restrukturierungsregeln für Staaten der Eurozone unter Einbeziehung der Gläubiger,
– die Vermeidung einer Haftungsgemeinschaft für Schulden anderer Staaten der Eurozone.