Peter Grimm / 04.12.2023 / 08:52 / Foto: zarteste / 0 / Seite ausdrucken

Morgenlage: Kriegsschiffe und Klage

Guten Morgen, es ist Montag, der 4. Dezember 2023, und es ist wieder Zeit für eine Morgenlage. Welche Stationen passieren wir heute auf unserem Streifzug durch die morgendliche Nachrichtenlandschaft? Israels Armee kämpft nun im gesamten Gaza-Streifen, Huthi-Kämpfer greifen erst zivile Schiffe, dann auch ein US-Kriegsschiff im Roten Meer an, China wirft der US-Marine ein Eindringen in eigene Hoheitsgewässer vor und die hessische AfD klagt weiter gegen ihre Verfassungsschutz-Einstufung. Erwartungsgemäß beginnt dieser Blick in die Morgennachrichten wieder im Nahen Osten.

Israels Armee kämpft nun im gesamten Gazastreifen

Konzentrierte sich die israelische Bodenoffensive im Gazastreifen bislang auf den Norden, so weitet das Militär seine Einsätze am Boden jetzt auf das gesamte Gebiet aus, heißt es in verschiedenen Medienberichten, u.a. bei zdf.de. Augenzeugen hätten der Deutschen Presse-Agentur gestern berichtet, dass israelische Bodentruppen in ein Gebiet östlich der Stadt Chan Junis im Süden des Gazastreifens vorgerückt wären. Die Berichte ließen sich allerdings zunächst nicht unabhängig überprüfen. Die Armee habe von massiven Luftangriffen im Süden berichtet.

Huthi-Kämpfer attackieren US-Kriegsschiff im Roten Meer

Derweil ist ein US-Kriegsschiff im Roten Meer von Drohnen der mit dem Iran verbündeten Huthi-Miliz angegriffen worden, meldet u.a. faz.net. Der Zerstörer „USS Carney hätte zuvor auf Notrufe dreier Handelsschiffe im südlichen Roten Meer reagiert, habe das US-Militärkommando für den Nahen Osten (Centcom) am Sonntag mitgeteilt. Die Drohnen seien demnach abgeschossen worden. Auch zwei Frachtschiffe wurden mit einer Rakete und einer Drohne angegriffen. Zu diesen Angriffen habe sich die Huthi-Miliz bereits bekannt. 

China wirft US-Marine Eindringen in Hoheitsgewässer vor

Um ein US-Kriegsschiff geht es auch bei Vorwürfen aus Peking. Dieses soll nach Behauptungen des chinesischen Militärs angeblich illegal in die Gewässer um das umstrittene Atoll „Second Thomas Shoal“ im Südchinesischen Meer eingedrungen sein, meldet handelsblatt.com. Die chinesische Volksbefreiungsarmee hätte, nach Angaben eines Sprechers der südchinesischen Einsatzzentrale, die Seestreitkräfte mobilisiert, um das US-Schiff zu verfolgen und zu überwachen, und ihre Truppen in der Region wären jederzeit in höchster Alarmbereitschaft. Chinas weitreichende Ansprüche auf Hoheitsgewässer im Südchinesischen Meer sind allerdings höchst umstritten und werden von anderen Anrainerstaaten, wie auch den USA nicht anerkannt. Am Sonntag habe die philippinische Küstenwache zwei ihrer Schiffe ins Südchinesische Meer entsandt, nachdem sie eine „alarmierende“ Präsenz chinesischer Marineschiffe beobachtet hatte.

Pariser Messer-Attentäter bekannte sich zum Islamischen Staat

Kommen wir nach Europa. Nach dem tödlichen Angriff eines Islamisten auf einen Deutschen in Paris hat die Polizei ein Bekennervideo des Angreifers gefunden, berichtet n-tv.de. In diesem habe sich der 26-Jährige zum Islamischen Staat (IS) bekannt. Zudem hätte der Täter auch zu anderen, islamistisch motivierten Attentätern Kontakt gehabt, habe die Staatsanwaltschaft in Paris mitgeteilt. Im Rahmen der Ermittlungen hätte die Polizei auch drei weitere Personen aus dem Umfeld des islamistischen Täters festgenommen. Darunter sollen auch die Eltern des 1997 geborenen Mannes sein. 

Hessische AfD klagt weiter gegen Verfassungsschutz-Einstufung

Und was gibt es Neues in Deutschland außer regionalem Bahn-Stillstand nach Schneefall? Die hessische AfD wehrt sich weiter juristisch gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall des Verfassungsschutzes, meldet faz.net. Sie habe in einem Eilverfahren Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. November eingelegt. In diesem Beschluss (6 L 1166/22.WI) heiße es, Hessens AfD wolle mit "erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen" beim Zuhörer Hass oder Neid hervorrufen. Dies könne den Boden für "unfriedliche Verhaltensweisen" insbesondere gegen Flüchtlinge und Muslime bereiten. Die bei der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober mit 18,4 Prozent der Stimmen zur zweitstärksten Kraft aufgestiegene AfD würde sich damit außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit bewegen. Die AfD-Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert hätten dies zurückgewiesen: "Das mit Händen greifbare Politikversagen in vielen Feldern, nicht nur in der Migrationspolitik, muss man in einer Demokratie kritisieren dürfen", hätten sie erklärt. Dabei gehe es schließlich um konkrete politische Entscheidungen. Die AfD überschreite bei ihrer Kritik nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit und "etwaige Entgleisungen Einzelner" wären nicht repräsentativ für die Partei, hieß es von den Landessprechern weiter. 

KORREKTURMELDUNG: (Zur Dokumentation folgt die ursprüngliche Fassung der fehlerthaften Meldung):

Verbot der AfD ist keine CDA-Forderung

Entgegen entsprechenden Meldungen hat der Arbeitnehmerflügel der CDU keine Forderung nach einem AfD-Verbot erhoben, sondern lediglich eine Verbandsgliederung hatte den Bundesvorstand aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

In diesen Zeiten hält man ja fast alles für möglich, weil so viele Dinge, die bis vor kurzem noch als unmöglich galten, inzwischen Wirklichkeit sind. So ließ es etliche Medienkonsumenten zwar aufmerken, als sie lasen, dass der Arbeitnehmerflügel der CDU, die CDA, ein Verbot der AfD gefordert hätte. Doch selbst wer sich kopfschüttelnd fragte, wie man politisch nur so dumm sein könne, hegte wenig Zweifel an der Echtheit dieser Meldung, zumal die Quellen wie Spiegel oder Tagesspiegel in dieser Frage als durchaus belastbar erschienen.

Auch hier auf achgut.com fand diese Meldung Eingang in die tägliche Morgenlage. Aber sie war falsch. Die CDA hat mitnichten beschlossen, ein AfD-Verbot zu fordern. Lediglich die Arbeitsgemeinschaft der christlichen Gewerkschafter innerhalb der CDA hatte den Bundesvorstand aufgefordert, sich mit dem Thema AfD-Verbot zu beschäftigen. Bei spiegel.de heißt es in den Korrekturzeilen, eine „nicht autorisierte“ Pressemitteilung sei der Grund für diese Falschmeldung gewesen. Fakt ist: Die CDA hat kein AfD-Verbot gefordert, sondern in einer ihrer Gliederungen wurde darüber nachgedacht. Bitte entschuldigen Sie, dass diese fehlerhafte Meldung hier ebenfalls weiterverbreitet wurde.

Arbeitnehmerflügel der CDU fordert Verbot der AfD

Die AfD findet immer mehr Zuspruch, weil der Unmut über die Politik der anderen Parteien wächst. Ist dann die AfD das Problem oder ist vielleicht auch an der Politik der Regierenden in Bund und Ländern etwas korrekturbedürftig? Was wie eine rhetorische Frage klingt, ist offenbar keine, denn beispielsweise hat der Arbeitnehmerflügel der CDU jetzt ein Verbot der AfD gefordert, wie spiegel.de meldet. Einen entsprechenden Beschluss habe die Bundestagung der Christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) nach kontroverser Debatte am Sonntag in Berlin gefasst, wie ein Sprecher mitgeteilt habe. Die aktuell hohen Umfragewerte für die AfD von teils mehr als 30 Prozent in einigen ostdeutschen Ländern dürften einem Parteiverbot nicht entgegenstehen, habe die CDA weiter erklärt. Es dürfe "nicht abgewartet werden, bis die Partei in einem Bundesland die Mehrheit erringe und als Regierungspartei selbst die Hoheit über den Verfassungsschutz" erlange. Deswegen müsse ein Verbotsverfahren angestoßen werden, denn die AfD sei "eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland". 

Ist der Politik-Notstand bei diesem Flügel der Christdemokraten so groß, dass sie nicht mehr wissen, wie sie die Konkurrenz in der Demokratie in einer politischen Auseinandersetzung erfolgreich stellen können? Merken sie nicht, welches Armutszeugnis sie sich damit selbst ausstellen?

Und unbeschadet von all den nicht gerade erfreulichen Meldungen endet die heutige Morgenlage wie immer mit den besten Wünschen für diesen Tag und die kommende Woche.

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