Peter Grimm / 30.06.2023 / 09:13 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Morgenlage: Hautfarbe und Heizung

Guten Morgen, es ist Freitag, der 30. Juni 2023, und wieder Zeit für eine Morgenlage. Zunächst wie immer eine kurze Übersicht: Nach Prigoschins Putschversuch ist ein prominenter russischer General verschwunden, das Oberste Gericht der USA untersagt Studentenauswahl nach Hautfarbe, Polen und Ungarn wehren sich gegen EU-Pflicht zur Asylbewerber-Aufnahme, der Bundesrechnungshof kritisiert EU-Schuldenregeln, jüdische Gedenkstätten-Besucher wurden in Frankfurt unter "Allahu akbar"-Rufen angegriffen, und auch wer über 80 ist, darf künftig nicht heizen, wie er will.

Und damit beginnen wir unseren Streifzug durch die morgendliche Nachrichtenlandschaft.

Säuberungen in der russischen Armee?

Der Krieg in der Ukraine geht weiter, aber das öffentliche Interesse richtet sich mehr auf die Lage in Russland nach dem merkwürdigen Prigoschin-Putschversuch. Kommt es zu Säuberungen in der Führung der russischen Armee, weil diese keinerlei Neigung zeigte, sich den Putschisten in den Weg zu stellen, sondern eher noch mit ihnen fraternisierte?

Etliche Medien berichten nun, dass der russische General Sergej Surowikin möglicherweise in den Aufstandsplan Jewgenij Prigoschins eingeweiht war und deshalb inzwischen verhaftet worden sein soll. Ukrainische und amerikanische Geheimdienste gingen davon aus, dass Surowikin in Gewahrsam sei, hätten zwei Gewährspersonen der Nachrichtenagentur AP gesagt. Zuvor hätte die „Moscow Times“ unter Berufung auf zwei dem russischen Verteidigungsministerium nahestehende Quellen darüber berichtet. Unklar wäre, ob und welche Anschuldigungen es konkret gegen ihn gebe und wo er festgehalten werde.

Das russische Verteidigungsministerium habe sich noch nicht zu der angeblichen Verhaftung von Surowikin geäußert, der seit Samstag nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen wurde. Gestern habe „Bloomberg“ berichtet, dass Surowikin von Militärstaatsanwälten wegen seiner Verbindungen zu Prigoschin mehrere Tage lang verhört worden sei. Er würde zwar festgehalten, befände sich jedoch nicht im Gefängnis.

Kreml-Sprecher Dmitri Peskow wollte sich nicht zum Verbleib des russischen Vizegeneralstabschefs Surowikin äußern. Es handele sich um eine Angelegenheit des Verteidigungsministeriums, habe Peskow der russischen Nachrichtenagentur Interfax zufolge am Donnerstag gesagt. Dementis hören sich auch in Moskau anders an. (Quelle: Deutschlandfunk)

Oberstes US-Gericht untersagt Studentenauswahl nach Hautfarbe

In den USA hat es der Oberste Gerichtshof den Universitäten untersagt, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern deren Hautfarbe zu berücksichtigen. Wie berichtet wird, habe der Supreme Court in Washington entschieden, dass die unter dem Begriff Affirmative Action bekannte Praxis gegen die Verfassung verstoße. Studenten müssten auf Grundlage ihrer Leistung als Individuum behandelt werden und nicht auf Grundlage ihrer Hautfarbe, habe Gerichtspräsident John Roberts zu dem Urteil geschrieben. Mit dem bisherigen Vorgehen hätten Hochschulen über Jahrzehnte angeblich versucht, einen besseren Zugang von Minderheiten zu Universitäten zu verschaffen. Geklagt hatte die Studentenorganisation Students for Fair Admissions (Studenten für faire Zulassungen) gegen die private Elite-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina (UNC). Die Kläger hätten unter anderem argumentiert, durch die insbesondere auf Afroamerikaner abzielenden Auswahlverfahren würden Bewerber mit asiatischen Wurzeln benachteiligt. Darf man hoffen, dass der praktizierte Rassismus der Möchtegern-Antirassisten damit einen entscheidenden Dämpfer erfahren hat? (Quelle: Deutschlandfunk)

Keine EU-Pflicht zur Asylbewerber-Aufnahme mit Polen und Ungarn

Unterdessen streiten sich die EU-Staaten wieder über den sogenannten Asylkompromiss, dem die Mehrheit der EU-Innenminister zugestimmt haben. Polen und Ungarn blockierten nun in der Nacht aus Protest gegen diese Vereinbarung die Verhandlungen der EU-Staats- und Regierungschefs. Beide Länder hätten erneut die Tatsache kritisiert, dass der Asylkompromiss nicht einstimmig beschlossen worden wäre. Die Staats- und Regierungschefs sollen das EU-Ratsgebäude gegen halb zwei Uhr morgens verlassen haben, ohne sich auf eine Abschlusserklärung geeinigt zu haben.

Polen und Ungarn hatten bekanntlich Anfang Juni gegen die geplante Verteilung von Asylbewerbern in der EU gestimmt. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hatte entschieden, dass bei dieser Abstimmung keine Einstimmigkeit nötig wäre, sondern eine qualifizierte Mehrheit reiche. Polen hatte am Donnerstag in Brüssel erneut gefordert, diese Pläne wieder aufzugeben. Eine Verlegung von Migranten in ein anderes Land solle nur freiwillig geschehen, heiße es in einem entsprechenden polnischen Vorschlag. Zudem sollten die Mitgliedstaaten auch selbst entscheiden können, wen sie aufnehmen. Nach dem sogenannten Asylkompromiss sollen die EU-Länder hingegen bekanntlich verpflichtet werden, eine bestimmte Zahl von Asylbewerbern aufzunehmen. Länder, sie sich weigerten, sollen ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro für jeden Migranten in einen von Brüssel verwalteten Fonds einzahlen. Das ist – verglichen mit der Aufnahme – immer noch preiswerter.

Polen hat derzeit mehr als eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Das Land weigert sich aber seit langem, Migranten aufzunehmen, die auf den Schleuser-Routen über Italien oder Griechenland in die EU kommen. (Quelle: Stern)

Bundesrechnungshof kritisiert EU-Schuldenregeln

Unzufrieden mit EU-Beschlüssen zeigt sich auch der deutsche Bundesrechnungshof der deutliche Kritik an den geplanten neuen Schuldenregeln der Europäischen Union übt. Die Reform der Fiskalvorgaben werde die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der EU nicht sichern, hätten mehrere Medien übereinstimmend aus einem Gutachten der Behörde für den Bundestags-Haushaltsausschuss zitiert. So fehlten verbindliche Vorgaben, die den Abbau zu hoher Schulden zügig und nachhaltig sicherstellen würden. Daher solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene weiter für solche Vorgaben sowie für eine Begrenzung der Auslegungs- und Ermessensspielräume der Kommission einsetzen und einer Reform im Zweifel nicht zustimmen.

Die EU-Pläne sähen zwar vor, an den bisherigen Obergrenzen von maximal 60 Prozent Gesamtverschuldung gemessen am Bruttoinlandsprodukt festzuhalten, sowie an den maximal drei Prozent jährlichem Haushaltsdefizit. Künftig solle die Kommission aber mit jedem Mitgliedsland einzeln Schuldenabbaupläne vereinbaren können, deren Vorgaben dann unterschiedlich strikt ausfallen könnten. (Quelle: Deutschlandfunk)

Jüdische Gedenkstätten-Besucher unter „Allahu akbar“-Rufen angegriffen

Eine Gruppe Jugendlicher hat am Donnerstag jüdische Besucher vor der Holocaust-Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle in Frankfurt angegriffen, melden verschiedene Medien. Zunächst seien die Besucher verbal eingeschüchtert worden, dann habe jemand eine Flasche geworfen, die knapp den Kopf einer Besucherin verfehlt habe, teilte die Stadt mit. Und was waren das für "Jugendliche"? Laut Polizei habe der Flaschenwerfer „Allahu akbar“ gerufen. Nach Angaben der Polizei ermittelt der Staatsschutz wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Die 25 internationalen Gäste seien mit einem städtischen Besucherprogramm für Kinder und Enkelkinder von in Frankfurt geborenen und verfolgten Juden an die Gedenkstätte gekommen und hätten an die Deportation von Frankfurter Juden in der Zeit des Nationalsozialismus erinnert. (Quelle: FAZ)

Ampel streicht Ausnahme für über 80-Jährige im Heizungsgesetz

Aus Berlin wird gemeldet, dass die Ampel-Fraktionen beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen haben. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad habe gesagt: "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen." Also ist man künftig auch mit 80 noch nicht erwachsen genug, um ohne staatliche Bevormundung über die Art seiner Heizung selbst entscheiden zu können. (Quelle: n-tv)

CDU-Abgeordneter will wegen „Heizungsgesetz“ das Bundesverfassungsgericht anrufen

Will die CDU das umstrittene sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Koalition mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts ausbremsen? Der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann habe jedenfalls in Berlin mitgeteilt, per einstweiliger Verfügung durchsetzen zu wollen, dass das Plenum mehr Zeit zur Beratung bekomme. Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes würden es nicht erlauben, die konzeptionellen Schwächen der Neuregelungen aufzuzeigen und zu ändern. Das Verfahren wäre daher verfassungswidrig. Die Ampel-Koalition hält bekanntlich an ihrem Zeitplan zur Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes vor der Sommerpause des Bundestages fest, obwohl der nach neuester Ampel-Beschlusslage ausgearbeitete Entwurf noch gar nicht vorliegt. (Quelle: Deutschlandfunk)

Und damit endet diese Morgenlage, wie immer mit den besten Wünschen für den heutigen Tag und das Wochenende.

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