News-Redaktion / 13.04.2021 / 10:00 / Foto: Mateussf / 111 / Seite ausdrucken

Richter und Staatsanwälte warnen vor neuem Infektionsschutz-Gesetz

Während die Öffentlichkeit mit dem CDU-Schaukampf Laschet gegen Söder beschäftigt wird, sollen in dieser Woche ganz andere Fakten geschaffen werden: Die von der Regierung betriebene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll die Aushebelung der bürgerlichen Grundrechte verstetigen und öffnet künftigem Missbrauch Tür und Tor. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier im Wortlaut eine Stellungnahme des Netwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte  (KriStA) zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Wortlaut:

 

"„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 
(Art. 20 Abs. 1 GG)"

Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Dem Netzwerk KRiStA wurde dieser Tage eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum dort vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugeleitet. Da sich der Entwurf und dessen Inhalt mit den in der Tagespresse dargestellten wesentlichen Punkten deckt, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einem authentischen Dokument aus.

Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.

Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:

„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“

Nach seiner Ansicht 

„"...dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.

Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.

Zur Erinnerung: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich seit 1949 bewährt und unser Land erfolgreich durch jede Krise geführt. Die Pandemiebekämpfung und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen haben am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu erfolgen. 

Darüber hinaus droht durch das angestrebte Nebeneinander von Bundesgesetz sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen.

Diese Regelungen können sich zudem „über Nacht“ durch einen Automatismus starrer Inzidenzwerte ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte ändern. Hierin liegt der zweite grobe Fehler. Die geplante starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen ließe vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist. Die bisherigen
Inzidenzzahlen basieren auf wöchentlichen Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Mio. Tests pro Woche. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2001) bei 11,1 Prozent aller Tests. Wenn – wie abzusehen – der Großteil der Arbeitgeber und Schulen eine oder mehrere Testungen der Arbeitnehmer oder Schüler einführt, wird die Anzahl der positiven Tests sprunghaft ansteigen. Zur Erinnerung: Es gibt derzeit allein ca. 10,9 Mio. Schüler in Deutschland. Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren. Eine Betrachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort und der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten bliebe vollkommen ausgeblendet zu Gunsten eines Verfahrens, das sich zunehmender Kritik ausgesetzt sieht.

Nicht minder problematisch sind die einzelnen Eckpunkte der „Notbremse“. So sollen beispielsweise private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer(!) weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist eine Nichtachtung der Judikative. Auch die bisher schon ergriffenen Schließungen
weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden auf unbestimmte Zeit fortbestehen, wodurch sich eine bereits bestehende finanzielle Not weiter Teile der Wirtschaft verschärfen würde. In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.

Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:

"„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“"

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Springen Sie über den Schatten Ihrer Fraktionsdisziplin und nehmen Sie das Wohl der Menschen in den Blick!

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Leserpost

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Dr. Joachim Lucas / 13.04.2021

In einem Jahr in die Diktatur geschlittert. Dieses Gesetz ist wie geschaffen für den Mißbrauch. Und genau dazu soll es dienen. Merkel gehört vor Gericht und nicht nur die.

Karla Kuhn / 13.04.2021

“Amtsgericht Weimar kippt Corona-Massnahmen an Schulen – doch die Regierung setzt sich über den Richterspruch hinweg” Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests an Schulen sind verfassungswidrig und nichtig. Zu diesem Urteil gelangte des Familiengericht Weimar.       Veröffentlicht am 13. April 2021 von StS.  “CORONA TRANSITION” “In Thüringen allerdings ignoriert die Regierung ein richterliches Urteil mit nicht anfechtbaren wissenschaftlichen Gutachten – eigenmächtig und willkürlich.” WEITERLESEN bei CORONA TRANSITION, 13.April 2021 Wenn das stimmt, dann wird es ALLERHÖCHSTE ZEIT, daß die GESAMTE JUSTIZ aufsteht, gegen diese UNGEHEURE ENTRECHTUNG der JUSTIZ durch die LINKEN. ALLE ABURTEILEN und ab in das “GELBE ELEND” in Bautzen !! Dort konnten die LINKEN bis zum Fall der Mauer auch ungehindert gegen “ANDERSDENKENDE” grauenvoll wüten.            

Martina Güllner / 13.04.2021

Ich greife den Gedanken mit dem Militär hier noch einmal auf, weil einige Leser darauf reagiert hatten. Natürlich wird das wohl eher nicht passieren, dass hier das Militär eingreift, auch wenn es eigentlich schon fast ihre Pflicht wäre. Leider. Sie haben nämlich nicht nur einen Eid auf dieses Land geschworen, sondern auch auf das Grundgesetz. Sollten die Angehörigen der Bundeswehr daher trotz anhaltender Rechtsbrüche von Merkel & Co. weiterhin dieser Regierung folgen (AKK ist nur eine Sprechpuppe und hätte im Zweifel als Ministerin der Regierung gar nichts zu melden, da sie quasi zu den Schuldigen gehört), dann brechen sie ihren Eid und werden selbst zu Tätern. Und sollten die Bundeswehrsoldaten sogar von der Regierung im Inland gegen Demonstranten eingesetzt werden, was ja mittlerweile durchaus im Machbaren liegt, dann gehören sie letztlich selbst zum Verbrecherregime, wenn sie den Gehorsam nicht verweigern. Und das dürften sie in diesem Fall. Denn kein Soldat und auch kein Polizist darf gewungen werden, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzugehen. Im Gegenteil: ER MUSS SIE VERTEIDIGEN! Also auch wenn es nur eine kleine Hoffnung ist, aber die Bundeswehr könnte diesen Spuk von jetzt auf gleich beenden, bevor es zu spät sein wird.

Jürgen Fischer / 13.04.2021

Also wenn Richter und Staatsanwälte nichts besseres zustandebringen als einen „Offenen Brief“, dann können wir uns auf „Lasciate ogni speranza, voi ch’entrate!“ einstellen. Bei Juristen hätte ich die leise Hoffnung gehabt, dass sie einen Weg sehen, wie man Merkel und ihre Schranzen ausbremsen kann, also Verfassungsklage oder sowas. Scheint aber nicht möglich zu sein, sonst hätte man das in den vergangenen zwölf Monaten irgendwann mitgekriegt. Is nich. Na gut, keine Hoffnung. Und was machen wir jetzt?

Helene Bronner-Fiorentino / 13.04.2021

@George Samsonis Ich frage mich wie wir die ganzen Jahre die jeweilige Grippewelle, bes. 2017/18, ueberlebt haben, so ganz ohne “Massnahmen”. Fragen Sie sich das nie?

Rolf Rüdiger / 13.04.2021

Ich gebe hier zu bedenken, dass die deutsche Politik sich immer gerne und vor Gedenkstättten des Genocids versammelt und mit ihren “nie wieder” zum halali für die treuen Medien bläst. Das ist ja sehr löblich, doch hat es einen bitteren Beigeschmack wenn dann die selben Gsichter einem historischen Ermächtigungsgesetz zustimmen, mit dem zuletzt Hitler an die Macht kam. Aber ich verkneife es mir zu sagen: “Schaut Euch gut in den Spiegel, ihr seit auch nicht viel besser”

Karla Kuhn / 13.04.2021

Dazu noch das FUNDSTÜCK HEUTE von Dirk Maxeiner und die JURISTEN haben GENUG Futter um ENDLICH gegen diese PERSON MERKEL vorzugehen. Daß diese ehem. Agitpropse überhaupt zur WAHL antreten konnte ist m.M.n ein absolutes DEMOKRATIE VERSAGEN ! Daß sie dazu noch SECHZEHN!! Jahre ungehindert ihre eigene Agenda durchziehen konnte, ist vermutlich der Gleichgültigkeit, der kaum vorhandenen KOMPETENZ vieler/etlicher Politiker, denn WO kann SO viel Geld, vermutlich auf LEICHTE ART, verdient werden wie in der POLITIK?, und der Machtgier etlicher Politiker geschuldet. Daß aber seit EINEM JAHR diese PERSON offenbar nur noch ihr eigenes SÜPPCHEN, den “GREAT RESET” (als MARIONETTE der Gates Stiftung ??) VÖLLIG UNGEHINDERT auch von ALLEN MP, die offenbar so ein diktatorisches Handeln ganz offen auch noch unterstützen, kochen kann setzt dem ganzen die “DIKTATUR KRONE” AUF !! “Fundstück von Dirk Maxeiner / 13.04.2021 / 14:32 / Die absoluten Corona-Zahlen für Deutschland von heute, 13. April 2021:/ weniger” GENAU SO interessant das Fundstück von Jesko Matthes/13.04.2021/08:00 “Der NS MANN IM ÄLTESTENRAT DER LINKSPARTEI”  Was mich allerdings NICHT wundert, die NSDAP war eine LINKE VERBRECHERPARTEI und der VÖLLIG VERBLÖDETE Österreicher HITLER ein VERKAPPTER KOMMUNIST. Genau wie der UNRECHTSSTAAT, eine KOMMUNISTISCHE DIKTATUR war, die 40 JAHRE vorwiegend von kommunistischen Verbrechern regiert wurde !! Darum wurden WEDER die NS, NOCH die STASI ZEIT richtig aufgearbeitet. Schließlich scheißt man sich doch nicht selber ins Nest !

Karl Vogel / 13.04.2021

Seit dem Spätsommer 2015 konnten wir wissen wohin die Reise geht. Und seit dem Herbst des gleichen Jahres ist klar, dass sie ohne größere Störungen ablaufen wird. Die heutigen Biedermänner und -frauen, die in offenbar mehrheitlich den totalen Staat wollen sind kein bißchen klüger als ihre Groß- und Urgroßeltern. Im Gegenteil, die hatten immerhin noch die Entschuldigung sehr großer materieller Not.

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