News-Redaktion / 13.04.2021 / 10:00 / Foto: Mateussf / 111 / Seite ausdrucken

Richter und Staatsanwälte warnen vor neuem Infektionsschutz-Gesetz

Während die Öffentlichkeit mit dem CDU-Schaukampf Laschet gegen Söder beschäftigt wird, sollen in dieser Woche ganz andere Fakten geschaffen werden: Die von der Regierung betriebene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll die Aushebelung der bürgerlichen Grundrechte verstetigen und öffnet künftigem Missbrauch Tür und Tor. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier im Wortlaut eine Stellungnahme des Netwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte  (KriStA) zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Wortlaut:

 

"„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 
(Art. 20 Abs. 1 GG)"

Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Dem Netzwerk KRiStA wurde dieser Tage eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum dort vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugeleitet. Da sich der Entwurf und dessen Inhalt mit den in der Tagespresse dargestellten wesentlichen Punkten deckt, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einem authentischen Dokument aus.

Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.

Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:

„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“

Nach seiner Ansicht 

„"...dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.

Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.

Zur Erinnerung: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich seit 1949 bewährt und unser Land erfolgreich durch jede Krise geführt. Die Pandemiebekämpfung und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen haben am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu erfolgen. 

Darüber hinaus droht durch das angestrebte Nebeneinander von Bundesgesetz sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen.

Diese Regelungen können sich zudem „über Nacht“ durch einen Automatismus starrer Inzidenzwerte ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte ändern. Hierin liegt der zweite grobe Fehler. Die geplante starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen ließe vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist. Die bisherigen
Inzidenzzahlen basieren auf wöchentlichen Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Mio. Tests pro Woche. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2001) bei 11,1 Prozent aller Tests. Wenn – wie abzusehen – der Großteil der Arbeitgeber und Schulen eine oder mehrere Testungen der Arbeitnehmer oder Schüler einführt, wird die Anzahl der positiven Tests sprunghaft ansteigen. Zur Erinnerung: Es gibt derzeit allein ca. 10,9 Mio. Schüler in Deutschland. Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren. Eine Betrachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort und der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten bliebe vollkommen ausgeblendet zu Gunsten eines Verfahrens, das sich zunehmender Kritik ausgesetzt sieht.

Nicht minder problematisch sind die einzelnen Eckpunkte der „Notbremse“. So sollen beispielsweise private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer(!) weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist eine Nichtachtung der Judikative. Auch die bisher schon ergriffenen Schließungen
weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden auf unbestimmte Zeit fortbestehen, wodurch sich eine bereits bestehende finanzielle Not weiter Teile der Wirtschaft verschärfen würde. In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.

Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:

"„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“"

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Springen Sie über den Schatten Ihrer Fraktionsdisziplin und nehmen Sie das Wohl der Menschen in den Blick!

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Kurt Müller / 13.04.2021

Ich habe einen neuen Impfstoff entdeckt: Turmbräu Weißbier naturtrüb. Es gibt ihn für 66 Pfennig je Ampulle beim Penny, immerhin 500 ml, das ist ein guter Diel. Dies habe ich der Welt nun bekanntgegeben, nun muss sie handeln.

P. Wedder / 13.04.2021

Bin auf die Bundestagsseite gegangen, habe meine Postleitzahl eingegeben um meinen Bundestagsabgeordneten herauszufinden und habe dann mit dem Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen, dass er bitte nicht zustimmen soll. Morgen Früh werde ich noch einige weitere Abgeordnete auf diese Weise kontaktieren. Zumindest habe ich es dann versucht…

Sabine Heinrich / 13.04.2021

Können wir erfahren, WELCHE Ministerpräsidenten Merkels Kurs weiterhin stützen, sie dazu ermächtigen, als stramme und offensichtlich kranke Sozialistin/Kommunistin (Honeckers Rache) Deutschland in den Abgrund zu steuern? Über die Haltung “meines” MP (Schleswig- Holstein) würde ich gern erfahren, ob er dem “Ermächtigungsgesetz” positiv gegenübersteht und Frau Merkel immer noch ergeben folgt. Immerhin hat er hier nicht einen ganz so harten Kurs eingeschlagen wie Söder und ausgerechnet die Rot-Grünen in Hamburg, für die Verbieten wohl fast so schön ist wie ein gewisses zwischenmenschliches enges Erleben zu zweit- und ich hoffe nur, dass er Merkel nun nicht mehr uneingeschränkt folgt! Der Respekt der Bevölkerung wäre ihm sicher - und er könnte jeden Tag in den Spiegel schauen, ohne schamrot zu werden. - Aber das kann ein Herr Söder - um nur EIN Beispiel zu nennen - sicher auch. Weil er vermutlich gar nicht weiß, wie man das Wort “schämen” überhaupt schreibt - wie so viele abgebrühte, macht- und raffgierige Politiker unserer “Elite”. Gute Nacht, Deutschland!

Norbert Brausse / 13.04.2021

Einschränkungen der Freiheit mit dem Infektionsschutz begründen, auf diese Idee wäre vor ein paar Jahren noch keiner gekommen. Da haben wir ja insofern noch einmal Glück gehabt, dass nicht der Umweltschutz dafür missbraucht wurde oder doch eher Pech gehabt?

Bärbel Steiner / 13.04.2021

Grundgesetz Artikel 20,Absatz 4,wenn wir uns jetzt nicht massiv wehren,sind wir verloren.Wir müssen in unserem Umfeld die Menschen versuchen aufzurütteln,ggf.informieren,so viele Menschen lassen sich nur durch die ö.r.informieren und nehmen die Lügenmärchen für bare Münze. Was haben wir nur für einen erbärmlichen Haufen von Speichelleckern In unserer Regierung ,keiner der Mut hat,sich diesem ganzen verlogenen Irrsinn entgegen zu stellen aus Angst um Posten und Diäten. Dort geht’s doch nur nach dem Motto:jeder ist sich selbst der Nächste und die Bürger interessieren mich einen feuchten Kehrricht.

Johannes Schuster / 13.04.2021

Kohl hat die Mauer offen sehen wollen, aus fetten Machtgelüsten, jetzt bekommt man die Quittung dafür, wenn man blind die Schleusen eines perversen Überwachungstaates öffnet ohne das Personal gesiebt zu haben. Topas XXL: Pech gehabt. Es wird durchgehen und Deutschland wird zu einem Shuffleboard wo man Maßnahmen schieben kann, wie es den Erben der SED gerade so passt. ABER das alles war absehbar. Und eines sollte den Deutschen insgesamt klar sein, nach der dritten Diktatur wird die internationale Gemeinschaft Deutschland auflösen, so oder so. Und dann wird vollendet, was der Blockkonflikt nach 1945 verhinderte: Die Liquidierung der Reste. Eine halb - ewige internationale Verwaltungszone ohne Souveränität, das wird die Folge des letzten Ausbruchs der deutschen Großkotzerei werden, wenn die Deutschen nicht schleunigst die Notbremse ziehen und beweisen, daß sie Demokratie von sich aus generieren. Das gilt auch für Richter und Juristen, die jetzt in Normenkontrollverfahren beweisen können, daß das Verfassungsrecht nicht bloße Wiederkäuerei war.

Albert Sommer / 13.04.2021

Laut Merkels geplanten Putsch gegen den Föderalismus, pardon „Gesetzesentwurf“ handelt es sich bei den dann (zwangsläufig regelmäßig) bevorstehenden Ausgangsperren (ihrer Untertanen) nicht um eine Zitat “Freiheitsentziehung, sondern um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit während der Regelmäßigen Schlafenszeiten.” Schon aus diesem Satze der Bundesregierung sprießt EXAKT DER GLEICHE ARROGANTE, WIDERWÄRTIGE ZYNISMUS, den die Deutschen bereits in den beiden Diktaturen vor Merkel Deutschland kennenlernen musste. Das klingt nach dem SED-Motto: „Wenn die bösen Republikflüchtlinge nicht auf die Mauer geklettert wären, hätte die Regierung sie auch nicht erschossen“, stimmts Frau Merkel? Nebenbei, liebe Frau Merkel. Zu welcher Zeit auch immer Teile Ihres Souveräns im Einzelnen schlafen zu gehen pflegen, das geht Sie und den Rest von ihrem mitputschenden Grusel-Kabinett einen regelmäßigen feuchten Kehricht an!

Eva von der Heiden / 13.04.2021

*In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden.* Genau das - nur nicht so geschliffen formuliert - habe ich heute auf einem regionalen Mainstream-Portal einer Kommentatorin geantwortet, die blauäugig meinte, “die Gerichte vor Ort werden sich schon damit beschäftigen”. Ergebnis: Mein Kommentar war zwar eingegangen, wurde aber nicht veröffentlicht. Es ist einfach zum Verzweifeln.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com