Wolfgang Röhl / 11.07.2017 / 14:21 / Foto: Andrea Satte / 14 / Seite ausdrucken

Keine Fotos, wir sind privat hier

Die Internetseite „Faktenfinder“ der ARD-„tagesschau“ hat bezüglich des Hamburger Chaotensommermärchens eine neue Ungeheuerlichkeit ausgegraben. Berichte der „Bild“, in denen angebliche Steinewerfer und Plünderer kenntlich gemacht wurden (hier), seien nicht nur „fragwürdig, was die ethischen und professionellen Regeln von journalistischer Arbeit“ angehe. Laut Klaus Hempel von der „ARD-Rechtsredaktion“ sei die Veröffentlichung der Fotos vom linken Mob in Festtagslaune sogar „rechtswidrig“. Der Experte verweist darauf, dass „Fahndungsaufrufe nur von der Polizei veranlasst werden dürfen. (...) Auch mutmaßliche Straftäter können sich auf das Recht am eigenen Bild berufen, das von § 22 des Kunsturhebergesetzes geschützt ist“. Die Faktenfindertruppe der ARD zitiert das Gesetz auszugsweise, zwecks Warnung und Mahnung an die Adresse journalistischer Gesetzesbrecher: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erfolgt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich ablichten ließ, eine Belohnung erhielt. Also, liebe Fotoreporter: Bitte abgeknipsten Randalierern – in der Schanze genauso wie vor Asylbewerberheimen - künftig diskret einen Fuffi zustecken. Dann kommt ihr auch nicht vor den ARD-Rechtsredaktionsgerichtshof.

Foto: Andrea Satta CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

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Reiner Gerlach / 11.07.2017

Ich wollte gerne einen passenden Kommentar dazu ablassen, aber bei soviel Blödheit fehlen einem doch glatt die Worte. Ich hoffe, das ist Kommentar genug.

Rudi Knoth / 11.07.2017

Na denn bin ich aber gespannt, was diese Personen dann für Anzeige gegen die BILD-Zeitung stellen. Etwa so:“Ich war ganz entspannt beim Steienwerfen und dann hat dieser hinterhältige Fotograf mit Teleobjektiv ohne mein Einverständnis ein Foto von mit gemacht.”

Albert Sommer / 11.07.2017

Nun wenn dem so ist, dann sollte der Blockwart Sören Kohlhuber aus dem Artikel “der Störungsmelder”, ja regelrecht auf frischer Tat ertappt worden sein, als er die ausländischen Journalisten widerechtlich fotografierte und mit seinem Hetzaufruf an (Anti)faschisten und Co. die Kollegen regelrecht zum Abschuss freigab. Ob die ARD ihre Rechtsauffasung aber auch in dem Fall aufrecht erhalten mag, darf wohl bezweifelt werden. Die Artikel von Dirk Maxeiner hatte man bei der linken ARD sicherlich noch nicht auf dem Schirm. Und überhaupt, hat man den Bundesjustizminiminister diesbezüglich schon zur Rede gestellt? Er fordert doch unter bmjv.de regelrecht zu solchen Hetzjagten auf. Die deutsche Geschichte scheint sich dieser Tage nicht nur zu wiederholen, man beabsichtigt offensichtlich diese noch an “gründlichleit” zu übertreffen.

Michael Scheffler / 11.07.2017

Tja, ich erinnere mich, dass schon Leute wg. anderer Dinge in die Zeitung kamen. Ach ja, die waren ja von Rechts…

Wolfgang Schmid / 11.07.2017

Mag ja sein, dass es den ARD-Faktenfindern nicht passt, aber die BILD-Aktion funktioniert: Die ersten Steinewerfer und Plünderer haben sich der Polizei gestellt. Lauter normale junge Männer, von denen man das nie gedacht hätte…

Christian Goeze / 11.07.2017

Liebe Steinewerfer und Plünderer, lasst euch das nicht gefallen. Erstattet Anzeige in der nächten Polizeistation, ihr werdet schon erwartet!

Stefan Wiest / 11.07.2017

Das kann ich so als Fotograf nicht ganz bestätigen. In diesem Fall sollte eher §23 (3)  anzuwenden sein: Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Das Recht am eigenen Bild greift (zumindest in Deuschland) nur, wenn die Person, die auf dem Bild ist nicht durch eine beliebige andere ausgetauscht werden kann (Prominenter gegen die Oma von nebenan hat für das Bild nicht den gleichen Wert!)  - zugegeben, dies ist bei einem Fahndungsaufruf mit Einzelportraits definitiv nicht der Fall. Auch kann ich mich nicht wehren, wenn das Bild eine Gruppe von mind. 5 Personen auf einer Veranstaltung zeigt, die öffentlich zugänglich ist. Die Frage ist dann wohl eher, wie die Presse die Bilder geschickt, oder ungeschickt veröffentlicht? Dies ist übrigens keine verbindliche Rechtsauskunft, nur Usus im täglichen Umgang. Wer wann wie klagen kann und Recht bekommt liegt am Richter.

Heiko Stadler / 11.07.2017

Bei einem Fahndungsfoto muss die Polizei also erst die schriftliche Einwilligung des gesuchten Verbrechers einholen. Das dürfte ja wohl bei der Verbrecherjagt ein kleines Hindernis sein.

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